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St. Veiter Zeilen / Ausgabe 14

Sitzungsprotokolle

Feststellungen getroffen wurden.

3. Jahresrechnung 2016 – für Ge-

meinde St. Veit und Gemeinde St.

Veit-Immobilien KG

Die Jahresrechnung 2016 ist in der Zeit

von 10.02.2017 bis 24.02.2017 zur allge-

meinen Einsichtnahme aufgelegen, die

Kundmachung erfolgte ab 02.02.2017.

Es erfolgte eine Einsichtnahme jedoch

keine Stellungnahme hierzu.

Ein Entwurf der Jahresrechnung erging

an alle Gemeinderatsparteien.

Der Kassenverwalter trägt die Jahres-

rechnung vor. Der Bürgermeister und

der Kassenverwalter geben Erläuterun-

gen und Auskünfte zu den Anfragen der

Gemeinderäte.

Die Jahresrechnung ergibt einen Ab-

gang von € 41.606,23

Insbesondere wurden Themen wie:

Sanierung WVA Moos und Quelle

Oberholz, Aufstellen der neuen Halte-

stellenschilder, Winterdienst, Kranken-

anstalten, Ankauf Rüstfahrzeug der FF

St. Jakob angesprochen und erläutert.

Der Bürgermeister erklärt, dass er in

Kürze einen Termin bei Landesrat Trat-

ter hat um über die finanzielle Lage der

Gemeinde zu beraten. Der Abgang ist

zwar im heurigen Jahr nicht so groß,

jedoch wurden Gelder, die für beson-

dere Zwecke vorgesehen waren (Stra-

ßensanierungen) zur Aufrechterhaltung

des Haushalts verwendet. Wenn heuer

die Arbeiten dann durchgeführt wer-

den sind die Ausgaben zu erwarten. Um

diese Budgetlücke zu schließen und die

wiederum äußerst knappe Finanzlage

zu bereinigen wird der Bürgermeister

versuchen vom Land eine Bedarfszu-

weisung für den Haushaltsausgleich zu

bekommen. Weiters ist bekannt gewor-

den, dass sich die Bausumme für die

Verbauung Gsaritzerbach wesentlich

erhöht hat. Hier gibt es eine Forderung

von ca. 70.000 Euro. Für eine Hebebüh-

ne (Erlangung der Barrierefreiheit) im

Schulgebäude St. Jakob wäre ein Bei-

trag von ca. 30.000 Euro zu zahlen. Auch

diese Position ist im Voranschlag nicht

vorgesehen. Auch diese Themen wird

der Bürgermeister bei dieser Gelegen-

heit vorbringen.

Der Verschuldungsgrad der Gemeinde

beträgt derzeit weit über 100 %, der Ge-

samtschuldenstand ca. 660.000 Euro.

Das Ergebnis der Jahresrechnung lautet

wie folgt:

Ordentlicher Haushalt:

Einnahmen:

€ 1.691.671,04

Ausgaben:

€1.733.277,27

ABGANG:

- € 41.606,23

Außerordentlicher Haushalt:

Einnahmen:

€ 72.436,79

Ausgaben:

€ 15.114,19

ÜBERSCHUSS:

€ 57.322,60

Immobilien KG:

Einnahmen:

€ 15.644,31

Ausgaben:

€ 15.348,92

ÜBERSCHUSS:

€ 295,39

b) Bericht des Überprüfungsaus-

schusses

Die Jahresrechnung wurde anlässlich

der Kassenprüfung am 08.02.2017 über-

prüft. Es wurden keine Beanstandungen

und Mängel festgestellt.

Der Bürgermeister übergibt nun den

Vorsitz an den Vizebürgermeister. Ein

Ersatzmitglied für den Bürgermeister ist

nicht anwesend.

c) Entlastung des Rechnungslegers

Nach Beratung beschließt der Gemein-

derat einstimmig die Haushaltsplan-

Überschreitungen im ordentlichen

Haushalt (lt. Überwachungsliste Seite

13) sowie im außerordentlichen Haus-

halt (lt. Überwachungsliste Seite 18) der

Jahresrechnung 2016 zu genehmigen.

Insbesondere werden jene Überschrei-

tungen über € 15.000 bewilligt.

Die Bedeckung der HH-Plan-Über-

schreitungen ist teilweise durch Mehr-

einnahmen aus dem ordentlichen Haus-

halt (lt. Überwachungsliste Seite 17)

und teilweise Mehreinnahmen aus dem

außerordentlichen Haushalt (lt. Überwa-

chungsliste Seite19) gegeben.

In Abwesenheit des Bürgermeisters

stellt Bürgermeister-Stellvertreter Wer-

ner Großlercher den Antrag, die Jah-

resrechnung für das Jahr 2016 in der

vorgelegten Form sowie die Haushalts-

überschreitungen zu genehmigen und

dem Bürgermeister als Rechnungsleger

die Entlastung zu erteilen.

Abstimmung: mit 10 Stimmen dafür

(einstimmig)

4. Beschluss der Waldumlage 2017

Der Gemeinderat beschließt nach § 10

der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr.

55 in der jeweils geltenden Fassung, zur

teilweisen Deckung des Personalauf-

wandes für den Gemeindewaldaufseher

folgende Verordnung:

§ 1 Festsetzung des Gesamtbetrages

der Umlage

Der Gesamtbetrag der Umlage wird für

das Jahr 2017 mit 13.501,42 Euro festge-

setzt. Der der Festsetzung der Waldum-

lage zugrunde liegende Gesamtbetrag

für den Gemeindewaldaufseher (Jah-

resaufwand) beträgt für das abgelau-

fene Jahr 2016 Euro 54.324,93. Diesem

Betrag liegt eine Waldfläche von insge-

samt 1065,9266 Hektar zugrunde. Der

Hektarsatz beträgt somit Euro 50,96.

§ 2 Höhe des Anteils am Gesamtbe-

trag der Umlage

Der auf den einzelnen Umlagepflichti-

gen entfallende Anteil am Gesamtbe-

trag der Umlage beträgt für den Wirt-

schaftswald im Ertrag 50% (Euro 25,48)

und für den Schutzwald im Ertrag 15%

(Euro 7,64) des Hektarsatzes.

Berechnung:

Wirtschaftswald (WW und WS2):

300,076 ha x € 25,48 = € 7.646,68

Schutzwald im Ertrag:

765,8506 ha x € 7,64 = € 5.854,73

Gesamtumlage:

€ 13.501,42

§ 3 Verfahrensbestimmungen

Für das Verfahren gelten die Bestim-

mungen der Bundesabgabenordnung

– BAO in Verbindung mit dem Tiroler

Abgabengesetz – TAbgG, in der jeweils

geltenden Fassung.

Waldumlagen mit einem Betrag unter

€ 2,00 werden nicht vorgeschrieben.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf

des Tages des Anschlages an der Amts-

tafel in Kraft.

Abstimmung: mit 11 Stimmen dafür

(einstimmig)

5. Beratung und Beschluss über

Grundkauf (öffentliches Wasser-

gut) im Bereich Schmitte für die

geplante Errichtung des Baum-

und

Strauchschnittlagerplatzes

und Übernahme der Zufahrtsstra-

ße in das öffentliche Gut

Im Bereich Schmitte ist die Errich-