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Rund ums Dorf
12/2012
§ 1
Erschließungsbeitrag,
Erschließungsbeitragssatz
Die Gemeinde Obertilliach erhebt einen
Erschließungsbeitrag und setzt den
Erschließungsbeitragssatz einheitlich für das gesam-
te Gemeindegebiet mit 2,5 v.H. des für die
Gemeinde Obertilliach von der Tiroler
Landesregierung durch Verordnung vom 16.
Dezember 2014, LGBl. Nr. 184/2014, festgelegten
Erschließungskostenfaktors fest.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit
dem Ablauf des Tages
des Anschlages an der Amtstafel der Gemeinde
Obertilliach
in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Verordnung über die Festsetzung des
Erschließungsbeitragssatzes nach § 7 Abs. 2 und 3
des Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabegesetzes
(LGBl. 22/1998 idF LGBl. 82/2001 vom 27. März
2007 außer Kraft.
5. "Burg Heinfels"
In der Sitzung des Planungsverbandes 35 am 16.
Jänner 2015 wurde die Finanzierung der
Burgsanierung besprochen und auch entsprechende
Beschlüsse gefasst. Die Finanzierung, bei geplanten
Gesamtkosten von 6,2 Mio. Euro, ist wie folgt vor-
gesehen:
€ 0,8 Mio. Bund/Ministerium
€ 2,2 Mio. Land/Landesgedächtnisstiftung
€ 1,8 Mio. Fa. Loacker
€ 1,4 Mio. Region - zu je 1/3 getragen durch
Gemeinden, TVB und spezielle Förderer (Firmen,
Banken etc.)
Die Aufteilung des Anteils der Gemeinden (€
500.000) sollte nach folgendem Schlüssel erfolgen:
40 % Heinfels, 25 % Sillian, 35 % restl. Gemeinden
nach Bevölkerungszahl per 31.10.2013. Nunmehr
wurde der Gemeinde Obertilliach der
Aufteilungsschlüssel übermittelt. Demnach sollen
40 % das sind € 200.000,00 auf die restlichen
Gemeinden der Region aufgeteilt werden (Anteil
Gemeinde Heinfels - 35 %; Anteil Gemeinde Sillian
- 25 %).
Für die Gemeinde Obertilliach ergibt das bei 697
Einwohnern einen Anteil von 4,47 % oder €
22.368,00.
Bürgermeister Scherer führt noch weiter aus, dass
beim Beitritt zum Museumsverein keine finanzielle
Zusage gemacht wurde. Seiner Meinung nach sollte
ein Gesamtnutzungskonzept vorgelegt werden, unter
welchen Voraussetzungen die Burg Heinfels öffent-
lich zugänglich ist. Ein Beitrag wird seitens der
Gemeinde sicherlich zu leisten sein - in welcher
Höhe möchte er offen lassen.
Bis die genaue Konzeption und Nutzung der Burg
Heinfels nach der Sanierung feststeht sollte der
Beitrag nicht geleistet werden. Nachher kann sich
der Gemeinderat nochmals mit diesem Thema befas-
sen.
Die Gemeinde Obertilliach wird sich an der
Finanzierung erst nach Vorliegen eines
Gesamtnutzungskonzeptes (Nachnutzung - zugäng-
lich für die Öffentlichkeit) beteiligen. Nach
Vorliegen dieses Gesamtnutzungskonzeptes wird
sich der Gemeinderat mit dem Ansuchen (Leistung
eines Finanzierungsbeitrages - Höhe des
Finanzierungsbeitrages) nochmals befassen.
6. Vermietung der Wohnung "Tür 1" im 2.
OG des Gemeindehauses
Die Wohnung "Tür 1" im 2. Obergeschoß des
Gemeindehauses mit einer Wohnnutzfläche von
76,86 m² wird mit 01. Juni 2015 an die Familie
Schneider (Schneider Sandra / Dr.med. Schneider
Manfred), derzeit wohnhaft in St. Veit im Pongau,
auf die Dauer von drei Jahren, vermietet. Die Höhe
des monatlichen Mietzinses orientiert sich am
Mietzins der Vormieterin. Mit dem Mieter ist ein
schriftlicher Mietvertrag abzuschließen.
7. Erlassung eines Bebauungsplanes
Der allgemeine und ergänzende Bebauungsplan -
Planentwurf des Raumplaners ZT GIS Kranebitter,
datiert jeweils mit 13.04.2015, wird dem
Gemeinderat näher vorgestellt. Der ergänzende
Bebauungsplan betrifft nur eine Teilfläche des Gst.
3071/1, KG Obertilliach, und zwar jenen Teil, wel-
cher bereits mit einem Gebäude mit sechs
Wohneinheiten bebaut ist.