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Rund ums Dorf

12/2015

An Herrn Ganner Josef, Dorf 72, wird für die Über-

tragung einer Teilfläche (Trennstück Nr. 7 -

Flächenausmaß 112 m²) in das öffentliche Gut eine

Entschädigung zu leisten bzw, ein zusätzlicher

Grundtausch durchzuführen sein.

Die Flächenübertragung (Teilfläche-Nr. 4 - 117 m²)

an die Obertilliacher Bergbahnen GmbH erfolgt

wertmäßig ohne Aufzahlung. Es sollte lediglich der

Wert erfasst werden (diesbezügliche Details sind mit

dem Steuerberater der Obert. Bergbahnen abzuklä-

ren).

Beschluss:

Der Grundtausch (Grundstücksarrondierung) zwi-

schen Gemeinde Obertilliach/öffentliches Gut, der

Obertilliacher Bergbahnen GmbH und Herrn Ganner

Josef, Dorf 72, laut Teilungsvorschlag des

Zivilgeometers DI Rohracher, vom 03.08.2015, GZl.

9303-14G, wird mit nachstehender Darstellung der

Trennstücke genehmigt:

Abschreibung des Tr.Stk. 1 (54 m²) aus der Gp.

3120 und Hinzuschreibung zur Gp. 3298

Abschreibung des Tr.Stk. 2 (58 m²) aus der Gp. 3119

und Hinzuschreibung zur Gp. 3298

Abschreibung des Tr.Stk. 3 (415 m²) aus der Gp.

3118 und Hinzuschreibung zur Gp. 3298

Abschreibung des Tr.Stk. 4 (117 m²) aus der Gp.

3118 und Hinzuschreibung zur Gp. 3117

Abschreibung des Tr.Stk. 5 (81 m²) aus der Gp. 3117

und Hinzuschreibung zur Gp. 3298

Abschreibung des Tr.Stk. 6 (187 m²) aus der Gp.

2770 und Hinzuschreibung zur Gp. 3298

Abschreibung des Tr.Stk. 7 (112 m²) aus der Gp.

3116 und Hinzuschreibung zur Gp. 3298

Abschreibung des Tr.Stk. 8 (31 m²) aus der Gp. 3117

und Hinzuschreibung zur Gp. 3298

Abschreibung des Tr.Stk. 9 (270 m²) aus der Gp.

2770 und Hinzuschreibung zur Gp. 3117

Abschreibung des Tr.Stk. 13 (231 m²) aus der Gp.

3114 und Hinzuschreibung zur Gp. 2770

Abschreibung des Tr.Stk. 14 (8 m²) aus der Gp.

3296 und Hinzuschreibung zur Gp. 2770

Abschreibung des Tr.Stk. 15 (36 m²) aus der Gp.

3114 und Hinzuschreibung zur Gp. 3296

Abschreibung des Tr.Stk. 16 (64 m²) aus der Gp.

3115 und Hinzuschreibung zur Gp. 3296

Der Gemeindgebrauch für die Teilfläche Nr. 9, wird

ausdrücklich aufgehoben. Die Trennstücke 1, 2, 3, 5,

7, 8, 13, 15 und 16 werden ausdrücklich dem

Gemeingebrauch gewidmet.

5. Finanzausgleich

Bürgermeister Scherer Matthias bringt dem

Gemeinderat den Entwurf einer Resolution der

Gemeinde zum Thema Steuergerechtigkeit ihm

Rahmen des Finanzausgleichs zur Kenntnis. Durch

die Unterstützung in Form der Resolution sollte das

Verhandlungsmandat für die Neuregelung des

Finanzausgleichs, insbesondere der Gleichstellung

betreffend dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel

mit den Städten.

Beschluss:

Die vorliegende Resolution zum Thema

Steuergerechtigkeit - Steuergerechtigkeit beim

Finanzausgleich heißt" jeder Bürger ist gleich viel

wert" wird ausdrücklich unterstützt.