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Stauden oder Fichtenästen mit Nadeln und etwas Sand (z.B.

aus der Drau). Strukturreiches Häckselgut kann man selber

sehr gut mit einem kleinen Gartenhäcksler herstellen, den man

auch über das Projekt BioColAlp ausborgen kann! Über den

Sommer kann man seinen Grünschnittkompost im Garten

pflegen und darauf achten, dass die Bedingungen so ideal

gestaltet sind, dass er sich gut entwickelt, bis dann im Herbst

eine Partie Regenwürmer wieder in die Wurmkompostkiste

übersiedelt wird.

Wenn in dem Kompost auch Gartenabfälle, Gemüseabfälle

und Mist eingearbeitet werden („Gartenkompost“), ist dies

ebenfalls ein ausgezeichneter Bodendünger, er sollte aber vor

einer Verwendung im Garten schon sehr reif sein. Im Garten-

kompost sind auch Samen enthalten und es kann daher bei der

Verwendung eines solchen Gartenkomposts „Unkraut“ im

Garten verbreitet werden. Für die Jungpflanzenanzucht ist rei-

fer Regenwurm Grünschnittkompost mit Sand dem Garten-

kompost vorzuziehen.

Grünschnittkompost oder Anzuchterde kann man auch im

Handel oder in Kompostwerken kaufen. Diese werden aber

NICHT mit Würmern sondern über eine so genannte „Heißrot-

te“ hergestellt. Dazu wird der Kompost sehr häufig gewendet

und belüftet. Das Material wird nach Fertigstellung oft lange

gelagert, ist wenig nährstoffreich und mikrobiologisch kaum

aktiv.

Beispielsweise Tomaten haben von Anfang an einen höheren

Nährstoffbedarf als andere Jungpflanzen. Dieser Bedarf kann

mit herkömmlicher Anzuchterde aus Heißrotte aus dem Han-

del nicht gedeckt werden. Diese Anzuchterde ist mit dem

schwarzen Gold aus der Wurmkompostkiste nicht vergleich-

bar! Für unsere Asslinger Null-Kilometer-Tomate ist die eige-

ne Anzuchterde, der reife, durch Würmer verdaute Kompost,

abgemischt mit etwas Sand, das Beste!

Wenn du mehr zum Thema Jungpflanzenanzucht und Wurm-

kompost erfahren möchtest, dann komm doch am Sonntag

zum Büchereikaffee oder frage bei anderen Gelegenheiten die

VertreterInnen des Projektes BioColAlp.

Brigitte Vogl-Lukasser

Seite 11

02/2019

Fortsetzung: Projekt BioColAlp

VERANSTALTUNGSHINWEISE

Informationsabend:

Freitag, 1. März 2019, 19:30 Uhr,

Bücherei Assling, Themen „Saatgutverleih in der Büche-

rei“ & „Null-Kilometer-Tomate“

Büchereikaffee:

Sonntag, 03.März 2019, 09:30 Uhr,

Bücherei Assling, Thema „Jungpflanzenanzucht am Bei-

spiel von Tomaten“ mit Ausstellung einer aktiven Wurm-

kompostkiste

Projekt in Zusammenarbeit von: Bücherei Assling, Agenda 21, BOKU,

und Obst und Gartenbauverein Assling

Volksbegehren

„CETA-Volksabstimmung“

und

„Für ver-

pflichtende Volksabstimmungen“

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren

Stimmberechtigte können (in der vom Bundesministerium für

Inneres festgesetzten Eintragungswoche) an folgenden Tagen

und zu folgenden Zeiten im Gemeindeamt Assling, Unterass-

ling 28, 9911 Assling, Eintragungen für die Volksbegehren

vornehmen:

Online

( www.bmi.gv.at/volksbegehren

) können Eintragungen

bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (01. April) bis

20:00 Uhr vorgenommen werden.

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben

haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine

getätigte Unterstützungserklärung als gültige Eintragung

zählt!

Text des Volksbegehrens „CETA-Volksabstimmung”:

Wir sind gegen CETA!

Wir lehnen speziell die im CETA-Handelsvertrag mit Kanada

vorgesehenen Sonderklagerechte für Unternehmen, die den

Staat Österreich für ihre möglichen Investitionsverluste

mittels privater Schiedsgerichte haftbar machen können, ab.

Die Volksvertreter mögen dazu eine Volksabstimmung

beschließen. Wir regen daher eine bundesverfassungsgesetzli-

che Änderung an, die festlegt, dass durch Bundesgesetz eine

Volksabstimmung über den CETA-Vertrag beschlossen wer-

den kann und muss.

Text des Volksbegehrens „Für verpflichtende Volksabstim-

mungen“:

Wir wollen, dass das österreichische Volk nicht mehr von

Politikern bevormundet werden kann. Daher regen wir eine

Bundesverfassungsgesetzes-Änderung derart an, dass eine

Volksabstimmung über einen Gesetzesvorschlag innerhalb

eines halben Jahres durchgeführt werden muss, wenn dies

von mehr als 100.000 Wahlberechtigten verlangt wird und

ebenso vor jeder Änderung der Bundesverfassung und vor

dem Abschluss eines Staatsvertrages. Das Ergebnis einer

jeden Volksabstimmung ist raschest umzusetzen.

Nähere Informationen, Begründungen zu den Einleitungsver-

fahren für die Volksbegehren unter

www.assling.at

oder auf

der Seite des Innenministeriums.

Amtliche Verlautbarung