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Dämmstoffe sind KEIN SPERRMÜLL!

Europaweit wurden die unten beschriebenen Dämmstoffe

als „gefährlicher Abfall“ eingestuft und müssen separat

entsorgt/schadlos verwertet (spezielle Verbrennung) wer-

den.

Aufgrund der schädlichen Umweltauswirkungen und krebs-

fördernden Substanzen dürfen

diese Materialien nicht mehr

über den Sperrmüll entsorgt werden,

die Abgabe ist aus-

schließlich bei befugten Entsorgungsunternehmen (z.B. Fa.

Rossbacher) selbst vorzunehmen.

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XPS-/Hartschaumplatten (Baustyropor)

Färbige Dämmplatten aus XPS (extrudiertes Polystyrol) wer-

den umgangssprachlich auch „Styrodur“ oder „Rufmet“

genannt. Sie dienen als Wärme- und Feuchtigkeitsisolierung

beim Hausbau. Untersuchungen zeigten, dass die verwendeten

Chemikalien unter Verdacht stehen, krebserregend zu sein.

Die jetzt im Handel erhältlichen Hartschaumplatten enthalten

diese giftigen Stoffe nicht mehr, sollten aber trotzdem über

einen befugten Entsorger abgegeben werden.

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Glas- und Mineralwolle

Mittlerweile ist zudem bekannt, dass die Fasern der Stein- und

Glaswolle auch gefährlich sind. Sie brechen beim Verarbeiten

und gelangen ohne Atemschutz bis in die Lunge (dabei verhal-

ten sich die Fasern ähnlich wie die von Asbest, ebenfalls ein

Gestein), dort können sie schwerwiegende chronische Entzün-

dungen und Geschwüre auslösen, die bösartig (Krebs) werden

können. Aus diesem Grund ist Mineralwolle auch als gefähr-

licher Abfall eingestuft worden. Es sind dies z.B. Isolierungen

von Rohren oder Gebäuden, die aus diesem Material bestehen.

Der Abfallwirtschaftsverband Osttirol ist bestrebt, für

Gemeinden eine gesetzeskonforme Lösung zu finden, um eine

Annahme bei der Sperrmüllsammlung doch zu ermöglichen.

Bis dahin ist die Entsorgung jedenfalls nur bei einem befugten

Entsorger möglich.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Mitarbeiter der

Recyclinghöfe angewiesen sind, für die oben erwähnten

Abfälle die Annahme zu verweigern.

Ein Tipp:

Solche Abfälle möglichst trocken anliefern, da sie

nach Gewicht verrechnet werden.

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02/2019

Thal, möglich werden. Dort befindet sich derzeit der Rund-

holzlagerplatz. Die Verlegung des Lagerplatzes und das

geplante Verwaltungsgebäude sollen den Verkehrsablauf bei

der Betriebszufahrt verbessern (Errichtung eines LKW-Park-

platzes) und in Hinblick auf Nutzungskonflikte Verbesserun-

gen bringen (Zusammentreffen mit Sport- und

Freizeitnutzung, ortsgestalterische Vorteile). Der gegenständ-

liche Lagerplatz soll über die vorhandene Verbindungsstraße

zwischen dem Sägewerk und der THI erschlossen werden.

Aufgrund der Neuschaffung des zentralen Anlaufpunktes auf

Grundstück 269, KG Thal, wird die Anlieferung primär von

Osten erfolgen, der Abtransport zur Verarbeitung praktisch

ausschließlich Richtung Osten. Der Bedarf für die Lagerfläche

ist nachvollziehbar und hat sich insbesondere auch in Hinblick

auf die Windwurfereignisse in der Nacht von 29. auf

30.10.2018 noch verschärft. Die entsprechende Widmungsän-

derung wurde beschlossen.

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Bebauungsplan Sonnenhang - Reihenhaus OSG

Zum Projekt der OSG auf den Grundstücken 909/14 und

909/15 (fünf Einfamilienhäuser) des Sonnenhangs liegt ein

Entwurf vor, der aufgrund der geplanten Bauhöhe für die

nördlich gelegenen Baugrundstücke als bedenklich angesehen

wird. Da die vorgelegten Planunterlagen noch zu überarbeiten

sind, wird der Tagesordnungspunkt abberaumt und dann wie-

der behandelt, wenn das Projekt angepasst wird.

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Aufhebung Bebauungsplan KG Thal – Br. Theurl

GmbH

Eine Teilfläche des Gst 276/1 wird an das Gst 276/3 abgetre-

ten und auf dieser Fläche soll, als Zubau im Norden der Halle,

eine Schlosserei errichtet werden. Auf Gst 276/1 gilt ein

Bebauungsplan mit Plandatum vom 06.02.2017. Durch die

Abtretung der Teilfläche wird auch ein Teil des gültigen

Bebauungsplans abgetreten und wären die Vorgaben auch für

die Errichtung der Schlosserei einzuhalten, was im Hinblick

auf die festgelegte Höhenlage und den höchsten Punkt des

Gebäudes für schwierig angesehen wird. Raumordnerisch ist

die Beibehaltung der Festlegung auf der Teilfläche des Grund-

stücks 276/3 KG Thal nicht zweckmäßig. Daher wird der

Bebauungsplan auf der entsprechenden Teilfläche des Gst

276/1 aufgehoben.

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Aufhebung Bebauungsplan KG Dörfl - Ida und

Johann Gamper

Im Zusammenhang mit der Bildung des Bauplatzes 289/2 KG

Dörfl im Vorfeld der Errichtung des Wohnhauses, wurde ein

allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan erlassen Dieser

macht jedoch Festlegungen, welche nicht mehr dem TROG

2016 entsprechen. Somit ist der gegenständliche allgemeine

und ergänzende Bebauungsplan entweder durch einen Bebau-

ungsplan zu ersetzen oder aufzuheben. Da der gegenständliche

allgemeine und ergänzende Bebauungsplan ausschließlich auf

den Bauplatz 289/2 KG Dörfl beschränkt ist, wird die Aufhe-

bung desselben beschlossen.

Fortsetzung von Seite 7: Aus dem Gemeinderat