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Seite 16

Dölsacher Dorfzeitung

Februar 2016

Folgendes Ansuchen um Förderung einer

Photo-

voltaikanlage

ist eingelangt:

Dr. Agnes Girstmair, Göriach 61(4,8 kWpeak)

Es wird einstimmig beschlossen, der Förderungswer-

berin eine Förderung zu gewähren.

In diesem Zusammenhang berichtet der Bürgermeister

kurz von der am Wochenende abgehaltenen

e5-Klau-

sur

. Änderungen im Fördersystem werden bei der

nächsten Sitzung beraten werden.

Behandlung Zuschreibung/Abschreibung

Öffentliches Gut

Zuschreibung der Teilflächen „4“, „5“ und „6“

zum Öffentlichen Gut Gp. 239/1, KG Görtschach-

Gödnach (Johanna Maier, DI Alfred Greil).

In Görtschach im Bereich nördlich der B 100 Drautal-

bundesstraße und östlich des bestehenden Wohnge-

bietes entstehen drei Bauplätze (Johanna Maier). Die

verkehrsmäßige Erschließung erfolgt durch eine

Ringstraße, die in das öffentliche Wegenetz zu über-

nehmen ist. Durch die Zuschreibung dieser Teil-

flächen („4“, „5“ und „6“) zum Öffentlichen Gut

(Gp. 239/1) wird die Verkehrssituation in diesem

Bereich verbessert.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden Beschluss:

Entsprechend der Planurkunde der Vermessungs-

kanzlei DI Rudolf Neumayr, Lienz, vom 11. April

2014, GZ. 4155/2013, werden die Teilflächen „4“, „5“

und „6“ im Ausmaß von 1.372 m² dem Öffentlichen

Gut Gp. 239/1, KG Görtschach-Gödnach (EZ 101),

zugeschrieben. Die Grundflächen der Trennstücke „4“

und „6“ werden kostenlos an das Öffentliche Gut ab-

getreten, für die Flächen des Trennstückes „5“ werden

11,00 € je m² festgelegt. Einstimmiger Beschluss!

Frau Daniela Lukasser ersucht um

Lastenfreistellung

ihres Grundstückes EZ 115 im GB 85034 Stribach.

Auf dem Grundstück Nr. 53/5, KG Stribach, besteht

zugunsten der Gemeinde Dölsach ein Vor- und Wie-

derkaufsrecht. Der Gemeinderat gelangt einstimmig

zur Auffassung, auf diese Dienstbarkeit zu verzichten,

sämtliche mit der Durchführung der Löschung ent-

stehenden Kosten gehen zu Lasten der Antragstellerin.

Einstimmiger Beschluss!

Die Schülerin Angelina Weichselbraun ist mit ihrer

Familie im Oktober 2015 nach Göriach in das Wohn-

haus Nr. 54 gezogen. Seitens der Stadtgemeinde Lienz

wurde uns ein Ansuchen um

Zustimmung zumWei-

terverbleib

der Schülerin Angelina Weichselbraun in

der Volksschule Lienz-Nord weitergeleitet. Nach Be-

ratung stimmt der Gemeinderat dem Weiterverbleib

der Schülerin in der Volksschule Lienz-Nord zu. Die

Schulerhaltungskosten werden von der Stadtgemein-

de übernommen. Einstimmiger Beschluss!

In der GR-Sitzung vom 23. März 2015 hat die Ge-

meinde Dölsach von ihrem Vergaberecht Gebrauch

gemacht und Herrn Roland Untermeßner das Grund-

stück Nr. 939, KG Dölsach (Ilse Goller), vergeben. Es

empfiehlt sich, im Kaufvertrag zugunsten der Ge-

meinde Dölsach ein

Vorkaufsrecht

einzuräumen. Der

Bürgermeister bringt den diesbezüglichen Passus im

von Notariat Dr. Hans-Peter Falkner ausgearbeiteten

Kaufvertragsentwurf dem Gemeinderat zur Kenntnis.

Nach Beratung stimmt der Gemeinderat dieser Vor-

gehensweise einstimmig zu. Als letzte Frist für den

Abschluss des gegenständlichen Kaufvertrages wird

Weihnachten 2015 festgelegt.

Kaufverträge für Grundstücke, die durch die Ge-

meinde Dölsach vergeben werden, sollen künftig ein

Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinde Dölsach ent-

halten.

Die bisherigen

Haushaltsüberschreitungen 2015

in

der Höhe von 265.067,20 € werden in allen Punkten

vorgetragen und vom Gemeinderat zur Kenntnis ge-

nommen. Die Bedeckung ist durch Mehreinnahmen

(94.444,19 €) gegeben bzw. soll durch Ausgaben-

einsparungen erreicht werden. Der Gemeinderat ge-

nehmigt nach einigen Wortmeldungen nachträglich

einstimmig diese Haushaltsüberschreitungen.

Die

Gebühren und Hebesätze

mit Gültigkeit ab

1. Jänner 2016 werden wie folgt festgesetzt:

a)

Grundsteuer A:

Land- und Forstwirtschaft

500 v.H.d. Messbetrages

b)

Grundsteuer B:

Hausbesitz und unbebaute Grundstücke

500 v.H.d. Messbetrages

c)

Kommunalsteuer:

3 v.H. der Lohnsumme

d)

Vergnügungssteuer:

nach dem Tiroler Vergnügungssteuergesetz 1982,

LGBl. Nr. 60/1982 i.d.g.F. iVm der Vergnügungs-

steuerordnung der Gemeinde Dölsach vom 25.

September 2002

e)

Hundesteuer:

45,00 € für den ersten Hund

90,00 € für jeden weiteren Hund