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FODN - 66/02/2017

AUS DEM GEMEINDERAT

Beratung und Beschlussfassung über Änderung

eines Bebauungsplanes und Auflage des Entwurfes:

Im Bereich einer Teilfläche der Grundstücke (Wibmer

Helmut, etc.)

Geplant ist die Errichtung einer teilweisen Überdachung

der Terrasse auf dem Garagendach des 2007/2008 errichteten

Wohnhauses auf Grundstück 4223/7. Auf dem Grundstück gilt

ein allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan aus dem Jahr

1997 und gilt auch für das Grundstück 4223/8. Zudem gilt ein

- auch auf dem Grundstück 4224 - allgemeiner und ergänzen-

der Bebauungsplan aus dem Jahr 1999. Beide legen, dem da-

mals gültigen TROG bzw. der daraus gültigen TBO folgend,

Abstandsbestimmungen, Bebauungsdichten und Anzahl von

Vollgeschoßen fest.

Beschlussfassung einstimmig:

Änderung des Bebauungs-

planes und Auflage eines Entwurfs für einen Bebauungsplan

im Bereich der Grundstücke 4223/7, 4223/8 und 4224, KG

Kals a. Gr., entsprechend dem Planentwurf der Architekten-

gemeinschaft Dipl.-Ingre Scherzer – Mayr – Elwischger, 9900

Lienz, Alleestraße 15.

Beratung und Beschlussfassung über die

Gewährung von Baukostenzuschüssen

Die Bürgermeisterin bringt die fälligen Erschließungsbei-

träge zur Kenntnis und beantragt folgende Baukostenzuschüs-

se nach Vorschreibung des Erschließungskostenbeitrages

(gewerbliche Bauten 50 %, sonstige 40 % wie bisher): Er-

schließungsbeiträge in Höhe von 21.886,30 €, davon Baukos-

tenzuschüsse von 10.495,05 € somit vereinnahmt die Gemein-

de einen Restbetrag von 11.391,25 €.

Beschluss einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung Antrag Stra-

ßenquerung Schnell Josef, Großdorf 21

Schnell Josef von Großdorf 21 plant den Anschluss einer

Fernwärme/Heizungsanlage, Stromlei-tung sowie 2 Leerver-

rohrungen zwischen seinem Wohnhaus und dem Wirtschafts-

gebäude. Dort ist die Errichtung einer Heizungsanlage ge-

plant. Nun ersucht er um Erlaubnis für eine Straßen-querung

zwischen Gp. 3886/3 und 4459. Diese wird ihm erteilt, sollte

jedoch eine Verlegung nötig sein, geschieht dies auf seine Kos-

ten und Risiko.

Beschluss einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung Übernahme

Geschäftsanteile STI Burg-Lucknerhaus-Glor

Im Zuge der Einbringung des Betriebes gewerblicher Art

„Straßeninteressentschaft Burg-Lucknerhaus-Glor in die Kals

am Großglockner Kommunal GmbH, FN 34701 g, war die

Erhöhung des Stammkapitals von bisher € 400.000,00 um €

500,00 auf € 400.500,00 erforderlich.

Diese Kapitalerhöhung wurde von der Straßeninteressent-

schaft Burg-Lucknerhaus-Glor als Gegenleistung für die Ein-

bringung des Betriebes gewerblicher Art übernommen.

Im selben Zug hat die Straßeninteressentschaft Burg-Luck-

nerhaus-Glor diesen Geschäftsanteil wiederum an die Ge-

meinde Kals am Großglockner um einen Abtretungspreis von

€ 500,00 abgetreten, sodass nunmehr wiederum die Gemeinde

Kals am Großglockner alleinige Gesellschafterin der Kals am

Großglockner Kommunal GmbH ist.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kals am Großglockner ge-

nehmigt die vorgeschilderte Kapitalmaßnahme der Kals am

Großglockner Kommunal GmbH und die Übernahme des Ka-

pitalanteiles der Straßeninteressentschaft Burg-Lucknerhaus-

Glor im Nominale von € 500,00 gegen Zahlung eines Abtre-

tungspreises von € 500,00 als sohin Alleingesellschafterin der

Kals am Großglockner Kommunal GmbH mit einer zur Gänze

geleisteten Stammeinlage von € 400.500,00.

Beschluss ein-

stimmig.

Beratung und Beschussfassung Kos-

tenanteil Adlerskulptur

Mag. Michel Walzer von der Tirol Werbung hat die Neu-

konzipierung des Adlerweges übernommen und hat im Jänner

2017 im Gemeindeamt vorgesprochen und ersucht als sichtba-

res Zeichen des Start/Zielpunktes des Adlerweges eine Skulp-

tur aufzustellen. Diese wird von der HTL Fulpmes – wie in

gesamt Tirol – hergestellt und hat die Bürgermeisterin sich

bereit erklärt 50 % der Kosten zu übernehmen, Rest TVB Ost-

tirol und ersucht nun den Gemeinderat um seine Zustimmung.

Beschluss einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über Elternbei-

träge für Sommerbetreuung, Übernahme Kosten

Kindergartenassistentin KIGA Huben 2017/18

Die Sommerbetreuung gibt es seit dem letzten Jahr und läuft

sehr erfolgreich. Es haben insgesamt 22 Kinder daran teilge-

nommen, am meisten 18 und am wenigsten 7 Kinder. Der

Andrang war groß und die Betreuerinnen sehr flexibel. Be-

treuung durch KIGA Leiterin Stallbaumer (3 Wochen), Sonja

Warscher 2 Wochen und Annika Rud 5 Wochen – siehe Per-

sonal. Die Beiträge sind mit € 5,00/Tag sehr günstig gehalten.

Dauer 5 Wochen.

Beschluss einstimmig.

Anders als im vergangenen Jahren sind die 5 Kalser Kinder

aus Unterpeischlach, insgesamt 14 Kinder, nicht auslösend für

die Anstellung einer KIGA Assistentin in Huben. Dennoch

liegt ein Schreiben der Marktgemeinde Matrei vor, die mitteilt

eine KIGA Assistentin anzustellen und dafür ein Kostenbei-

trag zu den Lohnkosten (50 % der Lohnkosten Assistenzkraft)

an Matrei zu leisten, somit wäre dies bei bekannt gegebenen

Lohnkosten von € 19.600 der Betrag von € 9.800.

Da die Kinder schon den Kindergarten besuchen, es eine

langjährige Praxis diesbezüglich gibt, schlägt die Bürgermeis-

terin vor dies weiter beizubehalten, auch im Hinblick auf eine

Gesetzesänderung im nächsten Jahr 2018/19, wo die Anstel-

lung einer Assistenzkraft bei geringerer Kinderanzahl nötig

wird.

Beschluss einstimmig