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Rund ums Dorf

Seite 7

November 2018

tilliach, Prägraten, Schlaiten und St. Johann im Walde.

Eckpunkte der Gründung der Verwaltungsgemeinschaft

Osttirol laut Kooperationsvertag:

Sitzgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft ist die

Gemeinde Assling.

Kooperationsbeirat (§ 3 der Vereinbarung)

Beteiligung am Aufwand (§ 5 der Vereinbarung

€ 6,00 pro Einwohner und Jahr)

Die Gemeinde Obertilliach tritt der „Verwaltungsge-

meinschaft Osttirol“ bei und genehmigt den vorlie-

genden Vereinbarungsentwurf.

Gleichzeitig wird dem Vorschlag der Bürgermeister

über die Zusammensetzung des Kooperationsbeira-

tes sowie der Namentlichmachung der Mitglieder

zugestimmt.

Der jährlich zu entrichtende Betrag von € 6,00 je Ein-

wohner wird jährlich im Voranschlag präliminiert.

10. Ehrenbürgerschaft

Die Gemeinde Obertilliach verleiht an Herrn Ökonomie-

rat Lugger Josef, Dorf 26, 9942 Obertilliach, die Ehrenbür-

gerschaft für seine Leistungen zum Wohle der Gemeinde

Obertilliach. Die Übergabe der Verleihungsurkunde sollte

am 08. Juli 2018 (Patrozinium „Hl. Ulrich“) erfolgen.

Protokoll: Josef Auer, Gemeinde Obertilliach

Gemeinderatssitzung vom 28. Juni 2018

1. Änderung des Flächenwidmungsplans

Umwidmung Grundstück 2259 (Teilfläche), KG 85207

Obertilliach, rund 600 m² von Freiland § 41 TROG 2016

in Sonderfläche sonstige land- und forstwirtschaftliche

Gebäude und Anlagen § 47 TROG 2016, Festlegung Ge-

bäudearten oder Nutzungen, Festlegung Zähler: 4, Fest-

legung Erläuterung: Feldstadel; entsprechend der Aus-

führung des eFWP.

2. Kommunalinvestitionsgesetz 2017/Fördermittel

Die Gemeinde Obertilliach wird für die Verbesserung

des öffentlichen Verkehrs (Optimierung der Verkehrssi-

cherheit im öffentlichen Straßennetz mit Haltestellen)

im Jahr 2018 einen Betrag von € 30.000,00 aufwenden.

Der Antrag nach dem Kommunalinvestitionsgesetz 2017

(KIP 2017) ist für das Projekt „Öffentlicher Verkehr – Er-

richtung/Betrieb von öffentlichen Straßen und Haltestel-

len“ einzubringen. Die Finanzierung des Projektes erfolgt

durch Eigenmittel in der Höhe von € 17.264,00 und dem

beantragten Zweckzuschuss in Höhe von € 12.736,00.

3. Projekt „Naturwaldreservat Brandlahner“

Das Naturwaldreservat „Brandahnerwald“ mit einer

Teilfläche von 59,1 ha aus dem Gst. 2745/1 und einer

Teilfläche von 27,2 ha aus dem Gst. 2754/5, beide KG

Obertilliach, Gesamtfläche des Naturwaldreservates 86,3

ha wird weitergeführt. Das Bundesministerium für Nach-

haltigkeit und Tourismus ist von der Weiterführung des

Naturwaldreservates zu verständigen.

4. GGAG – Bergen / Auszahlung

An die Gemeindegutsagrargemeinschaft Bergen (GGAB

Bergen) wird ein Betrag in der Höhe von € 10.000,00 als

Teilzahlung zur Abgangsdeckung für das Jahr 2018 zur

Auszahlung gebracht.

Protokoll: Josef Auer, Gemeinde Obertilliach