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Seite 7

02/2019

Aus dem Gemeinderat

Sitzung vom 29. Jänner 2019



Grundablöse und Grundtausch betreffend Hochwas-

serschadensbehebung 10/2018

Beim Hochwasser vom 29./30. Oktober 2018 wurden im

Gemeindegebiet von Assling entlang der Drau Ufersicherun-

gen, Brücken und Wegabschnitte des Drauradweges zerstört.

Da die Instandsetzung für manche Bereiche des Radweges

nicht mehr in Betracht kommt, muss teilweise eine neue Strek-

kenführung vorgesehen werden. Damit mit der Detailplanung

begonnen werden kann, wird die notwendige Grundabtretung

bzw. Grundregelung lt. projektiertem Vorschlag des BBA

Lienz vom 09.01.2019, Zl. BBALZ-3008/02/546-2018, wie

folgt genehmigt:

Von der Gemeinde Assling werden vom Öffentlichen Wasser-

gut folgenden Grundstücksflächen benötigt:

Vom Öffentlichen Wassergut werden voraussichtlich folgende

Flächen an die Gemeinde Assling abgetreten:

Zusätzlich wird vereinbart, im Bereich des westlichen Endes

des Gewerbegebietes von Thal-Wilfern einen Teilbereich der

Gp. 494/4 KG Unterassling der Gemeinde Assling an das

Öffentliche Wassergut abzutreten. Die Gemeinde Assling

erhält dafür im Gegenzug eine Teilfläche der Gp. 427 KG

Unterassling vom Öffentlichen Wassergut. Ein genaues Flä-

chenausmaß wird erst festgelegt. Da die Baumaßnahmen im

Detail erst zu planen sind, werden die oa. Flächenangaben bei

Fertigstellung des Projektes genau ermittelt, wobei Änderun-

gen nach oben und unten möglich sind.

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Änderung Bebauungsplan Recyclinghof

Geplant ist die Errichtung von Sammelboxen im Nordwesten

auf Gst 290/16 (3 Abteilungen) und im Südwesten auf Gst

290/10 (2 Abteilungen). Dazu wurde bereits im März 2018 ein

Bebauungsplan beschlossen. Aufgrund der zwischenzeitlich

erfolgten Vergrößerung des Bauplatzes (Gst 290/10), wird der

Planungsbereich angepasst. Dabei wurde auch festgestellt,

dass der beschriebene Abstand zum Gerinne im Westen dem

Bebauungsplan nicht entspricht und sich die BBD M verän-

dert, sodass der Bebauungsplan entsprechend geändert werden

musste.



Änderung örtliches Raumordnungskonzept KG

Schrottendorf - Hans-Michael Steiner

Im gegenständlichen Bereich ist ein Bauplatz ausgebildet und

im Zuge der Änderung des Flächenwidmungsplanes im Jahr

2007 wurde eine Bauverpflichtung privatrechtlich vereinbart.

In Laufe der Jahre wurde das Grundstück zweimal veräußert,

womit auch die Bebauungsfrist von neuem zu laufen begann.

Mit 04.11.2018 lief diese aus und wurde das Grundstück 382/5

KG Schrottendorf im Dezember 2018 wieder als Freiland

gewidmet, da kein genehmigungsfähiges Projekt vorgelegt

wurde. Nun wird der Bereich auch als baulicher Entwick-

lungsbereich aus dem örtlichen Raumordnungskonzept her-

ausgenommen, da kein konkreter Baubedarf besteht und die

örtliche Raumordnung nicht Spekulationszwecken dienen soll.

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Änderung örtliches Raumordnungskonzept und Flä-

chenwidmungsplan – Erweiterung Sonnenhang

Das Siedlungsgebiet „Sonnenhang“ in Oberassling wird Rich-

tung Osten um drei Bauplätze erweitert, welche zu einem sozi-

al verträglichen Preis veräußert werden sollen. Dazu werden

das örtliche Raumordnungskonzept und der Flächenwid-

mungsplan geändert, wobei das nunmehr geplante langfristige

Schließen des Siedlungsbereichs nördlich der Landesstraße

positiv beurteilt wird, da es sich dabei um eine Entwicklung

nach innen und nicht um eine nach außen handelt.

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Änderung Flächenwidmungsplan KG Thal - Schmelz-

anger

Die gegenständliche Fläche wurde seinerzeit als Sonderfläche

Handel und Dienstleistung gewidmet. Dabei war vorgesehen,

ein aufgeständertes Gebäude zu errichten. Erdgeschoßig soll-

ten Parkplätze angeordnet werden. Aufgrund des fehlenden

Bedarfs wurde das Gebäude bislang nicht errichtet. Die Fläche

dient allerdings als Parkplatz. Aus derzeitiger Sicht ist nicht

anzunehmen, dass sich der Bedarf kurz- oder mittelfristig der-

art ändert und das Vorhaben in absehbarer Zeit realisiert wer-

den wird.

Die Gemeinde Assling wurde nun seitens der Aufsichtsbehör-

de aufgefordert, die Sonderfläche wieder als Freiland zu wid-

men. Aufgrund der Bedarfsannahme ist es nicht begründbar,

an der Sonderfläche festzuhalten, es wird jedoch vorgeschla-

gen, die Sonderfläche an den Bestand anzupassen. Daher wur-

de beschlossen, den Flächenwidmungsplan im Bereich der

Gste 143/2 und 143/11 von derzeit Sonderfläche Handel und

Dienstleistung in künftig Sonderfläche Parkplatz zu ändern.

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Änderung Flächenwidmungsplan KG Thal – ehem.

Milchsammelstelle Hans Stocker

Beim gegenständlichen Gebäude handelt es sich um eine ehe-

malige Milchsammelstelle, welche seinerzeit im Freiland

errichtet wurde und wo ein Verkaufsladen für landwirtschaftli-

che Produkte und Honigprodukte eingerichtet werden sollte.

Nun wurde die Gemeinde Assling seitens der Aufsichtsbehör-

de aufgefordert, die Sonderfläche wieder als Freiland zu wid-

men. Da kein Bedarf für ein widmungsgemäßes Vorhaben

anzunehmen ist, wurde die Rückwidmung in Freiland

beschlossen.

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Änderung Flächenwidmungsplan KG Unterassling -

Holzlagerplatz Br. Theurl GmbH

Geplant ist die Errichtung eines Rundholzlagerplatzes für das

Sägewerk östlich des Gamsbaches. Dadurch soll die Errich-

tung eines Verwaltungsgebäudes auf Grundstück 269, KG

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