4
Rund ums Dorf
12/2015
Aus der Gemeindestube
Sitzung vom 14. Juli 2015
1. Recyclinghof
Am 25. Juni 2015 fand eine gemeinsame Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinden Untertilliach und
Obertilliach statt. Dabei wurde das Projekt
(Vorentwurf mit Kostenschätzung - ca. €
500.000,00) näher vorgestellt. In der gemeinsamen
Sitzung wurde vereinbart, dass die jeweiligen
Gremien einen Grundsatzbeschluss für die gemein-
same Errichtung und den gemeinsamen Betrieb
eines Recyclinghofes fassen und Personen für den
gemeinsamen Ausschuss namhaft machen sollten. In
der Gemeinde Obertilliach könnte diese Agenden
der Bauausschuss übernehmen. Dabei sollten nähere
Details wie Garagen, Ausweichen bei der Zufahrt
udgl. fixiert werden. Der Gemeinderat fasst den
Grundsatzbeschluss für die gemeinsame Errichtung
und den gemeinsamen Betrieb eines Recyclinghofes
im Bereich des Klärwerks "ARA Bergen" mit der
Gemeinde Untertilliach.
Darstellung der Trennstücke:
- Abschreibung des Tr.Stk. 1 (11 m²) aus der Gp.
2986 und Hinzuschreibung zur Gp. 3286
- Abschreibung des Tr.Stk. 2 (3 m²) aus der Gp.
3287 und Hinzuschreibung zur Gp. 2986
- Abschreibung des Tr.Stk. 3 (8 m²) aus der Gp.
2983/2 und Hinzuschreibung zur Gp. 2986
- Das Trennstück Nr. 1 wird ausdrücklich mit der
Zuschreibung zum Gst. 3286 dem Gemeingebrauch
(öffentliche Verkehrsfläche) gewidmet.
- Beim Trennstück Nr. 2 aus der Gp. 3287 (öffentl.
Gut) wird der Gemeingebrauch mit der
Hinzuschreibung zur Gp. 2986 ausdrücklich aufge-
hoben.
- Beim Trennstück Nr. 3 aus der Gp. 2983/2 handelt
es sich nicht um öffentliches Gut.
Für die nordseitige Zufahrt zum Grundstück 2986,
KG Obertilliach, wird eine Dienstbarkeit des unge-
hinderten Geh- und Fahrrechtes über eine Teilfläche
der Gp. 2983/2, KG Obertilliach, eingeräumt. Für
die Einräumung der Dienstbarkeit auf der Teilfläche
des Gst. 2983/2, KG Obertilliach, wird als
Gegenleistung eine Fläche von ca. 70 m² für die
Errichtung einer öffentlichen Verkehrsfläche im
Bereich der "Oberen Peinte" - Gst. 2836, KG
Obertilliach vorgehalten und entsprechend vertrag-
lich vereinbart.
Die Kosten der grundbücherlichen Durchführung
gehen zu Lasten des Grundstückseigentümers der
Gp. 2986, KG Obertilliach.
2. Grundstücksveränderung
Bei der Gemeinderatssitzung am 19. Mai 2015,
wurde die Grundstückstransaktion zwischen Ganner
Johann (Dorf 3) und Gemeinde Obertilliach (öffent-
liches Gut) im Bereich der Gst. 2986, 3287, 2983/2,
3286, besprochen. In der letzten
Gemeinderatssitzung wurde über diesen
Grundtausch bereits diskutiert. Weiters sollte im
Bereich der nördlichen Parzellengrenze des Gst.
2986 über das Grundstück der Gemeinde
Obertilliach Gst. 2983/2, KG Obertilliach, ein
Zufahrtsrecht (Geh- und Fahrrecht) für das Gst.
2986 eingeräumt werden. Für die Einräumung der
Dienstbarkeit ist geplant bzw. sollte festgeschrieben
werden, dass im Bereich der "Oberen Peinte" ein
möglicher Tausch (ca. 70 m²) als Ablöse zur
Verfügung gestellt wird.
Beschluss:
Der Grundtausch zwischen Gemeinde
Obertilliach/öffentliches Gut und Herrn Ganner
Johann - Dorf 3, laut Teilungsvorschlag der
Vermessungskanzlei DI Rudolf Neumayr, GZl.
5740.15-2TbTv2 vom 19.05.2015, wird genehmigt