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AUS DEM GEMEINDERAT

Die Überprüfung der Kommunalsteuereingänge ergab folgendes Ergebnis:

Bis auf zwei Betriebe (Rückstand 1 bis 2 Monate) werden die Steuern

regelmäßig eingezahlt.

Überprüfung Recyclinghof Leisach (Ablauf, Organisation, Verrechnung etc.):

Die Überprüfung des Recyclinghofs Leisach betreffend Sperrmüll-, Bauschutt und Altholz-

abgaben, dass dem Beschluss des Gemeinderates vom 2. März 2011 nicht entsprochen

wird. Folgende Vorgangsweise könnte sich der Ausschuss mehrheitlich vorstellen:

– Ausstellung von Lieferscheinen (mit Unterschrift als Bestätigung der Mengenabgabe)

– Lieferscheine sind vom Gemeindearbeiter umgehend in der Verwaltung abzugeben

– Die Abgabemengen (Sperrmüll-, Altholz- u. Bauschutt) werden im ÖKOM erfasst

– Bei Überschreitung der festgesetzten Mengen erfolgt die Vorschreibung durch die Verwaltung

– Tarife sind jährlich festzusetzen / Aufnahme in die Gebührenverordnung

– Kundmachung der aktuellen Tarife (Homepage, Gemeindezeitung, Anschlagtafel etc.)

Die Kontrolle der Ausgaben mittels Überwachungsliste – Zeitraum 1. Jänner 2015 bis

25. Juni 2015 ergaben insgesamt Budgetüberschreitungen in der Höhe von

223.679,73 €. Dabei wird vom Ausschuss neuerlich darauf hingewiesen, dass alle

Ausgaben, die eine Überschreitung des Voranschlages bewirken, vom Gemeinderat

zu beschließen sind und die Finanzierung umgehend festzusetzen ist. Grundsätzlich

sollte die Finanzierung im Vorhinein erfolgen.

Recyclinghof Leisach (Abgabe von Bauschutt, Sperrmüll, Altholz):

Über Antrag des Vorsitzenden beschließt der Gemeinderat mehrheitlich, hinsichtlich

der Abgabe und Weiterverrechnung von Mehrmengen im Leisacher Recyclinghof und

zwar den Bauschutt, den Sperrmüll und das Altholz betreffend, dem Vorschlag des

Überprüfungsausschuss folgend vorzugehen.

Genehmigung der Forstwirtschaftsförderung 2014:

Der Gemeinderat genehmigt die Auszahlung der Forstwirtschaftsförderung für das

Jahr 2014 in der Höhe von insgesamt 2.500 € entsprechend der Aufstellung des Ge-

meindewaldaufsehers vom 7. Juli 2015 anteilig an 23 Waldbesitzer einhellig.

Beratung und Beschlussfassung Änderung Flächenwidmungsplan im

Bereich der GP 278/18, 279 und 307 KG Burgfrieden:

Um eine Erweiterung der bestehenden Baulichkeit ermöglichen zu können, beschließt

der Gemeinderat einhellig, die bestehende Sonderflächenwidmung „sonstiges

land- und forstwirtschaftliches Gebäude – SLG-1 – Geräteraum und Stadel“ um rund

200 m² im Bereich der Gp. 278/18, 279 und 307, alle KG Leisach, zu erweitern,

vorbehaltlich eines positiven landwirtschaftlichen Fachgutachtens.

Der Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Leisach

wird dabei vier Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt. Wenn innerhalb

dieser Auflegungsfrist sowie der Stellungnahmefrist von einer Woche keine Stellung-

nahme von hierzu berechtigten Personen oder Stellen abgegeben wird, gilt die

Änderung des Flächenwidmungsplanes als erlassen.

Beratung und Beschlussfassung infrastrukturelle Versorgung des

Gemeindegebietes mit Lichtwellenleiter (Breitbandinternet):

Der Gemeinderat der Gemeinde Leisach spricht sich für die Umsetzung der Errichtung

der Datenhauptleitungen im Gemeindegebiet Leisach als Kooperationsprojekt aller

15 Gemeinden des Planungsverbandes 36 aus und unterstützt damit das Konzept einer

gemeindeübergreifenden Versorgung mit schnellem Internet. Die Gesamtkosten für die

Errichtung der Datenhauptleitung belaufen sich auf 2,133.000 €. Die Umsetzung des

Projektes soll laut Förderrichtlinien des Landes Tirol in den Jahren 2015 bis 2017