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St. Veiter Zeilen / Ausgabe 14
Sitzungsprotokolle
Feststellungen getroffen wurden.
3. Jahresrechnung 2016 – für Ge-
meinde St. Veit und Gemeinde St.
Veit-Immobilien KG
Die Jahresrechnung 2016 ist in der Zeit
von 10.02.2017 bis 24.02.2017 zur allge-
meinen Einsichtnahme aufgelegen, die
Kundmachung erfolgte ab 02.02.2017.
Es erfolgte eine Einsichtnahme jedoch
keine Stellungnahme hierzu.
Ein Entwurf der Jahresrechnung erging
an alle Gemeinderatsparteien.
Der Kassenverwalter trägt die Jahres-
rechnung vor. Der Bürgermeister und
der Kassenverwalter geben Erläuterun-
gen und Auskünfte zu den Anfragen der
Gemeinderäte.
Die Jahresrechnung ergibt einen Ab-
gang von € 41.606,23
Insbesondere wurden Themen wie:
Sanierung WVA Moos und Quelle
Oberholz, Aufstellen der neuen Halte-
stellenschilder, Winterdienst, Kranken-
anstalten, Ankauf Rüstfahrzeug der FF
St. Jakob angesprochen und erläutert.
Der Bürgermeister erklärt, dass er in
Kürze einen Termin bei Landesrat Trat-
ter hat um über die finanzielle Lage der
Gemeinde zu beraten. Der Abgang ist
zwar im heurigen Jahr nicht so groß,
jedoch wurden Gelder, die für beson-
dere Zwecke vorgesehen waren (Stra-
ßensanierungen) zur Aufrechterhaltung
des Haushalts verwendet. Wenn heuer
die Arbeiten dann durchgeführt wer-
den sind die Ausgaben zu erwarten. Um
diese Budgetlücke zu schließen und die
wiederum äußerst knappe Finanzlage
zu bereinigen wird der Bürgermeister
versuchen vom Land eine Bedarfszu-
weisung für den Haushaltsausgleich zu
bekommen. Weiters ist bekannt gewor-
den, dass sich die Bausumme für die
Verbauung Gsaritzerbach wesentlich
erhöht hat. Hier gibt es eine Forderung
von ca. 70.000 Euro. Für eine Hebebüh-
ne (Erlangung der Barrierefreiheit) im
Schulgebäude St. Jakob wäre ein Bei-
trag von ca. 30.000 Euro zu zahlen. Auch
diese Position ist im Voranschlag nicht
vorgesehen. Auch diese Themen wird
der Bürgermeister bei dieser Gelegen-
heit vorbringen.
Der Verschuldungsgrad der Gemeinde
beträgt derzeit weit über 100 %, der Ge-
samtschuldenstand ca. 660.000 Euro.
Das Ergebnis der Jahresrechnung lautet
wie folgt:
Ordentlicher Haushalt:
Einnahmen:
€ 1.691.671,04
Ausgaben:
€1.733.277,27
ABGANG:
- € 41.606,23
Außerordentlicher Haushalt:
Einnahmen:
€ 72.436,79
Ausgaben:
€ 15.114,19
ÜBERSCHUSS:
€ 57.322,60
Immobilien KG:
Einnahmen:
€ 15.644,31
Ausgaben:
€ 15.348,92
ÜBERSCHUSS:
€ 295,39
b) Bericht des Überprüfungsaus-
schusses
Die Jahresrechnung wurde anlässlich
der Kassenprüfung am 08.02.2017 über-
prüft. Es wurden keine Beanstandungen
und Mängel festgestellt.
Der Bürgermeister übergibt nun den
Vorsitz an den Vizebürgermeister. Ein
Ersatzmitglied für den Bürgermeister ist
nicht anwesend.
c) Entlastung des Rechnungslegers
Nach Beratung beschließt der Gemein-
derat einstimmig die Haushaltsplan-
Überschreitungen im ordentlichen
Haushalt (lt. Überwachungsliste Seite
13) sowie im außerordentlichen Haus-
halt (lt. Überwachungsliste Seite 18) der
Jahresrechnung 2016 zu genehmigen.
Insbesondere werden jene Überschrei-
tungen über € 15.000 bewilligt.
Die Bedeckung der HH-Plan-Über-
schreitungen ist teilweise durch Mehr-
einnahmen aus dem ordentlichen Haus-
halt (lt. Überwachungsliste Seite 17)
und teilweise Mehreinnahmen aus dem
außerordentlichen Haushalt (lt. Überwa-
chungsliste Seite19) gegeben.
In Abwesenheit des Bürgermeisters
stellt Bürgermeister-Stellvertreter Wer-
ner Großlercher den Antrag, die Jah-
resrechnung für das Jahr 2016 in der
vorgelegten Form sowie die Haushalts-
überschreitungen zu genehmigen und
dem Bürgermeister als Rechnungsleger
die Entlastung zu erteilen.
Abstimmung: mit 10 Stimmen dafür
(einstimmig)
4. Beschluss der Waldumlage 2017
Der Gemeinderat beschließt nach § 10
der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr.
55 in der jeweils geltenden Fassung, zur
teilweisen Deckung des Personalauf-
wandes für den Gemeindewaldaufseher
folgende Verordnung:
§ 1 Festsetzung des Gesamtbetrages
der Umlage
Der Gesamtbetrag der Umlage wird für
das Jahr 2017 mit 13.501,42 Euro festge-
setzt. Der der Festsetzung der Waldum-
lage zugrunde liegende Gesamtbetrag
für den Gemeindewaldaufseher (Jah-
resaufwand) beträgt für das abgelau-
fene Jahr 2016 Euro 54.324,93. Diesem
Betrag liegt eine Waldfläche von insge-
samt 1065,9266 Hektar zugrunde. Der
Hektarsatz beträgt somit Euro 50,96.
§ 2 Höhe des Anteils am Gesamtbe-
trag der Umlage
Der auf den einzelnen Umlagepflichti-
gen entfallende Anteil am Gesamtbe-
trag der Umlage beträgt für den Wirt-
schaftswald im Ertrag 50% (Euro 25,48)
und für den Schutzwald im Ertrag 15%
(Euro 7,64) des Hektarsatzes.
Berechnung:
Wirtschaftswald (WW und WS2):
300,076 ha x € 25,48 = € 7.646,68
Schutzwald im Ertrag:
765,8506 ha x € 7,64 = € 5.854,73
Gesamtumlage:
€ 13.501,42
§ 3 Verfahrensbestimmungen
Für das Verfahren gelten die Bestim-
mungen der Bundesabgabenordnung
– BAO in Verbindung mit dem Tiroler
Abgabengesetz – TAbgG, in der jeweils
geltenden Fassung.
Waldumlagen mit einem Betrag unter
€ 2,00 werden nicht vorgeschrieben.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf
des Tages des Anschlages an der Amts-
tafel in Kraft.
Abstimmung: mit 11 Stimmen dafür
(einstimmig)
5. Beratung und Beschluss über
Grundkauf (öffentliches Wasser-
gut) im Bereich Schmitte für die
geplante Errichtung des Baum-
und
Strauchschnittlagerplatzes
und Übernahme der Zufahrtsstra-
ße in das öffentliche Gut
Im Bereich Schmitte ist die Errich-