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Rund ums Dorf
07/2015
Im ordentlichen Haushalt sind im Jahr 2015
Straßensanierungen, der Ankauf eines Notstrom-
aggregats, eine neue Sirenenanlage mit Standort am
Dach des Gemeindehaues, der zweite Teil der
"Stillen Beteiligung" an der Obertilliacher
Bergbahnen GmbH, sowie diverse kleinere einmali-
ge Investitionsvorhaben (Anschaffungen) veran-
schlagt.
Im außerordentlichen Haushalt sind die Projekte
"Errichtung des Gehweges zum Langlauf- und
Biathlonzentrum", die Erweiterung der Kanalisation
in Richtung "Himbeergoll" sowie die Errichtung
eines Bau- und Recyclinghofes veranschlagt. Für
deren Finanzierung sind im Voranschlag
Darlehensaufnahmen vorgesehen.
Der Gehweg in Richtung Langlauf- und
Biathlonzentrum sollte im Jahr 2015 in geänderte
Form realisiert werden, wobei sich der Gemeinderat
mit dem endgültigen Projektsumfang befassen wird
müssen.
Die Errichtung des Bau- und Recyclinghofes muss
im Detail noch näher fixiert werden. Mit der
Planung wurde bereits begonnen. Eine Realisierung
des Projektes mit der Gemeinde Untertilliach wird
angestrebt, wobei bei einer gemeinsamen
Realisierung höhere Bedarfszuweisung seitens des
Landes zu erwarten sind. Der Standort wird im
Bereich des Klärwerkes "Bergen" sein.
Im mittelfristigen Investitionsplan ist vorerst nur die
Sanierung des Kultursaales vorgesehen. Der
Zeitraum für den Mittelfristplan umfasst nunmehr 4
Planungsjahre. Die Sanierung des Kultursaales soll
in einer eigenen Arbeitsgruppe bearbeitet werden,
wobei dabei auch die Veranstalter (Vereine) vertre-
ten sein sollten. Der Gemeinderat diskutiert über
mögliche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen bzw.
über die Notwendigkeit einer Sanierung.
Der Dienstpostenplan für das Wirtschaftsjahr 2015
wird dem Gemeinderat ebenfalls zur Kenntnis
gebracht. Nicht enthalten im Dienstpostenplan sind
derzeit eine Arbeitskraft für die erweiterte
Kinderbetreuung sowie die Einstellung eines
Verwaltungslehrlings, welcher verschiedene
Schreibarbeiten erledigen könnte.
Weiters werden dem Gemeinderat die Zuschüsse an
die örtlichen Vereine und Institutionen zur Kenntnis
gebracht.
Im Voranschlag 2015 war wiederum, entsprechend
der Bestimmungen des § 88 Abs. 1, TGO 2001, ein
mittelfristigen Finanz- und Investitionspläne zu
erstellen bzw. fortzuschreiben. Die landesgesetzliche
Verpflichtung ist im Zusammenhang mit dem Öster-
reichischen Stabilitätspakt zu sehen, in dem veran-
kert ist, dass Bund, Länder und Gemeinden jeweils
Budgetprogramme erstellen, deren Zeitraum das lau-
fende, das vergangene und die vier kommenden
Haushaltsjahre umfassen.
Die laufenden Einnahmen und Ausgaben wurde in
den Jahr 2016, 2017, 2018 und 2019 um jeweils
zwei Prozent erhöht. Der Mittelfristplan bildet
einen Bestandteil des Voranschlages und ist durch
den Gemeinderat festzusetzen. Der Mittelfristplan
ist jedes Jahr fortzuschreiben.
Der Gemeinderat fasst nach eingehender Beratung
einstimmig (8 Stimmen) folgende Beschlüsse:
- Der vorliegende Voranschlag für das
Wirtschaftsjahr 2015 mit Einnahmen und Ausgaben
im ordentlichen Haushalt von EUR 2.224.000,00
und mit Einnahmen und Ausgaben im außerordentli-
chen Haushalt von EUR 677.700,00 sowie der
Mittelfristplan (mittelfristiger Finanz- und
Investitionsplan) für die Jahre 2016 bis 2019 wird
genehmigt. Weiters wird der Dienstpostenplan (bil-
det ebenfalls einen Bestandteil des Voranschlages)
genehmigt.
- Der Unterschied zwischen der Summe der vorge-
schriebenen Beträge (Soll) und der veranschlagten
Beträge gemäß § 15 Abs. 1 Z. 7, Voranschlags- und
Rechnungsabschlussverordnung (VRV), BGBl. Nr.
787/1996 idF BGBl. II Nr. 369/1999 und BGBl. II
Nr. 433/2001, ist ab dem Betrag von EUR 20.000,00
je Voranschlagspost für die Genehmigung des
Rechnungsabschlusses zu erläutern.