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Rund ums Dorf

12/2015

Der Kindergarten Obertilliach wird im 2015/2016 in

Form der Einzelintegration geführt Die Tiroler

Landesregierung hat die "alterserweiterte Führung"

des Kindergartens Obertilliach bewilligt. Die Stelle

einer Kindergarten-Assistenzkraft wurde befristet

bis zum Ende des Kindergartenjahres 2015/2016 mit

einem Beschäftigungsausmaß von 27

Wochenstunden (davon 12,5 Wochenstunden

Einzelintegration) ausgeschrieben.

Aufgrund dieser Ausschreibung sind die nachstehen-

den Bewerbungen eingelangt.

Walder Lucie 9919 Heinfels, Heinfels 129b/11

Hofer Barbara 9871 Seeboden, Hauptstraße 117

Figl Brigitte 9942 Obertilliach, Dorf 83b

Mitterdorfer Maria 9942 Obertilliach, Rodarm

17/2

Klammer Johanna 9941 Kartitsch, Hollbruck 22

Untertroger Sabina 9912 Anras, Mittewald 66

Freiberger Anna-Maria

9655 Maria Luggau

24

Huber Sarah 9918 Strassen, Dorfstraße 39

Beschluss:

Die ausgeschriebene Stelle als Kindergarten-

Assistenzkraft wird an Frau Figl Brigitte, Dorf 83b,

9942 Obertilliach für das Kindergartenjahres

2015/2016 vergeben. Das Beschäftigungsausmaß

beträgt 67,50 % der Vollbeschäftigung - 27

Wochenstunden davon 12,5 Wochenstunden

Einzelintegration. Das Dienstverhältnis beginnt mit

09. September 2015 und endet mit Ablauf des

Kindergartenjahres 2015/2016 (Juli 2016).

Auf das Dienstverhältnis sind die Bestimmungen

des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes anzu-

wenden. Der Vorrückungsstichtag ist nach diesen

Bestimmungen zu berechnen und gilt mit der

Berechnung als festgesetzt. Die Einstufung und

Entlohnung erfolgt nach dem Gemeinde-

Vertragsbedienstetengesetzes idgF, im

Entlohnungsschema I, Entlohnungsgruppe d (mit

Zulagen - Personalzulage,

Verwaltungsdienstzulage). Mit der neu einzustellen-

den Bediensteten ist ein befristeter Dienstvertrag

abzuschließen. Änderungen bei den Dienstzeiten,

welche sich im Zusammenhang mit der "alterser-

weiterten Kindergartengruppe" ergeben, werden

nach Vereinbarung mit dem Dienstgeber festgelegt.

Betreffend der "alterserweiterten

Kindergartengruppe" im Bereich Anmeldung und

Besuch, gibt es Änderungswünsche von Eltern.

Angeregt wurde eine monatliche Möglichkeit der

Anmeldung und des Besuchs. Bei diesem Thema

wird man flexibler werden müssen.Der

Essensbeitrag wird vom Gasthof der Gemeinde in

Rechnung gestellt - für den Mittagstisch wird eine

Strichliste geführt und werden nur die tatsächlich

verabreichten Essen in Rechnung gestellt. Im

Vorfeld wurden verschiedene Varianten für die

Verabreichung des Mittagstisches diskutiert.

Angeblich ist mehreren Eltern der Preis (€ 5,00) für

den Mittagstisch zu hoch.

10. Verweigerung der Abbruchgenehmigung

für das Gebäudes Dorf 73

Bürgermeister Matthias Scherer berichtet, dass es im

Beschwerdeverfahren "Verweigerung der

Abbruchgenehmigung für das Gebäudes Dorf 73"

keine gute Entwicklung gibt. Das

Landesverwaltungsgericht wird über die eingebracht

Beschwerde entscheiden. Ein ergänzendes

Gutachten über die wirtschaftliche Vertretbarkeit

einer Sanierung bzw. Instandhaltung musste dem

Landesverwaltungsgericht vorgelegt werden. Sollte

der Bescheid aufgehoben und der Abbruch geneh-

migt werden, ist zu befürchten, dass diese

Entscheidung Folgeerscheinungen für die gesamte

Schutzzone haben wird. Außerdem wird sich der

dahinter liegende Neubau auf das Orts- und

Straßenbild nachteilig auswirken.

11. Auseinandersetzungsverfahren -

Gemeindegutsagrargemeinschaften

MMag. Ganner Johannes gibt einen kurzen Bericht

über die Findung eines entsprechenden

Sachverständigen betreffend

"Auseinandersetzungsverfahren" bei den

Gemeindegutsagrargemeinschaften. Die Thematik

ist äußerst schwierig und verfahren. Bgm. Scherer

hat anlässlich des Besuchs von LhStv. Geissler und

LA Kuenz das Thema

"Auseinandersetzungsverfahren -

Gemeindegutsagrargemeinschaften" angesprochen,

um mögliche Verfahrensabläufe zu konkretisieren.

Sitzung vom 26. August 2015

1. Kindergarten-Assistenzkraft