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Rund ums Dorf

Seite 8

November 2018

1. Änderung des Flächenwidmungsplans

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der

Gp. 2706/1 (künftig 2706/3) KG Obertilliach von „Frei-

land“ gemäß § 41 TROG 2016 in Sonderfläche „Schutz-

hütte Porzehütte – S-9 gem. § 43.1 TROG entsprechend

den Ausführungen des eFWP, (Sonderfläche standortge-

bunden § 43(1)a, Festlegung Erläuterung: Schutzhütte

Porzehütte).

2. Änderung des Flächenwidmungsplans

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der

Gp. 2839/3 (betroffene Grundstücke Gp. 2839/3 und

2839/4, beide KG Obertilliach) von „Freiland“ gemäß § 41

TROG 2016 in Wohngebiet gem. § 38 Abs. 1 TROG 2016,

entsprechend den Ausführungen des eFWP – (Wid-

mungsfläche Gst. 2839/3- ca. 386 m² und Gst. 2839/4 –

ca. 104 m²).

3. Verein „Bildungshaus Osttirol“

Dem Verein Bildungshaus Osttirol wird ein Förderbeitrag

in der Höhe € 240,80 gewährt (€ 0,35 je Einwohner – Ein-

wohnerzahl 2017- 688). Als „Bildungsscheck-Gemeinde“

wird den GemeindebürgerInnen beim Besuch von Bil-

dungshaus-Veranstaltungen vorerst ein Bildungsscheck

von € 10,00 je Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

4. Sanierungsmaßnahmen „Oberer Neurauthbrücke“

Die Gemeinde Obertilliach leistet für die Sanierung der

„Oberen Neurauthbrücke“ einen einmaligen Kostenbei-

trag in der Höhe von € 2.000,00. Die Sanierung erfolgt

durch die GGAG Leiten – gemeindegutsfrei.

5. Wegsanierung / Darmboden

Bürgermeister Scherer Matthias berichtet, dass eine Sa-

nierung der Weganlage im Bereich Darmboden (Teilab-

schnitte) – Gst. 3256 und Gst. 3255, beide KG Obertilli-

ach, einer Sanierung zugeführt werden sollte. Es hat eine

Besprechung stattgefunden (Anwesende: Bgm. Scherer

Matthias, Obererlacher Markus – Obm. Weggemein-

Gemeinderatssitzung vom 8. August 2018

schaft Gailweg, Apollonio Alois, Lienharter Peter – Obm.

Agrargemeinschaft Dorf-Rodarm, Obererlacher Johann

– Obm. Weggemeinschaft Dorfertal). Dabei wurde ver-

einbart, dass die Gemeinde und die Agrargemeinschaft

einen Beitrag leisten und der Restbetrag auf die zwei

Weggemeinschaften aufgeteilt werden soll. Die Gemein-

de Obertilliach wird für die Sanierung des Teilstückes im

Bereich „Darmboden“ – Gst. 3255 und Gst. 3256, beide

KG Obertilliach, ein Drittel der Gesamtkosten, maximal €

4.000,00, übernehmen.

6. Digitale Messkluppe

Der Ankauf einer digitalen Messkluppe für das Forstauf-

sichtsgebiet Obertilliach wird abgelehnt.

Protokoll: Josef Auer, Gemeinde Obertilliach

Gemeinderatssitzung vom 30. August 2018

1. Elternbeiträge für den Kindergarten

Der Elternbeitrag wird ab 01.09.2018 (Beginn des Kinder-

betreuungsjahres 2018/2019) mit Euro 24,50 pro Kind

und Monat festgesetzt. Der Elternbeitrag wird jeweils

im November und Mai zur Zahlung vorgeschrieben. Der

Gemeinderatsbeschluss vom 05.08.2009, dass die Eltern-

beiträge nur mehr für jene Kindergartenkinder eingeho-

ben werden, welche zum Stichtag das vierte Lebensjahr

noch nicht vollendet haben (gilt für alle unter 4-jährigen

Kinder) bleibt weiterhin aufrecht.

2. Kindergarten Öffnungszeiten

Die Kindergartenöffnungszeiten für den öffentli-

chen Kindergarten der Gemeinde Obertilliach werden

mit 01.09.2018 (Beginn des Kinderbetreuungsjahres

2018/2019 von 07.30 Uhr bis 13.30 Uhr – Montag bis Frei-

tag festgesetzt (30 Wochenstunden, 6 Stunden pro Tag).

Innerhalb dieser Öffnungszeiten werden als Kernzeit der

Zeitrahmen von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und als Randzei-

ten der Zeitrahmen von 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr festge-

legt.