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AUS DEM GEMEINDERAT

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Erweiterung des Gemeindeabwasserkanals im Bereich Moosebach-

Kerschbaumer

Der Bürgermeister teilt hierzu dem Gemeinderat mit, dass im Zuge der vorgezogenen Ar-

beiten bei der Wildbachverbauung des Moosebaches durch die WLV Osttirol der Ge-

meindeabwasserkanal im Bereich Grubenweg bis zum Gemeindeweg ober dem Grieser

Wasserbassin aufgrund der sehr günstigen Tiefbaukosten mitverlegt wurde. Da es be-

kanntlich keinen Erschließungsplan zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation, den

sogenannten gelben Zonenplan, mehr gibt, kann ein Kanalanschluss von entlegenen Ob-

jekten nun mehr aufgrund der Prüfung der Wirtschaftlichkeit durchgeführt werden. Hier

konnte nunmehr mit rund einem Drittel der geschätzten Kosten der Ortskanal erweitert

werden. Zugleich wurde auch ein Leerrohr für die LWL Ortsleitung mitverlegt. Die Projek-

tierung wurde bereits aufgrund der Dringlichkeit vom Gemeindevorstand vergeben. Es

wurden für diese Projekt in Summe rund 25.000 Euro ausgegeben.

Nach einiger Beratung, wobei auf eine Beschlussfassung im Gemeinderat vor Projekt-

ausführung hingewiesen wird, stimmt der Gemeinderat dem bereits ausgeführten Pro-

jekt der Erweiterung des Gemeindeabwasserkanals im genannten Bereich

mehrheitlich zu.

+

Festlegung der Hebesätze, Gebühren und Tarife ab 1.1.2019

Entsprechend den Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes 2017, des Tiroler Ab-

fallgebührengesetzes sowie des Tiroler Hundesteuergesetzes wird durch den Gemein-

derat der Gemeinde Leisach wie folgt verordnet:

Artikel I

Die

Kanalgebührenordnung

der Gemeinde Leisach vom 17. Dezember 2002

wird aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13. Dezember 2018 wie folgt

geändert (alle Beträge inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer):

– die

Anschlussgebühr

nach § 3 Abs. 3 beträgt ............................ 5,51 € je m³

der Bemessungsgrundlage

– die

Mindestanschlussgebühr

nach § 3 Abs. 3 beträgt ................. 4.413,38 €

– die

Benutzungsgebühr

nach § 5 Abs. 2 beträgt.......................... 2,75 € je m³

Wasserverbrauch.

Artikel II

Die

Wasserleitungsgebührenverordnung

der Gemeinde Leisach vom

17. Dezember 2002, zuletzt geändert mit Beschluss vom 26. November 2008, wird

aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13. Dezember 2018 wie folgt geändert

(alle Beträge inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer):

– die

Anschlussgebühr

nach § 3 Abs. 2 beträgt ............................. 2,65 € je m³

der Bemessungsgrundlage

– die

Anschlussgebühr für Schwimmbecken

beträgt ............... 32,67 € je m³

der Bemessungsgrundlage,

– die

Mindestanschlussgebühr

nach § 3 Abs. 2 beträgt ................. 1.349,23 €

– die

Wasser(benützungs)gebühr

nach § 4 Abs. 2 beträgt ........... 1,00 € je m³

Wasserverbrauch

– die

Zählergebühr

nach § 5 für jedes angeschlossene Objekt, bis 25 mm ... 8,24 €/Jahr

über 25 mm 16,46 €/Jahr

Artikel III

Die

Abfallgebührenverordnung

der Gemeinde Leisach vom 28. November

2002 wird aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13. Dezember 2018 wie