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Einheitlicher Jugendschutz in Österreich
Mit 1. Jänner 2019 gelten in Österreich erstmals weitestgehend einheitliche
Bestimmungen zum Erwerb und Konsum von Alkohol und Tabak, sowie zu
den Ausgehzeiten.
Die Abgabe von Zigaretten, Tabakerzeugnissen, Wasserpfeifen sowie von elektronischen
Produkten, die der Verbrennung oder Verdampfung dienen, ist in Österreich an Personen,
die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten (siehe § 2a TNRSG). Dabei
ist es egal, ob Nikotin enthalten ist oder nicht. Diese Regelung umfasst auch folgende Pro-
dukte: Shisha, E-Shisha, E-Zigaretten, Kautabak, Schnupftabak etc.
Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) sieht einen
umfassenden Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz vor. So gilt ein grundsätzliches
Rauchverbot in Schulen und bei schulbezogenen Veranstaltungen. Weiters herrscht
Rauchverbot in Räumen für schulsportliche Betätigung, schulische oder solche Einrichtun-
gen, in denen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt wer-
den, einschließlich der dazugehörigen Freiflächen. Rauchverbot gilt auch für geschlossene
öffentliche und private Verkehrsmittel zur entgeltlichen oder gewerblichen Personenbe-
förderung (z. B. Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel). In allen anderen Fällen (z. B. private
PKW-Fahrt) gilt ein Rauchverbot, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die das
18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Der Konsum von Tabak und verwandten Erzeugnissen in der Öffentlichkeit ist in den Ju-
gendschutzgesetzen der Bundesländer geregelt. Diese sehen den Konsum von Tabak und
verwandten Erzeugnissen erst ab 18 Jahren vor. Verstöße gegen die Bestimmungen werden
gemäß den jeweiligen Jugendschutzgesetzen geahndet. Eine genaue Auflistung der Strafen
für jedes Bundesland findet sich unter
www.jugendportal.atAlfons Monitzer
Der Amtslei ter informier t
Nachdem uns im Februar endlich der bereits im Dezember ersehnte Schnee seine Aufwartung
gemacht hatte, konnte die Naturrodelbahn Lienzer Dolomiten in bravouröser Manier zum Pub-
likumsrodeln bereitet werden. Mein Dank gilt allen Beteiligten, hauptsächlich aber dem Ob-
mann der Naturrodelbahn und der Union Leisach, Herrn Rudi Tagger, und dem fürs Rodeln
zuständigen Dominik Notter. Die beiden müssen Schnee in den Adern haben – anders ist es
nicht vorstellbar, dass es ihnen gelungen ist, eine derart gut präparierte Strecke anzubieten und
so hervorragend organisierte Wettbewerbe ebendort in Windeseile vonstattengehen zu lassen.
Der Umstand, dass diese Rodelbahn die einzige im Talboden war, die zu dieser Zeit benutzt
werden konnte, ist nur eines der Argumente für die Notwendigkeit der Naturrodelbahn Lienzer
Dolomiten.
Die Hälfte der Gemeinderatsperiode ist vorüber. Nach der alten Tiroler Gemeindeordnung
wären jetzt aus dem Gemeinderat der Gemeindevorstand und der Bürgermeister neu zu
wählen; für mich ein Grund, kurz innezuhalten und die Sinnhaftigkeit der persönlichen Heraus-
forderung und des Wirkens für die Allgemeinheit zu hinterfragen.
Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und politischen Mandatarinnen und Man-
dataren für ihre Arbeit. Freuen wir uns über die vermehrte Anzahl an Tagesstunden, die uns
durch die Sonne geschenkt sind: Das Licht wird uns Kraft geben, die bevorstehenden Aufgaben
zum Wohle der Gemeinschaft zu bewältigen.
Alles Gute.
Bürgermeister Ing. Bernhard M. Zanon