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12

Rund ums Dorf

12/2012

§ 1

Erschließungsbeitrag,

Erschließungsbeitragssatz

Die Gemeinde Obertilliach erhebt einen

Erschließungsbeitrag und setzt den

Erschließungsbeitragssatz einheitlich für das gesam-

te Gemeindegebiet mit 2,5 v.H. des für die

Gemeinde Obertilliach von der Tiroler

Landesregierung durch Verordnung vom 16.

Dezember 2014, LGBl. Nr. 184/2014, festgelegten

Erschließungskostenfaktors fest.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit

dem Ablauf des Tages

des Anschlages an der Amtstafel der Gemeinde

Obertilliach

in Kraft. Gleichzeitig tritt die

Verordnung über die Festsetzung des

Erschließungsbeitragssatzes nach § 7 Abs. 2 und 3

des Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabegesetzes

(LGBl. 22/1998 idF LGBl. 82/2001 vom 27. März

2007 außer Kraft.

5. "Burg Heinfels"

In der Sitzung des Planungsverbandes 35 am 16.

Jänner 2015 wurde die Finanzierung der

Burgsanierung besprochen und auch entsprechende

Beschlüsse gefasst. Die Finanzierung, bei geplanten

Gesamtkosten von 6,2 Mio. Euro, ist wie folgt vor-

gesehen:

€ 0,8 Mio. Bund/Ministerium

€ 2,2 Mio. Land/Landesgedächtnisstiftung

€ 1,8 Mio. Fa. Loacker

€ 1,4 Mio. Region - zu je 1/3 getragen durch

Gemeinden, TVB und spezielle Förderer (Firmen,

Banken etc.)

Die Aufteilung des Anteils der Gemeinden (€

500.000) sollte nach folgendem Schlüssel erfolgen:

40 % Heinfels, 25 % Sillian, 35 % restl. Gemeinden

nach Bevölkerungszahl per 31.10.2013. Nunmehr

wurde der Gemeinde Obertilliach der

Aufteilungsschlüssel übermittelt. Demnach sollen

40 % das sind € 200.000,00 auf die restlichen

Gemeinden der Region aufgeteilt werden (Anteil

Gemeinde Heinfels - 35 %; Anteil Gemeinde Sillian

- 25 %).

Für die Gemeinde Obertilliach ergibt das bei 697

Einwohnern einen Anteil von 4,47 % oder €

22.368,00.

Bürgermeister Scherer führt noch weiter aus, dass

beim Beitritt zum Museumsverein keine finanzielle

Zusage gemacht wurde. Seiner Meinung nach sollte

ein Gesamtnutzungskonzept vorgelegt werden, unter

welchen Voraussetzungen die Burg Heinfels öffent-

lich zugänglich ist. Ein Beitrag wird seitens der

Gemeinde sicherlich zu leisten sein - in welcher

Höhe möchte er offen lassen.

Bis die genaue Konzeption und Nutzung der Burg

Heinfels nach der Sanierung feststeht sollte der

Beitrag nicht geleistet werden. Nachher kann sich

der Gemeinderat nochmals mit diesem Thema befas-

sen.

Die Gemeinde Obertilliach wird sich an der

Finanzierung erst nach Vorliegen eines

Gesamtnutzungskonzeptes (Nachnutzung - zugäng-

lich für die Öffentlichkeit) beteiligen. Nach

Vorliegen dieses Gesamtnutzungskonzeptes wird

sich der Gemeinderat mit dem Ansuchen (Leistung

eines Finanzierungsbeitrages - Höhe des

Finanzierungsbeitrages) nochmals befassen.

6. Vermietung der Wohnung "Tür 1" im 2.

OG des Gemeindehauses

Die Wohnung "Tür 1" im 2. Obergeschoß des

Gemeindehauses mit einer Wohnnutzfläche von

76,86 m² wird mit 01. Juni 2015 an die Familie

Schneider (Schneider Sandra / Dr.med. Schneider

Manfred), derzeit wohnhaft in St. Veit im Pongau,

auf die Dauer von drei Jahren, vermietet. Die Höhe

des monatlichen Mietzinses orientiert sich am

Mietzins der Vormieterin. Mit dem Mieter ist ein

schriftlicher Mietvertrag abzuschließen.

7. Erlassung eines Bebauungsplanes

Der allgemeine und ergänzende Bebauungsplan -

Planentwurf des Raumplaners ZT GIS Kranebitter,

datiert jeweils mit 13.04.2015, wird dem

Gemeinderat näher vorgestellt. Der ergänzende

Bebauungsplan betrifft nur eine Teilfläche des Gst.

3071/1, KG Obertilliach, und zwar jenen Teil, wel-

cher bereits mit einem Gebäude mit sechs

Wohneinheiten bebaut ist.