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Rund ums Dorf
07/2015
§ 3
Verfahrensbestimmungen
Für das Verfahren gelten die Bestimmungen der
Bundesabgabenordnung - BAO in Verbindung mit
dem Tiroler Abgabengesetz - TAbgG, in der jeweils
geltenden Fassung.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages
des Anschlages an der Amtstafel in Kraft.
3. Bericht des Überprüfungsausschusses
Geprüft wurden unter anderem der Gesamtabschluss
(Gebarung zum 31.12.2014), der Schuldenstand, die
Leasingverpflichtungen, der Rücklagenbestand, die
Überschreitungen, die Zahlungsrückstände sowie
stichprobenweise die Belege. Die
Zahlungsrückstände sindin der
Prüfungsniederschrift detailliert angeführt.
Aufgefallen ist, dass am Prüfungstag nicht geneh-
migte Überschreitungen des Haushaltsplanansatzes
2014 vorlagen und diese Überschreitungen nicht
zeitgerecht dem Gemeinderat zur Genehmigung vor-
gelegt wurden. Die Genehmigung von
Haushaltsüberschreitungen im Nachhinein ent-
spricht nicht der Tiroler Gemeindeordnung. Auf eine
rechtzeitige Beschlussfassung und Genehmigung
durch den Gemeinderat ist künftighin besonders
Bedacht zu nehmen. Die Kanalanschlussgebühren
für Leiten/Flatsch wurden bisher noch nicht vorge-
schriebenen.
Im Zuge der Vorprüfung des Rechnungsabschlusses
2014 wurde festgestellt, dass die Gesetzmäßigkeit
und Wirtschaftlichkeit der Einnahmen und
Ausgaben bzw. eine sparsame Haushaltsführung im
Rechnungsjahr 2014 seitens der Gemeinde
Obertilliach eingehalten wurde. Unregelmäßigkeiten
konnten nicht festgestellt werden. Es wird eine voll-
ständige und korrekte Kassenführung bestätigt.
Der Bericht über die Vorprüfung der Jahresrechnung
2014 wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genom-
men.
4. Rechnungsabschluss für das
Wirtschaftsjahr 2014
Die vom Überprüfungsausschuss vorgeprüfte
Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Obertilliach,
welche gemäß § 108 Abs. 5 TGO 2001 in der Zeit
vom 16.03.2015 bis 30.03.2015 (Kundmachung am
09.03.2015 angeschlagen) zur allgemeinen
Einsichtnahme aufgelegen hat (innerhalb der
Auflagefrist wurden seitens der Gemeindebewohner
zur Jahresrechnung 2014 keine Einwendungen erho-
ben), wird dem Gemeinderat in Kurzform zur
Kenntnis gebracht (incl. Vermögens- und
Schuldenrechnung der Betriebe mit marktbestimm-
ter Tätigkeit und des Dienstpostenplanes mit
Dienstpostennachweis).
Ordentlicher Haushalt
Einnahmenvorschreibung:
€ 2.430.723,50
Ausgabenvorschreibung:
€ 2.496.672,28
Jahresergebnis - Abgang 2014 € 65.948,78
Einnahmenabstattung:
€ 2.603.564,89
Ausgabenabstattung:
€ 2.654.937,16
+ Einnahmenrückstände:
€ 62.482,81
- Ausgabenrückstände:
€ 77.059,32
Jahresergebnis - Abgang 2014 € 65.948,78
Außerordentlicher Haushalt - gesamt
Einnahmenvorschreibung:
€ 230.524,74
Ausgabenvorschreibung:
€ 70.705,56
Jahresergebnis - Überschuss 2014 €+ 159.819,18
Einnahmenabstattung:
€ 383.579,62
Ausgabenabstattung:
€ 223.760,44
+ Einnahmenrückstände:
€ 0,00
- Ausgabenrückstände:
€
0,00
Jahresergebnis - Überschuss 2014 €+ 159.819,18
Kassenbestand am 31.12.2014:
€ 97.780,60
Rücklagen:
Sendeanlage "Sanger"
€ 5.381,33
Wasserversorgung
€ 46.054,93
Betriebsmittelrücklage
€ 2.036,64
Rücklagenstand zum 31.12.2014 € 53.472,90