6
Rund ums Dorf
07/2015
- Die Gewährung (Auszahlung) der Zuschüsse und
Subventionen für das Jahr 2015 an die örtlichen
Vereine und Institutionen, wird wie folgt festgesetzt:
allgemeine Sportförderung € 2.500,00 (Sportunion -
€ 1.500,00; OK-Biathlon € 1.000,00); Bike-Club
Conny-Alm € 500,00;
Volksbildung/Erwachsenenschule Obertilliach - €
200,00; Musikkapelle - € 3.700,00; Jugendchor
Obertilliach - € 300,00; Theatergruppe - € 500,00;
Schützenkompanie - € 1.200,00; Volkstanzgruppe -
€ 500,00; Brauchtumsverein - € 500,00;
Kutschenmuseumsverein - € 500,00; Kirchenchor €
500,00; Pfarrkirche (Heizkostenzuschuss) - €
300,00; katholischer Familienverband - € 200,00;
Sozialkreis Obertilliach - € 400,00; Bergrettung
Obertilliach-Kartitsch - € 1.100,00;
Landjugend/Jungbauernschaft - € 500,00;
Ortsbäuerinnen Obertilliach - € 500,00;
Der vorliegende Voranschlag für das Wirtschaftsjahr
2015 mit Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen
Haushalt von EUR 2.224.000,00 und mit
Einnahmen und Ausgaben im außerordentlichen
Haushalt von EUR 677.700,00 sowie der
Mittelfristplan (mittelfristiger Finanz- und
Investitionsplan) für die Jahre 2016 bis 2019 wird
genehmigt. Weiters wird der Dienstpostenplan (bil-
det ebenfalls einen Bestandteil des Voranschlages)
genehmigt.
Berechnung der Umlage ist im § 10 Tiroler
Waldordnung 2005, LGBl. 55/2005, geregelt.
Berechnungsgrundlagen für die Festsetzung der
Waldumlage für das Jahr 2015:
Personalaufwand für 2014: € 58.102,79
Lohn
€ 44.129,37
Sachbezüge-Holzdeputat
€ 141,70
DGB Sozialversicherung
€ 9.177,87
DGB FLAG
€ 1.992,19
Fahrtkostenvergütung
€ 2.263,38
Sachaufwand
€ 398,28
Gesamtertragswaldfläche 1.892,4343 ha
a) Wirtschaftswaldfläche
741,4906 ha
b) Schutzwald im Ertrag 1.150,9437 ha
Nach § 10 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr.
55 in der jeweils geltenden Fassung, wird zur teil-
weisen Deckung des Personalaufwandes für den
Gemeindewaldaufseher folgende Verordnung erlas-
sen:
Verordnung über die Festsetzung einer
Waldumlage der Gemeinde Obertilliach
Der Gesamtbetrag der Umlage wird für das
Jahr
2015
mit
16.683,43 Euro
festgesetzt. Der, der
Festsetzung der Waldumlage zugrunde liegende,
Gesamtbetrag für den Gemeindewaldaufseher
(Jahresaufwand) beträgt für das abgelaufene Jahr
2014 Euro 58.102,79. Diesem Betrag liegt eine
Waldfläche von insgesamt 1892,4343 Hektar
zugrunde. Der Hektarsatz beträgt somit 30,70 Euro
(§ 10 Abs. 4 der Tiroler Waldordnung 2005 ist zu
beachten).
§ 1
Festsetzung des Gesamtbetrages der Umlage
Sitzung vom 31. März 2015
1. Lehrlingsförderungen für das Jahr 2014
Firma/Betrieb
Betrag in €
Lugger Josef, Hotel
Unterwöger, Dorf 26 und
Sparmarkt Obertilliach, Dorf 37
1.379,80
Auer Christian, Hotel-Garni-
Cafe, Dorf 68
220,00
Obererlacher Josef, Bäckerei,
Dorf 24
56,42
Scherer Magdalena, Hotel-
Café Weiler, Dorf 1
19,70
Scherer Theresia -
Friseursalon, Dorf 117
140,30
Lehrlingsförderungsbeitrag
2014
1.816,22
2. Festsetzung der Waldumlage für 2015
§ 2
Höhe des Anteils am Gesamtbetrag der
Umlage
Der auf den einzelnen Umlagepflichtigen entfallen-
de Anteil am Gesamtbetrag der Umlage beträgt für
den Wirtschaftswald im Ertrag 50%, für den
Schutzwald im Ertrag 15% und für den Teilwald im
Ertrag 50% des Hektarsatzes.