Previous Page  10 / 56 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 10 / 56 Next Page
Page Background

Rund ums Dorf

Seite 10

November 2018

3. Richtlinien für die Gewährung von Mietzins- und An-

nuitätenbeihilfe ab 01.01.2019

Die Gemeinde Obertilliach gewährt ab 1.1.2019 nach

den geänderten Richtlinien (laut Beschluss der Tiroler

Landesregierung vom 05.09.2018) die Mietzins- und An-

nuitätenbeihilfe. Es kommt die einheitliche Anwartschaft

laut Richtlinien zur Anwendung (seit mindestens zwei

Jahren in der Gemeinde den Hauptwohnsitz – diesem

Personenkreis gleichzusetzen sind Personen, die insge-

samt 15 Jahre mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Ge-

meinde wohnhaft sind bzw. waren).

4. Hochbehälter für die WVA Bachhäusl

Die Lieferung des Hochbehälters für die WVA Bach-

häusl wird an den Bestbieter – die Fa. Liot Kunst-

stofftechnik GmbH, 9991 Dölsach, zum Preis von €

43.680,00 (netto) laut Angebot vom 02.10.2018 ver-

geben.

5. Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes

Gp. 2941, 2942. 2977/1und 2978/1, alle KG Obertil-

liach, von derzeit „Landwirtschaftliche Freihaltefläche

(FL)“ gem. § 27 Abs. 2 h TROG 2016 in künftig baul.

Entwicklung S 8/z/1: „Charakteristik: Keine oberirdi-

schen Bauten möglich, Einwicklung: Parkplätze für

benachbarten Entwicklungsbereich.“ gem. § 31 Abs. 1

lit e) TROG 2016 entsprechend dem Planentwurf.

6. Änderung des Flächenwidmungsplanes

Gp. 2941, 2942, 2977/1 und 2978/1, alle KG Obertilliach,

von derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG 2016 in künftig

„Tourismusgebiet“ gem. § 40 Abs. 4 TROG 2016, entspre-

chend den Ausführungen des eFWP;

7. Erlassung eines Bebauungsplanes

Der Gemeinderat der Gemeinde Obertilliach beschließt,

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes

2016, LGBl. Nr. 105, für den Bereich der Grundstücke Gp.

2941, 2942, 2977/1 und 2978/1, alle KG Obertilliach, den

von RAUM.GIS Kranebitter, ausgearbeiteten Entwurf vom

17.10.2018, die Erlassung eines allgemeinen und ergän-

zenden Bebauungsplanes im Sinne der schriftlichen und

Abbildungen zu Punkt 2

einen integrierenden Bestandteil bildenden Plandarstel-

lung. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der

Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebau-

ungsplanes gefasst.

8. Besetzung der Stelle eines Gemeindewaldaufsehers

Herr

Goller Daniel

, Obertilliach, Bergen 10, wird als Ge-

meindewaldaufseher für das Forstaufsichtsgebiet Obertil-

liach eingestellt. Die Mehrheit der zehn gültigen Stimmen

lautete auf ihn. Auf das Dienstverhältnis samt Entlohnung

ist der Kollektivvertrag für die Waldaufseher Tirols anzu-

wenden.

9. Infrastrukturbeitrag

Die Gemeinde Obertilliach wird für die geplanten Investi-

tionen der Obert. Bergbahnen GmbH und der Langlauf-

und Biathlonzentrum Osttirol GmbH ein Infrastrukturpaket

in der Höhe von € 300.000,00 im Jahr 2019 zur Verfügung

stellen (€ 200.000,00 für Obert. Bergbahnen GmbH, €

100.000,00 für Langlauf- und Biathlonzentrum Osttirol

GmbH). Das Infrastrukturpaket wird durch eine Darlehens-

aufnahme finanziert.

Protokoll: Josef Auer, Gemeinde Obertilliach

Abbildung zu Punkt 7