Previous Page  10 / 84 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 10 / 84 Next Page
Page Background

10

FODN - 65/01/2017

AUS DEM GEMEINDERAT

Beratung und Beschlussfassung Mietvertrag mit

der Agrargemeinschaft Kals

Es handelt sich hier um den ehemaligen Bergrettungsraum,

dieser wird seit 1.4.2012 an die Agrargemeinschaft Kals ver-

mietet. Der Vertrag läuft nun aus. Die Agrargemeinschaft er-

sucht um weitere Nutzung. Konditionen: Mietbeginn 1.4.2017,

unbefristet, Nutzfläche 34 m², Miethöhe EUR 3,24/m² zuzgl.

20 % Mwst. ergibt gesamt EUR 132,00 brutto, Indexanpas-

sung jährlich exkl. Betriebskosten/ Bewirtschaftungskosten,

Die Kosten der Vertragserrichtung/Vergebührung gehen zu

Lasten der Mieterin.

Geringe Reparaturen im Eingangsbereich sind nötig (Putz

bröckelt ab) und schlägt Bürgermeisterin dazu vor ein Ange-

bot zur Sanierung durch die Fa. Martin Rogl einzuholen.

Beschluss: einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung

von Baukostenzuschüssen

Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Baukos-

tenzuschüsse nach Vorschreibung des Erschließungskosten-

beitrages (gewerbliche Bauten 50 %, sonstige 40 % wie bis-

her): Erschließungsbeiträge in Höhe von 3.267,79 EUR, davon

Baukostenzuschüsse von 1.362,85 EUR somit vereinnahmt

die Gemeinde einen Restbetrag von 1.904,94 EUR.

Beschluss: einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung Kontokorrent

gemäß § 84 TGO EUR 137.000,00

Wie schon in den letzten Jahren praktiziert, ist es wieder

notwendig, einen Kontokorrentkredit aufzunehmen, um die

Ausgaben des Haushalts rechtzeitig leisten zu können.

Gemäß § 84 TGO ist dies möglich und soll der Kredit bis zu

einem Gesamtbetrag von EUR 137.000,- bei der RB Matrei-

Kals aufgenommen werden. Lt. Angebot mit der Raika Kals

Matrei wird für die Gemeinde Kals am Großglockner ein Kon-

tokorrentkredit von EUR 137.000,00 mit einem Sollzinsatz p.a.

von 1,9 %, monatliche Zinsen von 216,92, Kontoführungsent-

gelt EUR 12,85 eingerichtet.

Weiter genehmigt der Gemeinderat einstimmig, dass der

Kontokorrentkredit in Ausnahmefällen bis zu einem Gesamt-

betrag von EUR 300.000,- erweitert werden kann.

Beschluss: einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung über Verordnung

Elternbeiträge für schulische Tagesbetreuung

Diese gibt es seit dem letzten Jahr und läuft sehr erfolgreich.

Nun ist vom Land Tirol mitgeteilt worden, dass neben Gemein-

deratsbeschluss auch eine Verordnung über den Betreuungs-

und Verpflegungsbeitrag für die Betreuung von SchülerInnen

im Freizeitbereich des Betreuungsteiles der schulischen Ta-

gesbetreuung erforderlich ist.

Für die Betreuung hebt die Gemeinde Kals am Großglockner

einen Beitrag in Höhe von EUR 20,00/Monat für einen Tag der

Woche und EUR 25,00/Monat für zwei Tage pro Woche zur

ganztätigen Betreuung ein. Die Verpflegungskosten betragen

pro Mittagessen EUR 5,50. Im Hinblick auf die Vermögens-

und Familienverhältnisse kann auf die Einhebung der Beiträge

ganz oder teilweise abgesehen werden. Derzeit werden im 2.

Halbjahr 15 Kinder ganztätig betreut.

Beschluss: einstimmig

Ausscheidung öffentliches Gut, Wege und Plätze

Für die geplante Errichtung der neuen Bergbahn im Obenfi-

gerfeld Bereich Kunzer (Richter) wurde von den Bergbahnen

ein Grundstück angekauft.

Um die Wegbreite in diesem Bereich zu verbessern, wird

von Rogl Simon an die Gemeinde Kals am Großglockner zur

Erschließung kostenlos Grundfläche übergeben. Übertragen

wird aus Gp. 3814 (EZ 90086) das Trennstück 1 mit 126 m²

an EZ 101, Öffentliches Gut, Wege und Plätze siehe dazu Ver-

messungsurkunde des DI Rudolf Neumayr 6252/2015 vom

24.11.2016.

Beschluss: einstimmig.

Beratung und Beschlussfassung

Erlassung Verordnung Hundesteuer

Die Gemeinde Kals am Großglockner hat eine Hundesteuer-

ordnung mit Beschluss vom 28.06.2011 und ist dort die Höhe

der Steuer mit EUR 50,00 erlassen. Nun gibt es für Wach- und

Diensthunde einen gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag

von EUR 45,00 und sollte die nunmehrige Hundesteuerord-

nung dahingehend ergänzt werden. Befreit werden sollten

weiterhin Blindenführerhunde, geprüfte Lawinen- und Jagd-

hunde.

Ebenso wird vorgeschlagen zukünftig auf die Abgabe von

Hundemarken zu verzichten, da jeder Hundebesitzer bei An-

meldung nachweisen muss, dass das Tier gechipt ist und somit

eine Erkennung bzw. Auffindbarkeit des Besitzers gegeben ist.

Beschluss: einstimmig.

Bericht Überprüfungsausschuss

Der Obmann des Überprüfungsausschusses Michael Linder

bringt den Bericht über die Kassenprüfung von Gemeinde und

Gemeinde Kals Immobilien KG vom 6. Februar 2017 dem Ge-

meinderat zur Kenntnis.

Durch Ausscheiden von GR Ritscher Erwin rückt GR Jo-

sef Außersteiner in den Überprüfungsausschuss nach. Er wird

auch als Obmann-Stv. (vormals Ritscher Erwin) neu gewählt

und rückt so auch in dieser Funktion nach.

Gemeinde Kals am Großglockner

Überprüfungszeitraum vom 01.11.2016 bis 31.12.2016, die

Überschreitungen in einer Gesamthöhe von EUR 640.447,00

werden einzeln vorgebracht und vom Finanzverwalter erläu-

tert.

Beschluss einstimmig

Gemeinde Kals Immobilien KG

Überprüfungszeitraum vom 61/2016 bis 76/2016 (Überprü-

fungszeitraum: 01.11.2016 bis 31.12.2016.

Beschluss: einstimmig.