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St. Veiter Zeilen / Ausgabe 14
Sitzungsprotokolle
Die Gemeindeguts-Agrargemeinschaft
St. Veit ist mit 139/623 Anteilen Mitei-
gentümerin der Liegenschaft EZ 150,
Grundparzelle 2159. Gemäß Nutzwert-
gutachten handelt es sich dabei um den
Anteil TOP 8 bestehend aus Heizzentra-
le, Hackschnitzelraum, Gang, Außenan-
lage, Dachfläche und Befüllöffnung.
Geplant war die Errichtung dieser Heiz-
anlage als Fernwärmeheizwerk durch
die Agrargemeinschaft St. Veit i.Def.
Aufgrund von entsprechenden Be-
schlüssen wurde einvernehmlich mit der
Gemeinde St. Veit i.Def. und der OSG
auf die Errichtung dieser Baulichkeiten
verzichtet. Der Miteigentumsanteil TOP
8 ist somit gegenstandslos. Die Agrar-
gemeinschaft St. Veit i.Def. bzw. die
Gemeinde St. Veit i.Def. stimmen hier-
mit der Löschung des Anteil TOP 8 mit
139/623 Anteilen an der Liegenschaft
EZ 150, ohne Entschädigung zu.
Die OSG übernimmt sämtliche Kosten,
welche durch die Löschung dieses Mit-
eigentumsanteiles anfallen (Änderung
Nutzwertgutachten, Änderungsvertrag,
grundbücherliche Durchführung usw.).
Als Gegenleistung für diese Kosten-
übernahme beschließt die Gemeinde
St. Veit i.Def. die kostenlose Abtretung
der Teilfläche 1 mit 17 m² aus der Gp.
2120, EZ 159, laut Vermessungsurkun-
de DI Rudolf Neumayr. Diese Teilfläche
wird der Gp. 2159 (Wohnanlage) zuge-
schlagen. Diese Teilfläche dient dem
Nachweis eines zusätzlichen Parkplatzes
für die ehemalige Arztpraxis, welche
nunmehr von der OSG als Wohnung
vermietet wird.
Die Nebenkosten aus dieser Grundab-
tretung übernimmt ebenfalls die OSG.
Der Gemeinderat kann diesem Vor-
schlag – sowohl für die Gemeinde als
auch für die Gemeindegutsagrarge-
meinschaft – zustimmen.
Abstimmung: mit 11 Stimmen dafür
Der Bürgermeister beantragt wegen
Dringlichkeit einen weiteren Tages-
ordnungspunkt aufzunehmen und vor-
zuziehen: Erlassung einer Verordnung
betreffend die Erklärung der Straße
„Außerzotten“ zu einer Gemeindestra-
ße.
Der Gemeinderat kann diesem Antrag
einstimmig zustimmen.
7: Erlassung einer Verordnung be-
treffend die Erklärung der Straße
„Außerzotten“ zu einer Gemein-
destraße
Der Amtsleiter berichtet, dass die neu
errichtete Straße in Außerzotten nach
den Bestimmungen des Tiroler Stra-
ßengesetzes als „Gemeindestraße“ zu
erklären ist. Es wird daher folgende Ver-
ordnung erlassen:
Verordnung
Erklärung einer Straße zur Gemein-
destraße gemäß § 13 Abs. 1 Tiroler Stra-
ßengesetzim Bereich „Außerzotten“
Der Gemeinderat der Gemeinde St.
Veit in Defereggen erlässt aufgrund des
§ 13 Abs. 1 Tiroler Straßengesetz, LGBl.
Nr. 13/1989, zuletzt geändert durch das
Gesetz LGBl. Nr. 187/2014 (TStG), mit
Beschluss vom 22.12.2016 folgende Ver-
ordnung:
§ 1 Erklärung zur Gemeindestraße:
Das Grundstück mit der Nummer 2190,
KG St. Veit in Defereggen wird, wie im
Plan der Vermessungskanzlei DI Harald
Assam – DI Reinhold Görzer, 9900 Lienz,
vom 14.01.2016, GZ 4347/14 ersichtlich,
zur Gemeindestraße erklärt.
§ 2 Verlauf der Gemeindestraße:
Der Verlauf der Gemeindestraße ist aus
der planlichen Darstellung (Beilage 1
dieser Verordnung) ersichtlich und wird
beschrieben wie folgt:
Im Bereich der Ortschaft Zotten verläuft
die Gemeindestraße Gp. 2190, KG St.
Veit in Defereggen ausgehend von der
L 25 – Defereggentalstraße im Bereich
der Kapelle „Maria Heimsuchung“ (Zot-
tenkirchl) in östliche Richtung bis zum
Haus Görtschach 49 (auf Gp. 634, KG St.
Veit in Defereggen). Gleich östlich der
Kapelle „Maria Heimsuchung“ zweigt
in nordwestliche Richtung eine weitere
Zufahrtsstraße zum Haus Görtschach 5
(auf Gp. 1750, KG St. Veit) ab.
§ 3Benützungsbeschränkungen nach §
4 Abs. 2:
Benützungsbeschränkungen nach § 4
Abs. 2 werden nicht festgelegt
§ 4 Inkrafttreten:
Diese Verordnung tritt mit Ablauf der
Kundmachungsfrist in Kraft.
Abstimmung: mit 11 Stimmen dafür
(einstimmig)
8: Anfragen, Anträge und Allfälliges
Der Bürgermeister bringt dem Gemein-
derat den Kassen-Prüfungsbericht vom
22.12.2016 zur Kenntnis.
GR Thomas Veiter berichtet über Pro-
bleme betreffend Löschwasserversor-
gung im Bereich Mellitz und Gampele
und regt an, eine Lösung zu finden. Der
Bürgermeister wird sich diesbezüglich
mit der Wildbach- und Lawinenverbau-
ung in Verbindung setzen.
Weiters berichtet GR Thomas Veiter
über einen „Felsen“, der auf die Ge-
meindestraße abstürzen könnte. Der
Bürgermeister wird diesbezüglich mit
dem Landesgeologen Kontakt aufneh-
men, damit dieser beim nächsten Ter-
min in Osttirol eine Begutachtung vor-
nimmt.
Betreffend des „Sozialzentrum St. Veit“
(Tagesbetreuung) berichtet der Bürger-
meister, dass es zwischenzeitlich eine
Besprechung mit dem Land Tirol und
dem Eigentümer gegeben hat. Es wird
nun durch einen Architekten ein Plan
darüber erstellt wie das Gebäude barri-
erefrei umgebaut werden kann. Weitere
Gespräche sollen dann erfolgen.
Der Bürgermeister bringt dem Gemein-
derat ein Schreiben von Frau Nöckler
Josefa vor, in welchem sie die „Unter-
bringung“ der Arzt-Ordination in den
ehemaligen Bankräumlichkeiten anregt.
Gemeinderatsitzung am
07.03.2017
1. Begrüßung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister begrüßt die Gemein-
deräte, stellt die Beschlussfähigkeit fest
und eröffnet die Sitzung.
Gemeinderätin Sonja Passler ist nach
Lienz verzogen und wird daher auf ihr
Mandat verzichten.
Heute ist Ersatzgemeinderat Johannes
Obkircher anwesend. Er wird dann als
nächstgereihter in den Gemeinderat
nachrücken.
2. Bericht über Kassenprüfung
Am 8. Feber hat eine Kassaprüfung
stattgefunden. Der Obmann des Über-
prüfungsausschusses (GR Gernot Gas-
ser) berichtet, dass keine besonderen