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St. Veiter Zeilen / Ausgabe 14

Sitzungsprotokolle

Die Gemeindeguts-Agrargemeinschaft

St. Veit ist mit 139/623 Anteilen Mitei-

gentümerin der Liegenschaft EZ 150,

Grundparzelle 2159. Gemäß Nutzwert-

gutachten handelt es sich dabei um den

Anteil TOP 8 bestehend aus Heizzentra-

le, Hackschnitzelraum, Gang, Außenan-

lage, Dachfläche und Befüllöffnung.

Geplant war die Errichtung dieser Heiz-

anlage als Fernwärmeheizwerk durch

die Agrargemeinschaft St. Veit i.Def.

Aufgrund von entsprechenden Be-

schlüssen wurde einvernehmlich mit der

Gemeinde St. Veit i.Def. und der OSG

auf die Errichtung dieser Baulichkeiten

verzichtet. Der Miteigentumsanteil TOP

8 ist somit gegenstandslos. Die Agrar-

gemeinschaft St. Veit i.Def. bzw. die

Gemeinde St. Veit i.Def. stimmen hier-

mit der Löschung des Anteil TOP 8 mit

139/623 Anteilen an der Liegenschaft

EZ 150, ohne Entschädigung zu.

Die OSG übernimmt sämtliche Kosten,

welche durch die Löschung dieses Mit-

eigentumsanteiles anfallen (Änderung

Nutzwertgutachten, Änderungsvertrag,

grundbücherliche Durchführung usw.).

Als Gegenleistung für diese Kosten-

übernahme beschließt die Gemeinde

St. Veit i.Def. die kostenlose Abtretung

der Teilfläche 1 mit 17 m² aus der Gp.

2120, EZ 159, laut Vermessungsurkun-

de DI Rudolf Neumayr. Diese Teilfläche

wird der Gp. 2159 (Wohnanlage) zuge-

schlagen. Diese Teilfläche dient dem

Nachweis eines zusätzlichen Parkplatzes

für die ehemalige Arztpraxis, welche

nunmehr von der OSG als Wohnung

vermietet wird.

Die Nebenkosten aus dieser Grundab-

tretung übernimmt ebenfalls die OSG.

Der Gemeinderat kann diesem Vor-

schlag – sowohl für die Gemeinde als

auch für die Gemeindegutsagrarge-

meinschaft – zustimmen.

Abstimmung: mit 11 Stimmen dafür

Der Bürgermeister beantragt wegen

Dringlichkeit einen weiteren Tages-

ordnungspunkt aufzunehmen und vor-

zuziehen: Erlassung einer Verordnung

betreffend die Erklärung der Straße

„Außerzotten“ zu einer Gemeindestra-

ße.

Der Gemeinderat kann diesem Antrag

einstimmig zustimmen.

7: Erlassung einer Verordnung be-

treffend die Erklärung der Straße

„Außerzotten“ zu einer Gemein-

destraße

Der Amtsleiter berichtet, dass die neu

errichtete Straße in Außerzotten nach

den Bestimmungen des Tiroler Stra-

ßengesetzes als „Gemeindestraße“ zu

erklären ist. Es wird daher folgende Ver-

ordnung erlassen:

Verordnung

Erklärung einer Straße zur Gemein-

destraße gemäß § 13 Abs. 1 Tiroler Stra-

ßengesetzim Bereich „Außerzotten“

Der Gemeinderat der Gemeinde St.

Veit in Defereggen erlässt aufgrund des

§ 13 Abs. 1 Tiroler Straßengesetz, LGBl.

Nr. 13/1989, zuletzt geändert durch das

Gesetz LGBl. Nr. 187/2014 (TStG), mit

Beschluss vom 22.12.2016 folgende Ver-

ordnung:

§ 1 Erklärung zur Gemeindestraße:

Das Grundstück mit der Nummer 2190,

KG St. Veit in Defereggen wird, wie im

Plan der Vermessungskanzlei DI Harald

Assam – DI Reinhold Görzer, 9900 Lienz,

vom 14.01.2016, GZ 4347/14 ersichtlich,

zur Gemeindestraße erklärt.

§ 2 Verlauf der Gemeindestraße:

Der Verlauf der Gemeindestraße ist aus

der planlichen Darstellung (Beilage 1

dieser Verordnung) ersichtlich und wird

beschrieben wie folgt:

Im Bereich der Ortschaft Zotten verläuft

die Gemeindestraße Gp. 2190, KG St.

Veit in Defereggen ausgehend von der

L 25 – Defereggentalstraße im Bereich

der Kapelle „Maria Heimsuchung“ (Zot-

tenkirchl) in östliche Richtung bis zum

Haus Görtschach 49 (auf Gp. 634, KG St.

Veit in Defereggen). Gleich östlich der

Kapelle „Maria Heimsuchung“ zweigt

in nordwestliche Richtung eine weitere

Zufahrtsstraße zum Haus Görtschach 5

(auf Gp. 1750, KG St. Veit) ab.

§ 3Benützungsbeschränkungen nach §

4 Abs. 2:

Benützungsbeschränkungen nach § 4

Abs. 2 werden nicht festgelegt

§ 4 Inkrafttreten:

Diese Verordnung tritt mit Ablauf der

Kundmachungsfrist in Kraft.

Abstimmung: mit 11 Stimmen dafür

(einstimmig)

8: Anfragen, Anträge und Allfälliges

Der Bürgermeister bringt dem Gemein-

derat den Kassen-Prüfungsbericht vom

22.12.2016 zur Kenntnis.

GR Thomas Veiter berichtet über Pro-

bleme betreffend Löschwasserversor-

gung im Bereich Mellitz und Gampele

und regt an, eine Lösung zu finden. Der

Bürgermeister wird sich diesbezüglich

mit der Wildbach- und Lawinenverbau-

ung in Verbindung setzen.

Weiters berichtet GR Thomas Veiter

über einen „Felsen“, der auf die Ge-

meindestraße abstürzen könnte. Der

Bürgermeister wird diesbezüglich mit

dem Landesgeologen Kontakt aufneh-

men, damit dieser beim nächsten Ter-

min in Osttirol eine Begutachtung vor-

nimmt.

Betreffend des „Sozialzentrum St. Veit“

(Tagesbetreuung) berichtet der Bürger-

meister, dass es zwischenzeitlich eine

Besprechung mit dem Land Tirol und

dem Eigentümer gegeben hat. Es wird

nun durch einen Architekten ein Plan

darüber erstellt wie das Gebäude barri-

erefrei umgebaut werden kann. Weitere

Gespräche sollen dann erfolgen.

Der Bürgermeister bringt dem Gemein-

derat ein Schreiben von Frau Nöckler

Josefa vor, in welchem sie die „Unter-

bringung“ der Arzt-Ordination in den

ehemaligen Bankräumlichkeiten anregt.

Gemeinderatsitzung am

07.03.2017

1. Begrüßung und Feststellung der

Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister begrüßt die Gemein-

deräte, stellt die Beschlussfähigkeit fest

und eröffnet die Sitzung.

Gemeinderätin Sonja Passler ist nach

Lienz verzogen und wird daher auf ihr

Mandat verzichten.

Heute ist Ersatzgemeinderat Johannes

Obkircher anwesend. Er wird dann als

nächstgereihter in den Gemeinderat

nachrücken.

2. Bericht über Kassenprüfung

Am 8. Feber hat eine Kassaprüfung

stattgefunden. Der Obmann des Über-

prüfungsausschusses (GR Gernot Gas-

ser) berichtet, dass keine besonderen