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Rund ums Dorf
12/2012
Die außerordentliche Benützung (Sondergebrauch
nach dem Tiroler Straßengesetz) der Gp. 2770 und
Gp. 3328 - öffentl. Gut unter Verwaltung der
Gemeinde Obertilliach, KG Obertilliach, für die
Ausladung des Vordaches im Rahmen der
Ausführung von Baumaßnahmen im Bereich des
Kornkastens (nordwestlich des bestehenden
Gebäudes) auf dem Gst. 3014/2, KG Obertilliach,
durch Herrn Obererlacher Johann, Dorf 11/2, wird
mit der Auflage zugestimmt, dass der jeweilige
Verwalter des öffentlichen Gutes bei erforderlichen
Arbeiten an der Weganlage Gp. 2770 und 3328 -
öffentl. Gut - (z.B. Verlegung und Betreuung von
Ver- und Entsorgungsleitungen) im Bereich der
geplanten Baumaßnahmen vom Bauwerber bzw.
dem Eigentümer des Gebäudes auf der Gp. 3014/2,
KG Obertilliach, und dessen Rechtsnachfolgern in
Bezug auf Mehrkosten schadlos zu halten ist. Für
den Sondergebrauch der Gp. 2770 und 3328, KG
Obertilliach, ist mit dem Verwalter des öffentlichen
Gutes (Gemeinde Obertilliach) eine schriftliche
Vereinbarung abzuschließen.
Obrist Josef, Bergen 13
Bürgermeister Matthias Scherer berichtet, dass Herr
Obrist Josef, Bergen 13, das bestehende
Wirtschaftsgebäude abbricht und durch einen
Neubau ersetzt.
Wie im nachstehenden Lageplan ersichtlich ist, ragt
das Vordach des geplanten Neubaus im südöstlichen
Bereich in das öffentliche Gut Gst. 3423, KG
Obertilliach, hinein. Die Leichtigkeit, Flüssigkeit
und Sicherheit des Verkehrs wird dadurch nicht
beeinträchtigt.
Die außerordentliche Benützung (Sondergebrauch
nach dem Tiroler Straßengesetz) der Gp. 3423 -
öffentliches Gut unter Verwaltung der Gemeinde
Obertilliach, für die Ausladung des Vordaches im
Rahmen der Neuerrichtung des Wirtschaftsgebäudes
auf der Bp. 438, KG Obertilliach, durch Herrn
Obrist Josef, Bergen 13, wird mit der Auflage zuge-
stimmt, dass der jeweilige Verwalter des öffentli-
chen Gutes bei erforderlichen Arbeiten an der
Weganlage Gp. 3423 - öffentl. Gut - (z.B. Verlegung
und Betreuung von Ver- und Entsorgungsleitungen)
im Bereich der geplanten Baumaßnahmen vom
Bauwerber bzw. dem Eigentümer des Gebäudes auf
der Bp. 438, KG Obertilliach, und dessen
Rechtsnachfolgern in Bezug auf Mehrkosten schad-
los zu halten ist. Für den Sondergebrauch der Gp.
3423, KG Obertilliach ist mit dem Verwalter des
öffentlichen Gutes (Gemeinde Obertilliach) eine
schriftliche Vereinbarung abzuschließen.
6. Grundstücksveränderungen
Bürgermeister Matthias Scherer bringt dem
Gemeinderat die Ausgangsituation betreffend der
Grundstückstransaktionen zwischen der Gemeinde
Obertilliach (Verwalter des öffentlichen Gutes) -
Herrn Maurer Siegfried, Leiten 6 und Herrn
Mitterdorfer Josef Dorf 64 zur Kenntnis. Mit diesen
Grundstückseigentümern konnte eine Einigung
erzielt werden.
Die Verhandlungen mit Herrn Klammer Michael
führten zu keinem Ergebnis. In den nachstehenden
Plandarstellungen sind die Ausgangssituation, die
Tauschflächen und die künftige Weganlage näher
dargestellt.