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FODN - 66/02/2017
AUS DEM GEMEINDERAT
Beratung und Beschlussfassung über Änderung
eines Bebauungsplanes und Auflage des Entwurfes:
Im Bereich einer Teilfläche der Grundstücke (Wibmer
Helmut, etc.)
Geplant ist die Errichtung einer teilweisen Überdachung
der Terrasse auf dem Garagendach des 2007/2008 errichteten
Wohnhauses auf Grundstück 4223/7. Auf dem Grundstück gilt
ein allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan aus dem Jahr
1997 und gilt auch für das Grundstück 4223/8. Zudem gilt ein
- auch auf dem Grundstück 4224 - allgemeiner und ergänzen-
der Bebauungsplan aus dem Jahr 1999. Beide legen, dem da-
mals gültigen TROG bzw. der daraus gültigen TBO folgend,
Abstandsbestimmungen, Bebauungsdichten und Anzahl von
Vollgeschoßen fest.
Beschlussfassung einstimmig:
Änderung des Bebauungs-
planes und Auflage eines Entwurfs für einen Bebauungsplan
im Bereich der Grundstücke 4223/7, 4223/8 und 4224, KG
Kals a. Gr., entsprechend dem Planentwurf der Architekten-
gemeinschaft Dipl.-Ingre Scherzer – Mayr – Elwischger, 9900
Lienz, Alleestraße 15.
Beratung und Beschlussfassung über die
Gewährung von Baukostenzuschüssen
Die Bürgermeisterin bringt die fälligen Erschließungsbei-
träge zur Kenntnis und beantragt folgende Baukostenzuschüs-
se nach Vorschreibung des Erschließungskostenbeitrages
(gewerbliche Bauten 50 %, sonstige 40 % wie bisher): Er-
schließungsbeiträge in Höhe von 21.886,30 €, davon Baukos-
tenzuschüsse von 10.495,05 € somit vereinnahmt die Gemein-
de einen Restbetrag von 11.391,25 €.
Beschluss einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung Antrag Stra-
ßenquerung Schnell Josef, Großdorf 21
Schnell Josef von Großdorf 21 plant den Anschluss einer
Fernwärme/Heizungsanlage, Stromlei-tung sowie 2 Leerver-
rohrungen zwischen seinem Wohnhaus und dem Wirtschafts-
gebäude. Dort ist die Errichtung einer Heizungsanlage ge-
plant. Nun ersucht er um Erlaubnis für eine Straßen-querung
zwischen Gp. 3886/3 und 4459. Diese wird ihm erteilt, sollte
jedoch eine Verlegung nötig sein, geschieht dies auf seine Kos-
ten und Risiko.
Beschluss einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung Übernahme
Geschäftsanteile STI Burg-Lucknerhaus-Glor
Im Zuge der Einbringung des Betriebes gewerblicher Art
„Straßeninteressentschaft Burg-Lucknerhaus-Glor in die Kals
am Großglockner Kommunal GmbH, FN 34701 g, war die
Erhöhung des Stammkapitals von bisher € 400.000,00 um €
500,00 auf € 400.500,00 erforderlich.
Diese Kapitalerhöhung wurde von der Straßeninteressent-
schaft Burg-Lucknerhaus-Glor als Gegenleistung für die Ein-
bringung des Betriebes gewerblicher Art übernommen.
Im selben Zug hat die Straßeninteressentschaft Burg-Luck-
nerhaus-Glor diesen Geschäftsanteil wiederum an die Ge-
meinde Kals am Großglockner um einen Abtretungspreis von
€ 500,00 abgetreten, sodass nunmehr wiederum die Gemeinde
Kals am Großglockner alleinige Gesellschafterin der Kals am
Großglockner Kommunal GmbH ist.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglockner ge-
nehmigt die vorgeschilderte Kapitalmaßnahme der Kals am
Großglockner Kommunal GmbH und die Übernahme des Ka-
pitalanteiles der Straßeninteressentschaft Burg-Lucknerhaus-
Glor im Nominale von € 500,00 gegen Zahlung eines Abtre-
tungspreises von € 500,00 als sohin Alleingesellschafterin der
Kals am Großglockner Kommunal GmbH mit einer zur Gänze
geleisteten Stammeinlage von € 400.500,00.
Beschluss ein-
stimmig.
Beratung und Beschussfassung Kos-
tenanteil Adlerskulptur
Mag. Michel Walzer von der Tirol Werbung hat die Neu-
konzipierung des Adlerweges übernommen und hat im Jänner
2017 im Gemeindeamt vorgesprochen und ersucht als sichtba-
res Zeichen des Start/Zielpunktes des Adlerweges eine Skulp-
tur aufzustellen. Diese wird von der HTL Fulpmes – wie in
gesamt Tirol – hergestellt und hat die Bürgermeisterin sich
bereit erklärt 50 % der Kosten zu übernehmen, Rest TVB Ost-
tirol und ersucht nun den Gemeinderat um seine Zustimmung.
Beschluss einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über Elternbei-
träge für Sommerbetreuung, Übernahme Kosten
Kindergartenassistentin KIGA Huben 2017/18
Die Sommerbetreuung gibt es seit dem letzten Jahr und läuft
sehr erfolgreich. Es haben insgesamt 22 Kinder daran teilge-
nommen, am meisten 18 und am wenigsten 7 Kinder. Der
Andrang war groß und die Betreuerinnen sehr flexibel. Be-
treuung durch KIGA Leiterin Stallbaumer (3 Wochen), Sonja
Warscher 2 Wochen und Annika Rud 5 Wochen – siehe Per-
sonal. Die Beiträge sind mit € 5,00/Tag sehr günstig gehalten.
Dauer 5 Wochen.
Beschluss einstimmig.
Anders als im vergangenen Jahren sind die 5 Kalser Kinder
aus Unterpeischlach, insgesamt 14 Kinder, nicht auslösend für
die Anstellung einer KIGA Assistentin in Huben. Dennoch
liegt ein Schreiben der Marktgemeinde Matrei vor, die mitteilt
eine KIGA Assistentin anzustellen und dafür ein Kostenbei-
trag zu den Lohnkosten (50 % der Lohnkosten Assistenzkraft)
an Matrei zu leisten, somit wäre dies bei bekannt gegebenen
Lohnkosten von € 19.600 der Betrag von € 9.800.
Da die Kinder schon den Kindergarten besuchen, es eine
langjährige Praxis diesbezüglich gibt, schlägt die Bürgermeis-
terin vor dies weiter beizubehalten, auch im Hinblick auf eine
Gesetzesänderung im nächsten Jahr 2018/19, wo die Anstel-
lung einer Assistenzkraft bei geringerer Kinderanzahl nötig
wird.
Beschluss einstimmig