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GEMEINDERATS- UND
BÜRGERMEISTERWAHLEN AM 28. FEBRUAR 2016
WAHLKARTENINFORMATION
Wahlberechtigte, die am Wahltag voraus-
sichtlich verhindert sein werden, ihr Wahl-
recht im zuständigen Wahllokal auszuüben,
können, sofern sie nicht die Ausübung des
Wahlrechtes vor einer Sonderwahlbehörde
beantragt haben, die Ausstellung einer Wahl-
karte zur Ausübung des Wahlrechtes im Weg
der Briefwahl beantragen.
Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte
ist
schriftlich
bis spätestens Mittwoch, den
24. Februar 2016
, oder
mündlich
bis spätestens
Freitag, den
26. Februar
2016, 12.00 Uhr
, bei der
Gemeinde zu stellen.
Schriftliche Anträge
können nach Maßgabe der
vorhandenen technischen
Möglichkeiten auch tele-
grafisch, fernschriftlich,
mit Telefax, elektronisch
oder in jeder anderen
technisch möglichen
Weise eingebracht wer-
den. Nicht möglich ist
jedoch ein telefonischer
Antrag! Beim
münd-
lichen Antrag
ist die
Identität durch ein
Dokument nachzuwei-
sen, beim schriftlichen
Antrag kann die Iden-
tität, sofern der Antrag
im Fall der elektronischen Einbringung nicht
mit einer qualifizierten elektronischen Signa-
tur versehen ist, auch auf andere Weise, ins-
besondere durch Vorlage der Ablichtung
eines Lichtbildausweises oder einer anderen
Urkunde, glaubhaft gemacht werden. Für die
Antragsstellung kann – anders als für die
Abholung oder die Zusendung der Wahlkarte
– keine Vollmacht erteilt werden.
Wahlkarten werden ab dem
18. Februar
2016
ausgestellt und können entweder bei
der Gemeinde persönlich oder von einer vom
Antragsteller bevollmächtigten Person abge-
holt oder bei Angabe einer Zustelladresse
zugesandt werden.
Der Antragsteller hat die Wahlkarte bis zur
Stimmabgabe sorgfältig zu verwahren. Für
abhanden gekommene oder unbrauchbar
gewordene Wahlkarten, amtliche Stimmzettel
oder Wahlkuverts darf
kein Ersatz
ausgefolgt werden.
Wahlberechtigte, die eine Wahlkarte
beantragt haben, dürfen ihr Wahlrecht nur im
Weg der Briefwahl oder direkt vor ihrer
Wahlbehörde am Wahltag ausüben.
Die gültig ausgefüllte und verschlossene
Wahlkarte ist der Gemeinde so
rechtzeitig
zu
übersenden
(Portokosten
trägt die Ge-
meinde) oder
zu
übermitteln
,
dass die Wahl-
karte bei der
Gemeinde
spätestens am
26. Februar
2016
einlangt,
oder aber
wäh-
rend der Wahl-
zeit am Wahltag
der Wahlbehörde, in
deren Wählerver-
zeichnis der Wähler
eingetragen ist, zu
übermitteln. Die Über-
mittlung an die
Gemeinde bzw. die
Wahlbehörde kann
durch persönliche Übergabe oder durch
Übergabe mittels Boten erfolgen.
Keine zulässige Übermittlung
ist der
Einwurf der Wahlkarte in den
Briefkasten
der Gemeinde!
Im Übrigen ist die Vorgangsweise bei der
Stimmabgabe den Ausführungen auf der
Wahlkarte zu entnehmen.
Das Recht zur Ausübung des Wahlrechtes vor
der Sonderwahlbehörde aus Alters-, Krank-
heits- oder ähnlichen Gründen am Wahltag
bleibt davon unberührt.
Der Bürgermeister:
Dietmar Zant
Hinweis für Briefwähler:
Nach der Stimmabgabeübermitteln Sie bittedie gut verschlosseneWahlkarte (bei
schadhafter Gummierung bitteein Klebemittel verwenden) so rechtzeitig andieumseitigangeführte
Gemeindewahlbehörde, dass sie
spätestensam 26. Februar 2016
dorteinlangt oder geben Sie sie
spätestensan diesemTag währendder Amtsstunden bei Ihrer Gemeindeab.Wahlkarten könnenauch noch
amWahltag imWahllokal, in dessenWählerverzeichnis Sieeingetragen sind, abgegebenwerden.
Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2016
Wahlkarte
Von der
Gemeinde
auszufüllen:
Daten des Wählers
Gemeinde
Wahlsprengel
FortlaufendeZahl imWählerverzeichnis
Familien- bzw.NachnameundVorname
Geburtsjahr
Straße/Gasse/Platz/Hausnummer
Ort,Datum
Unterschriftdes
Bürgermeisters/
fürdenBürgermeister
Amtsstampiglie
Die oben genanntePerson ist berechtigt, ihrWahlrecht auch außerhalb des
Ortes,an dem sie imWählerverzeichniseingetragen ist, auszuüben.Für
abhanden gekommene oderunbrauchbar gewordeneWahlkarten,
WahlkuvertsoderStimmzetteldarf in keinemFalleinErsatzausgefolgt
werden.
Von der
Wahlbehörde
im Fall der Stimmabgabe vor dieser am Wahltag auszufüllen:
/DXIHQGH 1XPPHU ««««
Vom
Wähler
im Fall der Briefwahl auszufüllen:
Eidesstattliche Erklärung
Mit meiner Unterschrift erkläre ich eidesstattlich, dass ich den inliegenden amtlichen Stimmzettel persönlich,
unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt habe.
Unterschrift:
Mit dieserWahlkarte könnenSie Ihre Stimme fürdie Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2016 auf folgendeWeise abgeben:
1. MittelsBriefwahl, frühestenssofort nach dem ErhaltderWahlkarte, spätestens jedoch am Wahltag:
x
Füllen Siebitte die/den amtlichen Stimmzettel aus.
x
LegenSiedie/denamtlichen Stimmzettel in dasbeiliegendeWahlkuvert.
x
Geben Sie durch Unterfertigung imhierfür vorgesehenen Raum Ihre eidesstattliche Erklärung ab.
SIE HABENSODANNFOLGENDE MÖGLICHKEITEN:
x
Werfen Sie dieWahlkarte so bald wie möglich im Inland oderAusland in einen Briefkastenoder gebenSie sieaufeinemPostamt
auf. Beachten Sie, dass dieWahlkarte spätestens am zweiten Tag vor demWahltagbeider Gemeindewahlbehörde einlangen
muss.
x
Geben Sie dieWahlkarte spätestens am zweiten Tag vor demWahltag während der Amtsstundenbei Ihrer Gemeindeab.
x
Geben Sie dieWahlkarteamWahltag währendderWahlzeit in jenemWahllokal ab, indessenWählerverzeichnisSieeingetragen
sind.
Sie können sichhierbeiauch einesBoten bedienen.
2. Vor Ihrer WahlbehördeamWahltag:
x
Übergeben Sie bei einer Stimmabgabe vor IhrerWahlbehörde in jedemFall dieWahlkarte samt InhaltdemWahlleiter;erwird
Ihnendieweiteren Schritte beider Stimmabgabeerklären.
x
LegenSiedemWahlleitereinen amtlichenLichtbildausweis vor.