Seite 16
Dölsacher Dorfzeitung
Februar 2016
Folgendes Ansuchen um Förderung einer
Photo-
voltaikanlage
ist eingelangt:
Dr. Agnes Girstmair, Göriach 61(4,8 kWpeak)
Es wird einstimmig beschlossen, der Förderungswer-
berin eine Förderung zu gewähren.
In diesem Zusammenhang berichtet der Bürgermeister
kurz von der am Wochenende abgehaltenen
e5-Klau-
sur
. Änderungen im Fördersystem werden bei der
nächsten Sitzung beraten werden.
Behandlung Zuschreibung/Abschreibung
Öffentliches Gut
Zuschreibung der Teilflächen „4“, „5“ und „6“
zum Öffentlichen Gut Gp. 239/1, KG Görtschach-
Gödnach (Johanna Maier, DI Alfred Greil).
In Görtschach im Bereich nördlich der B 100 Drautal-
bundesstraße und östlich des bestehenden Wohnge-
bietes entstehen drei Bauplätze (Johanna Maier). Die
verkehrsmäßige Erschließung erfolgt durch eine
Ringstraße, die in das öffentliche Wegenetz zu über-
nehmen ist. Durch die Zuschreibung dieser Teil-
flächen („4“, „5“ und „6“) zum Öffentlichen Gut
(Gp. 239/1) wird die Verkehrssituation in diesem
Bereich verbessert.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden Beschluss:
Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-
kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 11. April
2014, GZ. 4155/2013, werden die Teilflächen „4“, „5“
und „6“ im Ausmaß von 1.372 m² dem Öffentlichen
Gut Gp. 239/1, KG Görtschach-Gödnach (EZ 101),
zugeschrieben. Die Grundflächen der Trennstücke „4“
und „6“ werden kostenlos an das Öffentliche Gut ab-
getreten, für die Flächen des Trennstückes „5“ werden
11,00 € je m² festgelegt. Einstimmiger Beschluss!
Frau Daniela Lukasser ersucht um
Lastenfreistellung
ihres Grundstückes EZ 115 im GB 85034 Stribach.
Auf dem Grundstück Nr. 53/5, KG Stribach, besteht
zugunsten der Gemeinde Dölsach ein Vor- und Wie-
derkaufsrecht. Der Gemeinderat gelangt einstimmig
zur Auffassung, auf diese Dienstbarkeit zu verzichten,
sämtliche mit der Durchführung der Löschung ent-
stehenden Kosten gehen zu Lasten der Antragstellerin.
Einstimmiger Beschluss!
Die Schülerin Angelina Weichselbraun ist mit ihrer
Familie im Oktober 2015 nach Göriach in das Wohn-
haus Nr. 54 gezogen. Seitens der Stadtgemeinde Lienz
wurde uns ein Ansuchen um
Zustimmung zumWei-
terverbleib
der Schülerin Angelina Weichselbraun in
der Volksschule Lienz-Nord weitergeleitet. Nach Be-
ratung stimmt der Gemeinderat dem Weiterverbleib
der Schülerin in der Volksschule Lienz-Nord zu. Die
Schulerhaltungskosten werden von der Stadtgemein-
de übernommen. Einstimmiger Beschluss!
In der GR-Sitzung vom 23. März 2015 hat die Ge-
meinde Dölsach von ihrem Vergaberecht Gebrauch
gemacht und Herrn Roland Untermeßner das Grund-
stück Nr. 939, KG Dölsach (Ilse Goller), vergeben. Es
empfiehlt sich, im Kaufvertrag zugunsten der Ge-
meinde Dölsach ein
Vorkaufsrecht
einzuräumen. Der
Bürgermeister bringt den diesbezüglichen Passus im
von Notariat Dr. Hans-Peter Falkner ausgearbeiteten
Kaufvertragsentwurf dem Gemeinderat zur Kenntnis.
Nach Beratung stimmt der Gemeinderat dieser Vor-
gehensweise einstimmig zu. Als letzte Frist für den
Abschluss des gegenständlichen Kaufvertrages wird
Weihnachten 2015 festgelegt.
Kaufverträge für Grundstücke, die durch die Ge-
meinde Dölsach vergeben werden, sollen künftig ein
Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinde Dölsach ent-
halten.
Die bisherigen
Haushaltsüberschreitungen 2015
in
der Höhe von 265.067,20 € werden in allen Punkten
vorgetragen und vom Gemeinderat zur Kenntnis ge-
nommen. Die Bedeckung ist durch Mehreinnahmen
(94.444,19 €) gegeben bzw. soll durch Ausgaben-
einsparungen erreicht werden. Der Gemeinderat ge-
nehmigt nach einigen Wortmeldungen nachträglich
einstimmig diese Haushaltsüberschreitungen.
Die
Gebühren und Hebesätze
mit Gültigkeit ab
1. Jänner 2016 werden wie folgt festgesetzt:
a)
Grundsteuer A:
Land- und Forstwirtschaft
500 v.H.d. Messbetrages
b)
Grundsteuer B:
Hausbesitz und unbebaute Grundstücke
500 v.H.d. Messbetrages
c)
Kommunalsteuer:
3 v.H. der Lohnsumme
d)
Vergnügungssteuer:
nach dem Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982,
LGBl. Nr. 60/1982 i.d.g.F. iVm der Vergnügungs-
steuerordnung der Gemeinde Dölsach vom 25.
September 2002
e)
Hundesteuer:
45,00 € für den ersten Hund
90,00 € für jeden weiteren Hund