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FODN - 65/01/2017

AUS DEM GEMEINDERAT

Natura 2000 - Ausweisung

Alle haben vermutlich die Berichte zum Arbeitspapier der

EU-Kommission gelesen und hat sich nun die Aufregung wie-

der etwas gelegt. Die Bürgermeisterin hat bei der 125 Jahr

Feier der Berufsschule den Landeshauptmann getroffen und

hat dieser mitgeteilt, dass er in einem Ge-spräch mit EU Präsi-

dent Juncker seine Unzufriedenheit geäußert hat. Er teilte mit:

„Ich kämpfe weiter für euch.“

Gestattung Straßenquerung Leitungen,

Spöttlinghof, Klaus Unterweger

Für die geplante Anbindung vom Krafthaus Kraftwerk Spött-

linghof zum Wohnhaus ist die Querung der Gemeindestraße

nötig und wird dafür um eine Gestattung auf Gp. 3579 ange-

sucht.

Beschluss: einstimmig

Geschwindigkeitsbegrenzung

GR Josef Außersteiner ist aus der Bevölkerung angespro-

chen worden, ob es möglich wäre, in Unterpeischlach eine Ge-

schwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h einzurichten. Er ist

auch der Meinung, dass im Ortsteil Ködnitz viel zu schnell

gefahren wird und fragt an, ob die Gemeinde hier keine Mög-

lichkeiten hat, einzugreifen, z.B. eine Geschwindigkeitsmes-

sung, dass die Fahrer sehen, wie schnell sie unterwegs sind.

Es wird angemerkt, dass solche Einrichtungen bereits meh-

rere Male in Kals aufgestellt waren, aber der Erfolg nur von

kurzfristiger Dauer war. Weiters wurde angeregt, die Auto-

fahrer, falls bekannt, auch persönlich auf ihre überhöhte Ge-

schwindigkeiten anzusprechen und diese auf das daraus resul-

tierende Gefahrenpotential aufmerksam zu machen.

Zukunftsorte

Bgm.-Stv. Martin Gratz informiert über die Exkursion nach

Miesbach/Bayern. Weiters gibt er an, dass wir für die Veran-

staltungen, die wir im Zuge unserer Präsidentschaft bei den

Zukunftsorten ausrichten werden, Fördermöglichkeiten haben

und diese auch ausnützen sollen.

Von Gemeinde Kals am Großglockner

D

urch die große Anzahl an aktuellen

Drohnenverkäufen wird die Brisanz

dieses Themas immer tragender. Diese

umfasst im groben den Flug im unbe-

bauten und unbesiedelten Gebiet. Das

Fliegen über besiedeltem Gebiet sowie

über Häuser, Kirchen, Volksfeste oder

Sportveranstaltung ist nicht erlaubt.

Bewilligung ist vorgeschrieben!

Rein rechtlich sind Drohnen. mit

denen Film- bzw. Fotoauf nahmen ge-

macht werden können, unbemannte

Luftfahrzeuge der Klasse 1. Wenn die

Drohnen sind kein Kinderspielzeug!

Drohne mehr als 250 Gramm wiegt und

dauerhaft Daten speichern kann, ist

eine Bewilligung durch die Luftfahrt-

behörde Austro Control zwingend vor-

geschrieben.

Die meisten Drohnenbesitzer wissen

nicht über diese Tatsache Bescheid, und

laufen so Gefahr, in den vom Gesetz-

geber verfügten Strafrahmen von bis

zu 22.000 Euro zu fallen. Es gibt ein

hohes Gefahrenpotential, man denke

an Personenschäden durch abstürzen-

de Drohnen, Irrläufer, welche an einer

Bundesstraße oder Autobahn einen Un-

fall verursachen können usw.

unbebaut

unbesiedelt

besiedelt

dicht besiedelt

bis 5kg

zB DJI Phantom3

A A B C

bis 25kg

zB DJI NG1 Agras

A B C D

Das Thema ist noch sehr jung, jedoch

durch die sehr stark steigedene Anzahl

an verkauften Drohnen

Wichtiges hierzu:

Mindestalter: 16 Jahre

Nachweis einer Haftpflicht-

versicherung lt LfG

Max. Flughöhe: 150m Flug

nur über unbebauten und/

oder unbesiedeltem Gebiet

Bewilligungskosten ca. 300 Euro

Möglichkeit der Bewilligung:

www.drohnenbewilligung.at

Kameradrohnen, mit denen aus der Vogelperspektive Fotos und Videos gemacht werden kön-

nen, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Nach Schätzung sind es in Österreich derzeit rund

25.000 Drohnen. Das Problem dabei: Der Großteil davon wäre bewilligungspflichtig, macht

aber ohne Genehmigung die Lüfte unsicher.