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Rund ums Dorf

12/2015

Grundstück 2754/5 KG 85207 Obertilliach (70721)

(rund 191 m²) von Freiland § 41 inSonderfläche

standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung

Erläuterung: Jagdhütte, Festlegung Kürzel: -12

Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs.

1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem

Entwurf entsprechende Änderung des

Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn

innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist

keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu

berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Um dennoch zeitgerecht mit der Durchführung der

"Einzelintegrationen" beginnen zu können, hat sie

der Gemeinde Obertilliach mitgeteilt, dass in

Absprache mit Frau Mag. Löffler Daniela - Amt der

Tiroler Landesregierung, durch die Übermittlung

von Unterlagen (zumindest unterfertigter

Verlaufsrahmenplan), durch die Unterschrift auch

der "Fachberaterin für Integration" am

Verlaufsrahmenplan von Landesseite die

Voraussetzungen zur Durchführung der

"Einzelintegration" überprüft und als gegeben

befunden wurden, womit einer Bewilligung nichts

entgegensteht.

Im Verlaufsrahmenplan ist angeführt, dass eine

Stützkraft mit einem wöchentlichen Stundenausmaß

von 12,5 Stunden (Mo bis Fr - 09:00 bis 11:30 Uhr)

zusätzlich angestellt wird.

Weiters hat die Gemeinde Obertilliach mit 11. Juni

2015 beim Amt der Tiroler Landesregierung ein

Ansuchen zur Führung einer alterserweiterten

Kindergartengruppe eingebracht. Seitens des Amtes

der Tiroler Landesregierung wurde über das

Ansuchen noch nicht entschieden bzw. wurden der

Gemeinde Obertilliach noch keinerlei weiteren

Information übermittelt.

Die Öffnungszeiten des Kindergartens der

Gemeinde Obertilliach sollten dadurch geändert

werden - neue Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 07:00 bis 15:00 Uhr mit

Mittagstisch - Erweiterung des

Beschäftigungsausmaßes der

Kindergartenassistentin(en) (Stützkraft -

Kindergartenpädagogin) auf 20 Wochenstunden - 4

Stunden pro Tag.

Für die alterserweiterte Betreuung der Kinder wird

der Kindergartenbeitrag zu erhöhen sein

(€ 70,00 bis € 80,00 plus Mittagstisch).

Der Gemeinderat sollte beschließen, dass nach posi-

tiver Beurteilung und Erledigung durch die

Landesregierung der Gemeindevorstand die Stelle

einer Kindergartenassistenzkraft (Stützkraft -

Kindergartenpädagogin) ausschreiben kann.

Der Gemeindevorstand wird ermächtigt die kurzfri-

stige Ausschreibung der Assistenzkraft (Stützkraft -

Kindergartenpädagogin) nach Genehmigung der

Führung einer alterserweiterten Kindergartengruppe

durch die Landesregierung, zu veranlassen.

6. Assistenzkraft (Stützkraft) im öffentlichen

Kindergarten Obertilliach

Der Bürgermeister berichtet, dass geplant ist im

Kindergartenjahr 2015/2016 den Kindergarten der

Gemeinde Obertilliach in Form der

"Einzelintegration" zu führen. Das entsprechende

Ansuchen wurde gestellt und hat Frau Maria

Krause-Wildt, BH Lienz, Referat Bildung der

Gemeinde Obertilliach mit e-mail vom 29.06.2015

mitgeteilt, dass ab 2015/2016 die Bewilligungen der

"Einzelintegrationen" erstmals in Bescheidform

erfolgt. Die Umstellung führt zu Verzögerung (ev.

bis Hebst 2015) bei der schriftlichen Zustellung der

Bewilligungen.