Stauden oder Fichtenästen mit Nadeln und etwas Sand (z.B.
aus der Drau). Strukturreiches Häckselgut kann man selber
sehr gut mit einem kleinen Gartenhäcksler herstellen, den man
auch über das Projekt BioColAlp ausborgen kann! Über den
Sommer kann man seinen Grünschnittkompost im Garten
pflegen und darauf achten, dass die Bedingungen so ideal
gestaltet sind, dass er sich gut entwickelt, bis dann im Herbst
eine Partie Regenwürmer wieder in die Wurmkompostkiste
übersiedelt wird.
Wenn in dem Kompost auch Gartenabfälle, Gemüseabfälle
und Mist eingearbeitet werden („Gartenkompost“), ist dies
ebenfalls ein ausgezeichneter Bodendünger, er sollte aber vor
einer Verwendung im Garten schon sehr reif sein. Im Garten-
kompost sind auch Samen enthalten und es kann daher bei der
Verwendung eines solchen Gartenkomposts „Unkraut“ im
Garten verbreitet werden. Für die Jungpflanzenanzucht ist rei-
fer Regenwurm Grünschnittkompost mit Sand dem Garten-
kompost vorzuziehen.
Grünschnittkompost oder Anzuchterde kann man auch im
Handel oder in Kompostwerken kaufen. Diese werden aber
NICHT mit Würmern sondern über eine so genannte „Heißrot-
te“ hergestellt. Dazu wird der Kompost sehr häufig gewendet
und belüftet. Das Material wird nach Fertigstellung oft lange
gelagert, ist wenig nährstoffreich und mikrobiologisch kaum
aktiv.
Beispielsweise Tomaten haben von Anfang an einen höheren
Nährstoffbedarf als andere Jungpflanzen. Dieser Bedarf kann
mit herkömmlicher Anzuchterde aus Heißrotte aus dem Han-
del nicht gedeckt werden. Diese Anzuchterde ist mit dem
schwarzen Gold aus der Wurmkompostkiste nicht vergleich-
bar! Für unsere Asslinger Null-Kilometer-Tomate ist die eige-
ne Anzuchterde, der reife, durch Würmer verdaute Kompost,
abgemischt mit etwas Sand, das Beste!
Wenn du mehr zum Thema Jungpflanzenanzucht und Wurm-
kompost erfahren möchtest, dann komm doch am Sonntag
zum Büchereikaffee oder frage bei anderen Gelegenheiten die
VertreterInnen des Projektes BioColAlp.
Brigitte Vogl-Lukasser
Seite 11
02/2019
Fortsetzung: Projekt BioColAlp
VERANSTALTUNGSHINWEISE
Informationsabend:
Freitag, 1. März 2019, 19:30 Uhr,
Bücherei Assling, Themen „Saatgutverleih in der Büche-
rei“ & „Null-Kilometer-Tomate“
Büchereikaffee:
Sonntag, 03.März 2019, 09:30 Uhr,
Bücherei Assling, Thema „Jungpflanzenanzucht am Bei-
spiel von Tomaten“ mit Ausstellung einer aktiven Wurm-
kompostkiste
Projekt in Zusammenarbeit von: Bücherei Assling, Agenda 21, BOKU,
und Obst und Gartenbauverein Assling
Volksbegehren
„CETA-Volksabstimmung“
und
„Für ver-
pflichtende Volksabstimmungen“
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren
Stimmberechtigte können (in der vom Bundesministerium für
Inneres festgesetzten Eintragungswoche) an folgenden Tagen
und zu folgenden Zeiten im Gemeindeamt Assling, Unterass-
ling 28, 9911 Assling, Eintragungen für die Volksbegehren
vornehmen:
Online
( www.bmi.gv.at/volksbegehren) können Eintragungen
bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (01. April) bis
20:00 Uhr vorgenommen werden.
Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben
haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine
getätigte Unterstützungserklärung als gültige Eintragung
zählt!
Text des Volksbegehrens „CETA-Volksabstimmung”:
Wir sind gegen CETA!
Wir lehnen speziell die im CETA-Handelsvertrag mit Kanada
vorgesehenen Sonderklagerechte für Unternehmen, die den
Staat Österreich für ihre möglichen Investitionsverluste
mittels privater Schiedsgerichte haftbar machen können, ab.
Die Volksvertreter mögen dazu eine Volksabstimmung
beschließen. Wir regen daher eine bundesverfassungsgesetzli-
che Änderung an, die festlegt, dass durch Bundesgesetz eine
Volksabstimmung über den CETA-Vertrag beschlossen wer-
den kann und muss.
Text des Volksbegehrens „Für verpflichtende Volksabstim-
mungen“:
Wir wollen, dass das österreichische Volk nicht mehr von
Politikern bevormundet werden kann. Daher regen wir eine
Bundesverfassungsgesetzes-Änderung derart an, dass eine
Volksabstimmung über einen Gesetzesvorschlag innerhalb
eines halben Jahres durchgeführt werden muss, wenn dies
von mehr als 100.000 Wahlberechtigten verlangt wird und
ebenso vor jeder Änderung der Bundesverfassung und vor
dem Abschluss eines Staatsvertrages. Das Ergebnis einer
jeden Volksabstimmung ist raschest umzusetzen.
Nähere Informationen, Begründungen zu den Einleitungsver-
fahren für die Volksbegehren unter
www.assling.atoder auf
der Seite des Innenministeriums.
Amtliche Verlautbarung