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FODN - 66/02/2017

AUS DEM GEMEINDERAT

Beratung und Beschlussfassung über Änderung des

Flächenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes:

Alpengasthof Huter, Lesachalm

Geplant ist die Errichtung eines gastronomischen Betriebs

auf Teilflächen der Grundstücke 2488 und 2517/1. Dazu wur-

de in Absprache mit der Aufsichtsbehörde die Widmung als

Sonderfläche Schutzhütte festgelegt und im Gemeinderat be-

schlossen. Im Zuge der aufsichtsbehördlichen Genehmigung

wurde die bestehende Sonderfläche Schutzhütte auf Grund-

stück 4446 hinterfragt (Ro-Bau-2-712/10001, vom 03.05.2017).

Deshalb wird hier Freiland gewidmet.

Im Zuge einer Vorbegutachtung seitens der Bau- und Ge-

werbebehörde wurde festgestellt, dass aufgrund der Erschlie-

ßungssituation keine Schutzhütte zulässig ist. Um das Bauvor-

haben zulässig zu machen, ist die Widmung als Sonderfläche

Alpengasthof notwendig.

Aufgrund der Größe des Planungsbereichs besteht jedoch

die Sorge, dass dieser geteilt und auf dem Areal zwei derar-

tige Betriebe errichtet werden könnten. Um dies zu verhin-

dern, wird ein Bebauungsplan erlassen. Die Ausformung des

Planungsbereiches wird gegenüber dem ursprünglichen (SF

Schutzhütte) aufgrund der topografischen Verhältnisse gering-

fügig verändert.

Die Stellungnahme des örtlichen Raumplaners vom

09.01.2017 gilt auch für die gegenständliche Änderung des

Flächenwidmungsplanes. Die Auflagefrist kann auf zwei Wo-

chen verkürzt werden.

Beschlussfassung einstimmig:

Änderung des Flächen-

widmungsplanes und Auflage des Entwurfes für 14 Tage im

Bereich je Bereich je einer Teilfläche der Grundstücke 2488

und 2517/1, KG Kals a. Gr., von derzeit Freiland nach § 41 in

künftig Sonderfläche Alpengasthof mit höchstzulässigen 40

Verabreichungsplätze im Gebäudeinneren, höchstzulässigen

20 Gästebetten und Personalzimmer mit Nebenanlagen nach

§ 43, beide TROG 2016, LGBl. 101/2016.

Landwirtschaftliches Nebengebäude, Alois Lublasser

Geplant ist die Errichtung eines landwirtschaftlichen Ne-

bengebäudes, ca. 17 x 9 m groß (der Vorentwurf sieht eine

Länge zwischen 14 und 19 m vor), ein bestehender Hühner-

stall soll abgebrochen werden. Das geplante Gebäude wird im

Süden vom bestehenden Zufahrtsweg zur Garage nördlich des

Stadels bzw. zur Stadeleinfahrt, Richtung Norden von Fels

und Richtung Osten von einer Mauer, welche eine Gartenflä-

che talseitig einfasst, begrenzt.

Beschluss einstimmig vorbehaltlich der positiven Zu-

stimmung der Agrar Lienz:

Änderung des Flächenwid-

mungsplanes im Bereich je einer Teilfläche der Grundstücke

3265 und 3268, KG Kals a. Gr., von derzeit Freiland nach § 41

in künftig SLH nach § 44, beide TROG 2016, LGBl. 101/2016.

Rückwidmung in Freiland, Unterweger Anton

Geplant ist die Errichtung eines Alpengasthofs mit Einrich-

tung als Schutzhütte (Lager und Winter-raum) auf Teilfläche

der Grundstücke 2488 und 2517/1. In Absprache mit der Auf-

sichtsbehörde wurde dafür eine Sonderfläche Schutzhütte

vorgeschlagen und im Gemeinderat beschlossen. Im Zuge der

aufsichtsbehördlichen Genehmigung wurde die Argumen-

tation hinsichtlich des Bedarfs - bezogen auf die bestehende

Sonderfläche im gegenständlichen Bereich - hinterfragt (Ro-

Bau-2-712/10001 vom 03.05.2017). Da der Gastbetrieb nicht

mehr aufrecht ist und das Gebäude als Almhütte im Rahmen

der Landwirtschaft betrieben wird, kann die Sonderfläche auf-

gegeben werden. Gewerbliche Vermietung erfolgt keine mehr,

laut Auskunft des Eigentümers überhaupt keine Vermietung

mehr, ungeachtet der Information im Internet.

Beschlussfassung einstimmig:

Änderung des Flächenwid-

mungsplanes im Bereich des GSt. 4446, KG Kals am Groß-

glockner von derzeit Sonderfläche Schutzhütte nach § 43 in

künftig Freiland nach § 41, beide TROG 2016, LGBl. 101/2016.

Zubau bei Hofstelle, Rupert Tinkl

Geplant ist die Errichtung eines Zubaus auf Grundstück

3734. Dieser ersetzt bestehende Gebäude - bestehender An-

bau und Nebengebäude nördlich davon. Diese werden ab-

gebrochen. Um den erforderlichen Grenzabstand einhalten

zu können, soll das Grundstück 3734 um 15m² zulasten des

Grundstückes 3735 vergrößert werden. Der geplante Anbau ist

zweigeschossig und dient im 1. oberirdischen Geschoß (EG)

als Holzwerkstatt und im 2. oberirdischen Geschoß als Lager

für landwirtschaftliche Geräte.

Beschlussfassung einstimmig:

Änderung des Flächenwid-

mungsplanes und Auflage des Entwurfes im Bereich einer

Teilfläche des Grundstückes 3735, KG Kals a. Gr., von derzeit

Freiland nach § 41 in künftig SLH nach § 44, beide TROG

2016, LGBl. 101/2016.

Beratung und Beschlussfassung über Erlassung

eines Bebauungsplanes und Auflage des Entwurfes:

(97) Im Bereich einer TFL. der Grundstücke 2488 und

2517/1 Alpengasthof Huter, Lesachalm

Geplant ist die Errichtung eines Gasthofs. Dafür wird eine

entsprechende Sonderfläche ausgewiesen. Um sicherzustellen,

dass der Bauplatz später nicht geteilt wird (Verdoppelung der

Möglichkeiten, Verkauf allfälliger Einzelbaukörper – die Pla-

nung liegt noch nicht fest), dient der gegenständliche Bebau-

ungsplan.

Beschlussfassung einstimmig:

Auflage eines Entwurfs

für einen Bebauungsplan im Bereich je einer Teilfläche der

Grundstücke 2488 und 2517/1, KG Kals a. Gr., entsprechend

dem Planentwurf der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre

Scherzer – Mayr – Elwischger, 9900 Lienz, Alleestraße 15.

Gemeinderatssitzung

am 02. Juni 2017