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Rund ums Dorf

12/2015

Herr Egger Johann möchte auf der zu widmenden

Teilfläche ein Lager für landwirtschaftliche Geräte,

Futtermittel und Hackgut errichten. Die nachstehen-

de Stellungnahme des Raumplaners ZT GIS

Kranebitter vom 12.05.2015, Zl. 1386ruv/15, wird

dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.

Im äußersten Südosten der Gp. 2439 KG

Obertilliach ist die Errichtung eines Lagers zur

Aufbewahrung landwirtschaftlicher Geräte,

Futtermittel sowie Hackgut zur Befeuerung der

Heizanlage geplant. Dieses Lager soll der

Versorgung des bestehenden Wohn- und

Wirtschaftsgebäudes vulgo "Mitter-Prünster" auf der

Gp. 2442 KG Obertilliach dienen. Da im unmittel-

baren Nahbereich der Gp. 2442 aufgrund der

Gebäudesituierung und Eigentumsverhältnisse keine

entsprechende bebaubare Fläche zur Errichtung vor-

handen ist, soll das Lager auf der gegenüberliegen-

den Seite des bestehenden Weges (Gp. 2800/1)

errichtet werden. Da der Bereich im aktuellen

FLÄWI als "Freiland" gem. § 41 TROG 2011 aus-

gewiesen ist, ist eine entsprechende Widmung erfor-

derlich, um das Bauvorhaben umsetzen zu können.

Daher sieht der Planentwurf eine Änderung des

Flächenwidmungsplanes in "Sonderfläche sonstige

land- und forstwirtschaftliche Gebäude - SLG-4 -

Lager für landwirtschaftliche Geräte, Futtermittel

und Hackgut" gem. § 47 TROG 2011 vor.

Im örtlichen Raumordnungskonzept (siehe ÖRK-

Ausschnitt im Anhang) liegt der Planungsbereich

zur Gänze innerhalb einer landschaftlich wertvollen

Freihaltefläche (FA) ein. Gem. § 3 Abs. 4 im

Verordnungstext sind bei Vorliegen der sonstigen

Voraussetzungen Sonderflächenwidmungen nach §

47 TROG 2011 zulässig. Im gegenständlichen Fall

liegt der Standort im unmittelbaren Bereich - es ist

daher von einem räumlichen Naheverhältnis auszu-

gehen. Schließlich ist die Fläche mit ca. 212 m² auf

das unbedingt erforderliche Ausmaß beschränkt: es

wurde somit Rücksicht auf das Freihalteziel genom-

men und die Beeinträchtigung dessen entsprechend

minimiert. Es ist lediglich eine kurze Stellungnahme

des landwirtschaftlichen Sachverständigen erforder-

lich, welche die betriebswirtschaftliche Notwendig-

keit des Lagers bestätigt. Schließlich wird aufgrund

des dislozierten Standortes auch die Einholung einer

kurzen Stellungnahme der WLV empfohlen.

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich

der Gp. 2439 KG Obertilliach von derzeit "Freiland"

gem. § 41 TROG 2011 in künftig "Sonderfläche

sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude -

SLG-4 - Lager für landwirtschaftliche Geräte,

Futtermittel und Hackgut" gem. § 47 TROG 2011

entsprechend den Ausführungen des eFWP.

Die Wildbach- und Lawinenverbauung,

Gebietsbauleitung Osttirol, hat mit Schreiben vom

18.06.2015, Zl. 749/32-2015, eine positive

Stellungnahme abgeben. Ebenso hat das Amt der

Tiroler Landesregierung, Agrar Lienz, mit Schreiben

vom 18.06.2015, Zl. AgLZ-RO1/40-2015, eine posi-

tive Stellungnahme zur geplanten Änderung des

Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 2439,

KG Obertilliach, abgegeben. Die Stellungnahmen

sind im eFWP bereits eingepflegt und die Planung

abgeschlosen.

Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der

Gemeinderat der Gemeinde Obertilliach einstimmig

(8 Stimmen) gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler

Raumordnungsgesetz 2011 - TROG 2011, LGBl. Nr.

56, den von ZT GIS Kranebitter ausgearbeiteten

Entwurf vom 19. Mai 2015 (Planungsnr. 721-2015-

00005), über die Änderung des

Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Obertilliach

im Bereich des Grundstückes 2439 (zum Teil), KG

Obertilliach, durch vier Wochen hindurch vom 28

Juli 2015 bis 26. August 2015 zur öffentlichen

Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht fol-

gende Änderung des Flächenwidmungsplanes der

Gemeinde Obertilliach vor:

Umwidmung:

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich

des Gst. 2439, KG Obertilliach, von derzeit Freiland

(§ 41 TROG 2011) in künftig Sonderfläche "Lager

für landwirtschaftliche Geräte, Futtermittel und

Hackgut" gemäß § 47 TROG 2011. Grundstück

2439 KG 85207 Obertilliach (70721) (rund 212 m²)

von Freiland § 41 in Sonderfläche sonstige land-

und forstwirtschaftliche Gebäude § 47, Festlegung

Gebäudearten oder Nutzungen, Festlegung Zähler:

4, Festlegung Erläuterung: Lager für landwirtschaft-

liche Geräte, Futtermittel und Hackgut. Gleichzeitig

wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1 lit. a TROG

2011 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-

chende Änderung des Flächenwidmungsplanes

gefasst.

4. Änderung des Flächenwidmungsplans