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AUS DEM GEMEINDERAT

erfolgen. Nach Abzug der Landesförderung in Höhe von 1,600.000 € verbleiben dem

Planungsverband 36 noch aufzubringende Eigenmittel von 533.000 €. Der Eigenmittel-

anteil für die Gemeinde Leisach beläuft sich laut dem nach Gemeindegröße gestaffelten

Schlüssel auf 26.000 € netto. Dieser ist in drei gleichen Jahresraten in den Jahren 2015

bis 2017 an den Planungsverband 36 für die Errichtung der Datenhauptleitungen zu

leisten. Als Gegenleistung für die Nutzung der Datenhauptleitung und zur Deckung der

Betriebskosten (v. a. von Instandhaltung und Wartung) leistet die Gemeinde Leisach

einen Jahresbeitrag von 645,32 € netto an den Planungsverband 36. Der Gemeinderat

nimmt den Landeszuschuss für die Errichtung der Datenhauptleitung in Höhe von

1,600.000 €, was einer Nettoförderquote von 75 % entspricht, zur Kenntnis.

Zudem legt der Gemeinderat einhellig fest, grundsätzlich die Planung des Trassen-

verlaufes der Leerverrohrung für den Breitbandausbaus mit der Telekom Austria A1

abzustimmen. Hinsichtlich der Erstellung eines Breitbandnetz-Ausbauplanes im

Gemeindegebiet Leisach (Ortsnetz) wird der Bauausschuss bzw. der Bürgermeister

bevollmächtigt, eine Vergabe dann vornehmen zu können, wenn dies noch vor der

nächsten Gemeinderatssitzung erforderlich erscheint.

Dorfkern: Beratung und Beschlussfassung:

(1) Finanzierung;

(2) Vergabe Abbrucharbeiten;

(3) Beauftragung Architekt, Ausführungsplanung und Ausschreibung;

(4) Erstellung der Einladungslisten – Firmenlisten für die Gewerke:

Örtliche Bauaufsicht, Baumeisterarbeiten, Zimmermannsarbeiten,

Elektroinstallationen, Heizung-, Lüftung- und Sanitärinstallationen;

Dachdecker-, Spengler- und Schwarzdeckerarbeiten);

Auch hierzu berichtet der Obmann des Bauausschusses, Bgm.-Stv. Ing. Bernhard

Zanon, wie folgt:

Zu (1) Finanzierung:

Zu dem im Gemeinderat zuletzt beschlossenen Finanzierungs-

plan wurde im Zuge eines Finanzierungsgespräches im Büro des Landesrates Tratter

darauf hingewiesen, dass auch Geldmittel aus der Dorferneuerung eingeplant wur-

den, jedoch hierzu keine konkrete Zusage vorliege. Dies müsse noch überprüft werden

und daher wurde vorweg für heuer eine Bedarfszuweisung in der Höhe 650.000 € zu-

gesagt. Zur Finanzierung der Restsumme, des Eigenanteils der Gemeinde, könne man

auf Rücklagen zurückgreifen, ebenso wird die Aufnahme eines Darlehens erforderlich

sein. Jedenfalls wird hierzu der Gesamtfinanzierungsplan noch heuer fixiert.

Zu (2) Vergabe Abbrucharbeiten:

Der Gemeinderat erteilt den Auftrag zum Ab-

bruch des alten Hanserhofes zum Preis von 8.390 € netto an die Gebr. Dietrich GmbH.

Zu (3) Beauftragung d. Architekten, Ausführungsplanung und Aus-

schreibung:

Nach Verhandlungen vergibt der Gemeinderat die Ausführungsplanung

und Ausschreibung zu folgenden Bedingungen an den Arch. Mag. Peter Schneider

vom Architektenbüro Schneider & Lengauer: Die Honorar-Abrechnung erfolgt nach

den tatsächlichen Herstellungskosten des Bauwerkes, zudem gewährt der Architekt

18 % Nachlass auf den Honorartarif und 3 % Skonto sowie 5 % auf die Neben-

kosten, in Summe ein Auftragsvolumen in der Höhe von rund 80.000 € brutto.

Zu (4) Erstellung der Einladungslisten – Firmenlisten für die Gewerke:

Zu den nachstehend angeführten Gewerken beschließt der Gemeinderat über Vor-

schlag des Bauausschusses die genannten Firmen zur Angebotslegung einzuladen:

– Örtliche Bauaufsicht

Baumeisterarbeiten

Zimmermannsarbeiten

Elektroinstallationen

Heizung-, Lüftung- und Sanitärinstallationen

Dachdecker-, Spengler- und Schwarzdeckerarbeiten