Table of Contents Table of Contents
Previous Page  7 / 40 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 7 / 40 Next Page
Page Background

7

AUS DEM GEMEINDERAT

Sept. 2018 die Richtlinie über die Gewährung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe

mit Wirksamkeit 1.1.2019 geändert hat. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen

folgende Punkte:

– Einführung einer tirolweit einheitlichen Anwartschaftszeit (Hauptwohnsitz durch-

gehend seit mindestens zwei Jahren oder insgesamt 15 Jahre Hauptwohnsitz in der

jeweiligen Gemeinde)

– Verbesserung der Zumutbarkeitstabelle (Anhebung Freibetrag, Einführung Familien-

regelung)

– Erhöhung der sozialen Treffsicherheit bei Studierenden (das Einkommen der Eltern

wird berücksichtigt)

– Änderung der Kostenverteilung (von dzt. 70 % Land / 30 % Gemeinde auf 80 %

Land / 20 % Gemeinde).

Der Gemeinderat beschließt daher einhellig, die Richtlinie über die Gewährung von

Mietzinsbeihilfe in Leisach, den GR Beschluss vom 30. Nov. 2005, anzupassen bzw.

entsprechend abzuändern.

+

LWL Angelegenheiten (Vertrag zur Entstörung des Glasfasernetzes/

Herstellung von Objektanschlüssen, Festlegung allfälliger Objektan-

schlusskosten und der Schnittstelle)

Zu diesem Tagesordnungspunkt teilt der Bürgermeister dem Gemeinderat mit, dass für

die Erbringung der Entstörungsleistung des Glasfasernetzes ein Vertragsabschluss mit

einer Spezialfirma erforderlich ist. Als Bestbieter ist nach einer Ausschreibung über

den Planungsverband die STW Spleisstechnik West GmbH, mit einem monatlichen

Entgelt von 2.500 Euro netto, hervorgegangen, wobei dieses Entgelt für alle 15 Mit-

gliedsgemeinden des Planungsverbandes sowie für den Planungsverband selbst gilt.

Somit kann auch der Angebotspreis von netto € 2.500,00/Monat auf die 15 Mit-

gliedsgemeinden und den Planungsverband 36 gemäß Verrechnungsschlüssel vom

28.08.2017 aufgeteilt werden. Diesem notwendigen Vertragsabschluss stimmt der

Gemeinderat nach einer kurzen Beratung einhellig zu.

Weiters beantragt der Bürgermeister die Auftragsvergabe zur Herstellung von Ob-

jektsanschlüssen ebenfalls an den Bestbieter und zwar die STW Spleisstechnik West

GmbH. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass das Angebot der Entstörungslei-

stung mit erhöhtem Service Level mit einer Vergabe der Herstellung von Objektsan-

schlüssen in Verbindung steht. Ebenso stimmt der Gemeinderat dieser Auftrags-

vergabe nach einer kurzen Beratung einhellig zu.

+

Ersuchen des Otto Lobenwein um Löschung des Wiederkaufsrechtes

auf der EZ. 276

Über ein Ersuchen des Otto Lobenwein genehmigt der Gemeinderat die Löschung

des Wiederkaufsrechtes der Gemeinde Leisach aus dem Grundbuch, eingetragen in

seiner Liegenschaft der KG Leisach, einhellig. Alle Kosten hierfür gehen zu Lasten des

Antragstellers.

+

Betrieb des Moosetal-Schleppliftes 2018/19

Nach einiger Beratung beschließt der Gemeinderat über Antrag des Bürgermeisters

mehrheitlich, dem Angebot der Lienzer Bergbahnen AG vom November 2018 zuzu-

stimmen. Zusätzlich sind anlässlich eines Leisacher Dorfschitages nicht nur den Renn-

sportlern, sondern auch deren Begleitpersonen (lt. einer Namensliste) Liftkarten zur

freien Benützung der Gondel und des Schlepplifts auf der Moosalm auszustellen. Die

vereinbarten Zahlungen an die betroffenen Grundeigentümer beim Leisacher Moose-

tallift sind zu leisten. Zudem ist die Liftanlage in Leisach in einem betriebsfähigen Zu-

stand zu halten.