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St. Veiter Zeilen / Ausgabe 14
Sitzungsprotokolle
Gemeinderatsitzung am
22.12.2016
1. Beschluss des Haushaltsplanes
für das Jahr 2017 und der mittel-
fristigen Haushaltspläne für die
Gemeinde St. Veit und für die Ge-
meinde St. Veit Immobilien KG
Der Bürgermeister stellt eingangs gleich
fest, dass auch heuer wieder kein ausge-
glichener Haushaltsplan erstellt werden
kann. Der Abgang beträgt 463.700 Euro.
Weiters erklärt er, dass jetzt noch kurz-
fristig von der Gemeinde St. Jakob mit-
geteilt wurde, dass im Zuge eines Um-
baus im dortigen Schulgebäude auch
eine Hebebühne eingebaut wird, damit
das Gebäude barrierefrei wird. Die Ge-
meinde St. Veit hätte demnach einen
Anteil von EUR 30.000 zu tragen. Der
Betrag konnte für den VA 2017 jedoch
nicht mehr vorgesehen werden und ist
dies ohnehin nur möglich, wenn eine
entsprechende Unterstützung durch
das Land Tirol erfolgt.
Der Gemeinde-Kassenverwalter trägt
die einzelnen Positionen des Haushalts-
planes2017 vor. Der Bürgermeister und
der Kassenverwalter geben Erläuterun-
gen und klären Unklarheiten auf.
Als außerordentliche Vorhaben sind im
Jahr 2017 eingeplant:
Straßenbauprojekte Oberschnall und
Görtschach 42, Erstellung des Raum-
ordnungskonzeptes, Sanierung Reim-
michlstraße, Sanierung Mooserstraße,
Projekte der Wildbach- und Lawinen-
verbauung
Im Zuge der Debatte über den Voran-
schlag wird darüber diskutiert, dass der
Bewirtschafterzuschuss für die Landwir-
te mit 9.000 EUR unverändert bleiben
soll, was aus dem HH-Plan nicht ersicht-
lich ist. Weiters ist geplant 55.000 EUR
als Substanzerlös von der GGAG St. Veit
zu entnehmen.
Es ergeben sich im ordentlichen Haus-
halt folgende Summen:
Einnahmen:
€ 1.527.300
Ausgaben:
€ 1.991.000
Abgang:
€ 463.700
Es ergeben sich im außerordentlichen
Haushalt folgende Summen:
Einnahmen:
€ 57.300
Ausgaben:
€ 57.300
Der Bürgermeister stellt den Antrag den
Voranschlag für das Jahr 2017 zu geneh-
migen.
Abstimmung: mit 11 Stimmen dafür
(einstimmig)
Der Kassenverwalter trägt die Summen
für die Mittelfrist-Haushaltspläne vor.
Die Summen für die Haushaltspläne
2018 – 2021 lauten:
EINNAHMEN AUSGABEN
2018 € 1.512.700 € 2.024.800
Abgang:
€ 512.100
2019 € 1.542.300 € 2.077.400
Abgang:
€ 535.100
2020 € 1.580.800 €2.141.500
Abgang:
€ 560.700
2021 € 1.612.300 € 2.196.100
Abgang:
€ 583.800
Der Bürgermeister stellt den Antrag
die Mittelfrist-Haushaltspläne für 2018 -
2021 zu genehmigen.
Abstimmung: mit 11Stimmen dafür (ein-
stimmig)
Der Gemeinde-Kassenverwalter trägt
die Summen für den Voranschlag für die
Gemeinde St. Veit in Defereggen Immo-
bilien KG wie folgt vor:
Ordentlicher Haushalt:
Einnahmen:
€ 15.700
Ausgaben:
€ 15.700
Der Bürgermeister stellt den Antrag den
Voranschlag der Immobilien KG für das
Jahr 2016 zu genehmigen.
Abstimmung:
mit Stimmen 11 dafür
(einstimmig)
Der Kassenverwalter trägt die Summen
für die Mittelfrist-Haushaltspläne vor.
Die Summen für die Haushaltspläne
2018 – 2021 der Immobilien KG lauten:
EINNAHMEN AUSGABEN
2018 € 17.300
€ 17.300
2019 € 17.600
€ 17.600
2020 € 18.000
€ 18.000
2021 € 18.300
€ 18.300
Der Bürgermeister stellt den Antrag
die Mittelfrist-Haushaltspläne für 2018 -
2021 zu genehmigen.
Abstimmung:
mit 11 Stimmen dafür
(einstimmig)
Im Anschluss daran beschließt der Ge-
meinderat einstimmig, dass die im
Haushaltsplan vorgesehenen Zuwen-
dungen und Zuschüsse für die Vereine
bzw. Institutionen in Höhe der Haus-
haltsplanansätze – nach Maßgabe der
finanziellen Mittel während des laufen-
den Jahres – zu vollziehen sind.
Abstimmung:
mit 11 Stimmen dafür
(einstimmig)
Im Anschluss daran beschließt der Ge-
meinderat einstimmig, dass die im
Haushaltsplan vorgesehenen Zuwen-
dungen und Zuschüsse für die Vereine
bzw. Institutionen in Höhe der Haus-
haltsplanansätze – nach Maßgabe der
finanziellen Mittel während des laufen-
den Jahres – zu vollziehen sind.
Abstimmung:
mit 9 Stimmen dafür
(einstimmig)
2. Beratung und Beschluss über das
Ansuchen des Herrn Michael Stem-
berger (Mühle) um Erwerb von
zwei Grundstücken im Ausmaß von
insgesamt 40 m²
Herr Michael Stemberger hat bei der
Gemeinde ein Ansuchen um Erwerb der
beiden Grundstücke Gp. 2154 und 2155,
jeweils mit einem Ausmaß von 20 m², zu
erwerben. Die Grundstücke befinden
sich vis-à-vis der Hofstelle „Mühle“ auf
der gegenüberliegenden Straßensei-
te der Landesstraße. Bei der Gp. 2154
handelt es sich um den Platz, wo früher
die „Bauernkammer“ stand, auf der Gp.
2155 befindet sich eine „Garage“, die
immer schon von den Hofbesitzern be-
nutzt wurde. Warum dieses Grundstück
im Besitz der Gemeinde ist, lässt sich
nicht nachvollziehen.
Der Gemeinderat ist bereit den Grund
zu verkaufen und setzt einen Quadrat-
meterpreis von 10 Euro fest. Der Ge-
meinderat beschließt daher die Grund-
stücke Gp. 2154 und 2155 um 400 Euro
an Herrn Stemberger Michael, Gritzen
5, zu verkaufen. Sämtliche – mit der
Übertragung verbundenen Kosten –
sind vom Käufer zu tragen.
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