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FODN - 65/01/2017

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AUS DEM GEMEINDERAT

Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzepts

(26) im Bereich je einer Teilfläche der Grundstücke 3354/1

und 3354/2 und 3350/2 KG Kals (Riepler Johannes, Käse-

reifekeller)

Geplant ist die Errichtung eines Käselagers im Bereich eines

bestehenden Stollens. Dieser wurde für ein geplantes Tauern-

kraftwerk errichtet. Der nunmehr seit 50 Jahren ungenutzte

Stollen soll künftig als Lager zum Ausreifen von Käse ver-

wendet werden. Die Vermarktung soll über den Hofladen des

Grundeigentümers erfolgen. Dieser ist ca. 200 m vom Stollen-

eingang entfernt, im Osten davon, gelegen.

Die Nutzung der bestehenden Einrichtung, der nur für spe-

zielle Zwecke geeignet ist, und die Wege zum Vermarktungs-

ort, lassen Standortgunst annehmen. Die Weiterverarbeitung

landwirtschaftlicher Produkte steigert die Wertschöpfung

und stärkt den ländlichen Raum. Insofern wird das Vorhaben

raumordnerisch grundsätzlich positiv bewertet.

Eine Aufgabe der örtlichen Raumordnung liegt in der Ver-

meidung von Nutzungskonflikten. In diesem Fall werden zwei

Emissionsquellen betrachtet:

a) der entstehende Verkehr und

b) die Gasabsonderungen beim Reifeprozess

ad a) Der Verkehr beschränkt sich auf wenige Fahrten zum

Anliefern, konzentriert sich auf ein bis zwei Tage im Herbst

und dann durchschnittlich zwei bis vier Fahrten pro Tag wäh-

rend des Reifeprozesses und zwei Fahrten pro Tag in der Ver-

kaufsphase. Da sich der generierte Verkehr auf die Tagesstun-

den und die Werktage beschränkt, führen die Emissionen aus

dem Verkehr zu keiner Beeinträchtigung der Wohnqualität.

ad b) Der Stollen muss kontrolliert be-und entlüftet werden.

Dies soll durch einen Vertikalbrunnen erfolgen, welcher neu

gebohrt wird und deutlich oberhalb der Siedlungsreihe ins

Freie kommt. Dadurch wird eine Durchmischung mit der Au-

ßenluft und damit einer Verdünnung erwartet, weshalb es zu

keiner Beeinträchtigung der Wohnqualität kommen sollte.

Der gegenständliche Bereich wurde am 22.12.2016 mit dem

Gebietsbauleiter der Wildbach-und Lawinenverbauung be-

sichtigt und besprochen. Die Einholung einer gutachterlichen

Stellungnahme der WLV wird empfohlen.

Die Beschreibung der Konzeptfläche wird folgend geän-

dert:

Der bestehende Stollen wird auf einer Länge von ca. 55

m als Reifelager für Käse genutzt. Dadurch wird die Wert-

schöpfungskette verlängert. Die eingeschränkte Menge an

Käse verringert die Gefahr an Nutzungskonflikten so weit,

dass die Wohnqualität im betreffenden Gebiet nicht beein-

trächtigt wird.

Beschluss: einstimmig.

Änderung des Flächenwidmungsplan

Beratung und Beschlussfassung über Änderung des Flä-

chenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes:

Verfahrensnr.: 2-712/10001 (Huter Anton, Lesachalm):

Im

Bereich einer Teilfläche der Grundstücke 2488 und 2517/1, KG

Kals von derzeit von Freiland § 41 in Sonderfläche Schutz-

hütte mit höchstzulässigen 40 Verabreichungsplätzen und ge-

werblicher Beherbergung mit höchstzulässigen 30 Gästebet-

ten (davon 10 im Lager) nach § 43, beide TROG 2016

Geplant ist die Errichtung eines gastronomischen Betriebs mit

7 Gebäuden, die ineinander verschachtelt angeordnet werden

sollen. Insgesamt sollen 25 Gästebetten untergebracht werden,

der gastronomische Teil soll mit der überdachten Terrasse ca.

40 Verabreichungsplätze haben. Der Standort ist an den Hö-

henrundwanderwegen gelegen und aufgrund des Panoramas

landschaftlich äußerst attraktiv. Der Standort liegt außerhalb

der Nationalparkgrenzen.

Beschluss: einstimmig.

Verfahrensnr.: 2-712-10005 (Riepler Johannes – Käsereife-

keller):

Im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 3354/1

von derzeit Freiland nach § 41 in künftig Son-derfläche Rei-

felager für Käse nach § 43 und im Bereich je einer Teilfläche

der Grundstücke 3350/2 und 3354/1, von derzeit Freiland nach

§ 41 in künftig Sonderfläche mit Teilfestlegungen nach § 51

(Zähler 2) mit Sonderfläche Reifelager für Käse nach § 43 bis

3,50 m über Niveau des Weges auf Grundstück 3500/5, Son-

derfläche Lüftungsschacht nach § 43 bis zur Oberfläche und

Freiland nach § 41 ab der Geländeoberfläche, alle TROG 2016,

LGBl. 101/2016, alle KG Kals.

Beschluss: einstimmig.

Verfahrensnr.: 2-712-10006 (Riepler Johannes, Hofstelle)

Im Bereich einer Teilfläche des Grundstückes 3355/1, KG

Kals von derzeit von Freiland § 41 in Land-wirtschaftliches

Mischgebiet § 40 (5) nach TROG 2011

Geplant ist die baurechtliche Sanierung einer bestehenden

Stützmauer. Sie wurde im Zuge des Neubaus des Wirtschafts-

gebäudes auf Grundstück 4545 errichtet, für den ein Bauplatz

gebildet worden ist, samt der erforderlichen Änderung des Flä-

chenwidmungsplanes. Bei einer Begehung am 22.1.2016 wur-

de mit dem Gebietsbauleiter der WLV vereinbart, die Bauland-

fläche entsprechend dem Bedarf zu erweitern und durch einen

Bebauungsplan den bebaubaren Bereich auf die bestehenden

baulichen Anlagen einzugrenzen.

Beschluss: einstimmig.

Aufhebung eines Bebauungsplanes

Beschlussfassung über Aufhebung eines Bebauungsplanes

(95) im Bereich des Gst. 4000, KG Kals (Huter Sieglinde)

Mit Planentwurf vom 01.09.2015 wurde gemäß Gemeinde-

ratsbeschluss der Gemeinde Kals a. Gr. vom 10.09.2015 ein

Bebauungsplan im Bereich des Grundstückes 4000, KG Kals

am Großglockner, beschlossen.

Der Bebauungsplan ermöglicht die baurechtliche Sanierung

eines Zubaus, da die daraus entstehenden Rechte keine Beein-

trächtigungen des Orts-und Straßenbildes oder der Leichtig-

keit und Sicherheit des Verkehrs brachten und aufgrund des

Bestandes keine Nachteile für die Nachbarn gesehen wurden.

Inzwischen ist der baurechtliche Bestand hergestellt. Um kei-

ne darüber hinausgehenden Bauführungen zu ermöglichen,

soll im Sinne der Gleichbehandlung der Bebauungsplan nun

wieder aufgehoben werden.

Beschluss: einstimmig.