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Rund ums Dorf

07/2015

§ 3

Verfahrensbestimmungen

Für das Verfahren gelten die Bestimmungen der

Bundesabgabenordnung - BAO in Verbindung mit

dem Tiroler Abgabengesetz - TAbgG, in der jeweils

geltenden Fassung.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages

des Anschlages an der Amtstafel in Kraft.

3. Bericht des Überprüfungsausschusses

Geprüft wurden unter anderem der Gesamtabschluss

(Gebarung zum 31.12.2014), der Schuldenstand, die

Leasingverpflichtungen, der Rücklagenbestand, die

Überschreitungen, die Zahlungsrückstände sowie

stichprobenweise die Belege. Die

Zahlungsrückstände sindin der

Prüfungsniederschrift detailliert angeführt.

Aufgefallen ist, dass am Prüfungstag nicht geneh-

migte Überschreitungen des Haushaltsplanansatzes

2014 vorlagen und diese Überschreitungen nicht

zeitgerecht dem Gemeinderat zur Genehmigung vor-

gelegt wurden. Die Genehmigung von

Haushaltsüberschreitungen im Nachhinein ent-

spricht nicht der Tiroler Gemeindeordnung. Auf eine

rechtzeitige Beschlussfassung und Genehmigung

durch den Gemeinderat ist künftighin besonders

Bedacht zu nehmen. Die Kanalanschlussgebühren

für Leiten/Flatsch wurden bisher noch nicht vorge-

schriebenen.

Im Zuge der Vorprüfung des Rechnungsabschlusses

2014 wurde festgestellt, dass die Gesetzmäßigkeit

und Wirtschaftlichkeit der Einnahmen und

Ausgaben bzw. eine sparsame Haushaltsführung im

Rechnungsjahr 2014 seitens der Gemeinde

Obertilliach eingehalten wurde. Unregelmäßigkeiten

konnten nicht festgestellt werden. Es wird eine voll-

ständige und korrekte Kassenführung bestätigt.

Der Bericht über die Vorprüfung der Jahresrechnung

2014 wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genom-

men.

4. Rechnungsabschluss für das

Wirtschaftsjahr 2014

Die vom Überprüfungsausschuss vorgeprüfte

Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Obertilliach,

welche gemäß § 108 Abs. 5 TGO 2001 in der Zeit

vom 16.03.2015 bis 30.03.2015 (Kundmachung am

09.03.2015 angeschlagen) zur allgemeinen

Einsichtnahme aufgelegen hat (innerhalb der

Auflagefrist wurden seitens der Gemeindebewohner

zur Jahresrechnung 2014 keine Einwendungen erho-

ben), wird dem Gemeinderat in Kurzform zur

Kenntnis gebracht (incl. Vermögens- und

Schuldenrechnung der Betriebe mit marktbestimm-

ter Tätigkeit und des Dienstpostenplanes mit

Dienstpostennachweis).

Ordentlicher Haushalt

Einnahmenvorschreibung:

€ 2.430.723,50

Ausgabenvorschreibung:

€ 2.496.672,28

Jahresergebnis - Abgang 2014 € 65.948,78

Einnahmenabstattung:

€ 2.603.564,89

Ausgabenabstattung:

€ 2.654.937,16

+ Einnahmenrückstände:

€ 62.482,81

- Ausgabenrückstände:

€ 77.059,32

Jahresergebnis - Abgang 2014 € 65.948,78

Außerordentlicher Haushalt - gesamt

Einnahmenvorschreibung:

€ 230.524,74

Ausgabenvorschreibung:

€ 70.705,56

Jahresergebnis - Überschuss 2014 €+ 159.819,18

Einnahmenabstattung:

€ 383.579,62

Ausgabenabstattung:

€ 223.760,44

+ Einnahmenrückstände:

€ 0,00

- Ausgabenrückstände:

0,00

Jahresergebnis - Überschuss 2014 €+ 159.819,18

Kassenbestand am 31.12.2014:

€ 97.780,60

Rücklagen:

Sendeanlage "Sanger"

€ 5.381,33

Wasserversorgung

€ 46.054,93

Betriebsmittelrücklage

€ 2.036,64

Rücklagenstand zum 31.12.2014 € 53.472,90