Previous Page  6 / 44 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 6 / 44 Next Page
Page Background

6

Rund ums Dorf

07/2015

- Die Gewährung (Auszahlung) der Zuschüsse und

Subventionen für das Jahr 2015 an die örtlichen

Vereine und Institutionen, wird wie folgt festgesetzt:

allgemeine Sportförderung € 2.500,00 (Sportunion -

€ 1.500,00; OK-Biathlon € 1.000,00); Bike-Club

Conny-Alm € 500,00;

Volksbildung/Erwachsenenschule Obertilliach - €

200,00; Musikkapelle - € 3.700,00; Jugendchor

Obertilliach - € 300,00; Theatergruppe - € 500,00;

Schützenkompanie - € 1.200,00; Volkstanzgruppe -

€ 500,00; Brauchtumsverein - € 500,00;

Kutschenmuseumsverein - € 500,00; Kirchenchor €

500,00; Pfarrkirche (Heizkostenzuschuss) - €

300,00; katholischer Familienverband - € 200,00;

Sozialkreis Obertilliach - € 400,00; Bergrettung

Obertilliach-Kartitsch - € 1.100,00;

Landjugend/Jungbauernschaft - € 500,00;

Ortsbäuerinnen Obertilliach - € 500,00;

Der vorliegende Voranschlag für das Wirtschaftsjahr

2015 mit Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen

Haushalt von EUR 2.224.000,00 und mit

Einnahmen und Ausgaben im außerordentlichen

Haushalt von EUR 677.700,00 sowie der

Mittelfristplan (mittelfristiger Finanz- und

Investitionsplan) für die Jahre 2016 bis 2019 wird

genehmigt. Weiters wird der Dienstpostenplan (bil-

det ebenfalls einen Bestandteil des Voranschlages)

genehmigt.

Berechnung der Umlage ist im § 10 Tiroler

Waldordnung 2005, LGBl. 55/2005, geregelt.

Berechnungsgrundlagen für die Festsetzung der

Waldumlage für das Jahr 2015:

Personalaufwand für 2014: € 58.102,79

Lohn

€ 44.129,37

Sachbezüge-Holzdeputat

€ 141,70

DGB Sozialversicherung

€ 9.177,87

DGB FLAG

€ 1.992,19

Fahrtkostenvergütung

€ 2.263,38

Sachaufwand

€ 398,28

Gesamtertragswaldfläche 1.892,4343 ha

a) Wirtschaftswaldfläche

741,4906 ha

b) Schutzwald im Ertrag 1.150,9437 ha

Nach § 10 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr.

55 in der jeweils geltenden Fassung, wird zur teil-

weisen Deckung des Personalaufwandes für den

Gemeindewaldaufseher folgende Verordnung erlas-

sen:

Verordnung über die Festsetzung einer

Waldumlage der Gemeinde Obertilliach

Der Gesamtbetrag der Umlage wird für das

Jahr

2015

mit

16.683,43 Euro

festgesetzt. Der, der

Festsetzung der Waldumlage zugrunde liegende,

Gesamtbetrag für den Gemeindewaldaufseher

(Jahresaufwand) beträgt für das abgelaufene Jahr

2014 Euro 58.102,79. Diesem Betrag liegt eine

Waldfläche von insgesamt 1892,4343 Hektar

zugrunde. Der Hektarsatz beträgt somit 30,70 Euro

(§ 10 Abs. 4 der Tiroler Waldordnung 2005 ist zu

beachten).

§ 1

Festsetzung des Gesamtbetrages der Umlage

Sitzung vom 31. März 2015

1. Lehrlingsförderungen für das Jahr 2014

Firma/Betrieb

Betrag in €

Lugger Josef, Hotel

Unterwöger, Dorf 26 und

Sparmarkt Obertilliach, Dorf 37

1.379,80

Auer Christian, Hotel-Garni-

Cafe, Dorf 68

220,00

Obererlacher Josef, Bäckerei,

Dorf 24

56,42

Scherer Magdalena, Hotel-

Café Weiler, Dorf 1

19,70

Scherer Theresia -

Friseursalon, Dorf 117

140,30

Lehrlingsförderungsbeitrag

2014

1.816,22

2. Festsetzung der Waldumlage für 2015

§ 2

Höhe des Anteils am Gesamtbetrag der

Umlage

Der auf den einzelnen Umlagepflichtigen entfallen-

de Anteil am Gesamtbetrag der Umlage beträgt für

den Wirtschaftswald im Ertrag 50%, für den

Schutzwald im Ertrag 15% und für den Teilwald im

Ertrag 50% des Hektarsatzes.