Diese Regelung ist nicht eindeutig definiert, denn der Energie-
ausweis ist für konditionierte Gebäude zu erstellen. In Gebäu-
den benötigte Prozessenergie – also Energie für andere
Zwecke als die Konditionierung für Menschen – ist nicht Teil
der OIB-Richtlinie 6.
Für konditionierte Gebäude, die keiner Gebäudekategorie lt.
Punkt 3 der OIB-Richtlinie zugeordnet werden können, sind
lediglich die Anforderungen an die Bauteile (U-Werte) nach
Punkt 4.4 einzuhalten. Das heißt, ein Energieausweis ist nicht
erforderlich. Das Anforderungsniveau ist bei diesen Gebäuden
damit deutlich geringer. Dies betrifft beispielsweise Gewerbe-
und Industrieanlagen.
Die Regelung der Gemeinde Assling zielt darauf ab, Gebäude,
die besonders energieeffizient errichtet werden und einen
Heizwärmebedarf von unter 25 kWh/m²a aufweisen, zu för-
dern. Zur Erreichung dieser Qualität ist ein erhöhter (finanziel-
ler) Aufwand nötig, der durch die Rückerstattung der
Erschließungskosten belohnt werden soll. Gebäude, die auf-
grund ihrer bestimmungsmäßigen Nutzung nicht beheizt oder
nur frostfrei gehalten werden, haben auch keine energetischen
Anforderungen zu erfüllen und damit keinen Anspruch auf
diesen Bonus.
Um zukünftig für derartige Sonderfälle gewappnet zu sein,
beschließt der Gemeinderat laut Empfehlung der Energie
Tirol, dem GR-Beschluss vom 15.11.2016 folgenden Passus
hinzuzufügen:
„Für Gebäude, für die kein Energieausweis zu erstellen ist
(Punkt 1.2.2 OIB Richtline 6), erfolgt auch keine Energieför-
derung. Für Nicht-Wohngebäude (Punkt 3 OIB Richtlinie 6)
sind gesonderte Vereinbarungen zu treffen.“
Änderung Flächenwidmungsplan KG Schrottendorf -
Robert Lukasser-Weitlaner
Geplant ist die Errichtung eines Zubaus zum bestehenden
Wohngebäude sowie die Erhöhung des Dachstuhls. Dort soll
eine zweite Wohneinheit entstehen. Die Wohneinheit im
Obergeschoß soll über eine Außenstiege, welche in das Ober-
geschoß führt und von dort über eine getrennte Innenstiege
erschlossen werden. Die Stiege soll durch ein Pultdach über-
dacht werden, das auch als eine einfache Carportüberdachung
dient.
Im Zuge der Vorbereitung des gegenständlichen Vorhabens
stellte sich heraus, dass das Wirtschaftsgebäude im Norden
des Gemeindewegs zur Hofstelle gehört. Dort befindet sich
unter anderem die hofeigene Schnapsbrennerei. Um dies auch
in der Widmung darzustellen, wird der Planungsbereich auf
die Grundstücke 310, 332, 334 und .37, alle KG Schrottendorf,
ausgedehnt. Die Auflage der entsprechenden Widmungsände-
rungen wurde beschlossen.
Änderung Flächenwidmungsplan KG Penzendorf -
Erwin Weitlaner
Geplant ist die Errichtung einer Almhütte. Dazu soll das
Grundstück .33 KG Penzendorf zulasten einer Teilfläche des
Grundstückes 241/62 vergrößert werden. Auf dem Grundstück
.33 bestehen Grundmauern einer ehemaligen Almhütte. Auf-
grund des Geländes und der Erschließbarkeit soll der Standort
verschoben werden. Da es sich beim Altgebäude um eine Rui-
ne handelt, welche seit Jahrzehnten nicht mehr genutzt worden
ist, kann ein Wiederaufbau im Freiland nicht argumentiert
werden. Die notwendigen Widmungsänderungen wurden
beschlossen.
Änderung Flächenwidmungsplan KG Unterassling -
Walterstub’n
Geplant sind bauliche Maßnahmen bzw. die teilweise Ände-
rung des Verwendungszwecks im Bestand, wodurch die
Anzahl der Gästebetten geringfügig vergrößert werden soll.
Das gegenständliche Grundstück 3/6 KG Unterassling wurde
durch Zukauf eines Nachbargrundstücks im Südwesten ver-
größert. Dort befinden sich teilweise Stellplätze sowie ein Teil
einer Solaranlage für den Gasthof „Walterstube“. Insofern ist
der Ankauf nachvollziehbar und führt zu keiner Änderung der
Nutzung. Durch die Vergrößerung des Grundstücks verlor das
Grundstück 3/6 jedoch die einheitliche Bauplatzwidmung. Die
im gemischten Wohngebiet zulässige Höchstanzahl an Gäste-
betten wird nicht überschritten. Weitere raumordnerische
Interessen werden nicht berührt, sodass die entsprechenden
Widmungsänderungen beschlossen wurden.
Änderung Flächenwidmungsplan KG Burg-Vergein -
Franz Hofmann
Geplant ist die Errichtung eines landwirtschaftlichen Lagerge-
bäudes im Nordosten, ebenso die Erweiterung des Gebäudes
im Obergeschoß. Dieses soll zum Austraghaus werden. Die
Hofstelle befindet sich ca. 30 m östlich des geplanten Bauvor-
habens. Aufgrund der räumlichen Nähe und der Durchmi-
schung der Nutzungen im Bereich des gegenständlichen
Bauvorhabens wurde empfohlen, über die gesamte Hofstelle
eine Sonderfläche zu legen, diese Widmungsänderung wurde
beschlossen.
Änderung Flächenwidmungsplan KG Oberassling –
Wildpark, Lukasser Carmen
Geplant ist die Errichtung eines Stallgebäudes, wobei die Fra-
ge aufgeworfen wurde, ob die bestehenden Gebäude auf der
Sonderfläche Wildpark zulässig sind. Um hier keine Unsicher-
heiten entstehen zu lassen, wird die Sonderfläche Wildpark
durch die bestehenden bzw. geplanten Nutzungen und Gebäu-
de zum Betrieb der Einrichtung ergänzt. Deshalb wird nicht
nur der geplante Bauplatz für das aktuell vorgesehene Stallge-
bäude als Planungsbereich festgelegt, sondern dieser auf den
gesamten Wildpark erweitert. Durch die Bindung der Sonder-
fläche an den Betrieb des Wildparks ist eine Beeinträchtigung
der Aufgaben und Ziele der örtlichen Raumordnung nicht zu
erwarten. Deshalb wurden die entsprechenden Widmungsän-
derungen beschlossen.
Änderung Flächenwidmungsplan KG Schrottendorf -
Hans Michael Steiner
Im gegenständlichen Bereich ist ein Bauplatz ausgebildet und
im Zuge der Änderung des Flächenwidmungsplanes (Planda-
tum 13.09.2007) eine Bauverpflichtung privatrechtlich verein-
bart. Das Grundstück wurde anschließend zweimal veräußert.
Im Jänner 2018 verstrich nun die Frist, gerechnet ab der
grundbücherlichen Durchführung des letzten Eigentümer-
wechsels. Entsprechend der privatrechtlichen Vereinbarung
wird somit das gegenständliche Grundstück als Freiland
gewidmet, was sowohl das Wohngebiet als auch die Grünflä-
che betrifft.
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02/2019
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