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GEMEINDERATS- UND

BÜRGERMEISTERWAHLEN AM 28. FEBRUAR 2016

WAHLKARTENINFORMATION

Wahlberechtigte, die am Wahltag voraus-

sichtlich verhindert sein werden, ihr Wahl-

recht im zuständigen Wahllokal auszuüben,

können, sofern sie nicht die Ausübung des

Wahlrechtes vor einer Sonderwahlbehörde

beantragt haben, die Ausstellung einer Wahl-

karte zur Ausübung des Wahlrechtes im Weg

der Briefwahl beantragen.

Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte

ist

schriftlich

bis spätestens Mittwoch, den

24. Februar 2016

, oder

mündlich

bis spätestens

Freitag, den

26. Februar

2016, 12.00 Uhr

, bei der

Gemeinde zu stellen.

Schriftliche Anträge

können nach Maßgabe der

vorhandenen technischen

Möglichkeiten auch tele-

grafisch, fernschriftlich,

mit Telefax, elektronisch

oder in jeder anderen

technisch möglichen

Weise eingebracht wer-

den. Nicht möglich ist

jedoch ein telefonischer

Antrag! Beim

münd-

lichen Antrag

ist die

Identität durch ein

Dokument nachzuwei-

sen, beim schriftlichen

Antrag kann die Iden-

tität, sofern der Antrag

im Fall der elektronischen Einbringung nicht

mit einer qualifizierten elektronischen Signa-

tur versehen ist, auch auf andere Weise, ins-

besondere durch Vorlage der Ablichtung

eines Lichtbildausweises oder einer anderen

Urkunde, glaubhaft gemacht werden. Für die

Antragsstellung kann – anders als für die

Abholung oder die Zusendung der Wahlkarte

– keine Vollmacht erteilt werden.

Wahlkarten werden ab dem

18. Februar

2016

ausgestellt und können entweder bei

der Gemeinde persönlich oder von einer vom

Antragsteller bevollmächtigten Person abge-

holt oder bei Angabe einer Zustelladresse

zugesandt werden.

Der Antragsteller hat die Wahlkarte bis zur

Stimmabgabe sorgfältig zu verwahren. Für

abhanden gekommene oder unbrauchbar

gewordene Wahlkarten, amtliche Stimmzettel

oder Wahlkuverts darf

kein Ersatz

ausgefolgt werden.

Wahlberechtigte, die eine Wahlkarte

beantragt haben, dürfen ihr Wahlrecht nur im

Weg der Briefwahl oder direkt vor ihrer

Wahlbehörde am Wahltag ausüben.

Die gültig ausgefüllte und verschlossene

Wahlkarte ist der Gemeinde so

rechtzeitig

zu

übersenden

(Portokosten

trägt die Ge-

meinde) oder

zu

übermitteln

,

dass die Wahl-

karte bei der

Gemeinde

spätestens am

26. Februar

2016

einlangt,

oder aber

wäh-

rend der Wahl-

zeit am Wahltag

der Wahlbehörde, in

deren Wählerver-

zeichnis der Wähler

eingetragen ist, zu

übermitteln. Die Über-

mittlung an die

Gemeinde bzw. die

Wahlbehörde kann

durch persönliche Übergabe oder durch

Übergabe mittels Boten erfolgen.

Keine zulässige Übermittlung

ist der

Einwurf der Wahlkarte in den

Briefkasten

der Gemeinde!

Im Übrigen ist die Vorgangsweise bei der

Stimmabgabe den Ausführungen auf der

Wahlkarte zu entnehmen.

Das Recht zur Ausübung des Wahlrechtes vor

der Sonderwahlbehörde aus Alters-, Krank-

heits- oder ähnlichen Gründen am Wahltag

bleibt davon unberührt.

Der Bürgermeister:

Dietmar Zant

Hinweis für Briefwähler:

Nach der Stimmabgabeübermitteln Sie bittedie gut verschlosseneWahlkarte (bei

schadhafter Gummierung bitteein Klebemittel verwenden) so rechtzeitig andieumseitigangeführte

Gemeindewahlbehörde, dass sie

spätestensam 26. Februar 2016

dorteinlangt oder geben Sie sie

spätestensan diesemTag währendder Amtsstunden bei Ihrer Gemeindeab.Wahlkarten könnenauch noch

amWahltag imWahllokal, in dessenWählerverzeichnis Sieeingetragen sind, abgegebenwerden.

Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2016

Wahlkarte

Von der

Gemeinde

auszufüllen:

Daten des Wählers

Gemeinde

Wahlsprengel

FortlaufendeZahl imWählerverzeichnis

Familien- bzw.NachnameundVorname

Geburtsjahr

Straße/Gasse/Platz/Hausnummer

Ort,Datum

Unterschriftdes

Bürgermeisters/

fürdenBürgermeister

Amtsstampiglie

Die oben genanntePerson ist berechtigt, ihrWahlrecht auch außerhalb des

Ortes,an dem sie imWählerverzeichniseingetragen ist, auszuüben.Für

abhanden gekommene oderunbrauchbar gewordeneWahlkarten,

WahlkuvertsoderStimmzetteldarf in keinemFalleinErsatzausgefolgt

werden.

Von der

Wahlbehörde

im Fall der Stimmabgabe vor dieser am Wahltag auszufüllen:

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Vom

Wähler

im Fall der Briefwahl auszufüllen:

Eidesstattliche Erklärung

Mit meiner Unterschrift erkläre ich eidesstattlich, dass ich den inliegenden amtlichen Stimmzettel persönlich,

unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt habe.

Unterschrift:

Mit dieserWahlkarte könnenSie Ihre Stimme fürdie Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2016 auf folgendeWeise abgeben:

1. MittelsBriefwahl, frühestenssofort nach dem ErhaltderWahlkarte, spätestens jedoch am Wahltag:

x

Füllen Siebitte die/den amtlichen Stimmzettel aus.

x

LegenSiedie/denamtlichen Stimmzettel in dasbeiliegendeWahlkuvert.

x

Geben Sie durch Unterfertigung imhierfür vorgesehenen Raum Ihre eidesstattliche Erklärung ab.

SIE HABENSODANNFOLGENDE MÖGLICHKEITEN:

x

Werfen Sie dieWahlkarte so bald wie möglich im Inland oderAusland in einen Briefkastenoder gebenSie sieaufeinemPostamt

auf. Beachten Sie, dass dieWahlkarte spätestens am zweiten Tag vor demWahltagbeider Gemeindewahlbehörde einlangen

muss.

x

Geben Sie dieWahlkarte spätestens am zweiten Tag vor demWahltag während der Amtsstundenbei Ihrer Gemeindeab.

x

Geben Sie dieWahlkarteamWahltag währendderWahlzeit in jenemWahllokal ab, indessenWählerverzeichnisSieeingetragen

sind.

Sie können sichhierbeiauch einesBoten bedienen.

2. Vor Ihrer WahlbehördeamWahltag:

x

Übergeben Sie bei einer Stimmabgabe vor IhrerWahlbehörde in jedemFall dieWahlkarte samt InhaltdemWahlleiter;erwird

Ihnendieweiteren Schritte beider Stimmabgabeerklären.

x

LegenSiedemWahlleitereinen amtlichenLichtbildausweis vor.