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Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!
Der hohen Wahrscheinlichkeit entsprechend, die Sonne am Himmel
zu sehen, blicke ich mit Gelassenheit und dem festen Willen,
Vorgenommenes zu erörtern, Entscheidungen zu treffen und diese
umzusetzen, den kommenden Monaten entgegen.
Im Hinblick auf die mehr oder weniger richtige Berichterstattung in
den lokalen Medien erlaube ich mir auf diesem Wege, die Entschei-
dungsfindung einer möglichen Realisierung neuer Gewerbeflächen
in der Leisitze authentisch wiederzugeben. Vor mehr als drei Jahren
wurde die Gemeinde Leisach von der holzverarbeitenden Firma aus
Assling erstmals mit der Idee konfrontiert, zwischen Leisach und
Burgfrieden eine Fläche von circa 6 ½ Hektar für einen weiteren Standort nützen zu wollen.
Bezüglich der benötigten Größe der Fläche, die als gewidmete Gewerbefläche allerdings noch
nicht vorhanden ist, haben wir im Bauausschuss in Gesprächen unsere Befürwortung einerseits
und unsere Befürchtung andererseits mitgeteilt. Jedes Gewerbeunternehmen, welches in Leisach
wegen eines Standortes anfragt, bekommt von mir grundsätzlich folgende Auskunft: bitte sich
zuallererst in der eigenen Gemeinde um einen Standort bemühen und den Grundsatzbeschluss
akzeptieren, dass Grundstücke, die sich im Besitz der Gemeinde befinden, nicht verkauft, son-
dern ausschließlich über Baurechtsverträge gepachtet werden können. Wir wollen, sowohl was
den Grundpreis als auch was etwaige Unterstützungen hinsichtlich der Erschließungskosten
betrifft, nicht in Konkurrenz mit anderen Gemeinden treten. Diese Umstände – einerseits der
enorme Bedarf an in Leisach zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen, und andererseits der
Umstand des Baurechts – waren Grund für einen längeren Überlegungs- und Entscheidungs-
prozess, den wir gemeinsam beschritten haben.
Die Baurechtsgrundsatzentscheidung erklärt sich ausschließlich durch den Fakt, dass man ver-
sucht hat, Flächen zur Schaffung von Arbeitsplätzen günstig zur Verfügung zu stellen, was aber
großteils durch Insolvenzen und daraus resultierende Leerstände bzw. brachliegende Flächen
konterkariert worden ist. Für die Gemeinde Leisach ist das Baurecht die einzige Möglichkeit,
unabhängig vom Finanzausgleichsgesetz bzw. von der Kommunalsteuer dauerhafte Einnahmen
zu lukrieren.
Folgendes wurde der anfragenden Firma in mehreren Gesprächen sowie im August letzten
Jahres schriftlich zu einem fairen Baurechtszins angeboten: die angesprochenen Grundstücke,
welche sich im Eigentum
der Gemeinde Leisach
befinden, für 50 Jahre, mit
der Möglichkeit einer ein-
seitigen Verlängerung um
weitere 50 Jahre, als Bau-
rechtsflächen zu pachten.
Dieses Angebot ist zeitlich
abhängig von der Aufhe-
bung der Widmungssperre,
die durch die Beschluss-
fassung des örtlichen Raum-
ordnungskonzepts gegeben
ist. 6 ½ Hektar Gewerbe-
fläche, die sich zu mehr als
50 % im Eigentum der
Der Bürgermeister
Die Gemeindeflitzer als TeilnehmerInnen beim Vereinsvergleichs-
kampf