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Rund ums Dorf
12/2015
Herr Egger Johann möchte auf der zu widmenden
Teilfläche ein Lager für landwirtschaftliche Geräte,
Futtermittel und Hackgut errichten. Die nachstehen-
de Stellungnahme des Raumplaners ZT GIS
Kranebitter vom 12.05.2015, Zl. 1386ruv/15, wird
dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
Im äußersten Südosten der Gp. 2439 KG
Obertilliach ist die Errichtung eines Lagers zur
Aufbewahrung landwirtschaftlicher Geräte,
Futtermittel sowie Hackgut zur Befeuerung der
Heizanlage geplant. Dieses Lager soll der
Versorgung des bestehenden Wohn- und
Wirtschaftsgebäudes vulgo "Mitter-Prünster" auf der
Gp. 2442 KG Obertilliach dienen. Da im unmittel-
baren Nahbereich der Gp. 2442 aufgrund der
Gebäudesituierung und Eigentumsverhältnisse keine
entsprechende bebaubare Fläche zur Errichtung vor-
handen ist, soll das Lager auf der gegenüberliegen-
den Seite des bestehenden Weges (Gp. 2800/1)
errichtet werden. Da der Bereich im aktuellen
FLÄWI als "Freiland" gem. § 41 TROG 2011 aus-
gewiesen ist, ist eine entsprechende Widmung erfor-
derlich, um das Bauvorhaben umsetzen zu können.
Daher sieht der Planentwurf eine Änderung des
Flächenwidmungsplanes in "Sonderfläche sonstige
land- und forstwirtschaftliche Gebäude - SLG-4 -
Lager für landwirtschaftliche Geräte, Futtermittel
und Hackgut" gem. § 47 TROG 2011 vor.
Im örtlichen Raumordnungskonzept (siehe ÖRK-
Ausschnitt im Anhang) liegt der Planungsbereich
zur Gänze innerhalb einer landschaftlich wertvollen
Freihaltefläche (FA) ein. Gem. § 3 Abs. 4 im
Verordnungstext sind bei Vorliegen der sonstigen
Voraussetzungen Sonderflächenwidmungen nach §
47 TROG 2011 zulässig. Im gegenständlichen Fall
liegt der Standort im unmittelbaren Bereich - es ist
daher von einem räumlichen Naheverhältnis auszu-
gehen. Schließlich ist die Fläche mit ca. 212 m² auf
das unbedingt erforderliche Ausmaß beschränkt: es
wurde somit Rücksicht auf das Freihalteziel genom-
men und die Beeinträchtigung dessen entsprechend
minimiert. Es ist lediglich eine kurze Stellungnahme
des landwirtschaftlichen Sachverständigen erforder-
lich, welche die betriebswirtschaftliche Notwendig-
keit des Lagers bestätigt. Schließlich wird aufgrund
des dislozierten Standortes auch die Einholung einer
kurzen Stellungnahme der WLV empfohlen.
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich
der Gp. 2439 KG Obertilliach von derzeit "Freiland"
gem. § 41 TROG 2011 in künftig "Sonderfläche
sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude -
SLG-4 - Lager für landwirtschaftliche Geräte,
Futtermittel und Hackgut" gem. § 47 TROG 2011
entsprechend den Ausführungen des eFWP.
Die Wildbach- und Lawinenverbauung,
Gebietsbauleitung Osttirol, hat mit Schreiben vom
18.06.2015, Zl. 749/32-2015, eine positive
Stellungnahme abgeben. Ebenso hat das Amt der
Tiroler Landesregierung, Agrar Lienz, mit Schreiben
vom 18.06.2015, Zl. AgLZ-RO1/40-2015, eine posi-
tive Stellungnahme zur geplanten Änderung des
Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 2439,
KG Obertilliach, abgegeben. Die Stellungnahmen
sind im eFWP bereits eingepflegt und die Planung
abgeschlosen.
Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der
Gemeinderat der Gemeinde Obertilliach einstimmig
(8 Stimmen) gemäß § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 - TROG 2011, LGBl. Nr.
56, den von ZT GIS Kranebitter ausgearbeiteten
Entwurf vom 19. Mai 2015 (Planungsnr. 721-2015-
00005), über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Obertilliach
im Bereich des Grundstückes 2439 (zum Teil), KG
Obertilliach, durch vier Wochen hindurch vom 28
Juli 2015 bis 26. August 2015 zur öffentlichen
Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht fol-
gende Änderung des Flächenwidmungsplanes der
Gemeinde Obertilliach vor:
Umwidmung:
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich
des Gst. 2439, KG Obertilliach, von derzeit Freiland
(§ 41 TROG 2011) in künftig Sonderfläche "Lager
für landwirtschaftliche Geräte, Futtermittel und
Hackgut" gemäß § 47 TROG 2011. Grundstück
2439 KG 85207 Obertilliach (70721) (rund 212 m²)
von Freiland § 41 in Sonderfläche sonstige land-
und forstwirtschaftliche Gebäude § 47, Festlegung
Gebäudearten oder Nutzungen, Festlegung Zähler:
4, Festlegung Erläuterung: Lager für landwirtschaft-
liche Geräte, Futtermittel und Hackgut. Gleichzeitig
wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1 lit. a TROG
2011 der Beschluss über die dem Entwurf entspre-
chende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
4. Änderung des Flächenwidmungsplans