15
Rund ums Dorf
12/2015
9. Friedhofsgebühren:
Verordnung vom 20.06.1990.
Die Benützungsgebühren nach § 2 der
Friedhofsgebührenordnung betragen:
1.a) Familiengrab bei den Arkaden € 300,00
1.b) Familiengrab
€ 150,00
1.c) Reihen- und Einzelgrab
€ 80,00
2.a) Einzelgrabstätte
€ 80,00
2.b) Familiengrabstätte
€ 150,00
Die Verlängerungsgebühren nach § 3 der
Friedhofsgebührenordnung betragen:
1.a) Familiengrab bei den Arkaden € 300,00
1.b) Familiengrab
€ 150,00
1.c) Reihen- und Einzelgrab
€ 80,00
2.a) Einzelgrabstätte
€ 80,00
2.b) Familiengrabstätte
€ 150,00
§ 4 der Friedhofsgebührenordnung
Grabstätte öffnen und schließen € 500,00
zusätzlich bei Tieflegung
€ 100,00
§ 5 der Friedhofsgebührenordnung
Benützung der Leichenhalle
€ 50,00
§ 6 der Friedhofsgebührenordnung
Laufende Gebühr pro Grabplatz u. Jahr € 5,10
10. Wassergebühren:
Verordnung vom 23.05.2006;
Änderung der Gebühren in den §§ 3 und 4 der
Gebührenordnung (Tarife incl. MWSt.)
§ 3 (3) Anschlussgebühr pro m² der Bemessung
€ 3,393
§ 3 (4) Anschlussgebühr landw. Wirtschaftsgebäude
(Neubau)
€ 363,00 (Pauschale)
§ 3 (4) landw. Wirtschaftsgebäude (Zu- und Umbau)
€ 3,393
§ 4 (2) laufende Gebühr - fließende Brunnen
€ 0,053
Die laufende Wassergebühr wird mit € 0,727 pro m3
Wasserverbrauch excl. MWSt. festgesetzt - incl.
MWSt. € 0,80. Der Tarif gilt bereits bei der nächsten
Abrechnung bzw. bei der nächsten Ablesung.
11. Kanalgebühren:
Verordnung vom 18.02.2004;
Änderung der Gebühren in den §§ 3, 4 und 5 der
Gebührenordnung (Tarife incl. MWSt.)
§ 3 lit. a) Z. 3 - Anschlussgebühr pro m² der
Bemessung € 16,35
§ 3 lit. a) Z. 4 - Mindestanschlussgebühr
€ 4.346,82
§ 3 lit. a) Z. 5 - Anschlussgebühr pro m² der
Bemessung € 2.339,04
§ 3 lit. b) Z. 2 - Anschlussgebühr pro m² der
Bemessung € 1,276
§ 5 Z. 2 - Zählergebühr pro Wasserzähler
€ 8,85
Die laufende Kanalgebühr (§ 4 Z. 6) wird mit € 2,00
pro m3 Wasserverbrauch excl. MWSt. festgesetzt -
incl. MWSt. € 2,20. Der Tarif gilt bereits bei der
nächsten Abrechnung bzw. bei der nächsten
Ablesung.
Für die Übernahme von Abwässern aus
Hauskläranlagen (Entleerung von Hauskläranlagen)
wird pro m3 Abwasser ein Entgelt von € 50,00 (incl.
10 % MWSt.) verrechnet.
12. Müllabfuhrgebühren:
Verordnungen vom 27.01.1992 und 28.11.1994;
Der Gebührentarif gemäß § 3
Abfallgebührenordnung wird wie folgt festgesetzt:
Grundgebühr pro 100 Liter Mindestmüllvolumen:
Bioabfall und Restmüll - incl. 10 % MWSt. € 6,61
(netto € 6,011)
- Müllsacksystem (incl. Grundgebühr)
40-Liter-Müllsack incl. 10 % MWSt. € 5,40
70-Liter-Müllsack incl. 10 % MWSt. € 7,20
weitere Gebühr pro Entleerung - zweiwöchentlich:
incl. 10 % MWSt.
- 80-Liter Behälter €
3,15
- 120-Liter Behälter €
4,30
- 240-Liter Behälter €
8,35
- 660-Liter Behälter €
22,55
- 800-Liter Behälter €
26,70