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AUS DEM GEMEINDERAT

– die

Graberrichtungsgebühren

nach § 3 Abs. 1 und 2 betragen

für das Öffnen und Schließen eines Erd- oder Wandgrabes ..................... 377,76 €

für eine einfache Tieferlegung (Grabtiefe 220 cm) ................................... 191,77 €

für eine zweifache Tieferlegung (Grabtiefe 260 cm) ................................ 249,77 €

für eine Urnenbeisetzung im Erd- oder Wandgrab ..................................... 94,57 €

für eine Urnenbeisetzung in der Urnennische ............................................ 63,05 €

– die

Gebühr für die Inanspruchnahme von Friedhofseinrichtungen

nach § 4 Abs. 1 beträgt

für die Benützung der Friedhofskapelle..................................................... 84,91 €

– die

Gebühr für Exhumierungen und Umbettungen

nach § 5 beträgt ............................................................................ 2.060,40 €

Artikel V

Die

Hundesteuerverordnung

der Gemeinde Leisach vom 1. Mai 1982 wird auf-

grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13. Dezember 2018 wie folgt geändert:

– die

Höhe der Steuer für einen Hund

nach § 2

beträgt pro Jahr .................................................................................. 50,00 €

– die

Höhe der Steuer für jeden weiteren Hund

nach § 2

beträgt pro Jahr ...............................................................................je 55,00 €

– Wach- und Berufshunde nach dem Tiroler Hundesteuergesetz sind nach § 3 von

der Steuer befreit.

Diese Verordnung tritt mit 01.01.2019 in Kraft.

Zudem werden die Entgelte für Dienstleistungen des Gemeindeamtes Leisach, des Ge-

meindebauhofes Leisach, der Kindergartenbeitrag für den Besuch des Kindergartens

Leisach je Kind pro Tag für 3-jährige Kinder sowie Kinder in der Sommerkinderbe-

treuung geringfügig angepasst.

+

Grundverkehr, Erwerb des Grundstückes, der Gst. 389/1, KG Leisach

Dem Antrag des Gemeindevorstandes zum Ankauf des Grundstückes Gst. 389/1, KG

Leisach, im Ausmaß von gesamt 1.323 m² zum Preis von € 99.225,- von Eduard Kon-

triner, Wien, stimmt der Gemeinderat nach einer kurzen Beratung mehrheitlich zu. Die

Vertragserrichtungs- und sonstige Grunderwerbskosten gehen zu Lasten der Käuferin.

+

Aufnahme von Darlehen zur (Aus)Finanzierung folgender Investitionen

bzw. Vorhaben: a) Gemeindehaus neu, b) Straßensanierungen, c)

Grundverkehr

Der Bürgermeister teilt dem Gemeinderat mit, dass bekanntlich geplant war, für das

Bauvorhaben „Gemeindehaus neu“ ein Darlehen in der Höhe von € 500.000,- auf-

zunehmen. So musste nunmehr zur Ausfinanzierung die Darlehenssumme erhöht wer-

den, da noch zusätzliche Arbeiten beauftragt wurden. Die ausgeschriebene

Darlehenssumme von einer Million Euro verteilt sich daher nunmehr wie folgt:

BV Gemeindehaus neu..................................................................EUR 700.000,--

BV Straßensanierungen.................................................................EUR 100.000,--

Grundverkehr ..............................................................................EUR 200.000,--

Es wurden 7 heimische Banken zur Angebotslegung eingeladen und sind dazu frist-

gerecht von drei Banken Angebote eingelangt, wobei die Hypo Tirol Bank AG zwei

unterschiedliche Angebote gelegt hat.

Hinsichtlich des Gesamtfinanzierungsplans zur Errichtung des neuen Gemeindehau-

ses teilt der Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass ein solcher bereits Mitte Dez.

2014 im Gemeinderat beschlossen wurde und dieser nunmehr wie folgt abgeändert

werden muss: