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Februar 2016

Dölsacher Dorfzeitung

Seite 15

Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 70

Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem

Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwid-

mungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

3) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes

2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-

schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-

gearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Be-

bauungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 269/1,

KG Göriach, laut planlicher und schriftlicher Dar-

stellung der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre.

Griessmann-Scherzer-Mayr vom 16. November 2015,

Zahl 707s269-1BBP3.dwg, durch vier Wochen hin-

durch, und zwar vom 18. November bis einschließlich

17. Dezember 2015, zur öffentlichen Einsichtnahme

aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der

Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

d)

Erlassung eines Bebauungsplanes und ergän-

zenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn.

640/1 und 640/2, KG Dölsach (Peter Fina und

Leopold Dorer).

Zwischen den Grundstücken 640/1 und 640/2 ist die

Änderung der Grundstücksgrenzen geplant. Dadurch

soll sowohl die Zufahrtssituation auf dem Grundstück

640/2 verbessert als auch eine Möglichkeit für die

Vergrößerung der bestehenden Gebäude gegeben wer-

den. Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebau-

ungsplan und wird daher nachstehende Änderung er-

forderlich.

Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt

gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes

2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-

schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-

gearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes und

eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der

Grundstücke Nr. 640/1 und 640/2, KG Dölsach, laut

planlicher und schriftlicher Darstellung der Architek-

tengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-

Mayr vom 2. November 2015, Zahl 707s640-

1EBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar

vom 18. November bis einschließlich 17. Dezember

2015, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der

Beschluss des Bebauungsplanes und des ergänzenden

Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Folgende Bauwerber erhielten

Erschließungskosten

vorgeschrieben:

DI Hermann Kuenz, Gödnach 2

Daniel Brandstätter, Görtschach 52 a

Chrisella Winkler, Gödnach 72

Thomas Glanzer, Dölsach 222

DI Rudolf Neumayr, Stribach 99 b

Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %

der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.

Folgende Ansuchen um Förderung eines

Elektro-

fahrrades

sind eingelangt:

Jakob Gander, Görtschach 24

Martin Gander, Görtschach 24

Johanna Gander, Görtschach 24

Marlene Hassler, Dölsach 235 a

Maria Gomig, Göriach 62

Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungs-

werbern eine Förderung zu gewähren.

• Information • Information •

Erscheinungstermin der nächsten Ausgabe der

Dölsacher Dorfzeitung – Ende Mai 2016.

Redaktionsschluss – 30. April 2016.

Berichte, Beiträge, Leserbriefe usw., die in der

nächsten Ausgabe Aufnahme finden sollen,

können bis Redaktionsschluss im Gemeindeamt

Dölsach abgegeben werden.

SPRECHTAGE

DES BURGERMEISTERS:

Montag von 17.00 bis 19.00 Uhr,

Dienstag bis Donnerstag von 17.00 bis 17.15 Uhr,

Freitag von 8.30 bis 10.30 Uhr.

In dringenden Fällen kann im Gemeindeamt

ein Termin vereinbart werden.