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Rund ums Dorf
12/2015
An Herrn Ganner Josef, Dorf 72, wird für die Über-
tragung einer Teilfläche (Trennstück Nr. 7 -
Flächenausmaß 112 m²) in das öffentliche Gut eine
Entschädigung zu leisten bzw, ein zusätzlicher
Grundtausch durchzuführen sein.
Die Flächenübertragung (Teilfläche-Nr. 4 - 117 m²)
an die Obertilliacher Bergbahnen GmbH erfolgt
wertmäßig ohne Aufzahlung. Es sollte lediglich der
Wert erfasst werden (diesbezügliche Details sind mit
dem Steuerberater der Obert. Bergbahnen abzuklä-
ren).
Beschluss:
Der Grundtausch (Grundstücksarrondierung) zwi-
schen Gemeinde Obertilliach/öffentliches Gut, der
Obertilliacher Bergbahnen GmbH und Herrn Ganner
Josef, Dorf 72, laut Teilungsvorschlag des
Zivilgeometers DI Rohracher, vom 03.08.2015, GZl.
9303-14G, wird mit nachstehender Darstellung der
Trennstücke genehmigt:
Abschreibung des Tr.Stk. 1 (54 m²) aus der Gp.
3120 und Hinzuschreibung zur Gp. 3298
Abschreibung des Tr.Stk. 2 (58 m²) aus der Gp. 3119
und Hinzuschreibung zur Gp. 3298
Abschreibung des Tr.Stk. 3 (415 m²) aus der Gp.
3118 und Hinzuschreibung zur Gp. 3298
Abschreibung des Tr.Stk. 4 (117 m²) aus der Gp.
3118 und Hinzuschreibung zur Gp. 3117
Abschreibung des Tr.Stk. 5 (81 m²) aus der Gp. 3117
und Hinzuschreibung zur Gp. 3298
Abschreibung des Tr.Stk. 6 (187 m²) aus der Gp.
2770 und Hinzuschreibung zur Gp. 3298
Abschreibung des Tr.Stk. 7 (112 m²) aus der Gp.
3116 und Hinzuschreibung zur Gp. 3298
Abschreibung des Tr.Stk. 8 (31 m²) aus der Gp. 3117
und Hinzuschreibung zur Gp. 3298
Abschreibung des Tr.Stk. 9 (270 m²) aus der Gp.
2770 und Hinzuschreibung zur Gp. 3117
Abschreibung des Tr.Stk. 13 (231 m²) aus der Gp.
3114 und Hinzuschreibung zur Gp. 2770
Abschreibung des Tr.Stk. 14 (8 m²) aus der Gp.
3296 und Hinzuschreibung zur Gp. 2770
Abschreibung des Tr.Stk. 15 (36 m²) aus der Gp.
3114 und Hinzuschreibung zur Gp. 3296
Abschreibung des Tr.Stk. 16 (64 m²) aus der Gp.
3115 und Hinzuschreibung zur Gp. 3296
Der Gemeindgebrauch für die Teilfläche Nr. 9, wird
ausdrücklich aufgehoben. Die Trennstücke 1, 2, 3, 5,
7, 8, 13, 15 und 16 werden ausdrücklich dem
Gemeingebrauch gewidmet.
5. Finanzausgleich
Bürgermeister Scherer Matthias bringt dem
Gemeinderat den Entwurf einer Resolution der
Gemeinde zum Thema Steuergerechtigkeit ihm
Rahmen des Finanzausgleichs zur Kenntnis. Durch
die Unterstützung in Form der Resolution sollte das
Verhandlungsmandat für die Neuregelung des
Finanzausgleichs, insbesondere der Gleichstellung
betreffend dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel
mit den Städten.
Beschluss:
Die vorliegende Resolution zum Thema
Steuergerechtigkeit - Steuergerechtigkeit beim
Finanzausgleich heißt" jeder Bürger ist gleich viel
wert" wird ausdrücklich unterstützt.