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Rund ums Dorf

12/2015

An die nachstehend angeführten Eigentümer bzw.

Antragsteller werden folgende Baukostenzuschüsse

gewährt:

Obererlacher Jakob, Dorf 67

€ 4.850,00

Obererlacher Johann, Dorf 11/2 € 3.529,00

Auer Christian, Dorf 68

€ 9.321,00

Ebner Thomas, Dorf 65

€ 3.574,00

Der Baukostenzuschuss wird mit 80 % des geneh-

migten Betrages nach Vorliegen der Bestätigungen

nach § 31 Abs. 2 und 3 TBO zur Anweisung

gebracht. Die restlichen 20 % sind nach der

Bauvollendungsmeldung oder erteilter

Benützungsbewilligung auszuzahlen (keine

Antragstellung mehr erforderlich).

Betreffend Baukostenzuschuss an Herrn Scherer

Gerhard wird festgestellt, dass der

Baukostenzuschuss beim Kauf des Grundstückes im

Vorfeld vertraglich geregelt wurde.

Für "Schwarzbauten", welche einer nachträgli-

chen Bewilligung zugeführt werden, hat der

Gemeinderat ohnehin den Beschluss gefasst, kei-

nen Baukostenzuschuss zu gewähren.

Die Gemeinde Obertilliach übernimmt den anfallen-

den Gemeindeabgangsbeitrag in der Höhe von ca. €

390,00 ((± 10 %) für den Schüler Auer Bernhard

(Fach Tuba) an der Landesmusikschule Matrei-

Iseltal für das Jahr 2015/2016.

3. Baukostenzuschuss

4. Gemeindeabgangsdeckungsbeitrag

Landesmusikschule Matrei - Iseltal

5. Grundstücksverkauf

Die Gemeinde Obertilliach als Eigentümerin des

Grundstückes 3073/8, KG Obertilliach, verkauft und

übergibt an Frau Schneider Sandra und Herrn Dr.

Manfred Schneider, derzeit wohnhaft in

Obertilliach, Dorf 4/1, das Grundstück Gp. 3073/8

in EZ 350 mit einer Gesamtfläche von 399 m² zum

Gesamtkaufpreis von € 45.885,00 (Preis pro m² €

115,00).

Die GHS (Gemeinnützige Hauptgenossenschaft des

Siedlerbundes, reg. Gen.m.b.H) möchte im Bereich

"Untere Peinte" auf dem Gst. 3073/2, KG

Obertilliach, eine Wohnanlage mit 5 Wohneinheiten

errichten. Eigentümerin des Gst. 3073/2 ist die

Gemeinde Obertilliach. Aufgrund der

Wohnbauförderungsrichtlinien ist allerdings eine

Grundstücksarrondierung notwendig.

Im Lageplan des DI Neumayr vom 08.09.2015, GZ.

6079/2015 ist die Flächenänderung dargestellt.

Dabei wird die Teilfläche "1" mit einem

Flächenausmaß von 85 m² aus der Gp. 3073/2, KG

Obertilliach abgeschrieben und der Gp. 3301, KG

Obertilliach einverleibt. Das Grundstück 3073/2 hat

nach der Abschreibung der Teilfläche "1" ein

Flächenausmaß von 852 m².

6. Grundstückstransaktion mit Widmung

zum Gemeingebrauch

Beschluss:

Die Gemeinde Obertilliach als Eigentümerin des

Gst. 3073/2, KG Obertilliach, tritt die in der

Vermessungsurkunde des DI Rudolf Neumayr, Albin

Egger-Straße 10, 9900 Lienz, ausgewiesene

Teilfläche "1" mit einem Flächenausmaß von 85 m²

zur Vereinigung mit der Gp. 3301 (öffentliches Gut

unter der Verwaltung der Gemeinde Obertilliach) ab.

Die Teilfläche "1" wird nach der Hinzuschreibung

zur Gp. 3301, KG Obertilliach, ausdrücklich dem

Gemeingebrauch gewidmet.