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Rund ums Dorf

12/2015

Bürgermeister Matthias Scherer berichtet, dass er

mit der Brauerei im Rahmen eines ausführlichen

Gesprächs das Sponsoring von neuen

Tischgarnituren vereinbaren konnte (40 Garnituren -

Tische, Bänke mit Lehne).

Der Tarif (incl. MWSt.) für die Entleihung der

Tischgarnituren (Tische und Bänke) wird festgesetzt

mit

- € 2,00 Entleihung innerhalb des Gemeindegebiets

Obertilliach pro Garnitur

- € 3,00 Entleihung außerhalb des Gemeindegebiets

Obertilliach pro Garnitur

- als Mindestgebühr gilt € 20,00

Für Schäden an den Anlagenteilen, welche durch die

allgemeine Nutzung des öffentlichen Gutes entste-

hen, hat der Eigentümer bzw. Rechtsnachfolger der

Anlagenteile aufzukommen und ist der jeweilige

Verwalter des öffentlichen Gutes schadlos zu halten.

Für den Sondergebrauch der Gp. 2770, KG

Obertilliach, ist nach Fertigstellung der Heizleitung

eine Dokumentation (Fotos und genaue

Lagedarstellung) vorzulegen und mit dem Verwalter

des öffentlichen Gutes (Gemeinde Obertilliach) eine

schriftliche Vereinbarung unter Einbeziehung dieser

Dokumentation abzuschließen.

9. Sanierung der Wasserleitung im

Lehrerwohnhaus

In den Wohnungen im Lehrerwohnhaus sind die

Wasserleitungen (Hausinstallationen) in einem sehr

schlechten Zustand (stark inkrustiert). Es hat bereits

mehrere Beschwerden über den schlechten

Leitungszustand gegeben. Die Fa. Moriggl hat ein

Angebot (Erf.-Nr. E-2015-456) über die

Rohrsanierung (RIS-Verfahren) gelegt - Nettokosten

für die fünf Wohnungen im Lehrerwohnhaus: €

25.000,00. Das Vorhaben ist im Voranschlag 2015

nicht veranschlagt. Die Sanierung der Leitungen

kann nicht mehr länger hinaus gezögert bzw. aufge-

schoben werden.

Die Rohrsanierung (RIS-Verfahren) -

Wasserleitung/Hausinstallationen - in den fünf

Mietwohnungen im Lehrerwohnhaus "Dorf 97" wird

zum Angebotspreis von € 25.000,00 (netto) an die

Fa. Moriggl vergeben.

7. Tarifänderungen für die Entleihung der

neuen Tischgarnituren

8. Außerordentliche Benützung von öffentli-

chem Gut

Der Gemeinderat fasst einstimmig (8 Stimmen) den

Beschluss, die Gestattung der Verlegung einer unter-

irdischen Heizleitung durch Herrn Lugger Josef,

Dorf 26, vom Gebäude "Dorf 37" (Gst. Bp. 144)

über das öffentliche Gut (Gst. 2770) zum Gebäude

"Dorf 42" (Gst. Bp. 117/1) gemäß § 35 Abs. 3 TGO

2001 auf die heutige Tagesordnung zu setzen.

Die außerordentliche Benützung (Sondergebrauch

nach dem Tiroler Straßengesetz) der Gp. 2770

(öffentl. Gut unter Verwaltung der Gemeinde

Obertilliach), KG Obertilliach, für die unterirdische

Rohrverlegung (Heizleitung) zwischen dem

Privatgrundstück Bp. 144 (SPAR-Markt "Dorf 37")

und dem Privatgrundstück Bp. 117/1 (Gebäude

"Dorf 42") über das Grundstück 2770 - öffentliches

Gut unter der Verwaltung der Gemeinde

Obertilliach, wird mit der Auflage zugestimmt, dass

der jeweilige Verwalter des öffentlichen Gutes bei

erforderlichen Arbeiten an der Weganlage Gp. 2770

- öffentl. Gut - (z.B. Verlegung und Betreuung von

Ver- und Entsorgungsleitungen) im Bereich der ver-

legten Rohrleitung vom Eigentümer bzw. dessen

Rechtsnachfolgern dieser Anlagenteile in Bezug auf

Mehrkosten schadlos zu halten ist. Sofern

Anlagenteile für das öffentliche Gut hinderlich im

Wege sind, sind diese auf Kosten des Eigentümers

bzw. dessen Rechtsnachfolgern umzulegen.