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Februar 2016

Dölsacher Dorfzeitung

Seite 19

Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 3. De-

zember 2015, Zahl 707s675FWP.dwg, über die Ände-

rung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Döl-

sach im Bereich des Grundstückes Nr. 675, KG Döl-

sach, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom

9. Dezember 2015 bis einschließlich 7. Jänner 2016,

zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-

reich einer Teilfläche des Grundstückes 675, KG Döl-

sach, von derzeit Freiland in künftig „Sonderfläche

Kleingewerbebetriebe im Bau- und Baunebengewer-

be mit Betreiberwohnung und Einrichtungen für die

Radwegerhaltung (Lager und Werkstätte)“ nach § 43,

TROG 2011 vor.

Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 70

Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem

Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwid-

mungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

b)

Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich

der Gp. 269/1, KG Dölsach (Magdalena Eder).

Frau Magdalena Eder plant auf ihrer Gp. 269/1, KG

Dölsach, die Errichtung eines Einfamilienwohnhau-

ses. Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebau-

ungsplan und ist die gewünschte Bebauung aufgrund

der Baufluchtlinie im Kurvenbereich nicht möglich.

Nachstehende Änderung des Bebauungsplanes wird

daher erforderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes

2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-

schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-

gearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im Be-

reich des Grundstückes Nr. 269/1, KG Dölsach, laut

planlicher und schriftlicher Darstellung der Architek-

tengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-

Mayr vom 3. November 2015, Zahl 707s269-

1BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar

vom 9. Dezember 2015 bis einschließlich 7. Jänner

2016, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der

Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

c)

Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden

Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 210/2, KG

Stribach (Hans Gumpitsch).

Für diesen Bereich besteht bereits ein allgemeiner und

ergänzender Bebauungsplan mit der Festlegung der

besonderen Bauweise. Nun plant Herr Hans Gum-

pitsch den Zubau einer Lagerhalle und macht daher

nachstehende Änderung der Bebauungspläne erfor-

derlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes

2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-

schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-

gearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes und

eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich des

Grundstückes Nr. 210/2, KG Stribach, laut planlicher

und schriftlicher Darstellung der Architektengemein-

schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr vom

WAHLSPRENGEL

WAHLLOKAL

WAHLZEIT

I – DÖLSACH ORT

GEMEINDEAMT DÖLSACH – DÖLSACH 5

08.00 – 14.00 UHR

II – GÖRIACH UND STRIBACH

BLASL-HOF – GÖRIACH 12

08.00 – 14.00 UHR

III – GÖRTSCHACH UND GÖDNACH ZIMMEREI PLANKENSTEINER – GÖDNACH 52 08.00 – 14.00 UHR

GEMEINDERATS- UND BÜRGERMEISTERWAHL

Sonntag, 28. Februar 2016