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Rund ums Dorf
12/2015
Die Möglichkeit der monatlichen Anmeldung
(Stichtag für Monatsmeldung) und damit der monat-
liche Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung soll
ermöglicht werden. Die Eltern sind davon unverzüg-
lich in Kenntnis zu setzen. Die "alterserweiterte
Kindergartengruppe" wird mit Beginn des
Kindergartenjahres 2015/2016 in Angriff genom-
men. Nähere Details über den Ablauf der
Alterserweiterung werden seitens der Gemeinde mit
der Kindergarten-Assistenzkraft besprochen.
Es wird bei der Landesregierung angeregt, die
Verordnung der Landesregierung, LGBl. Nr.
78/2009 idgF., dahingehend zu ändern, dass die
Übertragung der Aufgaben der örtlichen Baupolizei
auf die Bezirkshauptmannschaft Lienz bei
Vorhaben, für die außer der baupolizeilichen
Bewilligung eine wasserrechtliche Bewilligung
erforderlich ist, rückgängig gemacht wird."
3. Grundstückskauf
Antrag von Herrn Egger Gottfried Leiten 9a, 9942
Obertilliach, betreffend des Kaufs einer Teilfläche
von 8 m² aus der Gp. 2805, KG Obertilliach -
Weganlage "Ebner-Prünsterweg".
Beschluss:
Die Gemeinde Obertilliach als Verwalterin des
öffentlichen Gutes veräußert aus der Gp. 2805, KG
Obertilliach, eine Teilfläche von 8 m² an den
Eigentümer der Bp. 304, KG Obertilliach - Herrn
Egger Gottfried, Leiten 9a, zu einem Preis von €
80,00 pro m². Der Gemeingebrauch für die
Teilfläche (Flächenausmaß 8 m²) aus dem Gst. 2805
wird mit dessen Hinzuschreibung zur Bp. 304, KG
Obertilliach, ausdrücklich aufgehoben. Die Kosten
der grundbücherlichen Durchführung sind vom
Käufer zu tragen.
2. Änderung der Übertragungsverordnung
Die Gemeinde Obertilliach hat, über Beschluss des
Gemeinderates, die Besorgung einzelner
Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches
aus dem Bereich der Landesvollziehung an die örtli-
che Bezirkshauptmannschaft übertragen. Betroffen
davon sind baupolizeiliche Angelegenheiten, bei
welchen neben der baupolizeilichen Bewilligung
eine wasserrechtliche oder/und gewerberechtliche
Genehmigung erforderlich ist.
Nunmehr soll diese Übertragungsverordnung abge-
ändert werden (nur mehr bau- und gewerberechtli-
che Bewilligungsverfahren). Das Schreiben der
Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 18.08.2015, Zl.
LZ-BL-2/506-2014, wird dem Gemeinderat zur
Kenntnis gebracht.
Beschluss:
Die Gemeinde Obertilliach hat mit Beschluss vom
07. Juli 1966 bei der Landesregierung beantragt, die
örtliche Baupolizei bei Vorhaben, für die außer der
baupolizeilichen Bewilligung eine wasserrechtliche
Bewilligung oder eine gewerberechtliche
Genehmigung erforderlich ist, auf die
Bezirkshauptmannschaft Lienz übertragen. Diesem
Antrag wurde mit der Verordnung der
Landesregierung, LGBl. Nr. 78/2009 idgF entspro-
chen. Nunmehr sind die maßgeblichen Gründe für
die Übertragung hinsichtlich der wasserrechtlichen
Bewilligung weggefallen.
Es wird daher angeregt, die Verordnung der
Landesregierung dahingehend zu ändern, dass die
Übertragung der Besorgung der Aufgaben der örtli-
chen Baupolizei nur mehr bei Vorhaben, für die
außer der baupolizeilichen Bewilligung eine gewer-
berechtliche Genehmigung erforderlich ist, an die
Bezirkshauptmannschaft Lienz bestehen bleibt.
4. Grundstücksarrondierung
Der Gemeinderat am 28. Jänner 2014 eine umfas-
sende Grundstücksarrondierung im Bereich der
Talstation der Golzentippbahn beschlossen.
Nunmehr sind die Bauarbeiten abgeschlossen und
hat eine Neuvermessung der betroffenen
Grundstücke stattgefunden. In einem Teilungsplan
des DI Rohracher vom 03.08.2015, GZ 9303-14G,
wurde das Ergebnis festgehalten und würde sich
nunmehr der endgültige Grenzverlauf ergeben.