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Rund ums Dorf
12/2012
Die Trennstücke (Teilflächen) Nr. 1, 11, 4, 12, 8, 13,
3 und werden ausdrücklich nach Zuschreibung zu
den Gst. 2805 und 2802 dem Gemeingebrauch
(öffentliche Verkehrsfläche gewidmet.Die
Restfläche aus der Gp. 2803 - Restfläche aus dem
Trennstück Nr. 13 wird an Herrn Maurer Siegfried,
Leiten 6, zu einem landw. Preis (geschätzt durch die
Landwirtschaftskammer Lienz) verkauft.
7. Änderung der Satzung des Gemeinde-ver-
bandes "Tierkörperentsorgungsanlage"
Die Satzungen werden alle zehn Jahre überarbeitet
und an die aktuellen Gegebenheiten
angepasst. Im vorliegenden Entwurf sind die Ände-
rungen mit "roter Schrift" dargestellt.
Der Gemeinderat fasst einstimmig (10 Stimmen)
folgenden Beschluss und genehmigt die vorliegende
Satzung des GV Tierkörperentsorgungsanlage:
Der durch Einnahmen nicht gedeckte Aufwand für
den Bau und für die Instandhaltung sowie den
Betrieb (Betriebskosten und Investitionskosten)
der Verbandsanlage wird auf die verbandsangehöri-
gen Gemeinden wie folgt aufgeteilt:
Die Kosten für den Betriebsaufwand
(Instandhaltung) und Investitionsaufwand (bauliche
Angelegenheiten) gilt der gleiche
Aufteilungsschlüssel.
Sitzung vom 19. Mai 2015
1. Einmalige Subventionen an die Vereine
- Der Schützenkompanie Obertilliach wird für die
Neuanschaffung bzw. Reparaturen von Monturen
eine einmalige finanzielle Unterstützung in der
Höhe von € 500,00 gewährt. Die Bedeckung erfolgt
durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle
2/817000+829000. Weiters ist im Voranschlag 2016
und Folgejahre der laufende Zuschuss an die
Schützenkompanie Obertilliach mit € 1.500,00 zu
veranschlagen.
- Der Volkstanzgruppe Obertilliach wird für die
Neuanschaffung der Trachtenlodenjacken eine ein-
malige finanzielle Unterstützung in der Höhe von €
1.000,00 gewährt.
- Dem Kirchenchor Obertilliach wird für das
Konzert des "Grenzlandchors Arnoldstein" am 05.
September 2015 in der Pfarrkirche Obertilliach eine
einmalige finanzielle Unterstützung in der Höhe von
€ 300,00 gewährt. Die Bedeckung erfolgt durch
Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle
2/817000+829000.
2. Beitrag an den Verein "Curatorium pro
Agunto"
Dem Verein "Curatorium pro Agunto" wird für das
Jahr 2015 ein Betrag von € 139,20 als Zuschuss
gewährt (pro Einwohner € 0,20 - Bevölkerungszahl
zum 31.10.2013 - 696 EW).
3. Ünterstützungsbeitrag an den Verein
"Bildungshaus Osttriol"
Dem Verein Bildungshaus Osttirol wird für das Jahr
2015 ein Förderbeitrag in der Höhe € 348,00
gewährt (€ 0,50 je Einwohner - bei einem
Einwohnerstand von 696 mit Stichtag 31.10.2013).
4. Verordnung zur Erhebung eines
Erschließungsbeitrages in der Gemeinde
Obertilliach
Seitens der Gemeindeabteilung beim Amt der
Tiroler Landesregierung wird empfohlen eine neue
Verordnung zu erlassen, die einen Verweis auf die
nunmehr in Geltung stehende Verordnung über die
Festsetzung der Erschließungskostenfaktoren, LGBl.
184/2014, enthält.
Der Erschließungskostenfaktor für die Gemeinde
Obertilliach wurde mit € 162,50 festgesetzt
(Verordnung der Landesregierung, LBGl.
184/2014).
Der Gemeinderat fasst einstimmig den Beschluss die
nachstehende Verordnung zur Erhebung eines
Erschließungskostenbeitrages zu erlassen:
Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde
Obertilliach vom 19. Mai 2015 über die
Erhebung eines Erschließungsbeitrages
Aufgrund des § 7 des Tiroler
Verkehrsaufschließungsabgabengesetzes 2011,
LGBl. Nr. 58, in der jeweils geltenden Fassung wird
verordnet: