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Rund ums Dorf

12/2012

Die Trennstücke (Teilflächen) Nr. 1, 11, 4, 12, 8, 13,

3 und werden ausdrücklich nach Zuschreibung zu

den Gst. 2805 und 2802 dem Gemeingebrauch

(öffentliche Verkehrsfläche gewidmet.Die

Restfläche aus der Gp. 2803 - Restfläche aus dem

Trennstück Nr. 13 wird an Herrn Maurer Siegfried,

Leiten 6, zu einem landw. Preis (geschätzt durch die

Landwirtschaftskammer Lienz) verkauft.

7. Änderung der Satzung des Gemeinde-ver-

bandes "Tierkörperentsorgungsanlage"

Die Satzungen werden alle zehn Jahre überarbeitet

und an die aktuellen Gegebenheiten

angepasst. Im vorliegenden Entwurf sind die Ände-

rungen mit "roter Schrift" dargestellt.

Der Gemeinderat fasst einstimmig (10 Stimmen)

folgenden Beschluss und genehmigt die vorliegende

Satzung des GV Tierkörperentsorgungsanlage:

Der durch Einnahmen nicht gedeckte Aufwand für

den Bau und für die Instandhaltung sowie den

Betrieb (Betriebskosten und Investitionskosten)

der Verbandsanlage wird auf die verbandsangehöri-

gen Gemeinden wie folgt aufgeteilt:

Die Kosten für den Betriebsaufwand

(Instandhaltung) und Investitionsaufwand (bauliche

Angelegenheiten) gilt der gleiche

Aufteilungsschlüssel.

Sitzung vom 19. Mai 2015

1. Einmalige Subventionen an die Vereine

- Der Schützenkompanie Obertilliach wird für die

Neuanschaffung bzw. Reparaturen von Monturen

eine einmalige finanzielle Unterstützung in der

Höhe von € 500,00 gewährt. Die Bedeckung erfolgt

durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle

2/817000+829000. Weiters ist im Voranschlag 2016

und Folgejahre der laufende Zuschuss an die

Schützenkompanie Obertilliach mit € 1.500,00 zu

veranschlagen.

- Der Volkstanzgruppe Obertilliach wird für die

Neuanschaffung der Trachtenlodenjacken eine ein-

malige finanzielle Unterstützung in der Höhe von €

1.000,00 gewährt.

- Dem Kirchenchor Obertilliach wird für das

Konzert des "Grenzlandchors Arnoldstein" am 05.

September 2015 in der Pfarrkirche Obertilliach eine

einmalige finanzielle Unterstützung in der Höhe von

€ 300,00 gewährt. Die Bedeckung erfolgt durch

Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle

2/817000+829000.

2. Beitrag an den Verein "Curatorium pro

Agunto"

Dem Verein "Curatorium pro Agunto" wird für das

Jahr 2015 ein Betrag von € 139,20 als Zuschuss

gewährt (pro Einwohner € 0,20 - Bevölkerungszahl

zum 31.10.2013 - 696 EW).

3. Ünterstützungsbeitrag an den Verein

"Bildungshaus Osttriol"

Dem Verein Bildungshaus Osttirol wird für das Jahr

2015 ein Förderbeitrag in der Höhe € 348,00

gewährt (€ 0,50 je Einwohner - bei einem

Einwohnerstand von 696 mit Stichtag 31.10.2013).

4. Verordnung zur Erhebung eines

Erschließungsbeitrages in der Gemeinde

Obertilliach

Seitens der Gemeindeabteilung beim Amt der

Tiroler Landesregierung wird empfohlen eine neue

Verordnung zu erlassen, die einen Verweis auf die

nunmehr in Geltung stehende Verordnung über die

Festsetzung der Erschließungskostenfaktoren, LGBl.

184/2014, enthält.

Der Erschließungskostenfaktor für die Gemeinde

Obertilliach wurde mit € 162,50 festgesetzt

(Verordnung der Landesregierung, LBGl.

184/2014).

Der Gemeinderat fasst einstimmig den Beschluss die

nachstehende Verordnung zur Erhebung eines

Erschließungskostenbeitrages zu erlassen:

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde

Obertilliach vom 19. Mai 2015 über die

Erhebung eines Erschließungsbeitrages

Aufgrund des § 7 des Tiroler

Verkehrsaufschließungsabgabengesetzes 2011,

LGBl. Nr. 58, in der jeweils geltenden Fassung wird

verordnet: