10
AUS DEM GEMEINDERAT
– die
Graberrichtungsgebühren
nach § 3 Abs. 1 und 2 betragen
für das Öffnen und Schließen eines Erd- oder Wandgrabes ..................... 377,76 €
für eine einfache Tieferlegung (Grabtiefe 220 cm) ................................... 191,77 €
für eine zweifache Tieferlegung (Grabtiefe 260 cm) ................................ 249,77 €
für eine Urnenbeisetzung im Erd- oder Wandgrab ..................................... 94,57 €
für eine Urnenbeisetzung in der Urnennische ............................................ 63,05 €
– die
Gebühr für die Inanspruchnahme von Friedhofseinrichtungen
nach § 4 Abs. 1 beträgt
für die Benützung der Friedhofskapelle..................................................... 84,91 €
– die
Gebühr für Exhumierungen und Umbettungen
nach § 5 beträgt ............................................................................ 2.060,40 €
Artikel V
Die
Hundesteuerverordnung
der Gemeinde Leisach vom 1. Mai 1982 wird auf-
grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13. Dezember 2018 wie folgt geändert:
– die
Höhe der Steuer für einen Hund
nach § 2
beträgt pro Jahr .................................................................................. 50,00 €
– die
Höhe der Steuer für jeden weiteren Hund
nach § 2
beträgt pro Jahr ...............................................................................je 55,00 €
– Wach- und Berufshunde nach dem Tiroler Hundesteuergesetz sind nach § 3 von
der Steuer befreit.
Diese Verordnung tritt mit 01.01.2019 in Kraft.
Zudem werden die Entgelte für Dienstleistungen des Gemeindeamtes Leisach, des Ge-
meindebauhofes Leisach, der Kindergartenbeitrag für den Besuch des Kindergartens
Leisach je Kind pro Tag für 3-jährige Kinder sowie Kinder in der Sommerkinderbe-
treuung geringfügig angepasst.
+
Grundverkehr, Erwerb des Grundstückes, der Gst. 389/1, KG Leisach
Dem Antrag des Gemeindevorstandes zum Ankauf des Grundstückes Gst. 389/1, KG
Leisach, im Ausmaß von gesamt 1.323 m² zum Preis von € 99.225,- von Eduard Kon-
triner, Wien, stimmt der Gemeinderat nach einer kurzen Beratung mehrheitlich zu. Die
Vertragserrichtungs- und sonstige Grunderwerbskosten gehen zu Lasten der Käuferin.
+
Aufnahme von Darlehen zur (Aus)Finanzierung folgender Investitionen
bzw. Vorhaben: a) Gemeindehaus neu, b) Straßensanierungen, c)
Grundverkehr
Der Bürgermeister teilt dem Gemeinderat mit, dass bekanntlich geplant war, für das
Bauvorhaben „Gemeindehaus neu“ ein Darlehen in der Höhe von € 500.000,- auf-
zunehmen. So musste nunmehr zur Ausfinanzierung die Darlehenssumme erhöht wer-
den, da noch zusätzliche Arbeiten beauftragt wurden. Die ausgeschriebene
Darlehenssumme von einer Million Euro verteilt sich daher nunmehr wie folgt:
BV Gemeindehaus neu..................................................................EUR 700.000,--
BV Straßensanierungen.................................................................EUR 100.000,--
Grundverkehr ..............................................................................EUR 200.000,--
Es wurden 7 heimische Banken zur Angebotslegung eingeladen und sind dazu frist-
gerecht von drei Banken Angebote eingelangt, wobei die Hypo Tirol Bank AG zwei
unterschiedliche Angebote gelegt hat.
Hinsichtlich des Gesamtfinanzierungsplans zur Errichtung des neuen Gemeindehau-
ses teilt der Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass ein solcher bereits Mitte Dez.
2014 im Gemeinderat beschlossen wurde und dieser nunmehr wie folgt abgeändert
werden muss: