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Rund ums Dorf
12/2015
Der Kindergarten Obertilliach wird im 2015/2016 in
Form der Einzelintegration geführt Die Tiroler
Landesregierung hat die "alterserweiterte Führung"
des Kindergartens Obertilliach bewilligt. Die Stelle
einer Kindergarten-Assistenzkraft wurde befristet
bis zum Ende des Kindergartenjahres 2015/2016 mit
einem Beschäftigungsausmaß von 27
Wochenstunden (davon 12,5 Wochenstunden
Einzelintegration) ausgeschrieben.
Aufgrund dieser Ausschreibung sind die nachstehen-
den Bewerbungen eingelangt.
Walder Lucie 9919 Heinfels, Heinfels 129b/11
Hofer Barbara 9871 Seeboden, Hauptstraße 117
Figl Brigitte 9942 Obertilliach, Dorf 83b
Mitterdorfer Maria 9942 Obertilliach, Rodarm
17/2
Klammer Johanna 9941 Kartitsch, Hollbruck 22
Untertroger Sabina 9912 Anras, Mittewald 66
Freiberger Anna-Maria
9655 Maria Luggau
24
Huber Sarah 9918 Strassen, Dorfstraße 39
Beschluss:
Die ausgeschriebene Stelle als Kindergarten-
Assistenzkraft wird an Frau Figl Brigitte, Dorf 83b,
9942 Obertilliach für das Kindergartenjahres
2015/2016 vergeben. Das Beschäftigungsausmaß
beträgt 67,50 % der Vollbeschäftigung - 27
Wochenstunden davon 12,5 Wochenstunden
Einzelintegration. Das Dienstverhältnis beginnt mit
09. September 2015 und endet mit Ablauf des
Kindergartenjahres 2015/2016 (Juli 2016).
Auf das Dienstverhältnis sind die Bestimmungen
des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes anzu-
wenden. Der Vorrückungsstichtag ist nach diesen
Bestimmungen zu berechnen und gilt mit der
Berechnung als festgesetzt. Die Einstufung und
Entlohnung erfolgt nach dem Gemeinde-
Vertragsbedienstetengesetzes idgF, im
Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe d (mit
Zulagen - Personalzulage,
Verwaltungsdienstzulage). Mit der neu einzustellen-
den Bediensteten ist ein befristeter Dienstvertrag
abzuschließen. Änderungen bei den Dienstzeiten,
welche sich im Zusammenhang mit der "alterser-
weiterten Kindergartengruppe" ergeben, werden
nach Vereinbarung mit dem Dienstgeber festgelegt.
Betreffend der "alterserweiterten
Kindergartengruppe" im Bereich Anmeldung und
Besuch, gibt es Änderungswünsche von Eltern.
Angeregt wurde eine monatliche Möglichkeit der
Anmeldung und des Besuchs. Bei diesem Thema
wird man flexibler werden müssen.Der
Essensbeitrag wird vom Gasthof der Gemeinde in
Rechnung gestellt - für den Mittagstisch wird eine
Strichliste geführt und werden nur die tatsächlich
verabreichten Essen in Rechnung gestellt. Im
Vorfeld wurden verschiedene Varianten für die
Verabreichung des Mittagstisches diskutiert.
Angeblich ist mehreren Eltern der Preis (€ 5,00) für
den Mittagstisch zu hoch.
10. Verweigerung der Abbruchgenehmigung
für das Gebäudes Dorf 73
Bürgermeister Matthias Scherer berichtet, dass es im
Beschwerdeverfahren "Verweigerung der
Abbruchgenehmigung für das Gebäudes Dorf 73"
keine gute Entwicklung gibt. Das
Landesverwaltungsgericht wird über die eingebracht
Beschwerde entscheiden. Ein ergänzendes
Gutachten über die wirtschaftliche Vertretbarkeit
einer Sanierung bzw. Instandhaltung musste dem
Landesverwaltungsgericht vorgelegt werden. Sollte
der Bescheid aufgehoben und der Abbruch geneh-
migt werden, ist zu befürchten, dass diese
Entscheidung Folgeerscheinungen für die gesamte
Schutzzone haben wird. Außerdem wird sich der
dahinter liegende Neubau auf das Orts- und
Straßenbild nachteilig auswirken.
11. Auseinandersetzungsverfahren -
Gemeindegutsagrargemeinschaften
MMag. Ganner Johannes gibt einen kurzen Bericht
über die Findung eines entsprechenden
Sachverständigen betreffend
"Auseinandersetzungsverfahren" bei den
Gemeindegutsagrargemeinschaften. Die Thematik
ist äußerst schwierig und verfahren. Bgm. Scherer
hat anlässlich des Besuchs von LhStv. Geissler und
LA Kuenz das Thema
"Auseinandersetzungsverfahren -
Gemeindegutsagrargemeinschaften" angesprochen,
um mögliche Verfahrensabläufe zu konkretisieren.
Sitzung vom 26. August 2015
1. Kindergarten-Assistenzkraft