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AUS DEM GEMEINDERAT
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Erweiterung des Gemeindeabwasserkanals im Bereich Moosebach-
Kerschbaumer
Der Bürgermeister teilt hierzu dem Gemeinderat mit, dass im Zuge der vorgezogenen Ar-
beiten bei der Wildbachverbauung des Moosebaches durch die WLV Osttirol der Ge-
meindeabwasserkanal im Bereich Grubenweg bis zum Gemeindeweg ober dem Grieser
Wasserbassin aufgrund der sehr günstigen Tiefbaukosten mitverlegt wurde. Da es be-
kanntlich keinen Erschließungsplan zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation, den
sogenannten gelben Zonenplan, mehr gibt, kann ein Kanalanschluss von entlegenen Ob-
jekten nun mehr aufgrund der Prüfung der Wirtschaftlichkeit durchgeführt werden. Hier
konnte nunmehr mit rund einem Drittel der geschätzten Kosten der Ortskanal erweitert
werden. Zugleich wurde auch ein Leerrohr für die LWL Ortsleitung mitverlegt. Die Projek-
tierung wurde bereits aufgrund der Dringlichkeit vom Gemeindevorstand vergeben. Es
wurden für diese Projekt in Summe rund 25.000 Euro ausgegeben.
Nach einiger Beratung, wobei auf eine Beschlussfassung im Gemeinderat vor Projekt-
ausführung hingewiesen wird, stimmt der Gemeinderat dem bereits ausgeführten Pro-
jekt der Erweiterung des Gemeindeabwasserkanals im genannten Bereich
mehrheitlich zu.
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Festlegung der Hebesätze, Gebühren und Tarife ab 1.1.2019
Entsprechend den Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes 2017, des Tiroler Ab-
fallgebührengesetzes sowie des Tiroler Hundesteuergesetzes wird durch den Gemein-
derat der Gemeinde Leisach wie folgt verordnet:
Artikel I
Die
Kanalgebührenordnung
der Gemeinde Leisach vom 17. Dezember 2002
wird aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13. Dezember 2018 wie folgt
geändert (alle Beträge inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer):
– die
Anschlussgebühr
nach § 3 Abs. 3 beträgt ............................ 5,51 € je m³
der Bemessungsgrundlage
– die
Mindestanschlussgebühr
nach § 3 Abs. 3 beträgt ................. 4.413,38 €
– die
Benutzungsgebühr
nach § 5 Abs. 2 beträgt.......................... 2,75 € je m³
Wasserverbrauch.
Artikel II
Die
Wasserleitungsgebührenverordnung
der Gemeinde Leisach vom
17. Dezember 2002, zuletzt geändert mit Beschluss vom 26. November 2008, wird
aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13. Dezember 2018 wie folgt geändert
(alle Beträge inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer):
– die
Anschlussgebühr
nach § 3 Abs. 2 beträgt ............................. 2,65 € je m³
der Bemessungsgrundlage
– die
Anschlussgebühr für Schwimmbecken
beträgt ............... 32,67 € je m³
der Bemessungsgrundlage,
– die
Mindestanschlussgebühr
nach § 3 Abs. 2 beträgt ................. 1.349,23 €
– die
Wasser(benützungs)gebühr
nach § 4 Abs. 2 beträgt ........... 1,00 € je m³
Wasserverbrauch
– die
Zählergebühr
nach § 5 für jedes angeschlossene Objekt, bis 25 mm ... 8,24 €/Jahr
über 25 mm 16,46 €/Jahr
Artikel III
Die
Abfallgebührenverordnung
der Gemeinde Leisach vom 28. November
2002 wird aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13. Dezember 2018 wie