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Einheitlicher Jugendschutz in Österreich

Mit 1. Jänner 2019 gelten in Österreich erstmals weitestgehend einheitliche

Bestimmungen zum Erwerb und Konsum von Alkohol und Tabak, sowie zu

den Ausgehzeiten.

Die Abgabe von Zigaretten, Tabakerzeugnissen, Wasserpfeifen sowie von elektronischen

Produkten, die der Verbrennung oder Verdampfung dienen, ist in Österreich an Personen,

die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, verboten (siehe § 2a TNRSG). Dabei

ist es egal, ob Nikotin enthalten ist oder nicht. Diese Regelung umfasst auch folgende Pro-

dukte: Shisha, E-Shisha, E-Zigaretten, Kautabak, Schnupftabak etc.

Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) sieht einen

umfassenden Nichtraucherinnen- und Nichtraucherschutz vor. So gilt ein grundsätzliches

Rauchverbot in Schulen und bei schulbezogenen Veranstaltungen. Weiters herrscht

Rauchverbot in Räumen für schulsportliche Betätigung, schulische oder solche Einrichtun-

gen, in denen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt wer-

den, einschließlich der dazugehörigen Freiflächen. Rauchverbot gilt auch für geschlossene

öffentliche und private Verkehrsmittel zur entgeltlichen oder gewerblichen Personenbe-

förderung (z. B. Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel). In allen anderen Fällen (z. B. private

PKW-Fahrt) gilt ein Rauchverbot, wenn sich im Fahrzeug eine Person befindet, die das

18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Der Konsum von Tabak und verwandten Erzeugnissen in der Öffentlichkeit ist in den Ju-

gendschutzgesetzen der Bundesländer geregelt. Diese sehen den Konsum von Tabak und

verwandten Erzeugnissen erst ab 18 Jahren vor. Verstöße gegen die Bestimmungen werden

gemäß den jeweiligen Jugendschutzgesetzen geahndet. Eine genaue Auflistung der Strafen

für jedes Bundesland findet sich unter

www.jugendportal.at

Alfons Monitzer

Der Amtslei ter informier t

Nachdem uns im Februar endlich der bereits im Dezember ersehnte Schnee seine Aufwartung

gemacht hatte, konnte die Naturrodelbahn Lienzer Dolomiten in bravouröser Manier zum Pub-

likumsrodeln bereitet werden. Mein Dank gilt allen Beteiligten, hauptsächlich aber dem Ob-

mann der Naturrodelbahn und der Union Leisach, Herrn Rudi Tagger, und dem fürs Rodeln

zuständigen Dominik Notter. Die beiden müssen Schnee in den Adern haben – anders ist es

nicht vorstellbar, dass es ihnen gelungen ist, eine derart gut präparierte Strecke anzubieten und

so hervorragend organisierte Wettbewerbe ebendort in Windeseile vonstattengehen zu lassen.

Der Umstand, dass diese Rodelbahn die einzige im Talboden war, die zu dieser Zeit benutzt

werden konnte, ist nur eines der Argumente für die Notwendigkeit der Naturrodelbahn Lienzer

Dolomiten.

Die Hälfte der Gemeinderatsperiode ist vorüber. Nach der alten Tiroler Gemeindeordnung

wären jetzt aus dem Gemeinderat der Gemeindevorstand und der Bürgermeister neu zu

wählen; für mich ein Grund, kurz innezuhalten und die Sinnhaftigkeit der persönlichen Heraus-

forderung und des Wirkens für die Allgemeinheit zu hinterfragen.

Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und politischen Mandatarinnen und Man-

dataren für ihre Arbeit. Freuen wir uns über die vermehrte Anzahl an Tagesstunden, die uns

durch die Sonne geschenkt sind: Das Licht wird uns Kraft geben, die bevorstehenden Aufgaben

zum Wohle der Gemeinschaft zu bewältigen.

Alles Gute.

Bürgermeister Ing. Bernhard M. Zanon