Rund ums Dorf
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November 2018
tilliach, Prägraten, Schlaiten und St. Johann im Walde.
Eckpunkte der Gründung der Verwaltungsgemeinschaft
Osttirol laut Kooperationsvertag:
Sitzgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft ist die
Gemeinde Assling.
Kooperationsbeirat (§ 3 der Vereinbarung)
Beteiligung am Aufwand (§ 5 der Vereinbarung
€ 6,00 pro Einwohner und Jahr)
Die Gemeinde Obertilliach tritt der „Verwaltungsge-
meinschaft Osttirol“ bei und genehmigt den vorlie-
genden Vereinbarungsentwurf.
Gleichzeitig wird dem Vorschlag der Bürgermeister
über die Zusammensetzung des Kooperationsbeira-
tes sowie der Namentlichmachung der Mitglieder
zugestimmt.
Der jährlich zu entrichtende Betrag von € 6,00 je Ein-
wohner wird jährlich im Voranschlag präliminiert.
10. Ehrenbürgerschaft
Die Gemeinde Obertilliach verleiht an Herrn Ökonomie-
rat Lugger Josef, Dorf 26, 9942 Obertilliach, die Ehrenbür-
gerschaft für seine Leistungen zum Wohle der Gemeinde
Obertilliach. Die Übergabe der Verleihungsurkunde sollte
am 08. Juli 2018 (Patrozinium „Hl. Ulrich“) erfolgen.
Protokoll: Josef Auer, Gemeinde Obertilliach
Gemeinderatssitzung vom 28. Juni 2018
1. Änderung des Flächenwidmungsplans
Umwidmung Grundstück 2259 (Teilfläche), KG 85207
Obertilliach, rund 600 m² von Freiland § 41 TROG 2016
in Sonderfläche sonstige land- und forstwirtschaftliche
Gebäude und Anlagen § 47 TROG 2016, Festlegung Ge-
bäudearten oder Nutzungen, Festlegung Zähler: 4, Fest-
legung Erläuterung: Feldstadel; entsprechend der Aus-
führung des eFWP.
2. Kommunalinvestitionsgesetz 2017/Fördermittel
Die Gemeinde Obertilliach wird für die Verbesserung
des öffentlichen Verkehrs (Optimierung der Verkehrssi-
cherheit im öffentlichen Straßennetz mit Haltestellen)
im Jahr 2018 einen Betrag von € 30.000,00 aufwenden.
Der Antrag nach dem Kommunalinvestitionsgesetz 2017
(KIP 2017) ist für das Projekt „Öffentlicher Verkehr – Er-
richtung/Betrieb von öffentlichen Straßen und Haltestel-
len“ einzubringen. Die Finanzierung des Projektes erfolgt
durch Eigenmittel in der Höhe von € 17.264,00 und dem
beantragten Zweckzuschuss in Höhe von € 12.736,00.
3. Projekt „Naturwaldreservat Brandlahner“
Das Naturwaldreservat „Brandahnerwald“ mit einer
Teilfläche von 59,1 ha aus dem Gst. 2745/1 und einer
Teilfläche von 27,2 ha aus dem Gst. 2754/5, beide KG
Obertilliach, Gesamtfläche des Naturwaldreservates 86,3
ha wird weitergeführt. Das Bundesministerium für Nach-
haltigkeit und Tourismus ist von der Weiterführung des
Naturwaldreservates zu verständigen.
4. GGAG – Bergen / Auszahlung
An die Gemeindegutsagrargemeinschaft Bergen (GGAB
Bergen) wird ein Betrag in der Höhe von € 10.000,00 als
Teilzahlung zur Abgangsdeckung für das Jahr 2018 zur
Auszahlung gebracht.
Protokoll: Josef Auer, Gemeinde Obertilliach