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FODN - 65/01/2017
AUS DEM GEMEINDERAT
Natura 2000 - Ausweisung
Alle haben vermutlich die Berichte zum Arbeitspapier der
EU-Kommission gelesen und hat sich nun die Aufregung wie-
der etwas gelegt. Die Bürgermeisterin hat bei der 125 Jahr
Feier der Berufsschule den Landeshauptmann getroffen und
hat dieser mitgeteilt, dass er in einem Ge-spräch mit EU Präsi-
dent Juncker seine Unzufriedenheit geäußert hat. Er teilte mit:
„Ich kämpfe weiter für euch.“
Gestattung Straßenquerung Leitungen,
Spöttlinghof, Klaus Unterweger
Für die geplante Anbindung vom Krafthaus Kraftwerk Spött-
linghof zum Wohnhaus ist die Querung der Gemeindestraße
nötig und wird dafür um eine Gestattung auf Gp. 3579 ange-
sucht.
Beschluss: einstimmig
Geschwindigkeitsbegrenzung
GR Josef Außersteiner ist aus der Bevölkerung angespro-
chen worden, ob es möglich wäre, in Unterpeischlach eine Ge-
schwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h einzurichten. Er ist
auch der Meinung, dass im Ortsteil Ködnitz viel zu schnell
gefahren wird und fragt an, ob die Gemeinde hier keine Mög-
lichkeiten hat, einzugreifen, z.B. eine Geschwindigkeitsmes-
sung, dass die Fahrer sehen, wie schnell sie unterwegs sind.
Es wird angemerkt, dass solche Einrichtungen bereits meh-
rere Male in Kals aufgestellt waren, aber der Erfolg nur von
kurzfristiger Dauer war. Weiters wurde angeregt, die Auto-
fahrer, falls bekannt, auch persönlich auf ihre überhöhte Ge-
schwindigkeiten anzusprechen und diese auf das daraus resul-
tierende Gefahrenpotential aufmerksam zu machen.
Zukunftsorte
Bgm.-Stv. Martin Gratz informiert über die Exkursion nach
Miesbach/Bayern. Weiters gibt er an, dass wir für die Veran-
staltungen, die wir im Zuge unserer Präsidentschaft bei den
Zukunftsorten ausrichten werden, Fördermöglichkeiten haben
und diese auch ausnützen sollen.
Von Gemeinde Kals am Großglockner
D
urch die große Anzahl an aktuellen
Drohnenverkäufen wird die Brisanz
dieses Themas immer tragender. Diese
umfasst im groben den Flug im unbe-
bauten und unbesiedelten Gebiet. Das
Fliegen über besiedeltem Gebiet sowie
über Häuser, Kirchen, Volksfeste oder
Sportveranstaltung ist nicht erlaubt.
Bewilligung ist vorgeschrieben!
Rein rechtlich sind Drohnen. mit
denen Film- bzw. Fotoauf nahmen ge-
macht werden können, unbemannte
Luftfahrzeuge der Klasse 1. Wenn die
Drohnen sind kein Kinderspielzeug!
Drohne mehr als 250 Gramm wiegt und
dauerhaft Daten speichern kann, ist
eine Bewilligung durch die Luftfahrt-
behörde Austro Control zwingend vor-
geschrieben.
Die meisten Drohnenbesitzer wissen
nicht über diese Tatsache Bescheid, und
laufen so Gefahr, in den vom Gesetz-
geber verfügten Strafrahmen von bis
zu 22.000 Euro zu fallen. Es gibt ein
hohes Gefahrenpotential, man denke
an Personenschäden durch abstürzen-
de Drohnen, Irrläufer, welche an einer
Bundesstraße oder Autobahn einen Un-
fall verursachen können usw.
unbebaut
unbesiedelt
besiedelt
dicht besiedelt
bis 5kg
zB DJI Phantom3
A A B C
bis 25kg
zB DJI NG1 Agras
A B C D
Das Thema ist noch sehr jung, jedoch
durch die sehr stark steigedene Anzahl
an verkauften Drohnen
Wichtiges hierzu:
Mindestalter: 16 Jahre
Nachweis einer Haftpflicht-
versicherung lt LfG
Max. Flughöhe: 150m Flug
nur über unbebauten und/
oder unbesiedeltem Gebiet
Bewilligungskosten ca. 300 Euro
Möglichkeit der Bewilligung:
www.drohnenbewilligung.atKameradrohnen, mit denen aus der Vogelperspektive Fotos und Videos gemacht werden kön-
nen, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Nach Schätzung sind es in Österreich derzeit rund
25.000 Drohnen. Das Problem dabei: Der Großteil davon wäre bewilligungspflichtig, macht
aber ohne Genehmigung die Lüfte unsicher.