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FODN - 65/01/2017

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AUS DEM GEMEINDERAT

Beschlussfassung Waldumlage 2017

Aufgrund des § 10 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr.

55, in der jeweils geltenden Fassung, wird zur teilwesen De-

ckung des Personalaufwandes für den Gemeindewaldaufseher

verordnet. Der Gesamtbetrag der Umlage wird für das Jahr

2017 mit EUR 12.656,67 festgesetzt.

Beschluss: einstimmig

Ansuchen finanzielle Unterstützung Elternverein

Erfreulicherweise wurde mit Herbst 2016 wieder ein Eltern-

verein im Bildungszentrum Kals gegründet und ist dessen Ob-

frau Mathilde Bergerweiß mit der Bitte um finanzielle Unter-

stützung an die Gemeinde herangetreten.

Zuletzt wurde der Beitrag 2010 in der Höhe von EUR 300,00/

Jahr gewährt und schlägt die Bürgermeisterin vor, diesen auf

EUR 400,00/Jahr zu erhöhen.

Der Mitgliedsbeitrag durch die Eltern beträgt lt. Obfrau

EUR 10,00/Jahr. Unterstützt werden Schulveranstaltungen

wie Jause für Studenten PHT, Sagenwenderungen, Schitag,

gesunde Jause aber auch kleinere Anschaffungen.

Beschluss: einstimmig

Anträge, Anfragen und Allfälliges

Martin Gratz spricht die sinkenden Bevölkerungszahlen in

Osttirol und in Kals an. Er zählt die positi-ven Aspekte un-

seres Dorfes, wie Bildungszentrum, Nahversorgung, etc. auf

und fragt an, ob der GR nicht aktiv werden sollte und Kals

dezidiert als Wohnort bewerben sollte. Bgm. Erika Rogl merkt

auch unsere guten Voraussetzungen im Bereich günstiges

Wohnen an, wie Wohnanlage Alpenrose oder Baugründe Lana

durch die Agrargemeinschaft.

Martin Gratz halt ein Werbevideo im Internet für ca. 2.000

Euro für möglich, ca. 1 Minute mit der Botschaft: In Kals

kann gewohnt, gearbeitet und gelebt werden!

Bezüglich medizinischer Versorgung informiert Doris Ke-

rer über ein Gespräch mit Bgm. Erika Rogl, Dr. Gebhard Ob-

lasser und ihr selbst. Dr. Oblasser wird noch sechs Jahre im

Dienst sein, allerdings spitzt sich die Situation in Zukunft zu.

Ein wichtiger Punkt ist die Beibehaltung der Hausapotheke.

Hospiz Dekanat Matrei in Osttirol, Wasserrettung und

Volkshochschule haben sich für die finanzielle Unterstützung

bedankt.

Gemeinderatssitzung

am 29. März 2017

Beratung und Beschlussfassung über Änderung des

Flächenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes

Verfahrensnr.: 2-712/10006 (Rogl GmbH, Taurerwirt):

Geplant ist die Errichtung von Zu-und Umbauten beim Ho-

tel Taurerwirt auf Grundstück 4517. Die Zubauten dienen aus-

schließlich der Qualitätsverbesserung. Die Zahl der Gästebet-

ten bleibt mit 74 unverändert. Das Grundstück 4517 ist nicht

einheitlich gewidmet, ebenso das Grundstück 3703/2.

Da eine einheitliche Bauplatzwidmung im Sinne der örtlichen

Raumordnung ist und dies Voraussetzung für die widmungs-

gemäße Verwendung des Baulandes ist, wird der Flächenwid-

mung Folge gegeben.

Beschluss: einstimmig

(eine Enthaltung wegen Befangenheit)

Verfahrensnr.: 2-712/10007: Hirtenhütte (AG Dorferalm)

Geplant ist die Errichtung einer neuen Hirtenunterkunft auf

der unteren Ochsenalm.

Die nunmehr vorliegende Planung bezieht die bestehende

Almhütte als Lager ein. Die geplante Nutzfläche beträgt 24,79

m². Hinsichtlich der betriebstechnischen Notwendigkeit des

Bauvorhabens insbesondere und der geplanten Nutzfläche im

Speziellen, ist die Einholung einer Stellungnahme der Agrar

Lienz notwendig. Der Standort ist gutachterlich von der WLV

zu bestätigen.

Umwidmung Grundstück 1427/1 KG 85102 Kals am Groß-

glockner

(70712) (rund 135 m²) von Freiland § 41 in Sonder-

fläche sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude.

Beschluss: einstimmig

Beschlussfassung über Änderung und Auf-

lage eines Entwurfs für Bebauungsplan:

(96) im Bereich der Gste. 3355/1 und 4545, KG Kals (Riep-

ler Johannes, Hofstelle)

Geplant ist die baurechtliche Sanierung einer bestehenden

Stützmauer. Sie wurde im Zuge des Neubaus des Wirtschafts-

gebäudes auf Grundstück 4545 errichtet, für den ein Bauplatz

gebildet worden ist, samt der erforderlichen Änderung des

Flächenwidmungsplanes. Aufgrund des vorhandenen Bestan-

des kann davon gesprochen werden, dass die Festlegungen im

Bebauungsplan zu keiner Beeinträchtigung und Leichtigkeit

und Sicherheit des Verkehrs oder des Ortsbildes führen. Eine

positive gutachterliche Stellungnahme seitens der Wildbach-

und Lawinenverbauung liegt vor.

Auflage eines Entwurfs für einen Bebauungsplan im Bereich

der Grundstücke 3355/1 und 4545, KG Kals am Großglockner,

entsprechend dem Planentwurf der Architektengemeinschaft

Dipl.-Ingre Scherzer – Mayr - Elwischger, 9900 Lienz, Allee-

straße 15.

Beschlussfassung einstimmig

(1 Enthaltung wegen

Befangenheit)