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Rund ums Dorf
12/2015
Bürgermeister Matthias Scherer berichtet, dass er
mit der Brauerei im Rahmen eines ausführlichen
Gesprächs das Sponsoring von neuen
Tischgarnituren vereinbaren konnte (40 Garnituren -
Tische, Bänke mit Lehne).
Der Tarif (incl. MWSt.) für die Entleihung der
Tischgarnituren (Tische und Bänke) wird festgesetzt
mit
- € 2,00 Entleihung innerhalb des Gemeindegebiets
Obertilliach pro Garnitur
- € 3,00 Entleihung außerhalb des Gemeindegebiets
Obertilliach pro Garnitur
- als Mindestgebühr gilt € 20,00
Für Schäden an den Anlagenteilen, welche durch die
allgemeine Nutzung des öffentlichen Gutes entste-
hen, hat der Eigentümer bzw. Rechtsnachfolger der
Anlagenteile aufzukommen und ist der jeweilige
Verwalter des öffentlichen Gutes schadlos zu halten.
Für den Sondergebrauch der Gp. 2770, KG
Obertilliach, ist nach Fertigstellung der Heizleitung
eine Dokumentation (Fotos und genaue
Lagedarstellung) vorzulegen und mit dem Verwalter
des öffentlichen Gutes (Gemeinde Obertilliach) eine
schriftliche Vereinbarung unter Einbeziehung dieser
Dokumentation abzuschließen.
9. Sanierung der Wasserleitung im
Lehrerwohnhaus
In den Wohnungen im Lehrerwohnhaus sind die
Wasserleitungen (Hausinstallationen) in einem sehr
schlechten Zustand (stark inkrustiert). Es hat bereits
mehrere Beschwerden über den schlechten
Leitungszustand gegeben. Die Fa. Moriggl hat ein
Angebot (Erf.-Nr. E-2015-456) über die
Rohrsanierung (RIS-Verfahren) gelegt - Nettokosten
für die fünf Wohnungen im Lehrerwohnhaus: €
25.000,00. Das Vorhaben ist im Voranschlag 2015
nicht veranschlagt. Die Sanierung der Leitungen
kann nicht mehr länger hinaus gezögert bzw. aufge-
schoben werden.
Die Rohrsanierung (RIS-Verfahren) -
Wasserleitung/Hausinstallationen - in den fünf
Mietwohnungen im Lehrerwohnhaus "Dorf 97" wird
zum Angebotspreis von € 25.000,00 (netto) an die
Fa. Moriggl vergeben.
7. Tarifänderungen für die Entleihung der
neuen Tischgarnituren
8. Außerordentliche Benützung von öffentli-
chem Gut
Der Gemeinderat fasst einstimmig (8 Stimmen) den
Beschluss, die Gestattung der Verlegung einer unter-
irdischen Heizleitung durch Herrn Lugger Josef,
Dorf 26, vom Gebäude "Dorf 37" (Gst. Bp. 144)
über das öffentliche Gut (Gst. 2770) zum Gebäude
"Dorf 42" (Gst. Bp. 117/1) gemäß § 35 Abs. 3 TGO
2001 auf die heutige Tagesordnung zu setzen.
Die außerordentliche Benützung (Sondergebrauch
nach dem Tiroler Straßengesetz) der Gp. 2770
(öffentl. Gut unter Verwaltung der Gemeinde
Obertilliach), KG Obertilliach, für die unterirdische
Rohrverlegung (Heizleitung) zwischen dem
Privatgrundstück Bp. 144 (SPAR-Markt "Dorf 37")
und dem Privatgrundstück Bp. 117/1 (Gebäude
"Dorf 42") über das Grundstück 2770 - öffentliches
Gut unter der Verwaltung der Gemeinde
Obertilliach, wird mit der Auflage zugestimmt, dass
der jeweilige Verwalter des öffentlichen Gutes bei
erforderlichen Arbeiten an der Weganlage Gp. 2770
- öffentl. Gut - (z.B. Verlegung und Betreuung von
Ver- und Entsorgungsleitungen) im Bereich der ver-
legten Rohrleitung vom Eigentümer bzw. dessen
Rechtsnachfolgern dieser Anlagenteile in Bezug auf
Mehrkosten schadlos zu halten ist. Sofern
Anlagenteile für das öffentliche Gut hinderlich im
Wege sind, sind diese auf Kosten des Eigentümers
bzw. dessen Rechtsnachfolgern umzulegen.