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Rund ums Dorf
12/2012
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der
Gemeinderat der Gemeinde Obertilliach einstimmig
gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2011 - TROG 2011, LGBl. Nr. 56, den von ZT GIS
Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf vom 09. April
2015 (Planungsnr. 721-2015-00001), über die Ände-
rung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde
Obertilliach im Bereich der Grundstücke 2706/3 und
2706/1, KG Obertilliach (zur Gänze/zum Teil) durch
vier Wochen hindurch vom 21. Mai 2015 bis 19.
Juni 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzule-
gen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Obertilliach
vor:
Umwidmung
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs.
1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des
Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss
wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
9. Änderung des Flächenwidmungsplanes
Der Besitzer des Gasthofes "Andreas" hat die Gp.
.401 und 3014/3 KG Obertilliach käuflich erworben
und beabsichtigt den bestehenden Betrieb entspre-
chend auszudehnen und den Bereich touristisch zu
nutzen. Um dies zu ermöglichen und letztlich auch
die Grundstücke vereinigen zu können, ist jedoch
eine Änderung der bestehenden Widmung in
"Tourismusgebiet" gem. § 40.4 TROG 2011 erfor-
derlich (Ausdehnung der bestehenden Widmung ?
einheitliche Baulandwidmung im Sinne des § 2 Abs.
12 der Tiroler Bauordnung 2011 - TBO 2011). Im
örtlichen Raumordnungskonzept (siehe ÖRK-
Ausschnitt im Anhang) befindet sich gegenständli-
cher Bereich innerhalb des Entwicklungsstempels T
2: "Charakteristik: Bestehender Gasthof ‚Andreas'
Entwicklung: Geringfügige Erweiterung für den
bestehenden Betrieb. Die derzeitige Nutzung ist in
ihrem Bestand abzusichern."
Ein Widerspruch zu den Bestimmungen im ÖRK
wird daher nicht gesehen. Aus raumordnungsfachli-
cher Sicht kann einer Umwidmung zugestimmt wer-
den, zumal die Gemeinde Obertilliach in den
vergangenen Jahren einen hohen Anstieg an
Nächtigungen, auch aufgrund der Erweiterung des
Skigebietes am Golzentipp sowie der Errichtung des
Biathlonzentrums, zu verzeichnen hat:
Jahr 2000 Jahr 2014
Sommersaison 35.560
50.607
Wintersaison
47.202
67.803
Summe
84.762
118.410
Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der
Gemeinderat der Gemeinde Obertilliach einstimmig
(9 Stimmen) gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 - TROG 2011, LGBl. Nr.
56, den von ZT GIS Kranebitter ausgearbeiteten
Entwurf vom 28. April 2015 (Planungsnr. 721-2015-
00002), über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Obertilliach
im Bereich der Grundstücke 3014/3, 3283, 2832 und
Bp. 401, KG Obertilliach (zur Gänze/zum Teil)
durch vier Wochen hindurch vom 29. Mai 2015 bis
26. Juni 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzu-
legen.
Umwidmung
Flächenwidmungsplanänderung des Gst. 3014/3 und
der Bp. 401 von landw. Mischgebiet in
Tourismusgebiet (§ 40 Abs. 4 TROG 2011)
Grundstück .401 KG 85207 Obertilliach (70721)
(rund 283 m²) Von Landwirtschaftliches
Mischgebiet § 40.5 in Tourismusgebiet § 40.4 sowie
Grundstück 3014/3 KG 85207 Obertilliach (70721)
(rund 785 m²)von Landwirtschaftliches Mischgebiet
§ 40.5 in Tourismusgebiet § 40.5Gleichzeitig wird
gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1 lit. a TROG
2011 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-
chende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn
innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.