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Rund ums Dorf

07/2015

Im ordentlichen Haushalt sind im Jahr 2015

Straßensanierungen, der Ankauf eines Notstrom-

aggregats, eine neue Sirenenanlage mit Standort am

Dach des Gemeindehaues, der zweite Teil der

"Stillen Beteiligung" an der Obertilliacher

Bergbahnen GmbH, sowie diverse kleinere einmali-

ge Investitionsvorhaben (Anschaffungen) veran-

schlagt.

Im außerordentlichen Haushalt sind die Projekte

"Errichtung des Gehweges zum Langlauf- und

Biathlonzentrum", die Erweiterung der Kanalisation

in Richtung "Himbeergoll" sowie die Errichtung

eines Bau- und Recyclinghofes veranschlagt. Für

deren Finanzierung sind im Voranschlag

Darlehensaufnahmen vorgesehen.

Der Gehweg in Richtung Langlauf- und

Biathlonzentrum sollte im Jahr 2015 in geänderte

Form realisiert werden, wobei sich der Gemeinderat

mit dem endgültigen Projektsumfang befassen wird

müssen.

Die Errichtung des Bau- und Recyclinghofes muss

im Detail noch näher fixiert werden. Mit der

Planung wurde bereits begonnen. Eine Realisierung

des Projektes mit der Gemeinde Untertilliach wird

angestrebt, wobei bei einer gemeinsamen

Realisierung höhere Bedarfszuweisung seitens des

Landes zu erwarten sind. Der Standort wird im

Bereich des Klärwerkes "Bergen" sein.

Im mittelfristigen Investitionsplan ist vorerst nur die

Sanierung des Kultursaales vorgesehen. Der

Zeitraum für den Mittelfristplan umfasst nunmehr 4

Planungsjahre. Die Sanierung des Kultursaales soll

in einer eigenen Arbeitsgruppe bearbeitet werden,

wobei dabei auch die Veranstalter (Vereine) vertre-

ten sein sollten. Der Gemeinderat diskutiert über

mögliche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen bzw.

über die Notwendigkeit einer Sanierung.

Der Dienstpostenplan für das Wirtschaftsjahr 2015

wird dem Gemeinderat ebenfalls zur Kenntnis

gebracht. Nicht enthalten im Dienstpostenplan sind

derzeit eine Arbeitskraft für die erweiterte

Kinderbetreuung sowie die Einstellung eines

Verwaltungslehrlings, welcher verschiedene

Schreibarbeiten erledigen könnte.

Weiters werden dem Gemeinderat die Zuschüsse an

die örtlichen Vereine und Institutionen zur Kenntnis

gebracht.

Im Voranschlag 2015 war wiederum, entsprechend

der Bestimmungen des § 88 Abs. 1, TGO 2001, ein

mittelfristigen Finanz- und Investitionspläne zu

erstellen bzw. fortzuschreiben. Die landesgesetzliche

Verpflichtung ist im Zusammenhang mit dem Öster-

reichischen Stabilitätspakt zu sehen, in dem veran-

kert ist, dass Bund, Länder und Gemeinden jeweils

Budgetprogramme erstellen, deren Zeitraum das lau-

fende, das vergangene und die vier kommenden

Haushaltsjahre umfassen.

Die laufenden Einnahmen und Ausgaben wurde in

den Jahr 2016, 2017, 2018 und 2019 um jeweils

zwei Prozent erhöht. Der Mittelfristplan bildet

einen Bestandteil des Voranschlages und ist durch

den Gemeinderat festzusetzen. Der Mittelfristplan

ist jedes Jahr fortzuschreiben.

Der Gemeinderat fasst nach eingehender Beratung

einstimmig (8 Stimmen) folgende Beschlüsse:

- Der vorliegende Voranschlag für das

Wirtschaftsjahr 2015 mit Einnahmen und Ausgaben

im ordentlichen Haushalt von EUR 2.224.000,00

und mit Einnahmen und Ausgaben im außerordentli-

chen Haushalt von EUR 677.700,00 sowie der

Mittelfristplan (mittelfristiger Finanz- und

Investitionsplan) für die Jahre 2016 bis 2019 wird

genehmigt. Weiters wird der Dienstpostenplan (bil-

det ebenfalls einen Bestandteil des Voranschlages)

genehmigt.

- Der Unterschied zwischen der Summe der vorge-

schriebenen Beträge (Soll) und der veranschlagten

Beträge gemäß § 15 Abs. 1 Z. 7, Voranschlags- und

Rechnungsabschlussverordnung (VRV), BGBl. Nr.

787/1996 idF BGBl. II Nr. 369/1999 und BGBl. II

Nr. 433/2001, ist ab dem Betrag von EUR 20.000,00

je Voranschlagspost für die Genehmigung des

Rechnungsabschlusses zu erläutern.