17
Rund ums Dorf
12/2015
An die nachstehend angeführten Eigentümer bzw.
Antragsteller werden folgende Baukostenzuschüsse
gewährt:
Obererlacher Jakob, Dorf 67
€ 4.850,00
Obererlacher Johann, Dorf 11/2 € 3.529,00
Auer Christian, Dorf 68
€ 9.321,00
Ebner Thomas, Dorf 65
€ 3.574,00
Der Baukostenzuschuss wird mit 80 % des geneh-
migten Betrages nach Vorliegen der Bestätigungen
nach § 31 Abs. 2 und 3 TBO zur Anweisung
gebracht. Die restlichen 20 % sind nach der
Bauvollendungsmeldung oder erteilter
Benützungsbewilligung auszuzahlen (keine
Antragstellung mehr erforderlich).
Betreffend Baukostenzuschuss an Herrn Scherer
Gerhard wird festgestellt, dass der
Baukostenzuschuss beim Kauf des Grundstückes im
Vorfeld vertraglich geregelt wurde.
Für "Schwarzbauten", welche einer nachträgli-
chen Bewilligung zugeführt werden, hat der
Gemeinderat ohnehin den Beschluss gefasst, kei-
nen Baukostenzuschuss zu gewähren.
Die Gemeinde Obertilliach übernimmt den anfallen-
den Gemeindeabgangsbeitrag in der Höhe von ca. €
390,00 ((± 10 %) für den Schüler Auer Bernhard
(Fach Tuba) an der Landesmusikschule Matrei-
Iseltal für das Jahr 2015/2016.
3. Baukostenzuschuss
4. Gemeindeabgangsdeckungsbeitrag
Landesmusikschule Matrei - Iseltal
5. Grundstücksverkauf
Die Gemeinde Obertilliach als Eigentümerin des
Grundstückes 3073/8, KG Obertilliach, verkauft und
übergibt an Frau Schneider Sandra und Herrn Dr.
Manfred Schneider, derzeit wohnhaft in
Obertilliach, Dorf 4/1, das Grundstück Gp. 3073/8
in EZ 350 mit einer Gesamtfläche von 399 m² zum
Gesamtkaufpreis von € 45.885,00 (Preis pro m² €
115,00).
Die GHS (Gemeinnützige Hauptgenossenschaft des
Siedlerbundes, reg. Gen.m.b.H) möchte im Bereich
"Untere Peinte" auf dem Gst. 3073/2, KG
Obertilliach, eine Wohnanlage mit 5 Wohneinheiten
errichten. Eigentümerin des Gst. 3073/2 ist die
Gemeinde Obertilliach. Aufgrund der
Wohnbauförderungsrichtlinien ist allerdings eine
Grundstücksarrondierung notwendig.
Im Lageplan des DI Neumayr vom 08.09.2015, GZ.
6079/2015 ist die Flächenänderung dargestellt.
Dabei wird die Teilfläche "1" mit einem
Flächenausmaß von 85 m² aus der Gp. 3073/2, KG
Obertilliach abgeschrieben und der Gp. 3301, KG
Obertilliach einverleibt. Das Grundstück 3073/2 hat
nach der Abschreibung der Teilfläche "1" ein
Flächenausmaß von 852 m².
6. Grundstückstransaktion mit Widmung
zum Gemeingebrauch
Beschluss:
Die Gemeinde Obertilliach als Eigentümerin des
Gst. 3073/2, KG Obertilliach, tritt die in der
Vermessungsurkunde des DI Rudolf Neumayr, Albin
Egger-Straße 10, 9900 Lienz, ausgewiesene
Teilfläche "1" mit einem Flächenausmaß von 85 m²
zur Vereinigung mit der Gp. 3301 (öffentliches Gut
unter der Verwaltung der Gemeinde Obertilliach) ab.
Die Teilfläche "1" wird nach der Hinzuschreibung
zur Gp. 3301, KG Obertilliach, ausdrücklich dem
Gemeingebrauch gewidmet.