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FODN - 65/01/2017

AUS DEM GEMEINDERAT

Einspruch

Flächenwidmunsplanäneung Käsereifelager

Behandlung des Einspruches zum geänderten FLÄWI

im Bereich einer Teilfläche der Gste. 3354/1, 3354/2 und

3350/2, Käsereifelager in Unterpeischlach

Bürgermeisterin Erika Rogl hat im Vorfeld allen Gemein-

deräten sowohl den Einspruch der Anrainergemeinschaft als

auch die Stellungnahme des Raumplaners per email übermit-

telt. Sie verliest noch einmal den Beschluss der ÖROK Ände-

rung und der FWP Änderung. Ebenso fasst sie die Einsprü-

che der Anrainergemeinschaft zusammen (Nutzungskonflikt

durch Geruch und Verkehr, keine Standortgunst und Verkehr/

Sicherheit. Es wird die Stellungnahme des Raumplaners er-

läutert (Lärmbeeinträchtigung gering, Geruch ist im Gewer-

beverfahren zu klären und Standortgunst und öffentliches In-

teresse gegeben) und dessen Vorschlag zur Beschlussfassung

verlesen.

GV Egon Groder merkt an, dass er von der Unterschrifte-

naktion, die die Anrainerschaft gestartet hatte, nichts wusste

und dies in der letzten Gemeinderatssitzung auch nicht ange-

sprochen wurde. Bgm

in

Erika Rogl antwortet, dass grundsätz-

lich ein Einspruch erst behandelt werden kann, sobald ein Pro-

jekt bzw. eine Planung über eine Widmungsänderung vorliegt.

Dass der Start des Projektes unglücklich verlaufen ist hat sie

ausführlich in der letzten Sitzung erwähnt. Dies bestätigen

mehrere Gemeinderäte.

GV Philipp Jans, der als Vertreter der Gemeinde bei einer

Besprechung vor Ort mit den Anrainern war, ergreift das Wort

und schildert den Ablauf dieser Zusammenkunft.

Erika Rogl erläutert die weitere Vorgangsweise der Behör-

den und die Rechte der Anrainer und betont, dass die geäußer-

ten Bedenken der Anrainer zum Teil durch das Gutachten vom

Raumplaner entkräftet wurden bzw. es Aufgabe der Gewer-

bebehörde sein wird, dem Betreiber Auflagen vorzuschreiben,

die Beeinträchtigung der Anrainer vorbeugt.

GV Egon Groder betont, dass er nicht gegen den Käsereife-

keller ist, aber der Informationsfluss war ihm zu wenig. Die

Bürgermeisterin hat die Vertreter der Anrainerschaft, die per-

sönlich bei ihr vorgesprochen haben auch umfassend über ihre

Rechte aufgeklärt, die sie jetzt auch wahrnehmen.

Beschluss:

Abweisung der Stellungnahme von der „Anrainergemein-

schaft Unterpeischlach“, unterzeichnet und datiert mit

01.03.2017 und eingebracht am 21.03.2017;

Beschluss des Entwurfs zur Änderung des örtlichen Raum-

ordnungskonzeptes im Bereich der Grundstücke 3354/1

und 3354/2, KG Kals am Großglockner, wie mit Beschluss

des Gemeinderates am 21.02.2017 aufgelegt;

Beschluss des Entwurfs zur Änderung des Flächenwid-

mungsplanes im Bereich der Grund-stücke 3354/1 und

3354/2, KG Kals am Großglockner, entsprechend dem Auf-

lagebeschluss vom 21.02.2017.

Abstimmung: 9 Stimmen dafür, 3 dagegen, 1 Enthaltung

wegen Befangenheit. Beschluss: mehrheitlich angenommen.

Privatrechtliche Vereinbarung Erschließung

von Grundstücken bei Umwidmungen:

Im Rahmen einer Vorbesprechung mit dem Raumplaner DI

Wolfgang Mayr über die Vorgangsweise bei der Fortschrei-

bung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Jahr 2018

wurde auch die Frage der Baulanderschließung besprochen.

Bisher wurde die Grundfläche für die Wegerschließung

von neuem Bauland kostenlos vom Widmungswilligen zur

Verfügung gestellt, das Wegprojekt, die Genehmigung sowie

die Herstellung des Weges inkl. Asphaltierung durch die Ge-

meinde durchgeführt. Der Raumplaner schlägt nun vor, so wie

in anderen Gemeinden bereits üblich, dies im Rahmen einer

Privatrechtlichen Vereinbarung zwischen dem Widmungswer-

ber (Grundeigentümer) und der Gemeinde zu regeln und dort

festzuschreiben, dass die benötigte Wegfläche kostenlos ins

öffentliche Gut übergeht, die Übergabe erfolgt nach Fertigstel-

lung des Weges (Frostkoffer) und Vermessung der Wegfläche,

die Errichtung hat sachgerecht nach Stand der Technik zu er-

folgen. Die Bürgermeisterin ersucht den Gemeinderat dies so

zu beschließen, da

der Widmungswerber zugleich Grundeigentümer auch den

Vorteil (Wertgewinn) hat

dieser die Kosten für die Wegerrichtung im Gegensatz zur

Gemeinde, auch steuerlich in Abzug bringen kann

Die Einnahmen der Gemeinde in Form von Erschließungs-

kosten für Asphaltierung, und laufende Arbeiten wie

Schneeräumung, Splitt, Kehren, etc. benötigt wird.

Beschluss: einstimmig

Rechnungsabschlusses 2016

Erledigung des Rechnungsabschlusses für Gemeinde Kals

und Gemeinde Kals Immobilien KG für das Jahr 2016:

Bei diesem Punkt übernimmt

Bgm.in

Stv. Martin Gratz

den Vorsitz und bringt Finanzverwalter Bergerweiß die

Rechnungsabschlüsse in groben Zügen dem Gemeinderat zur

Kenntnis.

Der Rechnungsabschluss 2016 der Gemeinde Kals am Groß-

glockner wurde vom Überprüfungsausschuss am 06.02.2017

vorgeprüft und ist in der Zeit vom 20.02.2017 bis einschließ-

lich 07.03.2017 am Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht-

nahme aufgelegen.

Gemeinde Kals am Großglockner

Ordentlicher Haushalt

Gesamteinnahmenvorschreibung EUR 4.751.496,64

Gesamtausgabenvorschreibung EUR 4.722.449,01

Gesamteinnahmenabstattung

EUR 4.907.583,03

Gesamtausgabenabstattung

EUR 4.739.563,51

Ergibt ein Jahresergebnis von EUR 29.047,63

(positiv)

Außerordentlicher Haushalt:

Gesamteinnahmenvorschreibung EUR 352.471,69

Gesamtausgabenvorschreibung EUR 426.760,47

Gesamteinnahmenabstattung

EUR 442.875,25

Gesamtausgabenabstattung

EUR 517.164,03

Ergibt ein Jahresergebnis von EUR -74.288,78

(negativ)