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Rund ums Dorf
12/2012
Weiters ist der Gemeinderat einstimmig der
Meinung, dass für dieses Grundstück ein
Bebauungsplan zu erlassen ist, damit das Orts- und
Straßenbild nicht nachhaltig beeinflusst wird.
10. Änderung des Flächenwidmungsplanes
Das bestehende Hotel im Bereich der Gp. 2857 KG
Obertilliach wurde zwischenzeitlich erweitert (siehe
Foto/Visualisierung im Anhang). Um weitere
Parkmöglichkeiten v.a. für dessen Tagesgäste schaf-
fen zu können, soll eine Teilfläche der Gp. 2982/1
(künftige Gp. 2982/4, siehe Foto Planungsbereich
im Anhang) geteilt und entsprechend in
"Sonderfläche Parkplatz - S-11" gem. § 43.1 TROG
2011 gewidmet werden (einheitliche
Bauplatzwidmung gem. Tiroler Bauordnung 2011 -
TBO 2011). In diesem Zuge wurde bereits ein
Teilungsplan erstellt (siehe Ausschnitt aus dem
Teilungsplan des Zivilgeometers Dipl.-Ing. Rudolf
Neumayr, 9900 Lienz, GZl. 5597/2015 vom
03.02.2015 im Anhang).
Im örtlichen Raumordnungskonzept befindet sich
der Planungsbereich innerhalb des
Entwicklungsstempels W 3: "Charakteristik: Über-
wiegende Wohnnutzung; Entwicklung:
Widmungsvoraussetzung ist die Erstellung eines
Erschließungskonzeptes wie bei W 2.
Sicherzustellen ist die innere Verkehrserschließung.
Voraussetzung für eine Baulandwidmung ist zudem,
dass die Verfügbarkeit der Fläche zur Deckung des
Wohnbedarfs der Bevölkerung zu sozial verträgli-
chen Preisen sichergestellt ist." Ein Widerspruch zu
den Bestimmungen im ÖRK wird grundsätzlich
nicht gesehen, da für den gegenständlichen Bereich
bereits umfassende Studien und ein
Erschließungskonzept ausgearbeitet wurden: die
überwiegende Wohnnutzung bleibt somit erhalten.
In weiterer Folge soll der Weg (derzeit unter 4.0 m
Breite) erweitert und u.a. ein Gehsteig errichtet wer-
den. Die Standortgebundenheit bzw. -eignung wird
nicht in Frage gestellt, es kann auf die bestehende
(touristische) Nutzung im gegenständlichen Bereich
verwiesen werden. Da keine naturräumliche
Gefährdung vorliegt, besteht aus raumordnungsfach-
licher Sicht grundsätzlich kein Einwand gegen die
geplante Änderung des FLÄWI.
Die Beschlussfassung könnte lauten: Änderung des
Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 2982/1
(künftige Gp. 2982/4) KG Obertilliach von derzeit
"Freiland" gem. § 41 TROG 2011 in künftig"
Sonderfläche Parkplatz - S-11" gem. § 43.1 TROG
2011 entsprechend den Ausführungen des eFWP.
ÖRK-Ausschnitt (Planungsbereich rot umrandet)
Umwidmung
Flächenwidmungsplanänderung im Bereich des Gst.
2982/1, KG Obertilliach von derzeit Freiland in
Sonderfläche "Parkplatz" Grundstück 2982/1 KG
85207 Obertilliach (70721) (rund 742 m²) von
Freiland § 41 in Sonderfläche standortgebunden §
43 (1) a, Festlegung Erläuterung: Parkplatz,
Festlegung Kürzel: -11 Gleichzeitig wird gemäß §
113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende
Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn
innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
11. Bericht des Bauausschusses
GR. Obrist Peter - Obm. des Bauausschusses gibt
einen Bericht über geplante
Grundstückstransaktionen.
- Grundstückstransaktion Ganner - Dorf 3 (Bereich
Wohn- und Wirtschaftsgebäude)