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Seite 20

Dölsacher Dorfzeitung

Februar 2016

3. Dezember 2015, Zahl 707s210-2EBP.dwg, durch

vier Wochen hindurch, und zwar vom 9. Dezember

2015 bis einschließlich 7. Jänner 2016, zur öffent-

lichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der

Beschluss des Bebauungsplanes und des ergänzenden

Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-

halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine

Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-

tigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Dieser Beschluss wurde in Abwesenheit von GR Hans

Gumpitsch beraten und beschlossen.

Folgende Bauwerber erhielten

Erschließungskosten

vorgeschrieben:

Lukas Wallensteiner, Gödnach 129

Manfred Brandstätter, Görtschach 31

Es wird einstimmig beschlossen, den Bauwerbern 30 %

der Abgabe als Baukostenzuschuss zu gewähren.

Folgendes Ansuchen um Förderung eines

Elektro-

fahrrades

ist eingelangt:

Stefan Tschapeller, Dölsach 126

Es wird einstimmig beschlossen, dem Förderungs-

werber eine Förderung zu gewähren.

Im Zuge der Sanierung des Blasisker-Weges hat Frau

Angelika Korber, Görtschach 63, den Gemeindeweg

Gp. 1308, KG Görtschach-Gödnach, mit einer Was-

serleitung und einer Leerverrohrung gequert. Nun hat

sie nachträglich um

Gestattung

ersucht. Der Lage-

plan wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.

Nach Beratung und einigen Wortmeldungen geneh-

migt der Gemeinderat nachträglich gegenständliche

Nutzung des Öffentlichen Gutes auf der Gp. 1308,

KG Görtschach-Gödnach. Einstimmiger Beschluss!

Für die am 28. Februar 2016 stattfindenden

Gemein-

derats- und Bürgermeisterwahl

ist gemäß § 13 und

§ 14 TGWO die Anzahl der Beisitzer für die Ge-

meindewahl- und Sprengelwahlbehörde festzusetzen.

Der Gemeinderat ist der Auffassung, die Anzahl der

Beisitzer der Wahlbehörden wie bei der Wahl 2010

festzusetzen. Demnach werden für die Gemeinde-

wahlbehörde und zugleich Sprengelwahlbehörde

Wahlsprengel I (Dölsach Ort) drei Beisitzer und drei

Ersatzbeisitzer festgelegt. Ebenso werden drei Bei-

sitzer und drei Ersatzbeisitzer für die Sprengelwahl-

behörden der Wahlsprengel II (Göriach-Stribach) und

Wahlsprengel III (Görtschach-Gödnach) festgelegt.

Für die Sonderwahlbehörde sind per Gesetz drei Bei-

sitzer und drei Ersatzbeisitzer vorgesehen. Einstim-

miger Beschluss.

ÖVP SPÖ FREI

1

10

(1)

4

(3)

1

1/2

5

(2)

2

1/3

3,33

Gemäß § 17 der TGWO teilt der Gemeinderat auf

Grund der verhältnismäßigen Stärke der Gemeinde-

ratsparteien die Anzahl der Beisitzer für die örtlichen

Wahlbehörden wie folgt auf:

„Liste für unser Dölsach – ÖVP – Bürgermeister

Josef Mair“ zwei Beisitzer „Gemeinschaftsliste unse-

rer Gemeinde – SPÖ“ ein Beisitzer.

Einstimmiger Beschluss!

Daraufhin übergibt GV Walter Matschnig die Liste

der Beisitzer und Ersatzbeisitzer für die „Gemein-

schaftsliste unserer Gemeinde – SPÖ“ an den Bür-

germeister als Gemeindewahlleiter.

Der

Haushaltsplan bzw. Haushaltsvoranschlag für

das Jahr 2016

wurde allen Gemeinderäten mit der

Einladung zur Sitzung übermittelt. Als Hauptprojek-

te 2016 gelten neben der Mietrückzahlung Polizei die

Fertigstellung laufender Projekte wie das Gemeinde-

hauses NEU und die Hoferschließung Blasisker. Nach

einigen Wortmeldungen und Beantwortung einiger

Anfragen wird der Haushaltsplan mit folgenden Ge-

samtziffern einstimmig festgesetzt:

ordentlicher Haushalt mit Einnahmen und Ausgaben

von je 3,980.000,00 €

außerordentlicher Haushalt mit Einnahmen und

Ausgaben von je 400.000,00 €

Schuldenstand am Ende des

Jahres 2016 ....................................... 3,287.600,00 €

Rücklagen am Ende des Jahres 2016 .............. 0,00 €

Für die Genehmigung der Jahresrechnung ist der

Unterschiedsbetrag zwischen der Summe der vorge-

schriebenen Beträge und dem veranschlagten Betrag

ab einer Betragshöhe von 10.000,00 € zu erläutern.

Darüber hinaus wird dem Gemeinderat der mittelfris-

tige Finanzplan der Gemeinde Dölsach für die Jahre

2017 bis 2020 zur Kenntnis gebracht. Der Gemeinde-

rat beschließt einstimmig folgende Gesamtsummen: