Februar 2016
Dölsacher Dorfzeitung
Seite 15
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm § 70
Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwid-
mungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
3) Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-
gearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Be-
bauungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 269/1,
KG Göriach, laut planlicher und schriftlicher Dar-
stellung der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre.
Griessmann-Scherzer-Mayr vom 16. November 2015,
Zahl 707s269-1BBP3.dwg, durch vier Wochen hin-
durch, und zwar vom 18. November bis einschließlich
17. Dezember 2015, zur öffentlichen Einsichtnahme
aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
d)
Erlassung eines Bebauungsplanes und ergän-
zenden Bebauungsplanes im Bereich der Gpn.
640/1 und 640/2, KG Dölsach (Peter Fina und
Leopold Dorer).
Zwischen den Grundstücken 640/1 und 640/2 ist die
Änderung der Grundstücksgrenzen geplant. Dadurch
soll sowohl die Zufahrtssituation auf dem Grundstück
640/2 verbessert als auch eine Möglichkeit für die
Vergrößerung der bestehenden Gebäude gegeben wer-
den. Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebau-
ungsplan und wird daher nachstehende Änderung er-
forderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr aus-
gearbeiteten Entwurf eines Bebauungsplanes und
eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der
Grundstücke Nr. 640/1 und 640/2, KG Dölsach, laut
planlicher und schriftlicher Darstellung der Architek-
tengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-
Mayr vom 2. November 2015, Zahl 707s640-
1EBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und zwar
vom 18. November bis einschließlich 17. Dezember
2015, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes und des ergänzenden
Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Folgende Bauwerber erhielten
Erschließungskosten
vorgeschrieben:
DI Hermann Kuenz, Gödnach 2
Daniel Brandstätter, Görtschach 52 a
Chrisella Winkler, Gödnach 72
Thomas Glanzer, Dölsach 222
DI Rudolf Neumayr, Stribach 99 b
Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %
der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.
Folgende Ansuchen um Förderung eines
Elektro-
fahrrades
sind eingelangt:
Jakob Gander, Görtschach 24
Martin Gander, Görtschach 24
Johanna Gander, Görtschach 24
Marlene Hassler, Dölsach 235 a
Maria Gomig, Göriach 62
Es wird einstimmig beschlossen, den Förderungs-
werbern eine Förderung zu gewähren.
• Information • Information •
Erscheinungstermin der nächsten Ausgabe der
Dölsacher Dorfzeitung – Ende Mai 2016.
Redaktionsschluss – 30. April 2016.
Berichte, Beiträge, Leserbriefe usw., die in der
nächsten Ausgabe Aufnahme finden sollen,
können bis Redaktionsschluss im Gemeindeamt
Dölsach abgegeben werden.
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DES BURGERMEISTERS:
Montag von 17.00 bis 19.00 Uhr,
Dienstag bis Donnerstag von 17.00 bis 17.15 Uhr,
Freitag von 8.30 bis 10.30 Uhr.
In dringenden Fällen kann im Gemeindeamt
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