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Rund ums Dorf

Seite 9

November 2018

3. Änderung des Flächenwidmungsplans

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der

Gp. 2976, KG Obertilliach, von derzeit „Freiland“ gem.

§ 41 TROG 2016 in künftig Sonderfläche „Sonstige land-

und forstwirtschaftliche Gebäude SLG-6 – Schaf-, Rinder

und Pferdestall mit Heu- und Gerätelager“ gemäß § 47

TROG 2016; Festlegung Erläuterung: Schaf- Rinder- und

Pferdestall mit Heu- und Gerätelager, entsprechend der

Ausführungen des eFWP.

4. Stellenausschreibung Gemeindewaldaufseher

Der Ausschreibungsentwurf für die Stelle einer Gemein-

dewaldaufseherin bzw. eines Gemeindewaldaufsehers

für das Forstaufsichtsgebiet Obertilliach wird genehmigt.

Der Gemeinderat diskutiert über Ausbildungsmöglichkei-

ten, Kosten, Kostenrückersatz und sonstige Belange im

Ausbildungsmodus für Gemeindewaldaufseher.

5. Ankauf eines Gemeindefahrzeuges

Die Gemeinde Obertilliach erteilt der Firma Auto Alten-

weisl, 9900 Nußdorf-Debant den Auftrag zur Lieferung

der Pritsche TDE 4 Motion (2türig) zum Angebotspreis

von € 33.590,00.

6. Altes Schulhaus, Dorf 33

Die Gemeinde Obertilliach wird dem unter C-LNR. 3 in

EZ 288 grundbücherlich sichergestellten Vorkaufsrecht

Gemeinderatssitzung vom 23. Oktober 2018

Gebrauch machen und die Baurechtsliegenschaft EZ 288

(inkl. Bestandsgebäude) von der Tiroler gemeinn. Wohn-

baugesellschaft (Wohnungseigentum) zum Kaufpreis von

€ 240.000,00 kaufen. In diesem Betrag sind die Grunder-

werbsteuer und die Eintragungsgebühr nicht enthalten.

Auf Kosten der Wohnbaugesellschaft wird noch die leer-

stehende Wohnung im Erdgeschoß, welche von Frau Mit-

terdorfer Ursula (derzeit in der Wohnung Top 3) bezogen

wird, saniert. Der ausstehende Mietzins für die Wohnung

„Top 4“ in Höhe von € 29.537,36 (Stand 31.08.2018) ist

von der Gemeinde Obertilliach jedenfalls zu entrichten.

Zusätzlich zu diesen Kosten fallen noch die Grunder-

werbssteuer und die Eintragungsgebühr an.

Protokoll: Josef Auer, Gemeinde Obertilliach

1. Baukostenzuschüsse

An die nachstehend angeführten Eigentümer bzw. An-

tragsteller wird folgender Baukostenzuschuss gewährt:

Mitterdorfer Christoph, Dorf 108/2

€ 3.425,00

Mitterdorfer Wolfgang, Dorf 27/1

€ 3.107,00

Scherer KG, Dorf 145

€ 16.362,00

Der Baukostenzuschuss wird mit 80 % des genehmigten

Betrages nach Vorliegen der Bestätigungen nach § 31

Abs. 2 und 3 TBO zur Anweisung gebracht. Die restlichen

20 % sind nach der Bauvollendungsmeldung oder erteil-

ter Benützungsbewilligung auszuzahlen.

2. Grundstückstransaktionen

Die Abtretung der Teilfläche 1 mit einem Flächenausmaß

von 85 m² aus der Gp. 3012, KG Obertilliach, und Hin-

zuschreibung zum öffentlichen Gut unter der Verwaltung

der Gemeinde Obertilliach - Gp. 3281/1, KG Obertilliach

– zum Zwecke der Verbreiterung (Verbesserung der Er-

schließungssituation in diesem Bereich) wird genehmigt.

Die Teilfläche 1 wird nach Übertragung in das öffentliche

Gut ausdrücklich dem Gemeingebrauch gewidmet. Die

Grundstückstransaktion zwischen Herrn Mitterdorfer Ha-

rald, Dorf 27/2, 9942 Obertilliach und dem öffentlichen

Gut unter der Verwaltung der Gemeinde Obertilliach

(betroffenes Grundstück Gp. 3129/4, KG Obertilliach)

wird genehmigt. Herr Mitterdorfer Harald tritt die Gp.

3129/4, KG Obertilliach, in das öffentliche Gut ab. Die in

das öffentliche Gut übernommen Gp. 3129/4, KG Ober-

tilliach, wird mit der Übernahme ausdrücklich dem Ge-

meingebrauch gewidmet. Die Gemeinde Obertilliach als

Verwalterin des öffentlichen Gutes Gp. 3369, KG Ober-

tilliach, tritt die im Lageplan des DI Rudolf Neumayr, GZ.

6893/2016 vom 20.09.2018, ausgewiesenen Teilflächen

von 95 m² (Hinzuschreibung zur Bp. 450) und 5 m² (Hin-

zuschreibung zur Gp. 3371) an Herrn Auer Peter ab. Herr

Auer Peter übergibt seinerseits aus der Gp. 3371 eine

Teilfläche von 45 m² zur Hinzuschreibung zur Gp. 3372

(öffentliches Gut), eine Teilfläche von 68 m² aus der Gp.

3371 und Hinzuschreibung zur Gp. 3370 (Eigentümerin

Auer Cäcilia, Bergen 4).Frau Auer Cäcilia, Bergen 4, tritt

aus der Gp. 3370 eine Teilfläche von 55 m² an das öffent-

lichen Gut – Gst. 3369, eine Teilfläche von 4 m² an Herrn

Auer Peter – Hinzuschreibung zur Bp. 450, sowie eine

Teilfläche von 9 m² und Hinzuschreibung zur Gp. 3371,

ab.

Für die abgetretenen Flächen aus dem öffentlichen

Gut

(

Gst. 3369) wird der Gemeingebrauch ausdrücklich

aufgehoben. Die Fläche, welche dem öffentlichen Gut –

Gst. 3372 und Gst. 3369, KG Obertilliach – hinzugeschrie-

ben werden, werden ausdrücklich dem Gemeingebrauch

gewidmet.