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Dölsacher Dorfzeitung
Februar 2016
3. Dezember 2015, Zahl 707s210-2EBP.dwg, durch
vier Wochen hindurch, und zwar vom 9. Dezember
2015 bis einschließlich 7. Jänner 2016, zur öffent-
lichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes und des ergänzenden
Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Dieser Beschluss wurde in Abwesenheit von GR Hans
Gumpitsch beraten und beschlossen.
Folgende Bauwerber erhielten
Erschließungskosten
vorgeschrieben:
Lukas Wallensteiner, Gödnach 129
Manfred Brandstätter, Görtschach 31
Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %
der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.
Folgendes Ansuchen um Förderung eines
Elektro-
fahrrades
ist eingelangt:
Stefan Tschapeller, Dölsach 126
Es wird einstimmig beschlossen, dem Förderungs-
werber eine Förderung zu gewähren.
Im Zuge der Sanierung des Blasisker-Weges hat Frau
Angelika Korber, Görtschach 63, den Gemeindeweg
Gp. 1308, KG Görtschach-Gödnach, mit einer Was-
serleitung und einer Leerverrohrung gequert. Nun hat
sie nachträglich um
Gestattung
ersucht. Der Lage-
plan wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.
Nach Beratung und einigen Wortmeldungen geneh-
migt der Gemeinderat nachträglich gegenständliche
Nutzung des Öffentlichen Gutes auf der Gp. 1308,
KG Görtschach-Gödnach. Einstimmiger Beschluss!
Für die am 28. Februar 2016 stattfindenden
Gemein-
derats- und Bürgermeisterwahl
ist gemäß § 13 und
§ 14 TGWO die Anzahl der Beisitzer für die Ge-
meindewahl- und Sprengelwahlbehörde festzusetzen.
Der Gemeinderat ist der Auffassung, die Anzahl der
Beisitzer der Wahlbehörden wie bei der Wahl 2010
festzusetzen. Demnach werden für die Gemeinde-
wahlbehörde und zugleich Sprengelwahlbehörde
Wahlsprengel I (Dölsach Ort) drei Beisitzer und drei
Ersatzbeisitzer festgelegt. Ebenso werden drei Bei-
sitzer und drei Ersatzbeisitzer für die Sprengelwahl-
behörden der Wahlsprengel II (Göriach-Stribach) und
Wahlsprengel III (Görtschach-Gödnach) festgelegt.
Für die Sonderwahlbehörde sind per Gesetz drei Bei-
sitzer und drei Ersatzbeisitzer vorgesehen. Einstim-
miger Beschluss.
ÖVP SPÖ FREI
1
10
(1)
4
(3)
1
1/2
5
(2)
2
1/3
3,33
Gemäß § 17 der TGWO teilt der Gemeinderat auf
Grund der verhältnismäßigen Stärke der Gemeinde-
ratsparteien die Anzahl der Beisitzer für die örtlichen
Wahlbehörden wie folgt auf:
„Liste für unser Dölsach – ÖVP – Bürgermeister
Josef Mair“ zwei Beisitzer „Gemeinschaftsliste unse-
rer Gemeinde – SPÖ“ ein Beisitzer.
Einstimmiger Beschluss!
Daraufhin übergibt GV Walter Matschnig die Liste
der Beisitzer und Ersatzbeisitzer für die „Gemein-
schaftsliste unserer Gemeinde – SPÖ“ an den Bür-
germeister als Gemeindewahlleiter.
Der
Haushaltsplan bzw. Haushaltsvoranschlag für
das Jahr 2016
wurde allen Gemeinderäten mit der
Einladung zur Sitzung übermittelt. Als Hauptprojek-
te 2016 gelten neben der Mietrückzahlung Polizei die
Fertigstellung laufender Projekte wie das Gemeinde-
hauses NEU und die Hoferschließung Blasisker. Nach
einigen Wortmeldungen und Beantwortung einiger
Anfragen wird der Haushaltsplan mit folgenden Ge-
samtziffern einstimmig festgesetzt:
ordentlicher Haushalt mit Einnahmen und Ausgaben
von je 3,980.000,00 €
außerordentlicher Haushalt mit Einnahmen und
Ausgaben von je 400.000,00 €
Schuldenstand am Ende des
Jahres 2016 ....................................... 3,287.600,00 €
Rücklagen am Ende des Jahres 2016 .............. 0,00 €
Für die Genehmigung der Jahresrechnung ist der
Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der vorge-
schriebenen Beträge und dem veranschlagten Betrag
ab einer Betragshöhe von 10.000,00 € zu erläutern.
Darüber hinaus wird dem Gemeinderat der mittelfris-
tige Finanzplan der Gemeinde Dölsach für die Jahre
2017 bis 2020 zur Kenntnis gebracht. Der Gemeinde-
rat beschließt einstimmig folgende Gesamtsummen: