OSTTIROLER
NUMMER 5/2019
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HEIMATBLÄTTER
Plöcken, auf der die Görzer Grafen auf-
grund ihres Geleitrechtes für Sicherheit zu
sorgen hatten, wurden den Matreier Händ-
lern ihre mitgeführten Waren wie Pferde,
Öl, Wein, Honig und anderes abgenom-
men und beschlagnahmt.
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Ein großer Schritt Richtung Frieden war
1292 getan mit dem Vertrag von Ober-
drauburg.
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Erzbischof Konrad IV. von
Salzburg und Graf Albert von Görz ver-
zichteten gegenseitig auf alle Ansprüche,
die zum Teil noch aus dem Jahre 1252 her-
rührten, der Görzer namentlich auf jegliche
Ansprüche auf die Burgen Matrei, Kien-
burg, Mittersill, Sachsenburg und Felds-
berg. Erzbischof Konrad verlieh Albert die
Burg Lind, wie vormals seinen Vorfahren
(gemeint ist damit Graf Albert von Tirol,
sein Großvater mütterlicherseits), zu Lehen
und verzichtete auf alle Ansprüche auf die
Burgen Virgen, Lienz und Oberdrauburg.
Das Hochgericht über die salzburgischen
Gebiete auf dem Katschberg und im Mal-
tatal stand dem Grafen zu. Die Kinder aus
den Ehen salzburgischer und görzischer
Ministerialen sollten geteilt werden. Im
August 1300 beschlossen die Grafen Albert
von Görz und Friedrich von Ortenburg
sowie Erzbischof Konrad von Salzburg als
wichtigste regionale Machtträger einen
Landfrieden für ihre oberkärntnerischen
Gebiete. Ihre Untertanen sollten nicht mehr
mit Gewalt aufeinander losgehen, sondern
sich friedlich bei den zuständigen Gerich-
ten ihr Recht suchen.
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1308 schlossen Erz-
bischof Konrad und Graf Heinrich von
Görz einen Freundschaftsvertrag.
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Konrad
gelobte, dass von salzburgischen Burgen
Matrei, Kienburg, Lengberg, Stall (im
Mölltal), Sachsenburg, Feldsberg und
Gmünd und deren Leuten, wie auch Hein-
rich unter Eid versprach, dass von den gör-
zischen Burgen Heinfels, Virgen, Farben-
stein (Heiligenblut, Mölltal), Fraganter
Klause (Mölltal), Falkenstein (Obervellach,
Mölltal), Penk (Reißeck, Mölltal), Rotten-
stein (Greifenburg, Drautal) und Lind
sowie seinen Leuten keine Gefahr für den
Vertragspartner ausgehen solle. Ein Jahr
später schlossen Graf Heinrich von Görz
und Erzbischof Konrad ein Friedensbünd-
nis, in das auch Graf Otto von Ortenburg
einbezogen wurde.
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Damit war die Zeit der Fehden und Ge-
waltakte zwischen den Görzern und den
Salzburger Erzbischöfen, unter denen vor
allem die Bauern in den salzburgischen
Gebieten Oberkärntens zu leiden hatten,
endgültig vorbei. Der sich über Jahrzehnte
hinziehende und wiederholt gewaltsam
ausgetragene Streit endete in einem Patt,
die einzige langfristige Auswirkung war,
dass die Grafen von Görz (und nach ihnen
die Habsburger als Kärntner und Tiroler
Landesfürsten) die Burgen und Schlösser
Rabenstein, Lienz, Oberdrauburg und
Lind sowie Einkünfte und Besitztümer in
Kals und anderswo als Lehen vom Hoch-
stift Salzburg empfangen mussten.
Die salzburgischen Pfleggerichte
Windisch-Matrei und Lengberg
Ab dem 14. Jahrhundert konnte Salz-
burg ungestört darangehen, im Bereich der
Burgen Matrei und Lengberg seine Herr-
schaft zu festigen und auszubauen. Grund-
gegen Salzburg betreffen. Die Besitzan-
sprüche bezogen sich auf Burg Mittersill,
darauf mussten Graf Albert von Tirol und
seine Frau Uta von Lechsgemünd aus-
drücklich verzichten, auch Graf Meinhard
als Schwiegersohn und potenzieller Erbe.
Die aus dem lechsgemündischen Erbe stam-
menden Burgen Alberts waren, wie aus dem
Vertrag hervorgeht, Virgen (das spätere Ra-
benstein), Drauburg (Oberdrauburg) und
Lind. Burg Virgen, von der aus dem nahe
gelegenen salzburgischen Matrei die größte
Gefahr drohte, wollte der Erwählte Philipp
unbedingt in die Hand bekommen. Daher
hatte Albert Burg Virgen Salzburg zu über-
eignen. Damit das auch geschah, hatte Al-
bert die Burg Virgen, Meinhard die Burg
Lienz (die Vorgängerin von Schloss Bruck
im Bereich der Pfarrkirche St. Ändrä) als Si-
cherstellung dem Erwählten zu überlassen.
Auch Burg Oberdrauburg musste Albert
Salzburg übereignen. Zudem hatte Albert
Salzburg für ausstehende Zahlungen Burg
Lind samt dazugehörigen Besitzungen im
Wert von 400 Mark, weitere Besitzungen in
Kals imWert von 300 Mark sowie sein Gut
Timenitz im Wert von 100 Mark Silber als
Pfand einzuräumen. Überdies sollten alle
Lehen, die Albert vom Hochstift Salzburg
verliehen worden waren, nach seinem Tod
an Salzburg zurückfallen. Der Kienburg war
ein eigener Passus im Vertrag gewidmet,
denn die salzburgischen Ministerialen, die
auf dieser Burg saßen, hatten im Zuge der
Auseinandersetzungen zwischen den Gör-
zern und Salzburg die Seiten gewechselt
und waren zu den Grafen übergelaufen. Al-
bert und Meinhard mussten unter Eid ver-
sprechen, dafür zu sorgen, dass die Kien-
burg wieder in Salzburgs Gewalt komme,
gegebenenfalls durch Belagerung auf ihre
Kosten, und den Herren von Kienburg nir-
gendwo Unterschlupf gewährt werde.
In den nächsten Jahren kehrte Ruhe ein
zwischen den Bündnisblöcken Görz/Tirol
und Salzburg/Kärnten, Graf Albert von
Tirol starb 1253, sein Schwiegersohn Graf
Meinhard von Görz 1258 und um diese
Zeit wurden seine Söhne Meinhard und
Albert aus der Geiselhaft auf Burg Werfen
entlassen. Ihr Kontrahent Philipp von
Spanheim wurde 1257 als Erzbischof ab-
gesetzt. Zweifelhaft ist, ob alle Bedingun-
gen des Friedensvertrages von Lieserhofen
erfüllt worden sind. Burg Virgen blieb im
Besitz der Görzer als Erben Alberts von
Tirol oder kam wieder in ihren Besitz, die
von Albert übereignete Burg Oberdrauburg
und die als Pfand eingesetzte Burg Lind
gingen vorübergehend verloren. Nachdem
aber die Brüder Meinhard (Graf Meinhard
II. von Tirol-Görz) und Albert (Graf Albert
I. von Görz-Tirol) ihre Herrschaft konso-
lidiert und 1271 ihr großväterlich-tiroli-
sches und väterlich-görzisches Erbe end-
gültig geteilt hatten, brach der Konflikt
wieder aus. Höhepunkt dieses permanen-
ten Kleinkriegs war 1278, als Graf Albert
die salzburgische Burg Rangersdorf im
Mölltal ausrauben und zerstören und die
salzburgischen Besitzungen in den Ämtern
Stall und Sachsenburg verheeren ließ.
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Auch die salzburgischen Untertanen in
und um Matrei wurden von den Überfällen
und gewaltsamen Übergriffen, ausgeführt
von den görzischen Ministerialen und
Adeligen, in Mitleidenschaft gezogen. Ein
von Salzburg 1292 erstelltes Schadensver-
zeichnis lastet Graf Albert von Görz und
seinen adeligen Helfershelfern unter an-
derem an: Albert vorenthält im Amt Ma-
trei der Salzburger Kirche Einkünfte in der
Höhe von 50 Mark, die ihr von Graf Kon-
rad von Lechsgemünd überlassen worden
sind. Den Matreier Bauern, die auf Kir-
chengütern sitzen, zwingt der Görzer Graf
Vogteiabgaben auf, die dortigen Zinsbau-
ern werden in die görzische Untertänigkeit
gezogen, so dass sie sich weigern, dem
Hochstift den schuldigen Grundzins zu
entrichten. Wider alles Recht werden die
aus dem Amt Matrei stammenden Leute
gezwungen, auf görzischem Gebiet Zoll zu
zahlen. Auf der Handelsstraße über den
Die „Kienburg“ von Südosten, ehemals salzburgische Grenzfestung im Süden der Herr-
schaft Windisch-Matrei, kolorierter Kupferstich von Johann Nep. Tinkhauser, um 1829.
(Fotoarchiv Meinrad Pizzinini)