Rund ums Dorf
Seite 10
November 2018
3. Richtlinien für die Gewährung von Mietzins- und An-
nuitätenbeihilfe ab 01.01.2019
Die Gemeinde Obertilliach gewährt ab 1.1.2019 nach
den geänderten Richtlinien (laut Beschluss der Tiroler
Landesregierung vom 05.09.2018) die Mietzins- und An-
nuitätenbeihilfe. Es kommt die einheitliche Anwartschaft
laut Richtlinien zur Anwendung (seit mindestens zwei
Jahren in der Gemeinde den Hauptwohnsitz – diesem
Personenkreis gleichzusetzen sind Personen, die insge-
samt 15 Jahre mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Ge-
meinde wohnhaft sind bzw. waren).
4. Hochbehälter für die WVA Bachhäusl
Die Lieferung des Hochbehälters für die WVA Bach-
häusl wird an den Bestbieter – die Fa. Liot Kunst-
stofftechnik GmbH, 9991 Dölsach, zum Preis von €
43.680,00 (netto) laut Angebot vom 02.10.2018 ver-
geben.
5. Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes
Gp. 2941, 2942. 2977/1und 2978/1, alle KG Obertil-
liach, von derzeit „Landwirtschaftliche Freihaltefläche
(FL)“ gem. § 27 Abs. 2 h TROG 2016 in künftig baul.
Entwicklung S 8/z/1: „Charakteristik: Keine oberirdi-
schen Bauten möglich, Einwicklung: Parkplätze für
benachbarten Entwicklungsbereich.“ gem. § 31 Abs. 1
lit e) TROG 2016 entsprechend dem Planentwurf.
6. Änderung des Flächenwidmungsplanes
Gp. 2941, 2942, 2977/1 und 2978/1, alle KG Obertilliach,
von derzeit „Freiland“ gem. § 41 TROG 2016 in künftig
„Tourismusgebiet“ gem. § 40 Abs. 4 TROG 2016, entspre-
chend den Ausführungen des eFWP;
7. Erlassung eines Bebauungsplanes
Der Gemeinderat der Gemeinde Obertilliach beschließt,
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2016, LGBl. Nr. 105, für den Bereich der Grundstücke Gp.
2941, 2942, 2977/1 und 2978/1, alle KG Obertilliach, den
von RAUM.GIS Kranebitter, ausgearbeiteten Entwurf vom
17.10.2018, die Erlassung eines allgemeinen und ergän-
zenden Bebauungsplanes im Sinne der schriftlichen und
Abbildungen zu Punkt 2
einen integrierenden Bestandteil bildenden Plandarstel-
lung. Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der
Beschluss des Bebauungsplanes und ergänzenden Bebau-
ungsplanes gefasst.
8. Besetzung der Stelle eines Gemeindewaldaufsehers
Herr
Goller Daniel
, Obertilliach, Bergen 10, wird als Ge-
meindewaldaufseher für das Forstaufsichtsgebiet Obertil-
liach eingestellt. Die Mehrheit der zehn gültigen Stimmen
lautete auf ihn. Auf das Dienstverhältnis samt Entlohnung
ist der Kollektivvertrag für die Waldaufseher Tirols anzu-
wenden.
9. Infrastrukturbeitrag
Die Gemeinde Obertilliach wird für die geplanten Investi-
tionen der Obert. Bergbahnen GmbH und der Langlauf-
und Biathlonzentrum Osttirol GmbH ein Infrastrukturpaket
in der Höhe von € 300.000,00 im Jahr 2019 zur Verfügung
stellen (€ 200.000,00 für Obert. Bergbahnen GmbH, €
100.000,00 für Langlauf- und Biathlonzentrum Osttirol
GmbH). Das Infrastrukturpaket wird durch eine Darlehens-
aufnahme finanziert.
Protokoll: Josef Auer, Gemeinde Obertilliach
Abbildung zu Punkt 7