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Rund ums Dorf

12/2012

Die außerordentliche Benützung (Sondergebrauch

nach dem Tiroler Straßengesetz) der Gp. 2770 und

Gp. 3328 - öffentl. Gut unter Verwaltung der

Gemeinde Obertilliach, KG Obertilliach, für die

Ausladung des Vordaches im Rahmen der

Ausführung von Baumaßnahmen im Bereich des

Kornkastens (nordwestlich des bestehenden

Gebäudes) auf dem Gst. 3014/2, KG Obertilliach,

durch Herrn Obererlacher Johann, Dorf 11/2, wird

mit der Auflage zugestimmt, dass der jeweilige

Verwalter des öffentlichen Gutes bei erforderlichen

Arbeiten an der Weganlage Gp. 2770 und 3328 -

öffentl. Gut - (z.B. Verlegung und Betreuung von

Ver- und Entsorgungsleitungen) im Bereich der

geplanten Baumaßnahmen vom Bauwerber bzw.

dem Eigentümer des Gebäudes auf der Gp. 3014/2,

KG Obertilliach, und dessen Rechtsnachfolgern in

Bezug auf Mehrkosten schadlos zu halten ist. Für

den Sondergebrauch der Gp. 2770 und 3328, KG

Obertilliach, ist mit dem Verwalter des öffentlichen

Gutes (Gemeinde Obertilliach) eine schriftliche

Vereinbarung abzuschließen.

Obrist Josef, Bergen 13

Bürgermeister Matthias Scherer berichtet, dass Herr

Obrist Josef, Bergen 13, das bestehende

Wirtschaftsgebäude abbricht und durch einen

Neubau ersetzt.

Wie im nachstehenden Lageplan ersichtlich ist, ragt

das Vordach des geplanten Neubaus im südöstlichen

Bereich in das öffentliche Gut Gst. 3423, KG

Obertilliach, hinein. Die Leichtigkeit, Flüssigkeit

und Sicherheit des Verkehrs wird dadurch nicht

beeinträchtigt.

Die außerordentliche Benützung (Sondergebrauch

nach dem Tiroler Straßengesetz) der Gp. 3423 -

öffentliches Gut unter Verwaltung der Gemeinde

Obertilliach, für die Ausladung des Vordaches im

Rahmen der Neuerrichtung des Wirtschaftsgebäudes

auf der Bp. 438, KG Obertilliach, durch Herrn

Obrist Josef, Bergen 13, wird mit der Auflage zuge-

stimmt, dass der jeweilige Verwalter des öffentli-

chen Gutes bei erforderlichen Arbeiten an der

Weganlage Gp. 3423 - öffentl. Gut - (z.B. Verlegung

und Betreuung von Ver- und Entsorgungsleitungen)

im Bereich der geplanten Baumaßnahmen vom

Bauwerber bzw. dem Eigentümer des Gebäudes auf

der Bp. 438, KG Obertilliach, und dessen

Rechtsnachfolgern in Bezug auf Mehrkosten schad-

los zu halten ist. Für den Sondergebrauch der Gp.

3423, KG Obertilliach ist mit dem Verwalter des

öffentlichen Gutes (Gemeinde Obertilliach) eine

schriftliche Vereinbarung abzuschließen.

6. Grundstücksveränderungen

Bürgermeister Matthias Scherer bringt dem

Gemeinderat die Ausgangsituation betreffend der

Grundstückstransaktionen zwischen der Gemeinde

Obertilliach (Verwalter des öffentlichen Gutes) -

Herrn Maurer Siegfried, Leiten 6 und Herrn

Mitterdorfer Josef Dorf 64 zur Kenntnis. Mit diesen

Grundstückseigentümern konnte eine Einigung

erzielt werden.

Die Verhandlungen mit Herrn Klammer Michael

führten zu keinem Ergebnis. In den nachstehenden

Plandarstellungen sind die Ausgangssituation, die

Tauschflächen und die künftige Weganlage näher

dargestellt.