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Rund ums Dorf

12/2015

Die Möglichkeit der monatlichen Anmeldung

(Stichtag für Monatsmeldung) und damit der monat-

liche Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung soll

ermöglicht werden. Die Eltern sind davon unverzüg-

lich in Kenntnis zu setzen. Die "alterserweiterte

Kindergartengruppe" wird mit Beginn des

Kindergartenjahres 2015/2016 in Angriff genom-

men. Nähere Details über den Ablauf der

Alterserweiterung werden seitens der Gemeinde mit

der Kindergarten-Assistenzkraft besprochen.

Es wird bei der Landesregierung angeregt, die

Verordnung der Landesregierung, LGBl. Nr.

78/2009 idgF., dahingehend zu ändern, dass die

Übertragung der Aufgaben der örtlichen Baupolizei

auf die Bezirkshauptmannschaft Lienz bei

Vorhaben, für die außer der baupolizeilichen

Bewilligung eine wasserrechtliche Bewilligung

erforderlich ist, rückgängig gemacht wird."

3. Grundstückskauf

Antrag von Herrn Egger Gottfried Leiten 9a, 9942

Obertilliach, betreffend des Kaufs einer Teilfläche

von 8 m² aus der Gp. 2805, KG Obertilliach -

Weganlage "Ebner-Prünsterweg".

Beschluss:

Die Gemeinde Obertilliach als Verwalterin des

öffentlichen Gutes veräußert aus der Gp. 2805, KG

Obertilliach, eine Teilfläche von 8 m² an den

Eigentümer der Bp. 304, KG Obertilliach - Herrn

Egger Gottfried, Leiten 9a, zu einem Preis von €

80,00 pro m². Der Gemeingebrauch für die

Teilfläche (Flächenausmaß 8 m²) aus dem Gst. 2805

wird mit dessen Hinzuschreibung zur Bp. 304, KG

Obertilliach, ausdrücklich aufgehoben. Die Kosten

der grundbücherlichen Durchführung sind vom

Käufer zu tragen.

2. Änderung der Übertragungsverordnung

Die Gemeinde Obertilliach hat, über Beschluss des

Gemeinderates, die Besorgung einzelner

Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches

aus dem Bereich der Landesvollziehung an die örtli-

che Bezirkshauptmannschaft übertragen. Betroffen

davon sind baupolizeiliche Angelegenheiten, bei

welchen neben der baupolizeilichen Bewilligung

eine wasserrechtliche oder/und gewerberechtliche

Genehmigung erforderlich ist.

Nunmehr soll diese Übertragungsverordnung abge-

ändert werden (nur mehr bau- und gewerberechtli-

che Bewilligungsverfahren). Das Schreiben der

Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 18.08.2015, Zl.

LZ-BL-2/506-2014, wird dem Gemeinderat zur

Kenntnis gebracht.

Beschluss:

Die Gemeinde Obertilliach hat mit Beschluss vom

07. Juli 1966 bei der Landesregierung beantragt, die

örtliche Baupolizei bei Vorhaben, für die außer der

baupolizeilichen Bewilligung eine wasserrechtliche

Bewilligung oder eine gewerberechtliche

Genehmigung erforderlich ist, auf die

Bezirkshauptmannschaft Lienz übertragen. Diesem

Antrag wurde mit der Verordnung der

Landesregierung, LGBl. Nr. 78/2009 idgF entspro-

chen. Nunmehr sind die maßgeblichen Gründe für

die Übertragung hinsichtlich der wasserrechtlichen

Bewilligung weggefallen.

Es wird daher angeregt, die Verordnung der

Landesregierung dahingehend zu ändern, dass die

Übertragung der Besorgung der Aufgaben der örtli-

chen Baupolizei nur mehr bei Vorhaben, für die

außer der baupolizeilichen Bewilligung eine gewer-

berechtliche Genehmigung erforderlich ist, an die

Bezirkshauptmannschaft Lienz bestehen bleibt.

4. Grundstücksarrondierung

Der Gemeinderat am 28. Jänner 2014 eine umfas-

sende Grundstücksarrondierung im Bereich der

Talstation der Golzentippbahn beschlossen.

Nunmehr sind die Bauarbeiten abgeschlossen und

hat eine Neuvermessung der betroffenen

Grundstücke stattgefunden. In einem Teilungsplan

des DI Rohracher vom 03.08.2015, GZ 9303-14G,

wurde das Ergebnis festgehalten und würde sich

nunmehr der endgültige Grenzverlauf ergeben.