FODN - 65/01/2017
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AUS DEM GEMEINDERAT
Beschlussfassung Waldumlage 2017
Aufgrund des § 10 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr.
55, in der jeweils geltenden Fassung, wird zur teilwesen De-
ckung des Personalaufwandes für den Gemeindewaldaufseher
verordnet. Der Gesamtbetrag der Umlage wird für das Jahr
2017 mit EUR 12.656,67 festgesetzt.
Beschluss: einstimmig
Ansuchen finanzielle Unterstützung Elternverein
Erfreulicherweise wurde mit Herbst 2016 wieder ein Eltern-
verein im Bildungszentrum Kals gegründet und ist dessen Ob-
frau Mathilde Bergerweiß mit der Bitte um finanzielle Unter-
stützung an die Gemeinde herangetreten.
Zuletzt wurde der Beitrag 2010 in der Höhe von EUR 300,00/
Jahr gewährt und schlägt die Bürgermeisterin vor, diesen auf
EUR 400,00/Jahr zu erhöhen.
Der Mitgliedsbeitrag durch die Eltern beträgt lt. Obfrau
EUR 10,00/Jahr. Unterstützt werden Schulveranstaltungen
wie Jause für Studenten PHT, Sagenwenderungen, Schitag,
gesunde Jause aber auch kleinere Anschaffungen.
Beschluss: einstimmig
Anträge, Anfragen und Allfälliges
Martin Gratz spricht die sinkenden Bevölkerungszahlen in
Osttirol und in Kals an. Er zählt die positi-ven Aspekte un-
seres Dorfes, wie Bildungszentrum, Nahversorgung, etc. auf
und fragt an, ob der GR nicht aktiv werden sollte und Kals
dezidiert als Wohnort bewerben sollte. Bgm. Erika Rogl merkt
auch unsere guten Voraussetzungen im Bereich günstiges
Wohnen an, wie Wohnanlage Alpenrose oder Baugründe Lana
durch die Agrargemeinschaft.
Martin Gratz halt ein Werbevideo im Internet für ca. 2.000
Euro für möglich, ca. 1 Minute mit der Botschaft: In Kals
kann gewohnt, gearbeitet und gelebt werden!
Bezüglich medizinischer Versorgung informiert Doris Ke-
rer über ein Gespräch mit Bgm. Erika Rogl, Dr. Gebhard Ob-
lasser und ihr selbst. Dr. Oblasser wird noch sechs Jahre im
Dienst sein, allerdings spitzt sich die Situation in Zukunft zu.
Ein wichtiger Punkt ist die Beibehaltung der Hausapotheke.
Hospiz Dekanat Matrei in Osttirol, Wasserrettung und
Volkshochschule haben sich für die finanzielle Unterstützung
bedankt.
Gemeinderatssitzung
am 29. März 2017
Beratung und Beschlussfassung über Änderung des
Flächenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes
Verfahrensnr.: 2-712/10006 (Rogl GmbH, Taurerwirt):
Geplant ist die Errichtung von Zu-und Umbauten beim Ho-
tel Taurerwirt auf Grundstück 4517. Die Zubauten dienen aus-
schließlich der Qualitätsverbesserung. Die Zahl der Gästebet-
ten bleibt mit 74 unverändert. Das Grundstück 4517 ist nicht
einheitlich gewidmet, ebenso das Grundstück 3703/2.
Da eine einheitliche Bauplatzwidmung im Sinne der örtlichen
Raumordnung ist und dies Voraussetzung für die widmungs-
gemäße Verwendung des Baulandes ist, wird der Flächenwid-
mung Folge gegeben.
Beschluss: einstimmig
(eine Enthaltung wegen Befangenheit)
Verfahrensnr.: 2-712/10007: Hirtenhütte (AG Dorferalm)
Geplant ist die Errichtung einer neuen Hirtenunterkunft auf
der unteren Ochsenalm.
Die nunmehr vorliegende Planung bezieht die bestehende
Almhütte als Lager ein. Die geplante Nutzfläche beträgt 24,79
m². Hinsichtlich der betriebstechnischen Notwendigkeit des
Bauvorhabens insbesondere und der geplanten Nutzfläche im
Speziellen, ist die Einholung einer Stellungnahme der Agrar
Lienz notwendig. Der Standort ist gutachterlich von der WLV
zu bestätigen.
Umwidmung Grundstück 1427/1 KG 85102 Kals am Groß-
glockner
(70712) (rund 135 m²) von Freiland § 41 in Sonder-
fläche sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude.
Beschluss: einstimmig
Beschlussfassung über Änderung und Auf-
lage eines Entwurfs für Bebauungsplan:
(96) im Bereich der Gste. 3355/1 und 4545, KG Kals (Riep-
ler Johannes, Hofstelle)
Geplant ist die baurechtliche Sanierung einer bestehenden
Stützmauer. Sie wurde im Zuge des Neubaus des Wirtschafts-
gebäudes auf Grundstück 4545 errichtet, für den ein Bauplatz
gebildet worden ist, samt der erforderlichen Änderung des
Flächenwidmungsplanes. Aufgrund des vorhandenen Bestan-
des kann davon gesprochen werden, dass die Festlegungen im
Bebauungsplan zu keiner Beeinträchtigung und Leichtigkeit
und Sicherheit des Verkehrs oder des Ortsbildes führen. Eine
positive gutachterliche Stellungnahme seitens der Wildbach-
und Lawinenverbauung liegt vor.
Auflage eines Entwurfs für einen Bebauungsplan im Bereich
der Grundstücke 3355/1 und 4545, KG Kals am Großglockner,
entsprechend dem Planentwurf der Architektengemeinschaft
Dipl.-Ingre Scherzer – Mayr - Elwischger, 9900 Lienz, Allee-
straße 15.
Beschlussfassung einstimmig
(1 Enthaltung wegen
Befangenheit)