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Rund ums Dorf
12/2015
Grundstück 2754/5 KG 85207 Obertilliach (70721)
(rund 191 m²) von Freiland § 41 inSonderfläche
standortgebunden § 43 (1) a, Festlegung
Erläuterung: Jagdhütte, Festlegung Kürzel: -12
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs.
1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des
Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn
innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Um dennoch zeitgerecht mit der Durchführung der
"Einzelintegrationen" beginnen zu können, hat sie
der Gemeinde Obertilliach mitgeteilt, dass in
Absprache mit Frau Mag. Löffler Daniela - Amt der
Tiroler Landesregierung, durch die Übermittlung
von Unterlagen (zumindest unterfertigter
Verlaufsrahmenplan), durch die Unterschrift auch
der "Fachberaterin für Integration" am
Verlaufsrahmenplan von Landesseite die
Voraussetzungen zur Durchführung der
"Einzelintegration" überprüft und als gegeben
befunden wurden, womit einer Bewilligung nichts
entgegensteht.
Im Verlaufsrahmenplan ist angeführt, dass eine
Stützkraft mit einem wöchentlichen Stundenausmaß
von 12,5 Stunden (Mo bis Fr - 09:00 bis 11:30 Uhr)
zusätzlich angestellt wird.
Weiters hat die Gemeinde Obertilliach mit 11. Juni
2015 beim Amt der Tiroler Landesregierung ein
Ansuchen zur Führung einer alterserweiterten
Kindergartengruppe eingebracht. Seitens des Amtes
der Tiroler Landesregierung wurde über das
Ansuchen noch nicht entschieden bzw. wurden der
Gemeinde Obertilliach noch keinerlei weiteren
Information übermittelt.
Die Öffnungszeiten des Kindergartens der
Gemeinde Obertilliach sollten dadurch geändert
werden - neue Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 07:00 bis 15:00 Uhr mit
Mittagstisch - Erweiterung des
Beschäftigungsausmaßes der
Kindergartenassistentin(en) (Stützkraft -
Kindergartenpädagogin) auf 20 Wochenstunden - 4
Stunden pro Tag.
Für die alterserweiterte Betreuung der Kinder wird
der Kindergartenbeitrag zu erhöhen sein
(€ 70,00 bis € 80,00 plus Mittagstisch).
Der Gemeinderat sollte beschließen, dass nach posi-
tiver Beurteilung und Erledigung durch die
Landesregierung der Gemeindevorstand die Stelle
einer Kindergartenassistenzkraft (Stützkraft -
Kindergartenpädagogin) ausschreiben kann.
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt die kurzfri-
stige Ausschreibung der Assistenzkraft (Stützkraft -
Kindergartenpädagogin) nach Genehmigung der
Führung einer alterserweiterten Kindergartengruppe
durch die Landesregierung, zu veranlassen.
6. Assistenzkraft (Stützkraft) im öffentlichen
Kindergarten Obertilliach
Der Bürgermeister berichtet, dass geplant ist im
Kindergartenjahr 2015/2016 den Kindergarten der
Gemeinde Obertilliach in Form der
"Einzelintegration" zu führen. Das entsprechende
Ansuchen wurde gestellt und hat Frau Maria
Krause-Wildt, BH Lienz, Referat Bildung der
Gemeinde Obertilliach mit e-mail vom 29.06.2015
mitgeteilt, dass ab 2015/2016 die Bewilligungen der
"Einzelintegrationen" erstmals in Bescheidform
erfolgt. Die Umstellung führt zu Verzögerung (ev.
bis Hebst 2015) bei der schriftlichen Zustellung der
Bewilligungen.