Rund ums Dorf
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November 2018
1. Änderung des Flächenwidmungsplans
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der
Gp. 2706/1 (künftig 2706/3) KG Obertilliach von „Frei-
land“ gemäß § 41 TROG 2016 in Sonderfläche „Schutz-
hütte Porzehütte – S-9 gem. § 43.1 TROG entsprechend
den Ausführungen des eFWP, (Sonderfläche standortge-
bunden § 43(1)a, Festlegung Erläuterung: Schutzhütte
Porzehütte).
2. Änderung des Flächenwidmungsplans
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der
Gp. 2839/3 (betroffene Grundstücke Gp. 2839/3 und
2839/4, beide KG Obertilliach) von „Freiland“ gemäß § 41
TROG 2016 in Wohngebiet gem. § 38 Abs. 1 TROG 2016,
entsprechend den Ausführungen des eFWP – (Wid-
mungsfläche Gst. 2839/3- ca. 386 m² und Gst. 2839/4 –
ca. 104 m²).
3. Verein „Bildungshaus Osttirol“
Dem Verein Bildungshaus Osttirol wird ein Förderbeitrag
in der Höhe € 240,80 gewährt (€ 0,35 je Einwohner – Ein-
wohnerzahl 2017- 688). Als „Bildungsscheck-Gemeinde“
wird den GemeindebürgerInnen beim Besuch von Bil-
dungshaus-Veranstaltungen vorerst ein Bildungsscheck
von € 10,00 je Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
4. Sanierungsmaßnahmen „Oberer Neurauthbrücke“
Die Gemeinde Obertilliach leistet für die Sanierung der
„Oberen Neurauthbrücke“ einen einmaligen Kostenbei-
trag in der Höhe von € 2.000,00. Die Sanierung erfolgt
durch die GGAG Leiten – gemeindegutsfrei.
5. Wegsanierung / Darmboden
Bürgermeister Scherer Matthias berichtet, dass eine Sa-
nierung der Weganlage im Bereich Darmboden (Teilab-
schnitte) – Gst. 3256 und Gst. 3255, beide KG Obertilli-
ach, einer Sanierung zugeführt werden sollte. Es hat eine
Besprechung stattgefunden (Anwesende: Bgm. Scherer
Matthias, Obererlacher Markus – Obm. Weggemein-
Gemeinderatssitzung vom 8. August 2018
schaft Gailweg, Apollonio Alois, Lienharter Peter – Obm.
Agrargemeinschaft Dorf-Rodarm, Obererlacher Johann
– Obm. Weggemeinschaft Dorfertal). Dabei wurde ver-
einbart, dass die Gemeinde und die Agrargemeinschaft
einen Beitrag leisten und der Restbetrag auf die zwei
Weggemeinschaften aufgeteilt werden soll. Die Gemein-
de Obertilliach wird für die Sanierung des Teilstückes im
Bereich „Darmboden“ – Gst. 3255 und Gst. 3256, beide
KG Obertilliach, ein Drittel der Gesamtkosten, maximal €
4.000,00, übernehmen.
6. Digitale Messkluppe
Der Ankauf einer digitalen Messkluppe für das Forstauf-
sichtsgebiet Obertilliach wird abgelehnt.
Protokoll: Josef Auer, Gemeinde Obertilliach
Gemeinderatssitzung vom 30. August 2018
1. Elternbeiträge für den Kindergarten
Der Elternbeitrag wird ab 01.09.2018 (Beginn des Kinder-
betreuungsjahres 2018/2019) mit Euro 24,50 pro Kind
und Monat festgesetzt. Der Elternbeitrag wird jeweils
im November und Mai zur Zahlung vorgeschrieben. Der
Gemeinderatsbeschluss vom 05.08.2009, dass die Eltern-
beiträge nur mehr für jene Kindergartenkinder eingeho-
ben werden, welche zum Stichtag das vierte Lebensjahr
noch nicht vollendet haben (gilt für alle unter 4-jährigen
Kinder) bleibt weiterhin aufrecht.
2. Kindergarten Öffnungszeiten
Die Kindergartenöffnungszeiten für den öffentli-
chen Kindergarten der Gemeinde Obertilliach werden
mit 01.09.2018 (Beginn des Kinderbetreuungsjahres
2018/2019 von 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr – Montag bis Frei-
tag festgesetzt (30 Wochenstunden, 6 Stunden pro Tag).
Innerhalb dieser Öffnungszeiten werden als Kernzeit der
Zeitrahmen von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und als Randzei-
ten der Zeitrahmen von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr festge-
legt.