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Rund ums Dorf

12/2012

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der

Gemeinderat der Gemeinde Obertilliach einstimmig

gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz

2011 - TROG 2011, LGBl. Nr. 56, den von ZT GIS

Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf vom 09. April

2015 (Planungsnr. 721-2015-00001), über die Ände-

rung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde

Obertilliach im Bereich der Grundstücke 2706/3 und

2706/1, KG Obertilliach (zur Gänze/zum Teil) durch

vier Wochen hindurch vom 21. Mai 2015 bis 19.

Juni 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzule-

gen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des

Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Obertilliach

vor:

Umwidmung

Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs.

1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem

Entwurf entsprechende Änderung des

Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss

wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der

Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu

berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

9. Änderung des Flächenwidmungsplanes

Der Besitzer des Gasthofes "Andreas" hat die Gp.

.401 und 3014/3 KG Obertilliach käuflich erworben

und beabsichtigt den bestehenden Betrieb entspre-

chend auszudehnen und den Bereich touristisch zu

nutzen. Um dies zu ermöglichen und letztlich auch

die Grundstücke vereinigen zu können, ist jedoch

eine Änderung der bestehenden Widmung in

"Tourismusgebiet" gem. § 40.4 TROG 2011 erfor-

derlich (Ausdehnung der bestehenden Widmung ?

einheitliche Baulandwidmung im Sinne des § 2 Abs.

12 der Tiroler Bauordnung 2011 - TBO 2011). Im

örtlichen Raumordnungskonzept (siehe ÖRK-

Ausschnitt im Anhang) befindet sich gegenständli-

cher Bereich innerhalb des Entwicklungsstempels T

2: "Charakteristik: Bestehender Gasthof ‚Andreas'

Entwicklung: Geringfügige Erweiterung für den

bestehenden Betrieb. Die derzeitige Nutzung ist in

ihrem Bestand abzusichern."

Ein Widerspruch zu den Bestimmungen im ÖRK

wird daher nicht gesehen. Aus raumordnungsfachli-

cher Sicht kann einer Umwidmung zugestimmt wer-

den, zumal die Gemeinde Obertilliach in den

vergangenen Jahren einen hohen Anstieg an

Nächtigungen, auch aufgrund der Erweiterung des

Skigebietes am Golzentipp sowie der Errichtung des

Biathlonzentrums, zu verzeichnen hat:

Jahr 2000 Jahr 2014

Sommersaison 35.560

50.607

Wintersaison

47.202

67.803

Summe

84.762

118.410

Quelle: Amt der Tiroler Landesregierung

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der

Gemeinderat der Gemeinde Obertilliach einstimmig

(9 Stimmen) gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler

Raumordnungsgesetz 2011 - TROG 2011, LGBl. Nr.

56, den von ZT GIS Kranebitter ausgearbeiteten

Entwurf vom 28. April 2015 (Planungsnr. 721-2015-

00002), über die Änderung des

Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Obertilliach

im Bereich der Grundstücke 3014/3, 3283, 2832 und

Bp. 401, KG Obertilliach (zur Gänze/zum Teil)

durch vier Wochen hindurch vom 29. Mai 2015 bis

26. Juni 2015 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzu-

legen.

Umwidmung

Flächenwidmungsplanänderung des Gst. 3014/3 und

der Bp. 401 von landw. Mischgebiet in

Tourismusgebiet (§ 40 Abs. 4 TROG 2011)

Grundstück .401 KG 85207 Obertilliach (70721)

(rund 283 m²) Von Landwirtschaftliches

Mischgebiet § 40.5 in Tourismusgebiet § 40.4 sowie

Grundstück 3014/3 KG 85207 Obertilliach (70721)

(rund 785 m²)von Landwirtschaftliches Mischgebiet

§ 40.5 in Tourismusgebiet § 40.5Gleichzeitig wird

gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1 lit. a TROG

2011 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-

chende Änderung des Flächenwidmungsplanes

gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn

innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu

berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.