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FODN - 66/02/2017
AUS DEM GEMEINDERAT
Beratung und Beschlussfassung über Änderung des
Flächenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes:
Alpengasthof Huter, Lesachalm
Geplant ist die Errichtung eines gastronomischen Betriebs
auf Teilflächen der Grundstücke 2488 und 2517/1. Dazu wur-
de in Absprache mit der Aufsichtsbehörde die Widmung als
Sonderfläche Schutzhütte festgelegt und im Gemeinderat be-
schlossen. Im Zuge der aufsichtsbehördlichen Genehmigung
wurde die bestehende Sonderfläche Schutzhütte auf Grund-
stück 4446 hinterfragt (Ro-Bau-2-712/10001, vom 03.05.2017).
Deshalb wird hier Freiland gewidmet.
Im Zuge einer Vorbegutachtung seitens der Bau- und Ge-
werbebehörde wurde festgestellt, dass aufgrund der Erschlie-
ßungssituation keine Schutzhütte zulässig ist. Um das Bauvor-
haben zulässig zu machen, ist die Widmung als Sonderfläche
Alpengasthof notwendig.
Aufgrund der Größe des Planungsbereichs besteht jedoch
die Sorge, dass dieser geteilt und auf dem Areal zwei derar-
tige Betriebe errichtet werden könnten. Um dies zu verhin-
dern, wird ein Bebauungsplan erlassen. Die Ausformung des
Planungsbereiches wird gegenüber dem ursprünglichen (SF
Schutzhütte) aufgrund der topografischen Verhältnisse gering-
fügig verändert.
Die Stellungnahme des örtlichen Raumplaners vom
09.01.2017 gilt auch für die gegenständliche Änderung des
Flächenwidmungsplanes. Die Auflagefrist kann auf zwei Wo-
chen verkürzt werden.
Beschlussfassung einstimmig:
Änderung des Flächen-
widmungsplanes und Auflage des Entwurfes für 14 Tage im
Bereich je Bereich je einer Teilfläche der Grundstücke 2488
und 2517/1, KG Kals a. Gr., von derzeit Freiland nach § 41 in
künftig Sonderfläche Alpengasthof mit höchstzulässigen 40
Verabreichungsplätze im Gebäudeinneren, höchstzulässigen
20 Gästebetten und Personalzimmer mit Nebenanlagen nach
§ 43, beide TROG 2016, LGBl. 101/2016.
Landwirtschaftliches Nebengebäude, Alois Lublasser
Geplant ist die Errichtung eines landwirtschaftlichen Ne-
bengebäudes, ca. 17 x 9 m groß (der Vorentwurf sieht eine
Länge zwischen 14 und 19 m vor), ein bestehender Hühner-
stall soll abgebrochen werden. Das geplante Gebäude wird im
Süden vom bestehenden Zufahrtsweg zur Garage nördlich des
Stadels bzw. zur Stadeleinfahrt, Richtung Norden von Fels
und Richtung Osten von einer Mauer, welche eine Gartenflä-
che talseitig einfasst, begrenzt.
Beschluss einstimmig vorbehaltlich der positiven Zu-
stimmung der Agrar Lienz:
Änderung des Flächenwid-
mungsplanes im Bereich je einer Teilfläche der Grundstücke
3265 und 3268, KG Kals a. Gr., von derzeit Freiland nach § 41
in künftig SLH nach § 44, beide TROG 2016, LGBl. 101/2016.
Rückwidmung in Freiland, Unterweger Anton
Geplant ist die Errichtung eines Alpengasthofs mit Einrich-
tung als Schutzhütte (Lager und Winter-raum) auf Teilfläche
der Grundstücke 2488 und 2517/1. In Absprache mit der Auf-
sichtsbehörde wurde dafür eine Sonderfläche Schutzhütte
vorgeschlagen und im Gemeinderat beschlossen. Im Zuge der
aufsichtsbehördlichen Genehmigung wurde die Argumen-
tation hinsichtlich des Bedarfs - bezogen auf die bestehende
Sonderfläche im gegenständlichen Bereich - hinterfragt (Ro-
Bau-2-712/10001 vom 03.05.2017). Da der Gastbetrieb nicht
mehr aufrecht ist und das Gebäude als Almhütte im Rahmen
der Landwirtschaft betrieben wird, kann die Sonderfläche auf-
gegeben werden. Gewerbliche Vermietung erfolgt keine mehr,
laut Auskunft des Eigentümers überhaupt keine Vermietung
mehr, ungeachtet der Information im Internet.
Beschlussfassung einstimmig:
Änderung des Flächenwid-
mungsplanes im Bereich des GSt. 4446, KG Kals am Groß-
glockner von derzeit Sonderfläche Schutzhütte nach § 43 in
künftig Freiland nach § 41, beide TROG 2016, LGBl. 101/2016.
Zubau bei Hofstelle, Rupert Tinkl
Geplant ist die Errichtung eines Zubaus auf Grundstück
3734. Dieser ersetzt bestehende Gebäude - bestehender An-
bau und Nebengebäude nördlich davon. Diese werden ab-
gebrochen. Um den erforderlichen Grenzabstand einhalten
zu können, soll das Grundstück 3734 um 15m² zulasten des
Grundstückes 3735 vergrößert werden. Der geplante Anbau ist
zweigeschossig und dient im 1. oberirdischen Geschoß (EG)
als Holzwerkstatt und im 2. oberirdischen Geschoß als Lager
für landwirtschaftliche Geräte.
Beschlussfassung einstimmig:
Änderung des Flächenwid-
mungsplanes und Auflage des Entwurfes im Bereich einer
Teilfläche des Grundstückes 3735, KG Kals a. Gr., von derzeit
Freiland nach § 41 in künftig SLH nach § 44, beide TROG
2016, LGBl. 101/2016.
Beratung und Beschlussfassung über Erlassung
eines Bebauungsplanes und Auflage des Entwurfes:
(97) Im Bereich einer TFL. der Grundstücke 2488 und
2517/1 Alpengasthof Huter, Lesachalm
Geplant ist die Errichtung eines Gasthofs. Dafür wird eine
entsprechende Sonderfläche ausgewiesen. Um sicherzustellen,
dass der Bauplatz später nicht geteilt wird (Verdoppelung der
Möglichkeiten, Verkauf allfälliger Einzelbaukörper – die Pla-
nung liegt noch nicht fest), dient der gegenständliche Bebau-
ungsplan.
Beschlussfassung einstimmig:
Auflage eines Entwurfs
für einen Bebauungsplan im Bereich je einer Teilfläche der
Grundstücke 2488 und 2517/1, KG Kals a. Gr., entsprechend
dem Planentwurf der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre
Scherzer – Mayr – Elwischger, 9900 Lienz, Alleestraße 15.
Gemeinderatssitzung
am 02. Juni 2017