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Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!

Der hohen Wahrscheinlichkeit entsprechend, die Sonne am Himmel

zu sehen, blicke ich mit Gelassenheit und dem festen Willen,

Vorgenommenes zu erörtern, Entscheidungen zu treffen und diese

umzusetzen, den kommenden Monaten entgegen.

Im Hinblick auf die mehr oder weniger richtige Berichterstattung in

den lokalen Medien erlaube ich mir auf diesem Wege, die Entschei-

dungsfindung einer möglichen Realisierung neuer Gewerbeflächen

in der Leisitze authentisch wiederzugeben. Vor mehr als drei Jahren

wurde die Gemeinde Leisach von der holzverarbeitenden Firma aus

Assling erstmals mit der Idee konfrontiert, zwischen Leisach und

Burgfrieden eine Fläche von circa 6 ½ Hektar für einen weiteren Standort nützen zu wollen.

Bezüglich der benötigten Größe der Fläche, die als gewidmete Gewerbefläche allerdings noch

nicht vorhanden ist, haben wir im Bauausschuss in Gesprächen unsere Befürwortung einerseits

und unsere Befürchtung andererseits mitgeteilt. Jedes Gewerbeunternehmen, welches in Leisach

wegen eines Standortes anfragt, bekommt von mir grundsätzlich folgende Auskunft: bitte sich

zuallererst in der eigenen Gemeinde um einen Standort bemühen und den Grundsatzbeschluss

akzeptieren, dass Grundstücke, die sich im Besitz der Gemeinde befinden, nicht verkauft, son-

dern ausschließlich über Baurechtsverträge gepachtet werden können. Wir wollen, sowohl was

den Grundpreis als auch was etwaige Unterstützungen hinsichtlich der Erschließungskosten

betrifft, nicht in Konkurrenz mit anderen Gemeinden treten. Diese Umstände – einerseits der

enorme Bedarf an in Leisach zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen, und andererseits der

Umstand des Baurechts – waren Grund für einen längeren Überlegungs- und Entscheidungs-

prozess, den wir gemeinsam beschritten haben.

Die Baurechtsgrundsatzentscheidung erklärt sich ausschließlich durch den Fakt, dass man ver-

sucht hat, Flächen zur Schaffung von Arbeitsplätzen günstig zur Verfügung zu stellen, was aber

großteils durch Insolvenzen und daraus resultierende Leerstände bzw. brachliegende Flächen

konterkariert worden ist. Für die Gemeinde Leisach ist das Baurecht die einzige Möglichkeit,

unabhängig vom Finanzausgleichsgesetz bzw. von der Kommunalsteuer dauerhafte Einnahmen

zu lukrieren.

Folgendes wurde der anfragenden Firma in mehreren Gesprächen sowie im August letzten

Jahres schriftlich zu einem fairen Baurechtszins angeboten: die angesprochenen Grundstücke,

welche sich im Eigentum

der Gemeinde Leisach

befinden, für 50 Jahre, mit

der Möglichkeit einer ein-

seitigen Verlängerung um

weitere 50 Jahre, als Bau-

rechtsflächen zu pachten.

Dieses Angebot ist zeitlich

abhängig von der Aufhe-

bung der Widmungssperre,

die durch die Beschluss-

fassung des örtlichen Raum-

ordnungskonzepts gegeben

ist. 6 ½ Hektar Gewerbe-

fläche, die sich zu mehr als

50 % im Eigentum der

Der Bürgermeister

Die Gemeindeflitzer als TeilnehmerInnen beim Vereinsvergleichs-

kampf