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FODN - 65/01/2017
AUS DEM GEMEINDERAT
Beratung und Beschlussfassung Mietvertrag mit
der Agrargemeinschaft Kals
Es handelt sich hier um den ehemaligen Bergrettungsraum,
dieser wird seit 1.4.2012 an die Agrargemeinschaft Kals ver-
mietet. Der Vertrag läuft nun aus. Die Agrargemeinschaft er-
sucht um weitere Nutzung. Konditionen: Mietbeginn 1.4.2017,
unbefristet, Nutzfläche 34 m², Miethöhe EUR 3,24/m² zuzgl.
20 % Mwst. ergibt gesamt EUR 132,00 brutto, Indexanpas-
sung jährlich exkl. Betriebskosten/ Bewirtschaftungskosten,
Die Kosten der Vertragserrichtung/Vergebührung gehen zu
Lasten der Mieterin.
Geringe Reparaturen im Eingangsbereich sind nötig (Putz
bröckelt ab) und schlägt Bürgermeisterin dazu vor ein Ange-
bot zur Sanierung durch die Fa. Martin Rogl einzuholen.
Beschluss: einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung
von Baukostenzuschüssen
Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Baukos-
tenzuschüsse nach Vorschreibung des Erschließungskosten-
beitrages (gewerbliche Bauten 50 %, sonstige 40 % wie bis-
her): Erschließungsbeiträge in Höhe von 3.267,79 EUR, davon
Baukostenzuschüsse von 1.362,85 EUR somit vereinnahmt
die Gemeinde einen Restbetrag von 1.904,94 EUR.
Beschluss: einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung Kontokorrent
gemäß § 84 TGO EUR 137.000,00
Wie schon in den letzten Jahren praktiziert, ist es wieder
notwendig, einen Kontokorrentkredit aufzunehmen, um die
Ausgaben des Haushalts rechtzeitig leisten zu können.
Gemäß § 84 TGO ist dies möglich und soll der Kredit bis zu
einem Gesamtbetrag von EUR 137.000,- bei der RB Matrei-
Kals aufgenommen werden. Lt. Angebot mit der Raika Kals
Matrei wird für die Gemeinde Kals am Großglockner ein Kon-
tokorrentkredit von EUR 137.000,00 mit einem Sollzinsatz p.a.
von 1,9 %, monatliche Zinsen von 216,92, Kontoführungsent-
gelt EUR 12,85 eingerichtet.
Weiter genehmigt der Gemeinderat einstimmig, dass der
Kontokorrentkredit in Ausnahmefällen bis zu einem Gesamt-
betrag von EUR 300.000,- erweitert werden kann.
Beschluss: einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über Verordnung
Elternbeiträge für schulische Tagesbetreuung
Diese gibt es seit dem letzten Jahr und läuft sehr erfolgreich.
Nun ist vom Land Tirol mitgeteilt worden, dass neben Gemein-
deratsbeschluss auch eine Verordnung über den Betreuungs-
und Verpflegungsbeitrag für die Betreuung von SchülerInnen
im Freizeitbereich des Betreuungsteiles der schulischen Ta-
gesbetreuung erforderlich ist.
Für die Betreuung hebt die Gemeinde Kals am Großglockner
einen Beitrag in Höhe von EUR 20,00/Monat für einen Tag der
Woche und EUR 25,00/Monat für zwei Tage pro Woche zur
ganztätigen Betreuung ein. Die Verpflegungskosten betragen
pro Mittagessen EUR 5,50. Im Hinblick auf die Vermögens-
und Familienverhältnisse kann auf die Einhebung der Beiträge
ganz oder teilweise abgesehen werden. Derzeit werden im 2.
Halbjahr 15 Kinder ganztätig betreut.
Beschluss: einstimmig
Ausscheidung öffentliches Gut, Wege und Plätze
Für die geplante Errichtung der neuen Bergbahn im Obenfi-
gerfeld Bereich Kunzer (Richter) wurde von den Bergbahnen
ein Grundstück angekauft.
Um die Wegbreite in diesem Bereich zu verbessern, wird
von Rogl Simon an die Gemeinde Kals am Großglockner zur
Erschließung kostenlos Grundfläche übergeben. Übertragen
wird aus Gp. 3814 (EZ 90086) das Trennstück 1 mit 126 m²
an EZ 101, Öffentliches Gut, Wege und Plätze siehe dazu Ver-
messungsurkunde des DI Rudolf Neumayr 6252/2015 vom
24.11.2016.
Beschluss: einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung
Erlassung Verordnung Hundesteuer
Die Gemeinde Kals am Großglockner hat eine Hundesteuer-
ordnung mit Beschluss vom 28.06.2011 und ist dort die Höhe
der Steuer mit EUR 50,00 erlassen. Nun gibt es für Wach- und
Diensthunde einen gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag
von EUR 45,00 und sollte die nunmehrige Hundesteuerord-
nung dahingehend ergänzt werden. Befreit werden sollten
weiterhin Blindenführerhunde, geprüfte Lawinen- und Jagd-
hunde.
Ebenso wird vorgeschlagen zukünftig auf die Abgabe von
Hundemarken zu verzichten, da jeder Hundebesitzer bei An-
meldung nachweisen muss, dass das Tier gechipt ist und somit
eine Erkennung bzw. Auffindbarkeit des Besitzers gegeben ist.
Beschluss: einstimmig.
Bericht Überprüfungsausschuss
Der Obmann des Überprüfungsausschusses Michael Linder
bringt den Bericht über die Kassenprüfung von Gemeinde und
Gemeinde Kals Immobilien KG vom 6. Februar 2017 dem Ge-
meinderat zur Kenntnis.
Durch Ausscheiden von GR Ritscher Erwin rückt GR Jo-
sef Außersteiner in den Überprüfungsausschuss nach. Er wird
auch als Obmann-Stv. (vormals Ritscher Erwin) neu gewählt
und rückt so auch in dieser Funktion nach.
Gemeinde Kals am Großglockner
Überprüfungszeitraum vom 01.11.2016 bis 31.12.2016, die
Überschreitungen in einer Gesamthöhe von EUR 640.447,00
werden einzeln vorgebracht und vom Finanzverwalter erläu-
tert.
Beschluss einstimmig
Gemeinde Kals Immobilien KG
Überprüfungszeitraum vom 61/2016 bis 76/2016 (Überprü-
fungszeitraum: 01.11.2016 bis 31.12.2016.
Beschluss: einstimmig.