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Sitzung vom 24. Jan. 2019
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Beratung und allfällige Beschlussfassung der Auflage der ersten Fort-
schreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Lei-
sach (nach § 64 Abs. 1 und 3 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016
– TROG 2016)
Nach einer ausführlichen Erläuterung der ersten Fortschreibung des Örtlichen Raum-
ordnungskonzeptes der Gemeinde Leisach durch den Gemeinderaumplaner und den
Bürgermeister beschließt der Gemeinderat nach einer längeren Beratung einhellig,
gemäß dem Tiroler Raumordnungsgesetz den Entwurf der ersten Fortschreibung des
örtlichen Raumordnungskonzeptes während sechs Wochen zur öffentlichen Einsicht-
nahme im Gemeindeamt der Gemeinde Leisach aufzulegen.
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Abschluss eines Fördervertrages zur Aktion „Kofinanzierung Land
Tirol Breitband Austria 2020 Leerverrohrungsprogramm“ - Anschluss-
förderung 3.Call (25% Landesförderung zu FFG Bundesförderung)
Hierzu beschließt der Gemeinderat nach einer kurzen Debatte einhellig, den Förder-
vertrag zur Aktion „Kofinanzierung Land Tirol Breitband Austria 2020 Leerverroh-
rungsprogramm“ – Anschlussförderung 3.Call (25% Landesförderung zu FFG
Bundesförderung) mit dem Land Tirol abzuschließen.
AUS DEM GEMEINDERAT
Sehr geehrte Hundebesitzerin,
sehr geehrter Hundebesitzer!
Leider ist die Verschmutzung von Grünflä-
chen und Feldern durch Hundekot auch in
unserer Gemeinde ein ernstes Problem. Vor
allem Familien mit Kindern und Bauern lei-
den unter den Verunreinigungen.
Ich darf Sie als Hundebesitzer dringend bit-
ten, Rücksicht auf andere Bevölkerungsgrup-
pen in unserer Gemeinde zu nehmen. Es ist
für niemanden angenehm, in ein Hundehäu-
ferl zu steigen. Bedenken Sie auch, dass
die Felder und Wiesen unseren Bauern zur
Lebensmittel-Produktion dienen. Die Verun-
reinigung durch Hundekot hat direkte Fol-
gen. Kühe fressen das verschmutzte Gras
nicht mehr, auch die Übertragung von
Krankheiten ist nicht ausgeschlossen.
Das Wegräumen des Hundekots durch den
Hundehalter ist unerlässlich. Bei allen Hunde-
besitzern, die das bereits tun, möchte ich
mich herzlich bedanken. An alle anderen
möchte ich appellieren, in Zukunft dafür zu
sorgen, dass öffentliche und private Flächen
nicht durch Hundekot verunreinigt werden.
Rein rechtlich wäre es möglich, im Rahmen
des Feldschutzgesetzes (§ 2 Feldfrevel)
gegen die Verschmutzung landwirtschaftli-
cher Flächen vorzugehen. Das Strafmaß für
Feldfrevel beträgt bis zu 2.200 Euro.
Zudem hat der Gemeinderat der Gemeinde
Leisach bereits Ende 2012 eine Verordnung
erlassen, wonach Hundehalter/innen und
alle Personen, die sich in der Öffentlichkeit
mit Hunden bewegen, dafür zu sorgen
haben, dass das gesamte Gemeindegebiet
Leisach (insbesondere landwirtschaftliche
Flächen, Grünanlagen, Kinderspielplätze
und Verkehrsflächen) nicht durch Hundekot
verunreinigt wird. Die Besitzer/innen und
Verwahrer/innen von Hunden sind ver-
pflichtet, die durch ihre Hunde verursachten
Verunreinigungen unverzüglich zu entfer-
nen.
Wir wollen jedoch vor allem auf Bewusst-
seinsbildung setzen. Das Verhängen von
Strafen kann erst der letzte Schritt sein. Es
geht um ein gedeihliches Miteinander in der
Gemeinde, zu dem jeder seinen Teil beitra-
gen muss.
In diesem Sinne bitte ich um Rücksicht-
nahme und entsprechendes Verhalten und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister Ing. Bernhard Zanon
VERSCHMUTZUNG DURCH HUNDEKOT