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St. Veiter Zeilen / Ausgabe 14

Sitzungsprotokolle

Gemeinderatsitzung am

22.12.2016

1. Beschluss des Haushaltsplanes

für das Jahr 2017 und der mittel-

fristigen Haushaltspläne für die

Gemeinde St. Veit und für die Ge-

meinde St. Veit Immobilien KG

Der Bürgermeister stellt eingangs gleich

fest, dass auch heuer wieder kein ausge-

glichener Haushaltsplan erstellt werden

kann. Der Abgang beträgt 463.700 Euro.

Weiters erklärt er, dass jetzt noch kurz-

fristig von der Gemeinde St. Jakob mit-

geteilt wurde, dass im Zuge eines Um-

baus im dortigen Schulgebäude auch

eine Hebebühne eingebaut wird, damit

das Gebäude barrierefrei wird. Die Ge-

meinde St. Veit hätte demnach einen

Anteil von EUR 30.000 zu tragen. Der

Betrag konnte für den VA 2017 jedoch

nicht mehr vorgesehen werden und ist

dies ohnehin nur möglich, wenn eine

entsprechende Unterstützung durch

das Land Tirol erfolgt.

Der Gemeinde-Kassenverwalter trägt

die einzelnen Positionen des Haushalts-

planes2017 vor. Der Bürgermeister und

der Kassenverwalter geben Erläuterun-

gen und klären Unklarheiten auf.

Als außerordentliche Vorhaben sind im

Jahr 2017 eingeplant:

Straßenbauprojekte Oberschnall und

Görtschach 42, Erstellung des Raum-

ordnungskonzeptes, Sanierung Reim-

michlstraße, Sanierung Mooserstraße,

Projekte der Wildbach- und Lawinen-

verbauung

Im Zuge der Debatte über den Voran-

schlag wird darüber diskutiert, dass der

Bewirtschafterzuschuss für die Landwir-

te mit 9.000 EUR unverändert bleiben

soll, was aus dem HH-Plan nicht ersicht-

lich ist. Weiters ist geplant 55.000 EUR

als Substanzerlös von der GGAG St. Veit

zu entnehmen.

Es ergeben sich im ordentlichen Haus-

halt folgende Summen:

Einnahmen:

€ 1.527.300

Ausgaben:

€ 1.991.000

Abgang:

€ 463.700

Es ergeben sich im außerordentlichen

Haushalt folgende Summen:

Einnahmen:

€ 57.300

Ausgaben:

€ 57.300

Der Bürgermeister stellt den Antrag den

Voranschlag für das Jahr 2017 zu geneh-

migen.

Abstimmung: mit 11 Stimmen dafür

(einstimmig)

Der Kassenverwalter trägt die Summen

für die Mittelfrist-Haushaltspläne vor.

Die Summen für die Haushaltspläne

2018 – 2021 lauten:

EINNAHMEN AUSGABEN

2018 € 1.512.700 € 2.024.800

Abgang:

€ 512.100

2019 € 1.542.300 € 2.077.400

Abgang:

€ 535.100

2020 € 1.580.800 €2.141.500

Abgang:

€ 560.700

2021 € 1.612.300 € 2.196.100

Abgang:

€ 583.800

Der Bürgermeister stellt den Antrag

die Mittelfrist-Haushaltspläne für 2018 -

2021 zu genehmigen.

Abstimmung: mit 11Stimmen dafür (ein-

stimmig)

Der Gemeinde-Kassenverwalter trägt

die Summen für den Voranschlag für die

Gemeinde St. Veit in Defereggen Immo-

bilien KG wie folgt vor:

Ordentlicher Haushalt:

Einnahmen:

€ 15.700

Ausgaben:

€ 15.700

Der Bürgermeister stellt den Antrag den

Voranschlag der Immobilien KG für das

Jahr 2016 zu genehmigen.

Abstimmung:

mit Stimmen 11 dafür

(einstimmig)

Der Kassenverwalter trägt die Summen

für die Mittelfrist-Haushaltspläne vor.

Die Summen für die Haushaltspläne

2018 – 2021 der Immobilien KG lauten:

EINNAHMEN AUSGABEN

2018 € 17.300

€ 17.300

2019 € 17.600

€ 17.600

2020 € 18.000

€ 18.000

2021 € 18.300

€ 18.300

Der Bürgermeister stellt den Antrag

die Mittelfrist-Haushaltspläne für 2018 -

2021 zu genehmigen.

Abstimmung:

mit 11 Stimmen dafür

(einstimmig)

Im Anschluss daran beschließt der Ge-

meinderat einstimmig, dass die im

Haushaltsplan vorgesehenen Zuwen-

dungen und Zuschüsse für die Vereine

bzw. Institutionen in Höhe der Haus-

haltsplanansätze – nach Maßgabe der

finanziellen Mittel während des laufen-

den Jahres – zu vollziehen sind.

Abstimmung:

mit 11 Stimmen dafür

(einstimmig)

Im Anschluss daran beschließt der Ge-

meinderat einstimmig, dass die im

Haushaltsplan vorgesehenen Zuwen-

dungen und Zuschüsse für die Vereine

bzw. Institutionen in Höhe der Haus-

haltsplanansätze – nach Maßgabe der

finanziellen Mittel während des laufen-

den Jahres – zu vollziehen sind.

Abstimmung:

mit 9 Stimmen dafür

(einstimmig)

2. Beratung und Beschluss über das

Ansuchen des Herrn Michael Stem-

berger (Mühle) um Erwerb von

zwei Grundstücken im Ausmaß von

insgesamt 40 m²

Herr Michael Stemberger hat bei der

Gemeinde ein Ansuchen um Erwerb der

beiden Grundstücke Gp. 2154 und 2155,

jeweils mit einem Ausmaß von 20 m², zu

erwerben. Die Grundstücke befinden

sich vis-à-vis der Hofstelle „Mühle“ auf

der gegenüberliegenden Straßensei-

te der Landesstraße. Bei der Gp. 2154

handelt es sich um den Platz, wo früher

die „Bauernkammer“ stand, auf der Gp.

2155 befindet sich eine „Garage“, die

immer schon von den Hofbesitzern be-

nutzt wurde. Warum dieses Grundstück

im Besitz der Gemeinde ist, lässt sich

nicht nachvollziehen.

Der Gemeinderat ist bereit den Grund

zu verkaufen und setzt einen Quadrat-

meterpreis von 10 Euro fest. Der Ge-

meinderat beschließt daher die Grund-

stücke Gp. 2154 und 2155 um 400 Euro

an Herrn Stemberger Michael, Gritzen

5, zu verkaufen. Sämtliche – mit der

Übertragung verbundenen Kosten –

sind vom Käufer zu tragen.

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