FODN - 66/02/2017
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AUS DEM GEMEINDERAT
Beratung und Beschlussfassung über
Aufhebung Bebauungsplan
(98) Gratz Judit, Gp. 3853/3, KG Kals
Im gegenständlichen Bereich gilt ein allgemeiner und er-
gänzender Bebauungsplan mit Plandatum vom 14.04.2009,
aufsichtsbehördlich geprüft und freigegeben mit Zahl VeI-2-
712/77-2 am 31.01.2011. Die Beschlussfassung im Gemeinde-
rat erfolgte am 29.04.2009, die Auflage zur allgemeinen Ein-
sichtnahme von 30.04 bis 29.05.2009, vom 1. bis 16. Juli 2009
kundgemacht.
Nun ist die Errichtung eines Zubaus vorgesehen, als Lager
für die Skischule genutzt. Dabei wird die geltende Bebauungs-
dichte höchst von 0,45 geringfügig überschritten.
Beschlussfassung einstimmig:
Aufhebung des allgemei-
nen Bebauungsplanes mit Plandatum vom 14.04.2009 im Be-
reich des Grundstückes 3853/3, KG Kals am Großglockner, im
Gemeinderat am 29.04.2009 beschlossen und aufsichtsbehörd-
lich geprüft mit Zahl VeI-2-712/77-2 am 31.01.2011.
(99) Oberlohr Georg, Gp. 3983/2, KG Kals
Geplant ist die Errichtung von Flächenbefestigungen. Im ge-
genständlichen Bereich gelten ein all-gemeiner Bebauungsplan
mit Plandatum vom 25.09.2000 und ein ergänzender Bebau-
ungsplan mit Plandatum vom 20.01.2010, im Gemeinderat am
02.02.2010 beschlossen und mit Zahl RoBau-2-712/130/2-2015
am 03.03.2015 aufsichtsbehördlich geprüft.
Im ergänzenden Bebauungsplan wird eine Bebauungsdichte
höchst mit 0,45 festgelegt. Aufgrund der TBO-Novelle, LGBl.
94/2016, sind untergeordnete Bauteile und bauliche Anlagen
definiert (§ 2 Abs. 16) und daraus nicht untergeordnete ableit-
bar. Diese sind als bebaute Fläche in die Berechnung der Be-
bauungsdichte einzubeziehen. Deshalb wird auf dem gegen-
ständlichen Grundstück die Bebauungsdichte von 0,45 künftig
überschritten. Der bauliche Bestand definiert die Bebauung
des Grundstückes soweit, dass es keines Bebauungsplanes
mehr bedarf, die Ziele der örtlichen Raum-ordnung sicherzu-
stellen. Das geplante Bauvorhaben ist nachvollziehbar und es
werden keine raum-ordnerischen Ziele verletzt.
Beschlussfassung einstimmig:
Aufhebung des allgemei-
nen Bebauungsplanes mit Plandatum vom 25.09.2000 und des
ergänzenden Bebauungsplanes mit Plandatum vom 20.01.2010,
imGemeinderat am 02.02.2010 beschlossen, mit dem aufsichts-
behördlichen Prüfvermerk Zahl RoBau-2-712/130/2-2015 vom
03.03.2015 auf Grundstück 3983/2, KG Kals am Großglockner.
Anträge, Anfragen und Allfälliges
Übernahme ins öffentliche Gut, Wege und Plätze
Gemäß Vermessungsurkunde des DI Rudi Neumayr GZ
5470A/2014 vom 15.02.2017, wird die lastenfreie Übernahme
der Teilfläche (5) von 46 m² aus Gst. 4104/1 und Zuschreibung
zu Gp. 4104/3, und Übernahme Gst. 4654 mit 366 m² (TF 4)
beide EZ 101, KG 85102 KG Kals am Groß-glockner, Öffentli-
ches Gut, beschlossen. Dies wird zur Erschließung der bereits
gewidmeten Grundstücke benötigt. Die Kosten für die Über-
tragung gehen zu Lasten des Alois Schnell.
Ecclesiis Osttirol- Die Kirchen Osttirols Bildband
Egon Groder berichtet über seine Recherchen betreffend
Bildband Kirchen welches in der letzten Sitzung besprochen
wurde. Näheren Informationen über den Fotografen bzw. über
das Projekt habe er nicht erhalten weil kein Kontakt möglich
war (email, etc.). Seine Internetsuche ergab jedoch, der Foto-
graf verfügt über gute Fotokenntnisse. Der Gemeinderat be-
schließt dieses Ansuchen nicht weiter zu verfolgen.
Im Anschluss Information an den Gemeinderat über Aufla-
ge ÖROK Fortschreibung, (2 Teile mit Pause) durch Raumpla-
ner DI Wolfgang Mayr von der Architektengemeinschaft
Gemeinderatssitzung
am 24. August 2017
Beratung und Beschlussfassung über Änderung des
Flächenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes:
Alpengasthof Huter, Lesachalm
Im Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes,
welcher am 02.06.1017 im Gemeinderat beschlossen worden
ist, wurden die Gästebetten mit 20 festgelegt, ausschließlich
auf das Haupthaus bezogen. Um das oben beschriebene Bau-
vorhaben umsetzen zu können, ist die neuerliche Beschluss-
fassung im Gemeinderat notwendig. Der Planungsbereich
bleibt unverändert, ebenso der Bebauungsplan, in welchem der
Flächenwidmungsplan lediglich kenntlichgemacht ist.
Beschluss einstimmig:
Änderung des Flächenwidmungs-
planes im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 2488
und zweier Teilflächen des Grundstückes 2517/1, künftig Gp.
4367, KG Kals am Großglockner, von derzeit Freiland nach
§ 41 in künftig Sonderfläche Alpengasthof mit 40 Verabrei-
chungsplätzen im Gebäudeinneren, 40 Verabreichungsplätzen
im Außenbereich, 10 Gästebetten, als Bettenlager im Hauptge-
bäude, 2 Personalzimmer mit Nebenanlagen im Hauptgebäude,
höchstzulässig 5 Häuser mit jeweils 4 Gästebetten sowie Ne-
benanlagen (insgesamt höchstzulässig 30 Gästebetten) nach §
43, beide TROG 2016, LGBl. 101/2016.