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Rund ums Dorf

12/2012

Weiters ist der Gemeinderat einstimmig der

Meinung, dass für dieses Grundstück ein

Bebauungsplan zu erlassen ist, damit das Orts- und

Straßenbild nicht nachhaltig beeinflusst wird.

10. Änderung des Flächenwidmungsplanes

Das bestehende Hotel im Bereich der Gp. 2857 KG

Obertilliach wurde zwischenzeitlich erweitert (siehe

Foto/Visualisierung im Anhang). Um weitere

Parkmöglichkeiten v.a. für dessen Tagesgäste schaf-

fen zu können, soll eine Teilfläche der Gp. 2982/1

(künftige Gp. 2982/4, siehe Foto Planungsbereich

im Anhang) geteilt und entsprechend in

"Sonderfläche Parkplatz - S-11" gem. § 43.1 TROG

2011 gewidmet werden (einheitliche

Bauplatzwidmung gem. Tiroler Bauordnung 2011 -

TBO 2011). In diesem Zuge wurde bereits ein

Teilungsplan erstellt (siehe Ausschnitt aus dem

Teilungsplan des Zivilgeometers Dipl.-Ing. Rudolf

Neumayr, 9900 Lienz, GZl. 5597/2015 vom

03.02.2015 im Anhang).

Im örtlichen Raumordnungskonzept befindet sich

der Planungsbereich innerhalb des

Entwicklungsstempels W 3: "Charakteristik: Über-

wiegende Wohnnutzung; Entwicklung:

Widmungsvoraussetzung ist die Erstellung eines

Erschließungskonzeptes wie bei W 2.

Sicherzustellen ist die innere Verkehrserschließung.

Voraussetzung für eine Baulandwidmung ist zudem,

dass die Verfügbarkeit der Fläche zur Deckung des

Wohnbedarfs der Bevölkerung zu sozial verträgli-

chen Preisen sichergestellt ist." Ein Widerspruch zu

den Bestimmungen im ÖRK wird grundsätzlich

nicht gesehen, da für den gegenständlichen Bereich

bereits umfassende Studien und ein

Erschließungskonzept ausgearbeitet wurden: die

überwiegende Wohnnutzung bleibt somit erhalten.

In weiterer Folge soll der Weg (derzeit unter 4.0 m

Breite) erweitert und u.a. ein Gehsteig errichtet wer-

den. Die Standortgebundenheit bzw. -eignung wird

nicht in Frage gestellt, es kann auf die bestehende

(touristische) Nutzung im gegenständlichen Bereich

verwiesen werden. Da keine naturräumliche

Gefährdung vorliegt, besteht aus raumordnungsfach-

licher Sicht grundsätzlich kein Einwand gegen die

geplante Änderung des FLÄWI.

Die Beschlussfassung könnte lauten: Änderung des

Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 2982/1

(künftige Gp. 2982/4) KG Obertilliach von derzeit

"Freiland" gem. § 41 TROG 2011 in künftig"

Sonderfläche Parkplatz - S-11" gem. § 43.1 TROG

2011 entsprechend den Ausführungen des eFWP.

ÖRK-Ausschnitt (Planungsbereich rot umrandet)

Umwidmung

Flächenwidmungsplanänderung im Bereich des Gst.

2982/1, KG Obertilliach von derzeit Freiland in

Sonderfläche "Parkplatz" Grundstück 2982/1 KG

85207 Obertilliach (70721) (rund 742 m²) von

Freiland § 41 in Sonderfläche standortgebunden §

43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Parkplatz,

Festlegung Kürzel: -11 Gleichzeitig wird gemäß §

113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der

Beschluss über die dem Entwurf entsprechende

Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn

innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu

berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

11. Bericht des Bauausschusses

GR. Obrist Peter - Obm. des Bauausschusses gibt

einen Bericht über geplante

Grundstückstransaktionen.

- Grundstückstransaktion Ganner - Dorf 3 (Bereich

Wohn- und Wirtschaftsgebäude)