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Rund ums Dorf

12/2015

9. Friedhofsgebühren:

Verordnung vom 20.06.1990.

Die Benützungsgebühren nach § 2 der

Friedhofsgebührenordnung betragen:

1.a) Familiengrab bei den Arkaden € 300,00

1.b) Familiengrab

€ 150,00

1.c) Reihen- und Einzelgrab

€ 80,00

2.a) Einzelgrabstätte

€ 80,00

2.b) Familiengrabstätte

€ 150,00

Die Verlängerungsgebühren nach § 3 der

Friedhofsgebührenordnung betragen:

1.a) Familiengrab bei den Arkaden € 300,00

1.b) Familiengrab

€ 150,00

1.c) Reihen- und Einzelgrab

€ 80,00

2.a) Einzelgrabstätte

€ 80,00

2.b) Familiengrabstätte

€ 150,00

§ 4 der Friedhofsgebührenordnung

Grabstätte öffnen und schließen € 500,00

zusätzlich bei Tieflegung

€ 100,00

§ 5 der Friedhofsgebührenordnung

Benützung der Leichenhalle

€ 50,00

§ 6 der Friedhofsgebührenordnung

Laufende Gebühr pro Grabplatz u. Jahr € 5,10

10. Wassergebühren:

Verordnung vom 23.05.2006;

Änderung der Gebühren in den §§ 3 und 4 der

Gebührenordnung (Tarife incl. MWSt.)

§ 3 (3) Anschlussgebühr pro m² der Bemessung

€ 3,393

§ 3 (4) Anschlussgebühr landw. Wirtschaftsgebäude

(Neubau)

€ 363,00 (Pauschale)

§ 3 (4) landw. Wirtschaftsgebäude (Zu- und Umbau)

€ 3,393

§ 4 (2) laufende Gebühr - fließende Brunnen

€ 0,053

Die laufende Wassergebühr wird mit € 0,727 pro m3

Wasserverbrauch excl. MWSt. festgesetzt - incl.

MWSt. € 0,80. Der Tarif gilt bereits bei der nächsten

Abrechnung bzw. bei der nächsten Ablesung.

11. Kanalgebühren:

Verordnung vom 18.02.2004;

Änderung der Gebühren in den §§ 3, 4 und 5 der

Gebührenordnung (Tarife incl. MWSt.)

§ 3 lit. a) Z. 3 - Anschlussgebühr pro m² der

Bemessung € 16,35

§ 3 lit. a) Z. 4 - Mindestanschlussgebühr

€ 4.346,82

§ 3 lit. a) Z. 5 - Anschlussgebühr pro m² der

Bemessung € 2.339,04

§ 3 lit. b) Z. 2 - Anschlussgebühr pro m² der

Bemessung € 1,276

§ 5 Z. 2 - Zählergebühr pro Wasserzähler

€ 8,85

Die laufende Kanalgebühr (§ 4 Z. 6) wird mit € 2,00

pro m3 Wasserverbrauch excl. MWSt. festgesetzt -

incl. MWSt. € 2,20. Der Tarif gilt bereits bei der

nächsten Abrechnung bzw. bei der nächsten

Ablesung.

Für die Übernahme von Abwässern aus

Hauskläranlagen (Entleerung von Hauskläranlagen)

wird pro m3 Abwasser ein Entgelt von € 50,00 (incl.

10 % MWSt.) verrechnet.

12. Müllabfuhrgebühren:

Verordnungen vom 27.01.1992 und 28.11.1994;

Der Gebührentarif gemäß § 3

Abfallgebührenordnung wird wie folgt festgesetzt:

Grundgebühr pro 100 Liter Mindestmüllvolumen:

Bioabfall und Restmüll - incl. 10 % MWSt. € 6,61

(netto € 6,011)

- Müllsacksystem (incl. Grundgebühr)

40-Liter-Müllsack incl. 10 % MWSt. € 5,40

70-Liter-Müllsack incl. 10 % MWSt. € 7,20

weitere Gebühr pro Entleerung - zweiwöchentlich:

incl. 10 % MWSt.

- 80-Liter Behälter €

3,15

- 120-Liter Behälter €

4,30

- 240-Liter Behälter €

8,35

- 660-Liter Behälter €

22,55

- 800-Liter Behälter €

26,70