Rund ums Dorf
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November 2018
3. Änderung des Flächenwidmungsplans
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der
Gp. 2976, KG Obertilliach, von derzeit „Freiland“ gem.
§ 41 TROG 2016 in künftig Sonderfläche „Sonstige land-
und forstwirtschaftliche Gebäude SLG-6 – Schaf-, Rinder
und Pferdestall mit Heu- und Gerätelager“ gemäß § 47
TROG 2016; Festlegung Erläuterung: Schaf- Rinder- und
Pferdestall mit Heu- und Gerätelager, entsprechend der
Ausführungen des eFWP.
4. Stellenausschreibung Gemeindewaldaufseher
Der Ausschreibungsentwurf für die Stelle einer Gemein-
dewaldaufseherin bzw. eines Gemeindewaldaufsehers
für das Forstaufsichtsgebiet Obertilliach wird genehmigt.
Der Gemeinderat diskutiert über Ausbildungsmöglichkei-
ten, Kosten, Kostenrückersatz und sonstige Belange im
Ausbildungsmodus für Gemeindewaldaufseher.
5. Ankauf eines Gemeindefahrzeuges
Die Gemeinde Obertilliach erteilt der Firma Auto Alten-
weisl, 9900 Nußdorf-Debant den Auftrag zur Lieferung
der Pritsche TDE 4 Motion (2türig) zum Angebotspreis
von € 33.590,00.
6. Altes Schulhaus, Dorf 33
Die Gemeinde Obertilliach wird dem unter C-LNR. 3 in
EZ 288 grundbücherlich sichergestellten Vorkaufsrecht
Gemeinderatssitzung vom 23. Oktober 2018
Gebrauch machen und die Baurechtsliegenschaft EZ 288
(inkl. Bestandsgebäude) von der Tiroler gemeinn. Wohn-
baugesellschaft (Wohnungseigentum) zum Kaufpreis von
€ 240.000,00 kaufen. In diesem Betrag sind die Grunder-
werbsteuer und die Eintragungsgebühr nicht enthalten.
Auf Kosten der Wohnbaugesellschaft wird noch die leer-
stehende Wohnung im Erdgeschoß, welche von Frau Mit-
terdorfer Ursula (derzeit in der Wohnung Top 3) bezogen
wird, saniert. Der ausstehende Mietzins für die Wohnung
„Top 4“ in Höhe von € 29.537,36 (Stand 31.08.2018) ist
von der Gemeinde Obertilliach jedenfalls zu entrichten.
Zusätzlich zu diesen Kosten fallen noch die Grunder-
werbssteuer und die Eintragungsgebühr an.
Protokoll: Josef Auer, Gemeinde Obertilliach
1. Baukostenzuschüsse
An die nachstehend angeführten Eigentümer bzw. An-
tragsteller wird folgender Baukostenzuschuss gewährt:
Mitterdorfer Christoph, Dorf 108/2
€ 3.425,00
Mitterdorfer Wolfgang, Dorf 27/1
€ 3.107,00
Scherer KG, Dorf 145
€ 16.362,00
Der Baukostenzuschuss wird mit 80 % des genehmigten
Betrages nach Vorliegen der Bestätigungen nach § 31
Abs. 2 und 3 TBO zur Anweisung gebracht. Die restlichen
20 % sind nach der Bauvollendungsmeldung oder erteil-
ter Benützungsbewilligung auszuzahlen.
2. Grundstückstransaktionen
Die Abtretung der Teilfläche 1 mit einem Flächenausmaß
von 85 m² aus der Gp. 3012, KG Obertilliach, und Hin-
zuschreibung zum öffentlichen Gut unter der Verwaltung
der Gemeinde Obertilliach - Gp. 3281/1, KG Obertilliach
– zum Zwecke der Verbreiterung (Verbesserung der Er-
schließungssituation in diesem Bereich) wird genehmigt.
Die Teilfläche 1 wird nach Übertragung in das öffentliche
Gut ausdrücklich dem Gemeingebrauch gewidmet. Die
Grundstückstransaktion zwischen Herrn Mitterdorfer Ha-
rald, Dorf 27/2, 9942 Obertilliach und dem öffentlichen
Gut unter der Verwaltung der Gemeinde Obertilliach
(betroffenes Grundstück Gp. 3129/4, KG Obertilliach)
wird genehmigt. Herr Mitterdorfer Harald tritt die Gp.
3129/4, KG Obertilliach, in das öffentliche Gut ab. Die in
das öffentliche Gut übernommen Gp. 3129/4, KG Ober-
tilliach, wird mit der Übernahme ausdrücklich dem Ge-
meingebrauch gewidmet. Die Gemeinde Obertilliach als
Verwalterin des öffentlichen Gutes Gp. 3369, KG Ober-
tilliach, tritt die im Lageplan des DI Rudolf Neumayr, GZ.
6893/2016 vom 20.09.2018, ausgewiesenen Teilflächen
von 95 m² (Hinzuschreibung zur Bp. 450) und 5 m² (Hin-
zuschreibung zur Gp. 3371) an Herrn Auer Peter ab. Herr
Auer Peter übergibt seinerseits aus der Gp. 3371 eine
Teilfläche von 45 m² zur Hinzuschreibung zur Gp. 3372
(öffentliches Gut), eine Teilfläche von 68 m² aus der Gp.
3371 und Hinzuschreibung zur Gp. 3370 (Eigentümerin
Auer Cäcilia, Bergen 4).Frau Auer Cäcilia, Bergen 4, tritt
aus der Gp. 3370 eine Teilfläche von 55 m² an das öffent-
lichen Gut – Gst. 3369, eine Teilfläche von 4 m² an Herrn
Auer Peter – Hinzuschreibung zur Bp. 450, sowie eine
Teilfläche von 9 m² und Hinzuschreibung zur Gp. 3371,
ab.
Für die abgetretenen Flächen aus dem öffentlichen
Gut
(
Gst. 3369) wird der Gemeingebrauch ausdrücklich
aufgehoben. Die Fläche, welche dem öffentlichen Gut –
Gst. 3372 und Gst. 3369, KG Obertilliach – hinzugeschrie-
ben werden, werden ausdrücklich dem Gemeingebrauch
gewidmet.