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Rund ums Dorf

12/2015

Aus der Gemeindestube

Sitzung vom 14. Juli 2015

1. Recyclinghof

Am 25. Juni 2015 fand eine gemeinsame Sitzung

des Gemeinderates der Gemeinden Untertilliach und

Obertilliach statt. Dabei wurde das Projekt

(Vorentwurf mit Kostenschätzung - ca. €

500.000,00) näher vorgestellt. In der gemeinsamen

Sitzung wurde vereinbart, dass die jeweiligen

Gremien einen Grundsatzbeschluss für die gemein-

same Errichtung und den gemeinsamen Betrieb

eines Recyclinghofes fassen und Personen für den

gemeinsamen Ausschuss namhaft machen sollten. In

der Gemeinde Obertilliach könnte diese Agenden

der Bauausschuss übernehmen. Dabei sollten nähere

Details wie Garagen, Ausweichen bei der Zufahrt

udgl. fixiert werden. Der Gemeinderat fasst den

Grundsatzbeschluss für die gemeinsame Errichtung

und den gemeinsamen Betrieb eines Recyclinghofes

im Bereich des Klärwerks "ARA Bergen" mit der

Gemeinde Untertilliach.

Darstellung der Trennstücke:

- Abschreibung des Tr.Stk. 1 (11 m²) aus der Gp.

2986 und Hinzuschreibung zur Gp. 3286

- Abschreibung des Tr.Stk. 2 (3 m²) aus der Gp.

3287 und Hinzuschreibung zur Gp. 2986

- Abschreibung des Tr.Stk. 3 (8 m²) aus der Gp.

2983/2 und Hinzuschreibung zur Gp. 2986

- Das Trennstück Nr. 1 wird ausdrücklich mit der

Zuschreibung zum Gst. 3286 dem Gemeingebrauch

(öffentliche Verkehrsfläche) gewidmet.

- Beim Trennstück Nr. 2 aus der Gp. 3287 (öffentl.

Gut) wird der Gemeingebrauch mit der

Hinzuschreibung zur Gp. 2986 ausdrücklich aufge-

hoben.

- Beim Trennstück Nr. 3 aus der Gp. 2983/2 handelt

es sich nicht um öffentliches Gut.

Für die nordseitige Zufahrt zum Grundstück 2986,

KG Obertilliach, wird eine Dienstbarkeit des unge-

hinderten Geh- und Fahrrechtes über eine Teilfläche

der Gp. 2983/2, KG Obertilliach, eingeräumt. Für

die Einräumung der Dienstbarkeit auf der Teilfläche

des Gst. 2983/2, KG Obertilliach, wird als

Gegenleistung eine Fläche von ca. 70 m² für die

Errichtung einer öffentlichen Verkehrsfläche im

Bereich der "Oberen Peinte" - Gst. 2836, KG

Obertilliach vorgehalten und entsprechend vertrag-

lich vereinbart.

Die Kosten der grundbücherlichen Durchführung

gehen zu Lasten des Grundstückseigentümers der

Gp. 2986, KG Obertilliach.

2. Grundstücksveränderung

Bei der Gemeinderatssitzung am 19. Mai 2015,

wurde die Grundstückstransaktion zwischen Ganner

Johann (Dorf 3) und Gemeinde Obertilliach (öffent-

liches Gut) im Bereich der Gst. 2986, 3287, 2983/2,

3286, besprochen. In der letzten

Gemeinderatssitzung wurde über diesen

Grundtausch bereits diskutiert. Weiters sollte im

Bereich der nördlichen Parzellengrenze des Gst.

2986 über das Grundstück der Gemeinde

Obertilliach Gst. 2983/2, KG Obertilliach, ein

Zufahrtsrecht (Geh- und Fahrrecht) für das Gst.

2986 eingeräumt werden. Für die Einräumung der

Dienstbarkeit ist geplant bzw. sollte festgeschrieben

werden, dass im Bereich der "Oberen Peinte" ein

möglicher Tausch (ca. 70 m²) als Ablöse zur

Verfügung gestellt wird.

Beschluss:

Der Grundtausch zwischen Gemeinde

Obertilliach/öffentliches Gut und Herrn Ganner

Johann - Dorf 3, laut Teilungsvorschlag der

Vermessungskanzlei DI Rudolf Neumayr, GZl.

5740.15-2TbTv2 vom 19.05.2015, wird genehmigt