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Sitzung vom 24. Jan. 2019

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Beratung und allfällige Beschlussfassung der Auflage der ersten Fort-

schreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Lei-

sach (nach § 64 Abs. 1 und 3 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016

– TROG 2016)

Nach einer ausführlichen Erläuterung der ersten Fortschreibung des Örtlichen Raum-

ordnungskonzeptes der Gemeinde Leisach durch den Gemeinderaumplaner und den

Bürgermeister beschließt der Gemeinderat nach einer längeren Beratung einhellig,

gemäß dem Tiroler Raumordnungsgesetz den Entwurf der ersten Fortschreibung des

örtlichen Raumordnungskonzeptes während sechs Wochen zur öffentlichen Einsicht-

nahme im Gemeindeamt der Gemeinde Leisach aufzulegen.

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Abschluss eines Fördervertrages zur Aktion „Kofinanzierung Land

Tirol Breitband Austria 2020 Leerverrohrungsprogramm“ - Anschluss-

förderung 3.Call (25% Landesförderung zu FFG Bundesförderung)

Hierzu beschließt der Gemeinderat nach einer kurzen Debatte einhellig, den Förder-

vertrag zur Aktion „Kofinanzierung Land Tirol Breitband Austria 2020 Leerverroh-

rungsprogramm“ – Anschlussförderung 3.Call (25% Landesförderung zu FFG

Bundesförderung) mit dem Land Tirol abzuschließen.

AUS DEM GEMEINDERAT

Sehr geehrte Hundebesitzerin,

sehr geehrter Hundebesitzer!

Leider ist die Verschmutzung von Grünflä-

chen und Feldern durch Hundekot auch in

unserer Gemeinde ein ernstes Problem. Vor

allem Familien mit Kindern und Bauern lei-

den unter den Verunreinigungen.

Ich darf Sie als Hundebesitzer dringend bit-

ten, Rücksicht auf andere Bevölkerungsgrup-

pen in unserer Gemeinde zu nehmen. Es ist

für niemanden angenehm, in ein Hundehäu-

ferl zu steigen. Bedenken Sie auch, dass

die Felder und Wiesen unseren Bauern zur

Lebensmittel-Produktion dienen. Die Verun-

reinigung durch Hundekot hat direkte Fol-

gen. Kühe fressen das verschmutzte Gras

nicht mehr, auch die Übertragung von

Krankheiten ist nicht ausgeschlossen.

Das Wegräumen des Hundekots durch den

Hundehalter ist unerlässlich. Bei allen Hunde-

besitzern, die das bereits tun, möchte ich

mich herzlich bedanken. An alle anderen

möchte ich appellieren, in Zukunft dafür zu

sorgen, dass öffentliche und private Flächen

nicht durch Hundekot verunreinigt werden.

Rein rechtlich wäre es möglich, im Rahmen

des Feldschutzgesetzes (§ 2 Feldfrevel)

gegen die Verschmutzung landwirtschaftli-

cher Flächen vorzugehen. Das Strafmaß für

Feldfrevel beträgt bis zu 2.200 Euro.

Zudem hat der Gemeinderat der Gemeinde

Leisach bereits Ende 2012 eine Verordnung

erlassen, wonach Hundehalter/innen und

alle Personen, die sich in der Öffentlichkeit

mit Hunden bewegen, dafür zu sorgen

haben, dass das gesamte Gemeindegebiet

Leisach (insbesondere landwirtschaftliche

Flächen, Grünanlagen, Kinderspielplätze

und Verkehrsflächen) nicht durch Hundekot

verunreinigt wird. Die Besitzer/innen und

Verwahrer/innen von Hunden sind ver-

pflichtet, die durch ihre Hunde verursachten

Verunreinigungen unverzüglich zu entfer-

nen.

Wir wollen jedoch vor allem auf Bewusst-

seinsbildung setzen. Das Verhängen von

Strafen kann erst der letzte Schritt sein. Es

geht um ein gedeihliches Miteinander in der

Gemeinde, zu dem jeder seinen Teil beitra-

gen muss.

In diesem Sinne bitte ich um Rücksicht-

nahme und entsprechendes Verhalten und

verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Bürgermeister Ing. Bernhard Zanon

VERSCHMUTZUNG DURCH HUNDEKOT