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FODN - 66/02/2017

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AUS DEM GEMEINDERAT

Beratung und Beschlussfassung über

Aufhebung Bebauungsplan

(98) Gratz Judit, Gp. 3853/3, KG Kals

Im gegenständlichen Bereich gilt ein allgemeiner und er-

gänzender Bebauungsplan mit Plandatum vom 14.04.2009,

aufsichtsbehördlich geprüft und freigegeben mit Zahl VeI-2-

712/77-2 am 31.01.2011. Die Beschlussfassung im Gemeinde-

rat erfolgte am 29.04.2009, die Auflage zur allgemeinen Ein-

sichtnahme von 30.04 bis 29.05.2009, vom 1. bis 16. Juli 2009

kundgemacht.

Nun ist die Errichtung eines Zubaus vorgesehen, als Lager

für die Skischule genutzt. Dabei wird die geltende Bebauungs-

dichte höchst von 0,45 geringfügig überschritten.

Beschlussfassung einstimmig:

Aufhebung des allgemei-

nen Bebauungsplanes mit Plandatum vom 14.04.2009 im Be-

reich des Grundstückes 3853/3, KG Kals am Großglockner, im

Gemeinderat am 29.04.2009 beschlossen und aufsichtsbehörd-

lich geprüft mit Zahl VeI-2-712/77-2 am 31.01.2011.

(99) Oberlohr Georg, Gp. 3983/2, KG Kals

Geplant ist die Errichtung von Flächenbefestigungen. Im ge-

genständlichen Bereich gelten ein all-gemeiner Bebauungsplan

mit Plandatum vom 25.09.2000 und ein ergänzender Bebau-

ungsplan mit Plandatum vom 20.01.2010, im Gemeinderat am

02.02.2010 beschlossen und mit Zahl RoBau-2-712/130/2-2015

am 03.03.2015 aufsichtsbehördlich geprüft.

Im ergänzenden Bebauungsplan wird eine Bebauungsdichte

höchst mit 0,45 festgelegt. Aufgrund der TBO-Novelle, LGBl.

94/2016, sind untergeordnete Bauteile und bauliche Anlagen

definiert (§ 2 Abs. 16) und daraus nicht untergeordnete ableit-

bar. Diese sind als bebaute Fläche in die Berechnung der Be-

bauungsdichte einzubeziehen. Deshalb wird auf dem gegen-

ständlichen Grundstück die Bebauungsdichte von 0,45 künftig

überschritten. Der bauliche Bestand definiert die Bebauung

des Grundstückes soweit, dass es keines Bebauungsplanes

mehr bedarf, die Ziele der örtlichen Raum-ordnung sicherzu-

stellen. Das geplante Bauvorhaben ist nachvollziehbar und es

werden keine raum-ordnerischen Ziele verletzt.

Beschlussfassung einstimmig:

Aufhebung des allgemei-

nen Bebauungsplanes mit Plandatum vom 25.09.2000 und des

ergänzenden Bebauungsplanes mit Plandatum vom 20.01.2010,

imGemeinderat am 02.02.2010 beschlossen, mit dem aufsichts-

behördlichen Prüfvermerk Zahl RoBau-2-712/130/2-2015 vom

03.03.2015 auf Grundstück 3983/2, KG Kals am Großglockner.

Anträge, Anfragen und Allfälliges

Übernahme ins öffentliche Gut, Wege und Plätze

Gemäß Vermessungsurkunde des DI Rudi Neumayr GZ

5470A/2014 vom 15.02.2017, wird die lastenfreie Übernahme

der Teilfläche (5) von 46 m² aus Gst. 4104/1 und Zuschreibung

zu Gp. 4104/3, und Übernahme Gst. 4654 mit 366 m² (TF 4)

beide EZ 101, KG 85102 KG Kals am Groß-glockner, Öffentli-

ches Gut, beschlossen. Dies wird zur Erschließung der bereits

gewidmeten Grundstücke benötigt. Die Kosten für die Über-

tragung gehen zu Lasten des Alois Schnell.

Ecclesiis Osttirol- Die Kirchen Osttirols Bildband

Egon Groder berichtet über seine Recherchen betreffend

Bildband Kirchen welches in der letzten Sitzung besprochen

wurde. Näheren Informationen über den Fotografen bzw. über

das Projekt habe er nicht erhalten weil kein Kontakt möglich

war (email, etc.). Seine Internetsuche ergab jedoch, der Foto-

graf verfügt über gute Fotokenntnisse. Der Gemeinderat be-

schließt dieses Ansuchen nicht weiter zu verfolgen.

Im Anschluss Information an den Gemeinderat über Aufla-

ge ÖROK Fortschreibung, (2 Teile mit Pause) durch Raumpla-

ner DI Wolfgang Mayr von der Architektengemeinschaft

Gemeinderatssitzung

am 24. August 2017

Beratung und Beschlussfassung über Änderung des

Flächenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes:

Alpengasthof Huter, Lesachalm

Im Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes,

welcher am 02.06.1017 im Gemeinderat beschlossen worden

ist, wurden die Gästebetten mit 20 festgelegt, ausschließlich

auf das Haupthaus bezogen. Um das oben beschriebene Bau-

vorhaben umsetzen zu können, ist die neuerliche Beschluss-

fassung im Gemeinderat notwendig. Der Planungsbereich

bleibt unverändert, ebenso der Bebauungsplan, in welchem der

Flächenwidmungsplan lediglich kenntlichgemacht ist.

Beschluss einstimmig:

Änderung des Flächenwidmungs-

planes im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 2488

und zweier Teilflächen des Grundstückes 2517/1, künftig Gp.

4367, KG Kals am Großglockner, von derzeit Freiland nach

§ 41 in künftig Sonderfläche Alpengasthof mit 40 Verabrei-

chungsplätzen im Gebäudeinneren, 40 Verabreichungsplätzen

im Außenbereich, 10 Gästebetten, als Bettenlager im Hauptge-

bäude, 2 Personalzimmer mit Nebenanlagen im Hauptgebäude,

höchstzulässig 5 Häuser mit jeweils 4 Gästebetten sowie Ne-

benanlagen (insgesamt höchstzulässig 30 Gästebetten) nach §

43, beide TROG 2016, LGBl. 101/2016.