Februar 2016
Dölsacher Dorfzeitung
Seite 19
Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 3. De-
zember 2015, Zahl 707s675FWP.dwg, über die Ände-
rung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Döl-
sach im Bereich des Grundstückes Nr. 675, KG Döl-
sach, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom
9. Dezember 2015 bis einschließlich 7. Jänner 2016,
zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich einer Teilfläche des Grundstückes 675, KG Döl-
sach, von derzeit Freiland in künftig „Sonderfläche
Kleingewerbebetriebe im Bau- und Baunebengewer-
be mit Betreiberwohnung und Einrichtungen für die
Radwegerhaltung (Lager und Werkstätte)“ nach § 43,
TROG 2011 vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 70
Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwid-
mungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
b)
Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich
der Gp. 269/1, KG Dölsach (Magdalena Eder).
Frau Magdalena Eder plant auf ihrer Gp. 269/1, KG
Dölsach, die Errichtung eines Einfamilienwohnhau-
ses. Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebau-
ungsplan und ist die gewünschte Bebauung aufgrund
der Baufluchtlinie im Kurvenbereich nicht möglich.
Nachstehende Änderung des Bebauungsplanes wird
daher erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-
gearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes im Be-
reich des Grundstückes Nr. 269/1, KG Dölsach, laut
planlicher und schriftlicher Darstellung der Architek-
tengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-
Mayr vom 3. November 2015, Zahl 707s269-
1BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar
vom 9. Dezember 2015 bis einschließlich 7. Jänner
2016, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
c)
Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden
Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 210/2, KG
Stribach (Hans Gumpitsch).
Für diesen Bereich besteht bereits ein allgemeiner und
ergänzender Bebauungsplan mit der Festlegung der
besonderen Bauweise. Nun plant Herr Hans Gum-
pitsch den Zubau einer Lagerhalle und macht daher
nachstehende Änderung der Bebauungspläne erfor-
derlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-
gearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes und
eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich des
Grundstückes Nr. 210/2, KG Stribach, laut planlicher
und schriftlicher Darstellung der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr vom
WAHLSPRENGEL
WAHLLOKAL
WAHLZEIT
I – DÖLSACH ORT
GEMEINDEAMT DÖLSACH – DÖLSACH 5
08.00 – 14.00 UHR
II – GÖRIACH UND STRIBACH
BLASL-HOF – GÖRIACH 12
08.00 – 14.00 UHR
III – GÖRTSCHACH UND GÖDNACH ZIMMEREI PLANKENSTEINER – GÖDNACH 52 08.00 – 14.00 UHR
GEMEINDERATS- UND BÜRGERMEISTERWAHL
Sonntag, 28. Februar 2016